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ADB:Hoffmann, Johann Wilhelm

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Artikel „Hoffmann, Johann Wilhelm“ von Johann August Ritter von Eisenhart in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 12 (1880), S. 597–598, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Hoffmann,_Johann_Wilhelm&oldid=- (Version vom 16. November 2024, 16:30 Uhr UTC)
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Hoffmann: Johann Wilhelm H., Professor der Geschichte und des öffentlichen Rechtes, geb. am 19. Nov. 1710 in Zittau; verlor seinen Vater, den Rector Gottfried H. (s. o. S. 591) in zartester Kindheit (September 1712). Die Leitung der Erziehung ging an die Mutter, eine Tochter des Predigers Schönfelder, später an den Stiefbruder Christian Gottfried H. (s. d.) über, dessen liebevoller Sorgfalt H. in der 1735 auf jenen gehaltenen Trauerrede mit rührenden Worten gedenkt. Die geistige Ausbildung des Knaben war aber auch in hohem Grade lohnend, schon in der Schule zog er die Aufmerksamkeit seiner Lehrer auf sich, und überboten seine Leistungen namentlich in der alten Geschichte und den Sprachen mit Einschluß des Hebräischen weit das Maß des Gewöhnlichen. H. wollte Theologie studiren, bei einem Ferienbesuche 1727 beredete ihn jedoch sein Stiefbruder Christian Gottfried, damals Professor zu Frankfurt a/O., Jurist zu werden, wovor „er anfangs einen nicht geringen Abscheu zeigte“. Im Herbst 1728 übersiedelte er indessen von Zittau nach Frankfurt, hörte bei Heineccius römisches Recht, bei seinem Bruder Staatsrecht, auch Rechtsgeschichte, und gewann im fördernden Umgange mit diesem besondere Neigung zum Studium des öffentlichen Rechtes. Mit glänzenden Verstandesgaben ausgerüstet gelangte er rasch zu voller wissenschaftlicher Reife. Kaum 21 Jahre alt habilitirte er sich am 8. December 1731 in der philosophischen Facultät, und hielt im März 1732 gelegentlich der Durchreise des Herzogs von Lothringen, des nachmaligen deutschen Kaisers Franz I. in dessen Gegenwart die akademische Festrede, welche in fließenden Hexametern die Thaten des Hauses Lothringen und dessen Verdienste um das Reich schildert. Sie führt den Titel „Publicae laetitiae monumentum quod … Francisci Stephani regiae Celsitudini consecravit J. G. Hoffmanus“. Aber auch auswärts blieben die Leistungen nicht unbeachtet. Nachdem er am 15. November 1732 die juristische Doctorwürde erlangt hatte, schlug ihn die juristische Facultät von Greifswalde 1734 als Professor vor, und mit Beginn des Jahres 1737 wurde er als Historiker nach Wittenberg berufen, wo er im Mai eintraf, nachdem er auf wiederholte Gesuche von Preußen die Erlaubniß erhalten hatte, die im Erbgange auf ihn gekommene berühmte Bibliothek seines Bruders Chr. Gottfried abgabenfrei mitzunehmen. Dort hielt er von Feuereifer für seinen Beruf durchdrungen über römische Literär-, Kirchen- und Rechtsgeschichte, über öffentliches Recht und den Zustand der europäischen Staaten täglich sechs, ja acht Vorträge und seine dankbaren Zuhörer brachten ihm durch ein feierliches Ständchen ihre Huldigung. Nebenbei blieb H. auch schriftstellerisch thätig, und das Ansehen seines Namens wuchs immer mehr. 1738 wollten fast gleichzeitig Göttingen und Upsala ihn gewinnen, und Frankfurt traf Anstalten zu seiner Zurückberufung. Da erhielt er im Mai 1739 eine ebenso ehrenvolle als vortheilhafte Einladung als Lehrer des öffentlichen und Naturrechts nach Utrecht. H. war gewillt, zuzusagen; allein der damalige König von Polen und Kurfürst [598] von Sachsen Friedrich August trug im Interesse Wittenbergs laut Resolution vom 13. Juli 1739 Bedenken, H. (welcher kurz darauf an Krause’s Stelle auch Professor der Rechte wurde) die Entlassung zu ertheilen, erhöhte jedoch etwas später seinen Gehalt und ernannte ihn zum königlichen Hof- und Justizrath. Letztere Nachricht drang nicht mehr an sein Ohr. Hoffmann’s schwächlicher Körper war den langen Nachtwachen, den hochgespannten Geistesanstrengungen auf die Dauer nicht gewachsen. Im Sommer 1739 stellte sich Bluthusten ein; er wußte, daß keine Besserung zu erhoffen, doch er arbeitete fort in gewohnter Frische, da starb er plötzlich am Mittag des 12. Novbr. 1739 in den Armen seines Famulus, und wurde unter großem Geleite an dem Tage zur Erde bestattet, an dem er sein 30. Lebensjahr vollendet hätte. – H. war eine seltene Erscheinung; sein früher Tod ein schwerer Verlust für die Wissenschaft. Der gründlichste Kenner der staatsrechtlichen Litteratur des 18. Jahrhunderts, Pütter urtheilt in seiner Litteratur des deutschen Staatsrechtes (I. 403) über ihn: „In unserer ganzen Litteratur ist mir kein Rechtsgelehrter bekannt, der in so wenigen Jahren in so vielerlei verschiedenen Theilen der Rechte so mancherlei Materien mit solcher Geschicklichkeit bearbeitet hätte als H. – – H. hinterließ doch so viele Schriften als er Jahre gelebt; – – lauter wahre Meisterstücke – – sowol in Ansehung ihrer Schreibart als ihres innern Gehaltes.“ Sein Landsmann Gottlieb Friedrich Gude hat in eingehender Weise unter Benützung reichen Quellenmaterials Hoffmann´s Leben beschrieben und dessen sämmtliche Werke kurz besprochen. Der Biographie ist das von Bernigeroth gestochene Brustbild beigegeben. Die von der Universität Wittenberg veranlaßte Gedächtnißrede hat den damaligen Rector Hofrath J. H. v. Heucher zum Verfasser.

Allerneuste Nachr. von jurist. Büchern, 1739. Th. I. 346. Vita Jo. Guil. Hoffmanni recensuit Gott. Fried. Gudius, Lips. 1742. – Oberlausitzische Beiträge zur Gelahrtheit II. 521.