ADB:Holle, Georg von (Kriegsoberst)
Friedrichs des Weisen erzogen, dem letztern folgte er mit 2 Fähnlein Fußvolk 1542 gegen Heinrich d. J. von Braunschweig, 1545 dagegen war er als Oberst mit 6 Fähnlein Landsknechte unter Christoph von Wrisberg im Dienste Erzbischofs Christoph von Bremen und fiel vom Lande Wursten aus in schmählichem Friedebruch in Hadeln ein, das vollständig verheert und ausgesogen [756] wurde, wahrscheinlich hat er seit 1543 schon Wrisberg in der Rhodeschen Fehde gegen Christoph gedient. Von Hadeln aus folgte er dem Herzog Heinrich d. J. von Braunschweig bis zu dessen Gefangennahme durch Landgraf Philipp bei Höckelheim. Die neben ihm erwähnten Landsknechtführer waren Hilmar von Münchhausen, Dietrich von Dincklage und Paul Eiksfeldt (Eichsfeld). Zum schmalkaldischen Krieg warb Karl V. durch den Grafen v. Büren den H. und Hilmar v. M. direct an, sie brachten 24 Fähnlein und 4000 Reiter zusammen und schlugen die Schlacht bei Mühlberg 1547 mit, nach welcher Hilmar entlassen wurde, während H. noch 1548 mit 12 Fähnlein Frankfurt für den Kaiser besetzt hielt und 1552 im Auftrag desselben den Markgrafen von Brandenburg-Culmbach aus Trier zu werfen suchte, wobei er geschlagen wurde. Gleich darauf erstürmte er gegen die Franzosen Terouenne in Flandern und verlor dabei ein Auge durch einen Schuß. In der Schlacht bei Sievershausen am 9. Juli 1553 focht er im Heere Heinrichs d. J. gegen Markgraf Albrecht, und ebenso bei Gittelde im September gegen denselben. 1554 suchten die fränkischen Stände ein Heer zum Schutz gegen diesen aufzustellen und schlossen mit H. und Hilmar von Münchhausen einen Vertrag wegen 24 Fähnlein, sie lehnten deshalb den Antrag der Königin Marie 10 Fahnen nach den Niederlanden zu führen ab, ihr Werbeplatz war wie gewöhnlich das arg mitgenommene Verden; von da legten sie sich Hamburg gegenüber ins Alte Land. Inzwischen vollzogen sie bei Artlenburg über die Elbe gehend mit Heinrich von Braunschweig die kaiserliche Exekution gegen Johann Albrecht von Mecklenburg, der dadurch zu einer neuen Theilung mit Herzog Ulrich 1555 gezwungen wurde. Den Antrag Adolfs von Holstein zum Zuge gegen Dithmarschen lehnten sie ab; auch den durch Lazarus Schwendy erneuerten Antrag dem Kaiser nach den Niederlanden 10 Fähnlein zu senden, sie wollten wegen der Forderung an die fränkischen Stände sich nicht schwächen. Sie waren inzwischen nach Wildeshausen gezogen, und als nun jene nach dem Religionsfrieden durch den Bürgermeister Erasmus Ebener von Nürnberg die Auflösung der Haufen ohne Zahlung zu erreichen suchten, auch Heinrich von Braunschweig die Entlassung forderte und Meutereiversuche vorkamen, zogen die beiden Obersten nach blutiger Unterdrückung der Meuterei auf eigene Hand über Diepholz, das Bisthum Minden, das Schaumburgische und Grubenhagensche nach dem Eichsfelde, zwangen Mühlhausen die Thore zu öffnen und verheerten das Gebiet von Erfurt, welches sie nicht einlassen wollte. Hier erst gelobten die in Angst gerathenen fränkischen Stände den ganzen rückständigen Sold, den indessen Heinrich von Braunschweig zum Theil vorgeschossen hatte, und die Knechte wurden entlassen. 1557 führte H. Philipp II. von Spanien Truppen in die Niederlande zu und focht mit Auszeichnung in der Schlacht bei St. Quentin, am 10. Aug. 1562 war er im Gefolge Kurfürst Augusts von Sachsen bei der Wahl Maximilians II., der ihn zum Ritter schlug. Schon 1560 hatte Friedrich II. von Dänemark in Odense mit H. und v. Münchhausen wegen Anwerbung von Landsknechten gegen Schweden wegen der Streitigkeiten des Bischofs Magnus von Reval (seit 1560) verhandelt und sie in Bestallung genommen, 1563 zogen sie ihm jeder mit 20 Fähnlein oder 8000 Mann zu, wurden in Roeskilde gemustert, setzten von Kopenhagen nach Schonen über und schlugen unter Holle’s Obercommando die Schweden vollständig; von Münchhausen wurde ausbezahlt und entlassen, H. aber blieb bis 1564, doch konnte der König ihn nicht befriedigen. Er erhielt daher am 11. Juli eine Verschreibung auf angeblich 209 360 Goldgulden, die niemals bezahlt wurden. In Neumünster wurde H. durch Klaus von Ranzau entlassen. nachher lebte er meist auf seinem Schloß Himmelreich bei Minden, das Bischof Georg ihm schenkte, stets in Hader mit der Stadt; er blieb aber Rath der [757] Herzöge von Braunschweig und des Kurfürsten August von Sachsen, von denen er Jahrgelder hatte. Für Heinrich von Braunschweig schloß er 1568 den Vertrag von Ovelgönne mit Graf Anton von Oldenburg in der Blutjadinger Angelegenheit, und für Julius verhandelte er 1570 mit der Stadt Braunschweig. Wie er Heinrichs d. J. Leiche mit zu Grabe getragen, so erschien er auch auf dem Huldigungsturnier Herzogs Julius 1571 mit 8 Pferden, 1576 starb er am Schlage.
Holle: Georg (Jürgen) v. H., geb. 1513 oder 1514 als Sohn des Drosten Rudolf v. H. zu Hausbergen, † 1576, war einer der unruhigsten und abenteuerlichsten Landsknechtsführer seiner Zeit, Protestant, aber jedem dienend, der ihn und seine Leute zahlte. Dem Hildesheimischen Adel angehörend war er am Hofe Kurfürst- Vgl. Spangenberg’s N. Vaterl. Archiv, 1822. II. S. 321 ff. (aus Familiennachrichten, in denen sich jedoch einzelne Irrthümer finden).