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ADB:Hunnius, Ägidius

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Artikel „Hunnius, Aegidius“ von Wilhelm Gaß in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 13 (1881), S. 415–416, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Hunnius,_%C3%84gidius&oldid=- (Version vom 5. Dezember 2024, 13:38 Uhr UTC)
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Hunnius: Aegidius H., nimmt unter den streng lutherischen Theologen der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts eine der ersten Stellen ein. Geb. am 21. December 1550 zu Winnenden in Württemberg, unterrichtet in den Klosterschulen zu Adelberg und Maulbronn und im Tübinger Stift, studirte er während der Jahre 1565–74 in Tübingen unter der Leitung von Jak. Andreä, Heerbrand und Schnepf, wurde schon 1567 Magister, frühzeitig Repetent der Facultät, 1574 Diakonus daselbst und zwei Jahre später Doctor der Theologie. Und in demselben Jahre 1576 wurde er auf Heerbrand’s dringende Empfehlung als ordentlicher Professor nach Marburg berufen. Talent und ungewöhnlicher Eifer konnten ihn dieser seltenen Auszeichnung würdig erscheinen lassen. Aber in einem Lande, welches unter der gemeinschaftlichen Leitung der beiden Landgrafen Ludwig und Wilhelm von Hessen sich von den confessionellen Schroffheiten zurückgezogen hatte, und an einer Universität, die sich in ihrer unionistischen Stellung wohl befand, wurde das Auftreten eines lutherisch-orthodox entwickelten württembergischen Theologen verhängnißvoll. Was die Concordienformel in größerem Umfange herbeiführen sollte, eine Rückwirkung der schwäbischen auf die norddeutschen Landeskirchen, des Südens auf den Norden, stellt sich uns hier in einer einzelnen bedeutenden Persönlichkeit vor Augen. H. zeigte sich sofort als das was er war, mit zunehmendem Erfolge bot er Alles auf, um seinem exclusiven Standpunkte Anhang zu verschaffen; auch gewann er die Gunst des Landgrafen Ludwig, während Wilhelm von Cassel ihm entgegenwirkte. Er lobte das Torgische Buch, verdrängte das Corpus Philippicum, bestärkte die lutherische [416] Kanzelpolemik, verfocht eifrig die Ubiquitätslehre und erlaubte sich nachher auf die Concordienformel zu verpflichten. In gleichem Sinne wirkte er auf den Synoden von 1578 und folgenden Jahren, durch ihn wurde die Eintracht der Ober- und Niederhessen zerstört und jede gemeinschaftliche Beschlußfassung erschwert oder vereitelt. Ein anderer Schauplatz eröffnete sich ihm in Wittenberg, wohin er 1592 nach dem Tode des Kurfürsten Christian durch den Administrator Herzog Wilhelm Friedrich berufen wurde. Hier half er mit andern Schwaben zur Unterdrückung der gemäßigten Melanchthonischen Partei, begleitete den Herzog zum Regensburger Reichstage von 1594 und verhinderte durch sein Gutachten die Gleichstellung der beiden Texte der Augsburgischen Confession, weil dergleichen Vereinbarungen die Sacramentirer nur in ihrer gottlosen Lehre bestärken würden. Im J. 1601 finden wir ihn abermals in Regensburg, wo er bei Gelegenheit des dortigen Religionsgesprächs eifrig mit den Jesuiten Gretser und Tanner disputirte; doch starb er schon am 4. April 1603. An gelehrter Gründlichkeit und Scharfsinn übertraf er seine gleichzeitigen Parteigenossen, an Verdienst ist er sogar der Dritte nach Luther genannt worden. Auch spricht die zu Wittenberg 1607–9 in drei Folianten edirte Sammlung seiner lateinischen Schriften für einen bedeutenden Leserkreis. Außer der wichtigen Abhandlung „De persona Christi“ (1585) umfaßt sie zahlreiche Streitschriften gegen Reformirte und Katholiken, gegen Pareus, Hoffmann, Huber, Reden, Briefe; biblische Commentare und manches Andere kam in deutscher Sprache hinzu. Von seinen geistlichen Comödien Joseph (1584) und Ruth hat wenigstens die erstere großen Erfolg gehabt und auf die gleichzeitige deutsche Dramatik eingewirkt.

Weniger bedeutend, doch ebenfalls als eifriger lutherischer Polemiker und zugleich als achtbarer Charakter bekannt geworden, ist Nikolaus H., der dritte Sohn des H., geb. 1585 in Marburg (s. u.).

Vgl. M. Adami Vitae Germ. theol. p.. 723–31. Schenk, Vita theol. Marburg. p.149–61. Strieder, Hess. Gelehrten-Gesch. VI, S. 243 ff. A. Schweizer, Centraldogm. I, S. 586 ff. G. Frank, Gesch. der prot. Theol. I, S. 248. Henkes Artikel in Herzog’s Encykl.