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ADB:Joachim II.

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Artikel „Joachim II. Hector“ von Theodor Hirsch in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 14 (1881), S. 78–86, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Joachim_II.&oldid=- (Version vom 22. November 2024, 15:48 Uhr UTC)
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Joachim II. Hector, geb. am 13. Jan. 1505, † am 3. Jan. 1571, Kurfürst von Brandenburg. Von seinem Vater Joachim I. und seinem Oheim, Kurfürst Albrecht von Mainz frühe für die Humanitätsstudien gewonnen, schon seit dem achten Jahre von dem Juristen Funck in die Rechtswissenschaft eingeführt, im elften mit einer von seinem Oheim geschenkten lateinischen Bibel eifrigst beschäftigt, fand er, als er in seinem dreizehnten einige Zeit an dem kaiserlichen Hofe verweilte, auch an den hier gepflegten Künsten der Courtoisie und Ritterlichkeit, [79] in denen er bald durch seine Leistungen hervorragte, besonderes Gefallen: er legte nicht geringes Gewicht darauf, daß er, als er später noch als Kurprinz 1532 den Kaiser an der Spitze von 2000 brandenburgischen Reitern zum Türkenkriege begleitete, neben andern militärischen Ehren von jenem den Ritterschlag empfing. Der schöne, hochgebildete, wegen seines milden und ritterlichen Wesens als Hector gepriesene Prinz nahm aus diesen Eindrücken seiner Jugend neben manchen löblichen, vorherrschend friedlichen Bestrebungen eine nicht selten die Mittel zu ihrer Befriedigung außer Acht lassende Neigung zu heiterm und zugleich reich ausgestattetem Lebensgenusse sowie eine unbegrenzte Verehrung für das österreichische Herrscherhaus in sein Regentenleben hinüber. Andererseits fühlte er sich frühe durch das Beispiel seiner Mutter Elisabeth, Tochter Johanns I. von Dänemark, sowie aus selbständig gewonnener Ueberzeugung zu den Lehren der Wittenberger Reformatoren hingezogen, ohne sich zu offenem Bekenntniß derselben entschließen zu können, nicht blos, weil sein Vater demselben feindlich entgegenstand, sondern auch, weil er ein einseitiges Vorgehen auf dem Wege der religiösen Reform, ohne daß sie auf einem allgemeinen oder mindestens einem Nationalconcile gebilligt oder festgestellt wäre, als die Quelle neuer schwerer Zerrüttungen des bürgerlichen Lebens fürchtete. Zudem hatte sein Vater dem Abfalle seines Nachfolgers vom alten Glauben mächtige Riegel vorgeschoben. Er hatte ihn 1524 mit der Tochter des Herzogs Georg von Sachsen, eines der hartnäckigsten Vertheidiger der alten Kirche, vermählt und, als der Tod derselben am 29. Decbr. 1534 diese Ehe löste, jenen alsbald mit der Prinzessin Hedwig, Tochter König Sigismunds I. von Polen verlobt, und zugleich in seinem Testamente sowie durch ein an Eidesstatt abgefordertes Gelöbniß zur Festhaltung an der katholischen Lehre verpflichtet, ja sogar, indem er in das gegen den schmalkaldischen Bund mit andern altkirchlichen Fürsten Norddeutschlands am 24. Novbr. 1533 vereinbarte Hallesche Bündniß seine beiden Söhne mit einschloß, diesen die in dem damaligen religiösen Conflicte einzunehmende Stellung im voraus angewiesen. Trotz so mannichfaltiger, zum Theil widersprechender Rücksichten, welche die Wahl seines Entschlusses erschwerten, schlug der Fürst, als er 1535 in den Besitz des ihm überwiesenen größeren Theiles der brandenburgischen Lande getreten war, sofort eine Richtung ein und verfolgte sie mit strenger Konsequenz, auf welcher er, ohne mit dem Kaiser und der katholischen Kirche zu brechen, seine religiösen Ueberzeugungen zur Geltung zu bringen gedachte. Indem er persönlich am alten Ritus festhielt, die Verfolgung der Anhänger der neuen Richtung aber in seinen Landen einstellte, während von den drei Landesbischöfen der von Brandenburg, Matthias von Jagow, sie unzweideutig begünstigte, die von Havelberg und Lebus ihr geringen Widerstand entgegen kehrten, konnte es nicht fehlen, daß, noch aufgemuntert durch die Nachbarn in der Neumark, in welcher Joachims Bruder, Johann, mit dem Beispiele des Uebertrittes voranging, auch in den Kurlanden zahlreiche Anhänger der neuen Lehre in allen Lebenskreisen offen hervortraten und an manchen Orten, in Spandau, selbst in Berlin Geistliche ihrer Richtung in Kirchenämter brachten, ja selbst die Universität Frankfurt, bisher dem altkirchlichen Glauben eifrigst ergeben, durch neue angesehene Lehrer, welche man, um das in Verfall gerathene Institut zu heben, berufen hatte, im Geiste der neuen Lehre umgestaltet wurde. Während der vier Jahre, in denen er der religiösen Bewegung sich frei zu entwickeln gestattete, benutzte der Kurfürst seine Theilnahme am Hallischen Bunde, um den Eifer derjenigen Bundesglieder, welche zu gewaltsamen Schritten gegen die Schmalkaldener hindrängten, zu hemmen und dagegen eine gütliche Einigung mit denselben als Vermittler anzubahnen. Die Zeitumstände waren ihm dafür günstig. Kaiser Karl V. sowie sein Bruder Ferdinand sahen während dieser Jahre einem von [80] Sultan Soliman II. gegen Ungarn und ihre Erbländer vorbereiteten Einbruch mit Besorgniß entgegen, hatten mit Rücksicht darauf mit dem Woiwoden von Siebenbürgen, Johann Zapolya, der durch seine polnische Gemahlin Schwager des Kurfürsten J. war, nicht ohne Zuthun des Letztern am 24. Februar 1538 sich über den Besitz von Ungarn, den beide Theile beanspruchten, verständigt, wünschten aber noch dringender, sich des Beistandes der deutschen Stände für diesen Krieg zu versehen. Dazu war keine Aussicht, solange eben diese Stände bei zunehmender religiöser Spannung ihre militärischen Kräfte für die Abwehr oder zum Angriff ihrer Gegner zusammenzuhalten gezwungen waren, solange namentlich die Schmalkaldener neben den altkirchlichen Ständen auch den Kaiser als ihren Gegner zu fürchten Ursache hatten. Da wurde es zunächst von kaiserlicher Seite bereitwillig aufgenommen, daß J., als er im Frühjahre 1538 zur Belehnung mit seinen böhmischen Besitzungen in Bautzen mit König Ferdinand zusammenkam, für seinen Zweck zwischen dem Kaiser und den Ständen zu vermitteln sich erbot. Alsbald widmete sich der Kurfürst in Verbindung mit dem Kurfürsten Ludwig von der Pfalz mit allem Eifer und Ernst der übernommenen Aufgabe, brachte es unterstützt durch die Zugeständnisse, welche der kaiserliche Orator, der Erzbischof von Lund, den Evangelischen in Aussicht stellte, am 19. April 1539 in Frankfurt a. M. zu einer Uebereinkunft, gemäß welcher einem aus deutschen Theologen und Laien gebildeten Ausschusse die Ausgleichung der Glaubensstreitigkeiten übertragen wurde. Zwar führten die in Folge dieses Frankfurter Anstandes in den Jahren 1540 und 1541 zu Hagenau, Worms und Regensburg abgehaltenen Religionsgespräche nicht zu dem erwarteten Resultate, hielten aber dennoch in den Gemüthern die Hoffnung auf einen baldigen Religionsfrieden aufrecht, da der Kaiser in seinen damaligen Bedrängnissen ihn mehr als je zu begünstigen sich den Schein gab. Kurfürst J., der diese Friedensgedanken zu nähren und zu fördern nicht nachließ, glaubte sich unter diesen Verhältnissen berechtigt, in seinem Lande eine vorläufige religiöse Reform vorzunehmen. Bei den erwähnten Religionsgesprächen hatte sich auch auf altkirchlicher Seite Geneigtheit ausgesprochen in zwei Lehren, in der von der Rechtfertigung und vom h. Abendmahle den Forderungen der Wittenberger nachzugeben. Als nun zur Zeit des Aufenthalts des Kurfürsten in Frankfurt a. M. (15. Febr. 1539) die Räthe der Städte Berlin und Cölln an ihn das Gesuch richteten, ihren Bürgern zu nächsten Ostern den Genuß des h. Abendmahls unter beiden Gestalten zu verstatten, und ein ähnliches Gesuch der Edelleute in Teltow ihm durch Vermittelung des Bischofs Matthias von Jagow vorgelegt wurde, beschloß er, jedoch erst nach langem Bedenken und nachdem er einerseits Melanchthon (October 1539) um Rath gefragt und andererseits in Briefen an den Kaiser und an König Sigismund von Polen (October 1539) über seine Beweggründe sich klar ausgesprochen hatte, dem Wunsche der Unterthanen in der ihm allein zulässig dünkenden Form entgegenzukommen. Da der Papst, behauptete er, offenkundige Mißbräuche in der Kirche abzustellen nicht den Willen habe, der Kaiser aber seinen guten Willen noch nicht zur Geltung bringen könne, so halte er es als seine ständische Pflicht, bis das erfolge, diese Sorge auf sich zu nehmen, damit wolle er jedoch von der katholischen Kirche sich nicht trennen, die brandenburgische Kirche solle weder eine wittenbergische noch eine römische, sondern eine christliche sein, die bischöfliche Gewalt solle fortbestehen und am alten Cultus nur das geändert werden, was mit der Lehre vom h. Sacramente und der Rechtfertigung im Widerspruche stehe; er ist bereit den Beschlüssen eines künftigen freien Concils sich zu unterwerfen. In diesem Sinne empfängt er zuerst selbst am 1. Novbr. 1539 in der St. Nicolaikirche in Spandau nebst seinem Hofe und einem Theil des Adels aus den Händen seines ersten Bischofs das h. [81] Sacrament; durch eine in den nächsten Monaten (1540) als Landesgesetz veröffentlichte Kirchenordnung und eine demnächst erfolgte Kirchenvisitation wurde die religiöse Reform dem brandenburgischen Staatsleben so fest und sicher eingefügt, daß die bürgerliche Ordnung keinerlei Störung erlitt, die fürstliche Gewalt aber durch die übernommene Leitung der religiösen Angelegenheiten eine wesentliche Stärkung erfuhr. Die Rechtsgültigkeit dieser Reform durch eine kaiserliche Bestätigung derselben zu befestigen, erschien ihm so nothwendig, daß er dafür, daß der Kaiser sie gewährte, in dem am 24. Juli 1541 in Regensburg geschlossenen Vertrage in allen damaligen Parteiinteressen des Kaiserhauses zu unbedingter Unterstützung desselben sich verpflichtete. Die eingegangene Verpflichtung, die auch seinen persönlichen Neigungen zusagte, ist für eine längere Reihe von Jahren die Richtschnur für seine reichsständische Politik. Trotz des gerechten Mißtrauens der protestantischen Stände in die Zusagen des Kaisers setzt der Kurfürst in Verbindung mit andern Anhängern desselben es durch, daß für ihn auf dem Reichstage zu Speier (Januar 1542) ein Reichsheer von 40 000 Mann zu Fuß und 8000 Mann zu Pferd gegen die in Ungarn bis über Ofen eingedrungenen Türken aufgeboten wird. Wie sehr er auch seiner Unerfahrenheit im Kriege sich bewußt ist, vermag J. der Verlockung dennoch nicht zu widerstehen und nimmt die auf Betrieb der kaiserlichen Partei ihm angebotene Feldhauptmannsstelle über jenes Heer an. In glänzender Ausrüstung findet er sich im Juni 1542 in Wien bei den erst theilweise versammelten Truppen ein, deren mangelhafte Ausrüstung und Besoldung schlechten Erfolg verhieß, und deren Unordnung und Zuchtlosigkeit beim Weitermarsch die Führung immer schwieriger machte. Durch kaiserliche und italienische Truppen unterstützt, ist er im August endlich über die Donau gekommen und steht vor den Mauern von Pest den Türken gegenüber; ein glückliches Scharmützel ermuthigt ihn; aber nach einem abgeschlagenen Sturm steigert sich die Widerspenstigkeit der Truppen in solchem Grade, daß der Kurfürst die Sache verloren giebt und nach Deutschland zurückkehrt. Gegen die Mißstimmung, welche hier trotz der schweren Opfer, welche er aus seinen Mitteln dem Unternehmen gebracht hat, gegen ihn laut wird, findet er bei den Habsburgern keinen Schutz; vielmehr giebt König Ferdinand zwei Jahre danach in der herben Zurückweisung der Ansprüche, welche der Kurfürst durch die Liegnitzer Erbverbrüderung auf einen Theil Schlesiens sich erworben hatte, demselben seine Geringschätzung in offenkundiger Weise zu erkennen. Der schwache Kurfürst wird dadurch in seiner Vorliebe für die Habsburger nicht beirrt, er hat ebensowenig ein Auge für die arglistigen Schritte, durch welche Kaiser Karl eben damals die deutschen Stände in dem Augenblick, wo er ihre religiösen und politischen Freiheiten in Fesseln zu schlagen sich vorbereitet, unter einander zu entzweien sich bemühte; vielmehr als der Kaiser 1546 die Häupter des Schmalkaldischen Bundes ächtete, sah der Kurfürst in den Geächteten nur Rebellen, deren Sache mit der Religion nichts zu thun habe, und hegte größere Besorgniß davor, daß Kurfürst Johann Friedrich von Sachsen in seinem Vertheidigungskampfe sich Böhmens bemächtigen könnte, als vor dem Einrücken spanischer Truppen auf dem Reichsboden; er glaubte für die evangelischen Mitglieder genug zu thun, wenn er sich ihnen als Friedensvermittler anbot; seine Schwäche führte ihn zuletzt so weit, daß er am 17. Februar 1547 an einer Zusammenkunft mit König Ferdinand in Aussig für die seinem zweiten Sohne in Aussicht gestellten Bisthümer von Magdeburg und Halberstadt und auf die einfache Zusage, daß der Kaiser in Holstein, Mecklenburg und Pommern nichts zum Nachtheile Brandenburgs verhängen wolle, die Absendung von 400 Reitern unter Führung seines Kurprinzen ins kaiserliche Lager versprach. Erst nach der Schlacht bei Mühlberg trieb ihn seine edle Natur sich der besiegten [82] Häupter des Bundes anzunehmen: er hat wesentlich dahin gewirkt, die über Kurfürst Johann Friedrich von Sachsen bereits verfügte Hinrichtung abzuwenden und, in Verbindung mit Moritz von Sachsen, dem Landgrafen Philipp von Hessen eine immerhin günstige Capitulation auszuwirken, für deren Ausführung er sich verbürgte; in gerechtem Zorne brauste er auf, als der Kaiser unter hinterlistiger Deutung derselben sie brach. Dennoch überwog auch jetzt bei ihm die Devotion gegen den Kaiser noch in dem Maße, daß er das Anerbieten desselben, das Stapelrecht der geächteten Stadt Magdeburg auf des Kurfürsten Gebiet nach Tangermünde zu übertragen, nicht ausschlug, ja sogar für den Plan Karls sich lebhaft interessirte, durch Aufstellung einer vorläufigen Glaubensnorm, eines Interims, welcher sich jeder Reichsstand zu unterwerfen habe, die religiöse Spaltung in Deutschland zu beseitigen; er fand sich durch den Inhalt derselben um so mehr befriedigt, da sein Hofprediger, Agricola, bei der Abfassung hinzugezogen war, und die beiden Lehren, auf die er das größte Gewicht legte, ihm im Sinne der Wittenberger festgestellt schienen. Selbst als der Kaiser am 15. Mai 1548 auf dem Augsburger Reichstage die Evangelischen mit der Erklärung überraschte, daß das Interim nur sie, nicht aber die altkirchlichen Stände verpflichten solle, und andere evangelische Stände, selbst kaiserlich gesinnte, dem ihnen zugemutheten Gewissenszwange sich widersetzten, auch da konnte J. es nicht über sich gewinnen, dem kaiserlichen Willen entgegenzutreten. Vielmehr kehrte er mit dem Entschluß, das Interim seinen Geistlichen aufzunöthigen, in die Mark zurück. Aber schon der heftige Widerstand, der ihm hier entgegentrat, machte ihn stutzig, er erreichte schließlich nur so viel, daß der Schein des Gehorsams gewahrt wurde. In den nächsten Jahren treten jedoch mancherlei Umstände zusammen, ihn den Interessen des Kaisers mehr und mehr zu entfremden, theils sind es die Mahnungen der Söhne des gefangenen Landgrafen an seine für dessen Freiheit verpfändete Ehre, in Betreff derer der Kaiser jede Verwendung des Kurfürsten kalt zurückweist, und die üblen Nachreden, welche darüber in der evangelischen Welt sich über den Kurfürsten verbreiten, theils die Mißhelligkeiten, welche zwischen dem Kaiser und seinem Bruder Ferdinand über die Thronfolge in Deutschland sich entspinnen und den Kurfürsten auf die Seite des Letzteren hinziehen; allgemach enthüllte sich ihm immer deutlicher der Plan Karls, indem er festen Fuß in Magdeburg zu gewinnen suchte, von hier aus das katholische Regiment des vertriebenen deutschen Ordens in Preußen wieder einzusetzen und den hohenzollerischen Zweig aus diesem Herzogthum zu vertreiben. Von ganz besonderem Einfluß auf diese Sinneswandelung war der 1551 erfolgte Eintritt Lampert Distelmeyer’s (Bd. V. S. 256) in seinen engern Rath, eines im Cabinette Moritz’s von Sachsen herangereiften und den Interessen desselben ergebenen Staatsmannes, der seinen neuen Herrn für eine engere Verbindung mit den evangelischen Ständen, namentlich mit dem kursächsischen Hofe und für die an demselben für die Erhaltung der nationalen und religiösen Freiheiten gefaßten Pläne zu gewinnen sich bemühte. In der That ist schon seit dem März 1550 eine wachsende Annäherung zwischen J. und Moritz, zuletzt ein vollständiges Zusammengehen ihrer politischen Absichten zu erkennen, in der Weise jedoch, daß der brandenburgische Kurfürst bei seiner friedliebenden Natur und schon wegen seiner finanziellen Bedrängnisse von den kriegerischen Aktionen, durch welche Moritz jene Pläne zum Abschluß brachte, sich fern hielt, wol aber die diplomatischen Schritte seines Bundesgenossen, namentlich den Abschluß der Schein-Convention mit Magdeburg (3. Novbr. 1551) und die Botschaften, um an Frankreich und Polen einen festen Rückhalt im bevorstehenden Kampfe zu gewinnen, nach Kräften unterstützte, namentlich aber durch die Absendung Distelmeyer’s auf den Friedenscongreß in Passau auf die Ausgleichung der schwierigsten politischen [83] Differenzen, welche Deutschland spalteten (16. Juli 1552), aufs günstigste einwirkte. Die in diesen Jahren zwischen den beiden evangelischen Kurstaaten geschlossene Verbindung erhielt größere Festigkeit, als nach dem frühzeitigen Tode des Kurfürsten Moritz auf dem Schlachtfelde von Sievershausen (9. Juli 1553) sein Bruder und Nachfolger August sich schon wegen Aehnlichkeit in Charakter und Neigungen auch persönlich zu dem Fürsten von Brandenburg hingezogen fühlte. Man weiß, wie sehr das Zusammenhalten dieser beiden Fürsten und namentlich die durch sie am 9. März 1555 erneuerte Erbeinigung der drei Häuser Brandenburg, Sachsen und Hessen, in der ausgesprochenen Absicht für die Behauptung der religiösen Errungenschaften einzustehen, den Abschluß des Augsburger Religionsfriedens (25. Septbr. 1555) erleichterte, eines Friedens, der insbesondere durch das den deutschen Ständen zugestandene Reformationsrecht den Kurfürst J. von allen Beschränkungen, die er sich 1540 hierin dem Kaiser gegenüber auferlegt hatte, frei machte, während andererseits die unmittelbar darauf erfolgte Abdankung Karls V. und die Thronbesteigung König Ferdinands das frühere patriarchalische Band zwischen dem Kurfürsten und dem österreichischen Herrscherhause wiederherstellte. Die Friedensjahre, welche J. seitdem bis an seinen Tod genossen, boten ihm mehrfach Gelegenheit durch geschickte Benutzung der Umstände seinem Staate Ansprüche auf beträchtliche Erweiterungen zu erwerben. So wie er die 1537 mit dem Herzoge Friedrich von Liegnitz geschlossene Erbeinigung trotz des Widerspruchs der böhmischen Krone als sein wohlerworbenes Recht aufrecht erhielt, so gelang es ihm auch das Erzstift Magdeburg in feste Verbindung mit seinem Kurhause zu bringen. Nachdem nämlich dieses Erzstift sammt dem Bisthum Halle während der Jahre 1510–47 nacheinander zwei brandenburgische Fürsten, Kurfürst Albrecht von Mainz und Markgraf Johann Albrecht von der fränkischen Linie, zu Oberhirten gehabt, wurde der letzte wegen seines Eifers für die alte Kirche von seinen der evangelischen Lehre großentheils ergebenen Unterthanen beim Ausbruche des Schmalkaldischen Krieges vertrieben und zur Abdankung genöthigt, während sein Land dem Kurfürsten Johann Friedrich von Sachsen huldigte. Durch den Fall des letztern bald wieder herrenlos geworden, wurden beide Stifte durch die Wahl der meist evangelischen Domherren an Kurfürst Joachims zweiten Sohn Friedrich, und als dieser 1552 gestorben war, an seinen jüngsten Sohn Sigismund übertragen; bei der engen Verbindung, in der J. damals noch mit dem Kaiserhause stand, wurde es ihm nicht schwer, für diese Wahl nicht nur die kaiserliche, sondern auch die päpstliche Bestätigung zu gewinnen. Als aber auch Sigismund, erst 25 Jahre alt, am 18. Septbr. 1566 starb, hatte der Eifer, mit dem der letztere die evangelischen Lehren nicht nur duldete sondern auch förderte, den Widerstand der altkirchlichen Partei in so weit hervorgerufen, daß Joachims Enkel Joachim Friedrich, zur Zeit der einzige Sohn des Kurprinzen Johann Georg, zwar von den Magdeburgischen, nicht aber von den Halberstädtischen Domherren gewählt wurde. Da Kaiser Maximilian auf Grund dieser Wahl jenen Prinzen ohne jede weitere Bedingung als Administrator des Erzbisthums bestätigte, so hielt sich der Administrator für berechtigt, nicht nur sein Land in ein evangelisches Land umzuwandeln, sondern indem er 1570 mit der Tochter des Markgrafen Johann von Küstrin sich vermählte, dem Lande die Form eines weltlichen Fürstenthums zu geben. Noch folgenreicher war Joachims Bemühen, die durch seines Vaters Bigotterie herbeigeführte Trennung des Kurhauses von der fränkischen Linie der Hohenzollern, in Folge deren er der Erbansprüche, welche die jüngere Linie seit 1525 auf das Herzogthum Preußen gewonnen hatte, verlustig gegangen war, aufzuheben. Eine Aussöhnung mit den fränkischen Vettern war, auch nachdem der Kurfürst das Religionswesen geändert hatte, so lange unmöglich, als er dem [84] Schmalkaldischen Bunde, dem jene anhingen, feindlich gegenüberstand. Nachdem dieser Bund jedoch aufgelöst war, gab das wüste Treiben des Culmbacher Markgrafen Albrecht Alcibiades dem Kurfürsten Gelegenheit, seine Verwandtenpflicht in der ersprießlichsten Weise zu üben. Die Fehden, welche Albrecht trotz des durch den Passauer Vertrag geschaffenen Friedensstandes, gegen seine fränkischen Nachbarn zu führen fortfuhr, hatten zur Folge, daß diese seit 1551 zu einem Bunde vereinigt und von andern Reichsfürsten unterstützt seinen Raubzügen mit gewaffneter Hand entgegentraten und mit gleich roher Plünderung und Verheerung seines Gebietes vergalten, dabei auch das Gebiet seines noch minderjährigen Vetters Georg Friedrich von Ansbach nicht verschonten. Im Interesse des letzteren schritt Kurfürst J. in Verbindung mit seinem Bruder Johann von Küstrin ein, zumal als die Bündner auch nach dem Tode des aus seiner Heimath vertriebenen Albrechts (8. Jan. 1556) im Besitze des Eroberten verblieben. Wiederum waren es die durch den staatsklugen Distelmeyer geführten Unterhandlungen, welche im Wiener Vertrage (6. Octbr. 1558) den Markgrafen Georg Friedrich in den vollen Besitz der durch ihn jetzt vereinigten fränkischen Besitzungen brachten. Die unmittelbar darauf erfolgte Vermählung Georg Friedrichs mit einer Tochter Johanns von Küstrin befestigte die zwischen beiden Linien wiederhergestellte Einigkeit. Nachdem der Kurfürst in früheren Jahren (1538 und 1548) vergeblich sich bemüht hatte, dem Kurhause die Mitbelehnung mit dem Herzogthum Preußen von den Polen zu erwerben, fand er nach jener Versöhnung (namentlich seit 1562) bei seinen Verwandten um so bereitwilligere Unterstützung, da die jüngere Linie nur noch auf wenigen Augen stand; auch in Polen selbst wirkte neben dem Umstand, daß der damalige König Sigismund II. August des Kurfürsten Schwager war, der dringende Wunsch von Brandenburg sowol gegen die noch immer auf die Wiedereroberung Preußens gerichteten Gelüste des Deutschen Ordens einen Rückhalt, als auch im Kampfe gegen die Türken einen Bundesgenossen zu gewinnen, sichtlich stark zu seinen Gunsten, wie denn auch bei den Ständen des Herzogthums das Verlangen vermittelst Brandenburgs mit Deutschland in Verbindung zu bleiben, entgegenstehende Besorgnisse noch zurückdrängte. Dennoch zogen sich die Verhandlungen darüber viele Jahre hin, ehe sie zum Abschluß gelangten, es war vornehmlich eine mächtige polnische Adelspartei, welche ihre Interessen durch eine Stärkung des preußischen Vasallenstaates bedroht sah. So sehr wurde jedoch nicht nur vom Kurfürsten sondern sogar von den märkischen Ständen der Werth eines künftigen Heimfalles Preußens an das brandenburgische Herrscherhaus erkannt, daß diese Stände ihrem Fürsten bereitwillig die Geldmittel gewährten, um auf die polnischen Großen einzuwirken. Wie klar man sich der Vortheile bewußt war, welche sich für die Zukunft des Kurstaates an diese Mitbelehnung knüpften, gab sich ebensosehr in den Festlichkeiten, welche in Berlin (28. August 1569), als der am 19. Juli ausgefertigte Lehnsbrief ankam, stattfanden, als auch in den Worten kund, in welchen der Kanzler Distelmeyer, dessen Verdienste um diesen diplomatischen Sieg der Kurfürst durch Ertheilung der Ritterwürde belohnte, der allgemeinen Stimmung Ausdruck verlieh. Dieselbe Mischung edler Neigungen und einer durch Bildung geläuterten Einsicht einerseits und eines durch Vorurtheile und sittliche Schwäche getrübten Willens andererseits, die des Kurfürsten politische Thätigkeit kennzeichnet, machte sich auch in seiner Verwaltung des Innern bemerkbar. Allerdings hat er durch die Durchführung der religiösen Reform sich ein dauerndes Verdienst erworben, welches er noch dadurch erhöhte, daß er die wegen ihres Verfalls eingezogenen Klöster zum großen Theile zur Anlage von Schulen und zur bessern Ausstattung der Frankfurter Universität verwandte. Indem er aber so wenig wie möglich an den Formen und Gebräuchen des altkirchlichen Cultus zu ändern gestattete, in dem Maße, daß er z. B. den evangelischen [85] Geistlichen, welcher die Wilsnacker Wunderhostien, an welche sich der roheste Aberglauben knüpfte, ins Feuer warf, aus Amt und Heimath verjagte, indem er ferner den Anhängern fremder evangelischer Lehrmeinungen, und namentlich denen der schweizerischen Bekenntnisse mit aller Schärfe entgegentrat, entzog er dem Märkischen Staate jene freie belebende Strömung, die in andern evangelischen Ländern nach Abstreifung der alten Cultusformen das gesammte geistige Leben durchdrang. Wenn er ferner neben den Wissenschaften die vorgeschrittenen Künste und Gewerbe seines Jahrhunderts auch für sein Land zu verwerthen bemüht war, so spielten dabei der Wunsch, seinen Hofhalt mit äußerem Glanze zu umgeben und mit außerordentlichen, den sinnlichen Lebensgenuß erhöhenden Mitteln auszustatten, und kostspielige Liebhabereien, wie die Betreibung alchymistischer Künste, eine so bedeutende Rolle, daß dem Lande davon wenig zu Gute kam. Die zahlreichen Kunstbauten, die er ausführen ließ, galten neben der Residenz, deren erneuertem Schlosse er eine Kathedrale und eine Fürstengruft hinzufügte, hauptsächlich den Orten, welche er zur Abhaltung seiner Jagden, wie etwa Netzlingen, Grimnitz, Köpenick u. a. mit neuen oder erneuerten Jagdschlössern schmückte. Die Nothwendigkeit einer der Kriegsweise seines Jahrhunderts entsprechenden Landesfestung wurde zwar von dem Kurfürsten wohl erkannt, Spandau 1559 zu derselben ausersehen und, nachdem Christoph Römer den Grund gelegt, durch den Baumeister Franz Gramella, der nebst 200 Arbeitern aus Italien berufen wurde, fortgesetzt, jedoch erst unter der Regierung seines sparsamen Nachfolgers durch den Grafen v. Lynar zu Ende geführt. Auch an dem guten Willen, den Wohlstand seiner Unterthanen zu fördern, hat er es nicht fehlen lassen. Er hat viele neue Dörfer angelegt, an verschiedenen Orten seines Landes den Betrieb von Salzwerken und der Perlenfischerei versuchen lassen, Wasserleitungen, namentlich zur Erleichterung der Verbindung zwischen Havel und Spree gebaut. Aber die Unternehmungen hatten selten nachhaltigen Erfolg, theils weil er ihre Ausführung Speculanten anvertraute, die ihn täuschten, vor allem aber darum, weil die ungeregelte Finanzwirthschaft des Kurfürsten auch in die übrigen Verwaltungszweige Zerrüttung verbreitete. Schon sein keineswegs correctes Familienleben, namentlich seine ärgerliche Verbindung mit Anna Sydow, der Wittwe des Gießers Michael Dietrich, in noch stärkerem Maße seine Prunkliebe, die zahlreichen Bankette, die jährlich am h. Leichnamstage gehaltenen Turniere, die Thierhetzen und andere Schaugepränge, deren Kosten zu den regelmäßigen Einkünften des Fürsten in starkem Mißverhältniß standen, und in Verbindung damit eine maßlose Freigebigkeit stürzten ihn nicht nur in harte Schuldennoth, sondern veranlaßten ihn auch, seine Gunst und sein Vertrauen fremden Abenteurern und Wucherern zu schenken. Wenn der Kurfürst insbesondere den von seinem Vater vertriebenen Juden die Rückkehr in sein Land gestattete, so erweckte diese Maßregel hauptsächlich darum Mißvergnügen, weil sie mit jener Geldnoth in der engsten Verbindung stand, und der Jude Lippold, den er zum Kammerjunker und Münzmeister emporhob, die Schwächen des Fürsten auf das verderblichste auszubeuten im Rufe stand. Es konnte nicht fehlen, daß die Autorität des Landesfürsten eine empfindliche Schädigung hierdurch erfuhr. Da die durch Verpfändung der Domänen und die Anleihen der Wucherer aufgebrachten Geldmittel, wenn sie auch über augenblickliche Geldnoth hinweghalfen, den Staatshaushalt in immer tieferen Verfall brachten, so sah sich der Kurfürst nur zu bald genöthigt, die außerordentliche Beihülfe der märkischen Stände anzurufen; zu vier verschiedenen Malen (1540, 1543, 1550 und 1564) entschlossen sich diese, um einem Staatsbankerott vorzubeugen die Schulden des Fürsten mit ihren Mitteln zu decken, nicht ohne gleich beim ersten Male ihre Unzufriedenheit über seine Verschwendung und über die Günstlinge in herbster Weise zu erkennen zu geben. [86] Ihre Unzufriedenheit und ihr Mißtrauen wuchs aber bei jedem neuen Male, wo der Kurfürst ihrer bedurfte, durch die gewonnene Einsicht, daß ihr Opfer umsonst gebracht, daß trotz desselben die Schulden zugenommen hatten, wie sie denn bei seinem Tode zu der damals unerhörten Summe von 2½ Millionen Thalern angewachsen waren. Es war natürlich, daß sie für die gute Verwendung ihrer Bewilligungen Bürgschaft und anderweitige Zugeständnisse forderten, die der Kurfürst nicht verweigern konnte. Schon 1540 mußte er zwei Verpflichtungen gegen sie eingehen, einmal keine wichtige Landessache ohne ihr Wissen und ihren Rath vorzunehmen, namentlich kein Bündniß, durch welches die Unterthanen belastet werden könnten, ohne ihre Zustimmung abzuschließen, und zweitens einen Ausschuß der Stände zur Erhebung der bewilligten Steuer hinzuzuziehen. Letztere Bewilligung wurde 1550 dahin ausgedehnt, daß nicht nur die Erhebung, sondern auch die Verwendung dieses „Creditwerks“ dauernd und ausschließlich ständischen Beamten unter der Obhut eines der Mehrzahl nach aus dem Landadel gebildeten Ausschusses übertragen wurde. Es konnte nicht ausbleiben, daß der Kurfürst, indem er eine der wichtigsten Grundlagen seiner Autorität den Händen seiner Stände überließ, nicht nur in allen innern Verhältnissen, sondern auch in seinen auswärtigen Beziehungen weniger das allgemeine Staatsinteresse als die particularen Wünsche seiner Stände zur Richtschnur seiner Handlungen zu machen genöthigt ward. Das Drückende dieser ihnen angelegten Fessel haben die nächsten Nachfolger schwer empfunden; erst nach einem Jahrhundert hatte der große Kurfürst den Muth und die Energie sie abzustreifen.

Leuthinger. Ranke, Genesis. Droysen, Preuß. Politik. Isaacsohn, Die Finanzen Joachims II. Ztschr. für Preuß. Gesch. 1879 und Urk. und Akt. X.