ADB:Albrecht (Markgraf von Brandenburg)

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Artikel „Albrecht, Markgraf von Brandenburg“ von Friedrich Wilhelm Schirrmacher in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 1 (1875), S. 268–271, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Albrecht_(Markgraf_von_Brandenburg)&oldid=- (Version vom 19. März 2024, 07:45 Uhr UTC)
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Albrecht, Markgraf von Brandenburg, Erzbischof von Mainz und von Magdeburg, geb. 28. Juni 1490, † 24. Sept. 1545, zweiter Sohn des Kurfürsten Johann Cicero von Brandenburg und der Margaretha, einer Tochter des Herzogs Wilhelm von Sachsen, des Bruders Kurfürst Friedrichs des Sanftmüthigen. Frühzeitig trat er von der mit seinem älteren Bruder Joachim seit dem Tode ihres Vaters gemeinschaftlich geführten Regierung zurück, um sich dem geistlichen Stande zu weihen; er wurde Domherr zu Mainz und zu Trier, im J. 1513, da er die Priesterweihe empfangen hatte, zunächst auf den durch den Tod des Erzbischofs Ernst erledigten erzbischöflichen Stuhl zu Magdeburg erhoben, zugleich zum Administrator des Domstiftes zu Halberstadt ernannt, darauf 9. März 1514, einen Monat nach dem Tode des Erzbischofs von Mainz, Uriel von Gemmingen, trotz der Anstrengungen der bairischen Herzöge Wilhelm und Ludwig für die Nachfolge ihres jüngeren Bruders Ernst und trotz der Empfehlung desselben durch Kaiser Maximilian, welchem die brandenburgische Bewerbung sehr wenig genehm war, durch Einhelligkeit der Stimmen zum Nachfolger erwählt. Für den Bevorzugten hatte gewiß seine reiche Begabung gesprochen, nicht weniger aber die von seinem Bruder, dem Kurfürsten vor der Wahl gemachte Zusicherung, alle der Mainzer Kirche dadurch erwachsenden Kosten tragen zu wollen. Um die Kosten des Palliums im Betrage von 24000 G., welche Summe das Capitel in zehn Jahren zweimal hatte auf sich nehmen müssen, so wie die ansehnlichen Confirmationstaxen und Annatengelder bestreiten zu können, nahm der Erwählte bei dem Handlungshause Fugger 30000 G. auf, ein insofern für sein ganzes Leben verhängnißvoller Schritt, als dieses auf sein Gesuch zur Deckung der Schuld von Papst Leo X. auf die in Deutschland einzutreibenden Ablaßgelder angewiesen wurde, die zur Hälfte dem Erzbischof überlassen worden waren. Auf der in Gemeinschaft mit seinem Bruder gestifteten Universität Frankfurt a. d. O. hatte A. im Umgang mit Ulrich von Hutten und im Geist der humanistischen Richtung seine Studien vollendet. In Erasmus verehrte er den Wiederhersteller der Theologie; er vertrat Reuchlin’s Sache gegen die Kölner Theologen. Grund genug für die Humanisten, hohe Hoffnungen auf den jungen Kurfürsten, den Beförderer der Künste und Wissenschaften zu setzen. Ulrich von Hutten gab dieser Stimmung Ausdruck in dem zur Einzugsfeierlichkeit in Mainz gedichteten Panegyricus. Ritter Eitelwolf von Stein, dem der Druck gewidmet wurde, setzte den Einfluß, den er auf A. bisher ausgeübt hatte, zu Mainz als Hofkanzler fort. Unter der Leitung seines Herrn hoffte er die dortige Universität durch Berufung hervorragender Gelehrten zur ersten Bildungsanstalt Deutschlands zu erheben. Im Widerspruch mit dieser freieren wissenschaftlichen Richtung, welcher A. auch nach dem am 10. Juni 1515 erfolgten frühzeitigen Tode Eitelwolfs durch Berufung Ulrichs von Hutten an seinen Hof und Begünstigung gleich denkender [269] Männer huldigte, schien es zu stehen, daß er am 17. Mai 1517 zur Zügelung der Presse ein strenges Censur- und Inquisitionsedict erließ und zum Commissarius neben seinem Weihbischof den früheren Collegen Luther’s an der Universität Wittenberg, den Doctor der Theologie Jodocus Trudvetter, der die entgegengesetzten Anschauungen vertrat, einsetzte. Schwerer mußte es wiegen, daß er im eigenen Interesse, wie alle Welt erfahren konnte, – denn die Agenten des Hauses Fugger begleiteten die von A. autorisirten Ablaßprediger mit der Vollmacht „in Bezahlung der Summe, die er ihm schuldig sei“, die Hälfte der eingehenden Gelder sofort in Empfang zu nehmen, – gegen Luther und für Tetzel Partei ergiff, Luther’s devotes von den 95 Thesen begleitetes Schreiben unbeantwortet, diese vielmehr an den römischen Hof gelangen ließ.

Als ein Zeichen päpstlicher Huld und Gnade empfing A. vor Eröffnung des Reichstages zu Augsburg, am 1. August 1518, aus den Händen des jüngst zum Cardinal und Legaten erhobenen Dominicaners Thomas de Vio den Cardinalshut, ja in kurzem eröffnete sich ihm, da es sich um die Wahl von Kaiser Maximilians Nachfolger handelte, die Aussicht, selbst Legat in Deutschland zu werden. Auf dem genannten Reichstage war es dem Kaiser gelungen, A. und seinen Bruder, den Kurfürsten, welche erst das Jahr zuvor mit König Franz von Frankreich wegen seiner Nachfolge im Reich in Unterhandlung getreten waren, durch hohe Versprechungen für die Wahl seines Enkels, König Karls von Spanien, zu gewinnen. Unter noch lockenderen Anerbietungen warb König Franz nach Maximilians Tode um jene beiden Stimmen und zwar im Einverständniß mit Papst Leo X., der einer Vereinigung der Kaiserkrone mit der Krone Neapels abgeneigt war. A. sollte für den Fall, daß durch seine Mitwirkung Franz von Frankreich gewählt würde, die Würde eines Legaten in Deutschland zu Theil werden. Als ihm dann, im April 1519, König Karl außer anderen Vergünstigungen auch seine Fürsprache bei dem Papst zugesagt hatte, daß er Legat werden und die Berechtigung zur Annahme eines vierten Bisthums erhalten sollte, hat A. mit Eifer und Erfolg für dessen Wahl gewirkt. In Betreff Luther’s scheint er nach dem ihm von Erasmus im J. 1519 ertheilten Rath gehandelt zu haben: „Je weniger Antheil Ihr an dieser Sache nehmet, desto besser werdet Ihr, wie ich sicher glaube, für Eure Ruhe sorgen.“ Auf Luther’s Bitte vom 4. Febr. 1520, seine Sache zu prüfen, wich A. mit der Erklärung aus, er habe bisher noch nicht Muße gefunden, seine Schriften zu lesen oder auch nur obenhin anzusehen, deshalb könne er sie bis jetzt weder billigen noch verwerfen. Er stellte das Urtheil darüber den an Stand und Würde Höheren anheim. In seiner vor den Wahlfürsten am 28. Juni 1519 gehaltenen Rede sprach er es aus, daß das Uebel nur durch ein allgemeines Concil gehoben werden könne. Obwol er nun im folgenden Jahr den gelehrten Prediger Capito von Basel an seinen Hof berief und nach dessen Ernennung zu seinem geheimen Rath seinen Schüler Hedio, welche beide zu Mainz für Luther und Ulrich von Hutten wirkten, so entzog er doch, vom Papst zur Rede gestellt, diesem seinen Schutz und duldete es, daß Luther’s Schriften zu Mainz verbrannt wurden. Gleiche Schwäche bewies er zum eigenen Schaden in der zwischen Franz von Sickingen und dem Erzbischof von Trier ausgebrochenen Fehde, indem er, wenn auch nicht im geheimen Einverständniß mit jenem, so doch bestimmt durch seinen Hofmeister Frowin von Hutten und den Marschall Kaspar Lerch von Dirnstein keinen ernsten Schritt gegen ihn wagte und dem deshalb gegen ihn erhobenen Verdacht dadurch Nahrung gab, daß er sich zur Entrichtung der ihm von Sickingen’s verbündeten Gegnern, dem Erzbischof von Trier, dem Kurfürsten von der Pfalz und dem Landgrafen von Hessen abgeforderten harten Contributionssumme von 25000 Goldgulden verstand. Bisher hatten die Humanisten, ja Luther selbst die Hoffnung nicht aufgegeben, [270] den Erzbischof doch noch für die Sache der Reformation gewinnen zu können. Jener suchte ihn sogar durch Zuschrift vom 2. Juni 1525 zu bestimmen, in den ehelichen Stand zu treten und nach dem eben von seinem Vetter dem Herzog Albrecht von Preußen gegebenen Beispiel, das Erzbisthum in ein weltliches Fürstenthum zu verwandeln. Vielmehr wurde der Erzbischof durch die Greuel des Bauernaufruhrs, die sich auch über die Mainzer Kurlande erstreckten, bestimmt, mit Entschiedenheit gegen die neue Lehre aufzutreten. Noch im Juli 1525 hielt er zu Dessau mit seinem Bruder und den Herzögen von Sachsen und Braunschweig Verabredungen in der ausgesprochenen Ueberzeugung, daß die Wurzel des Aufruhres vornehmlich in der neuen Lehre zu suchen sei. Dieses Einverständniß gewann im nächsten Jahr, nachdem die Beschützer derselben sich enger an einander geschlossen hatten, insofern festere Gestalt, als A., die Herzöge von Sachsen und Braunschweig und der Bischof von Straßburg auf den Versammlungen zu Halle und zu Leipzig sich zu dem Beschluß vereinigten, die Hülfe des Kaisers anzurufen, da bei dem unaufhörlichen Fortgang der verdammten lutherischen Lehre nichts als eine Wiederholung des Aufruhrs, ja ein offener Krieg zwischen den Fürsten selbst zu befürchten sei und man sie täglich auf die lutherische Seite zu ziehen suche. Mit größerer Strenge begann er sein Regiment zu führen; so erließ er Anfang des Jahres 1527 für die Landschaft des Rheingaus eine neue Gemeinde-, Gerichts- und Polizei-Ordnung. Wie sehr ihm dabei die Erhaltung des allgemeinen Friedens am Herzen lag, zeigte er bei den über die von den Protestanten vorgelegte Confession gepflogenen Unterhandlungen auf dem Augsburger Reichstage, wo er in erster Linie unter den Vermittlern an die Gefahr für das Reich mahnte, welche ihm im Fall einer Entzweiung durch einen neuen Angriff der Türken drohte. In diesem Sinn verdoppelte er seine Anstrengungen, aber gleichfalls ohne Erfolg, im J. 1531, als des Kaisers Bruder Ferdinand, den er nach anfänglicher Begünstigung der Candidatur des Herzogs Wilhelm von Baiern, im Dec. 1530 zu Köln gegen umfangreiche Zugeständnisse zum römischen König gewählt hatte, auf eine friedliche Abkunft mit den Protestanten drang. In Folge der Erstarkung und Erweiterung des schmalkaldischen Bundes trat danach A., im Nov. 1533, mit seinem Bruder und anderen katholischen Fürsten Norddeutschlands zu Halle zu einem Bündniß zusammen, worin sie sich für den Fall eines Angriffs gemeinschaftlichen Schutz zusagten, selbst aber niemand anzugreifen sich verpflichteten, der sich zum Nürnberger Frieden hielte. Er vermochte aber nicht einmal, selbst als im Juni 1538 mehrere süddeutsche Fürsten sich diesem Bunde angeschlossen hatten, das Mainzer Capitel zum Beitritt zu bewegen, er vermochte ebensowenig gegen den festen Entschluß seines Neffen, des Kurfürsten Joachim II., die Reformation in der Mark durchzuführen, und mußte es widerwillig mit Resignation geschehen lassen, daß die Stände der Stifte Magdeburg und Halle der neuen Lehre beitraten und im J. 1541 Justus Jonas von Wittenberg als deren Verkündiger in seine Residenz Halle berufen wurde. A. hat für immer seinen Lieblingsaufenthalt verlassen und während seiner letzten Lebensjahre zu Mainz residirt. Als in Folge des zu Regensburg abgehaltenen Religionsgespräches die daselbst versammelten Reichsstände darüber entscheiden sollten, ob, wie das auch der Kaiser wünschte, die Punkte, über welche sich beide Parteien verständigt hatten, bis zum nächsten Concil zu halten seien, stimmte A. mit dem Kurfürsten von Trier dafür, alle Artikel der Entscheidung des Concils anheim zu stellen, und hatte die Freude, daß, während sie unter den Kurfürsten in der Minorität verblieben, der Fürstenrath in ihrem Sinne entschied. Auf diesem und dem in dem nächsten Jahre zu Speier abgehaltenen Reichstage war es, daß A., dem des Kaisers Milde Anstoß erregte, der längst mit seiner anfänglichen Richtung gebrochen hatte, [271] den tiefsten Eindruck durch das Auftreten des Pater Petrus Faber vom jüngst gestifteten Jesuitenorden erhielt. In den Unterredungen mit ihm, den er nach Mainz zog, ist ihm ein neues Leben aufgegangen. Hier auch wurde der erste Deutsche, Peter Canisius, für den neuen Orden gewonnen. Andauernde Leiden hinderten den Kurfürsten das Concil zu Trient in Person zu besuchen, er erlag ihnen im 55. Jahre seines Lebens. – Kunstliebend, wie Papst Leo X., hat A. eine Reihe der schönsten kirchlichen Kunstwerke von den vorzüglichsten deutschen Meistern wie Albrecht Dürer, Peter Vischer, Matthäus Grunwald, Niklas Glockendon, Hans Sebald Beham[WS 1] u. A. anfertigen lassen, mit denen er nach seinem Lieblingsspruch: Domine, dilexi decorem domus tuae, vornehmlich die von ihm im J. 1520 gegründete Stiftskirche zu Halle und den von ihm durch ansehnliche Schätze bereicherten Dom zu Mainz schmückte.

H. Hennes, Albrecht von Brandenburg, Erzbischof von Mainz und Magdeburg. Mainz 1858.


Anmerkungen (Wikisource)

  1. Im Original mit Komma: Hans Sebald, Beham