ADB:Kaden, Michael

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Artikel „Kaden, Michael v.“ von Ernst Mummenhoff in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 14 (1881), S. 782–785, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Kaden,_Michael&oldid=- (Version vom 29. März 2024, 09:50 Uhr UTC)
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Kaden: Michael v. K., auch blos Michael Kaden, Magister und Syndikus der Stadt Nürnberg, stammte aus adeligem Geschlechte, das aller Wahrscheinlichkeit nach bei der Stadt Kaden in Böhmen angesessen war. Ueber sein Vorleben, seine Studien und vormalige Stellung ist nichts bekannt. Seine Uebersiedelung nach Nürnberg fällt wol in das Jahr 1518 oder 1517. So viel steht zum wenigsten fest, daß er in dem erstgenannten Jahre auf Drängen des Rathes sich als Bürger aufnehmen ließ. Bereits 1518 erscheint er in Geschäften der Stadt thätig. Von 1519–1524 steht er unter den Prokuratoren am Stadtgerichte in den Aemterbüchern verzeichnet. Die Aufmerksamkeit des Rathes lenkte sich bald auf die Tüchtigkeit Kaden’s, die er in der Folge bis an sein Lebensende als Rechtsbeistand der Stadt und ihrer Bürger, sowie als Gesandter in [783] politischen und religiösen Angelegenheiten ununterbrochen und in hervorragender Weise bewährte. So beschloß der Rath 1519, ihm „ain jar 32 guldin dinstgelt’s (zu) geben, damit er ainem rat neben dem procuratorium zu furfallenden sachen gewertig sein soll“, sandte ihn 1520 nach Rom, damit er in einem nicht näher zu erkennenden Proceß zwischen Hieronymus Holzschuher und den beiden Brüdern von Furtenbach, den der Papst an sein Forum gezogen, weshalb sich die Stadt in ihren Rechten und Privilegien verletzt fühlte, verhandele, wollte ihn endlich 1521 dem an den kaiserlichen Hof zu sendenden Nicolaus Haller oder Wolf Stromer beigeben, „damit er am hof auch kuntschaft erlangt vnd ein andermal daran zu geprauchen wäre.“ Der Reihe nach vertrat er Rechte der Stadt und ihrer Bürger beim Markgrafen Casimir von Brandenburg (1518), am Landgericht zu Rottweil (1519), am Hofe zu Brüssel (1528) und anderswo. Anfangs August 1524 fertigte ihn der Rath nach Eßlingen ab, um an Stelle Christoph Tetzel’s sich der Läufte, Ursachen und Händel des Regiments und Reichskammergerichts zu erkundigen. Hauptsächlich waren es die Processe der Stadt, die hier seine Thätigkeit bis gegen Ende November 1525 in Anspruch nahmen. 1526 und 1527 weilte er am kaiserlichen Hofe in Spanien. Er sollte die durch den Kaiser vollzogene Ueberweisung der Nürnberger Stadtsteuer an Graf Heinrich von Nassau entweder ganz rückgängig machen oder doch auf eine kürzere Frist beschränken. Es gelang dies indeß weder ihm noch den weiteren schriftlichen Verhandlungen der Stadt. Ob er bei der Ausführung seines weiteren Auftrages, dessen Gegenstand der Nürnberger Schlagschatz war, von dem der Rath nur die Hälfte und dies erst nach Abtragung der kaiserlichen Schuld abzugeben gewillt war, ein Abkommrn erzielte, läßt sich nicht ersehen. Im October dieses Jahres in Sachen des Evangeliums an die mit Nürnberg verbündeten Städte Heilbronn, Wimpfen, Dinkelsbühl, Hall, Weißenburg und Windsheim beordert, erreichte er deren Zusage für ein einmüthiges Vorgehen auf dem nächsten Städtetage. Wiederholt wurde er zu Sendungen an Landgraf Philipp von Hessen verwendet; so noch 1527 etlicher Beschwerden wegen, die zu Nachtheil des heiligen Evangeliums und Wortes Gottes vor Augen seien; 1528 berichtet er von dessen Hofe über politische Verhältnisse, wie die Kriegführung des Landgrafen, die Packischen Händel, den Herzog von Württemberg. Seine Hauptaufgabe aber bestand diesmal darin, beim Landgrafen für seine Stadt Sicherheit gegen etwaige Angriffe durch Philipp Rudickheim und andere ihre Widersacher, die beim Heere des Landgrafen standen, auszuwirken. 1529 scheint er sich zur Zeit des Reichstages in Speier aufgehalten zu haben. Eine seiner wichtigsten und schwierigsten Sendungen aber ist die, welche er im selben Jahre im Auftrage der protestantischen Stände gemeinschaftlich mit dem markgräflich brandenburgischen Secretär Alexius Frauentraut und dem Bürgermeister Hans Ehinger von Memmingen an den kaiserlichen Hof nach Italien übernahm, um das Protestationsinstrument zu übermitteln, eine Aufgabe, die den Gesandten eine längere und keineswegs gefahrlose Haft einbrachte. K. zumal, welcher im Auftrage Landgraf Philipps von Hessen noch ein Büchlein, das aller Wahrscheinlichkeit nach in Kürze eine Darlegung der neuen Lehre und Apologetik derselben enthielt, übergeben hatte, wurde noch nach Entlassung der beiden anderen in Gefangenschaft gehalten, aus der er sich zu Bologna durch Flucht rettete. In welchem Grade übrigens die Geistlichkeit auf ihn in der Folge erbost war, geht daraus hervor, daß sie auf dem Reichstage zu Augsburg die Verhängung des Arrestes über seine Person und Güter durchsetzte. Letztere müssen indeß kaum von Belang gewesen sein, da der Rath in einem gleichzeitigen Briefe schreibt, er wisse nicht, was man ihm anders verbieten könne, als Weib und Kinder, deren K. seines Wissens zehn am Leben habe. Späterhin scheint man [784] allerdings von weiteren Maßregeln gegen ihn Abstand genommen zu haben, wol in Folge des Beistandes, den ihm seine Stadt – weniger der Landgraf – gewährte. Ende 1529 aus Italien zurückgekehrt, weilte er anfangs des folgenden Jahres wieder zu neuen Unterhandlungen an den Höfen Landgraf Philipps von Hessen und Kurfürst Johanns von Sachsen. Der bevorstehende Augsburger Reichstag erheischte nähere Besprechungen mit letzterem Fürsten vornehmlich wegen der Vergeleitung Luthers dahin, dessen Anwesenheit mit anderen protestantischen Theologen er im Interesse der neuen Lehre für erwünscht hielt. Angesichts der Gefahr aber, die dort dem Leben des Reformators bei der noch immer fortdauernden Geltung des Wormser Edicts drohte, gab der Kurfürst in Folge der Vorstellungen der Stadt Nürnberg und ihres Gesandten seinen Plan auf. Luther selbst zeigte in persönlicher Unterredung mit K. dazu wenig Geneigtheit. In seinen späteren Lebensjahren tritt K., soweit sich ersehen läßt, seltener als politischer Bevollmächtigter der Stadt auf. 1534 erhält er den Auftrag, sich der gegen das Reichskammergericht beabsichtigten Recusation der protestantischen Stände auf dem Tage zu Speier anzuschließen und 1535 soll er zu Worms bei Feststellung der Reichsanlage das Interesse der Stadt wahrnehmen und sie insbesondere bei Verhandlung der Münster’schen Angelegenheit vertreten. Als Rechtsanwalt der Stadt war er bis an sein Lebensende thätig. Er starb gegen Ende des 1540. oder im Anfang des 1541. Jahres und zwar vor dem 11. Januar. Zum Schlusse erübrigt noch kurz auf die Angriffe einzugehen, wodurch der junge Georg Geuder den Charakter unseres Syndikus in ein äußerst ungünstiges Licht gesetzt hat. In einem an Willibald Pirkheimer gerichteten Briefe vom J. 1526 stellt jener ihn als überaus eitel und von seiner Würde als Gesandter eingenommen dar, schildert ihn als einen Mann, der sich in allen Dingen Kenntniß zutraue; mit verächtlichen Menschen umgehe und dem Bachus fröhne. Sein Gespräch drehe sich einzig um Kammergericht und Reichsregiment. Diese letzte Bemerkung besonders gibt zu dem Bedenken Anlaß, ob die gegebene Charakteristik nicht etwa eher von Neid und gekränkter Eigenliebe, als vom Trieb zur Wahrheit eingegeben worden sei. K. genoß selbst das Wohlwollen Willibald Pirkheimers, dessen Sache er bei seiner Anwesenheit in Rom – 1520 – beim päpstlichen Stuhle zu vertreten hatte, der hervorragende Lazarus Spengler nennt ihn seinen „besonders geliebten Freund und Bruder“, sowie „den rechtschaffensten, tugendhaftesten und verdientesten Mann.“ Der Rath zollt ihm wiederholt seine höchste Anerkennung, bezeichnet ihn in seinen Empfehlungsbriefen an die Königin Mutter von Frankreich und den kaiserlichen Kanzler als einen guten, trefflichen und gelehrten Mann, dem er sein volles Vertrauen schenke. Noch nach seinem Tode erkennt der Rath dem Sohne gegenüber die treugeleisteten Dienste des Vaters an und gibt ihm in Anbetracht dessen ein Wartgeld, wie er ihn zu Lebzeiten des Vaters aus demselben Grunde mit einem Stipendium bedacht hatte. Angesichts dieser Anerkennungen darf das Bild, welches Georg Geuder von unserem Syndikus entwirft, als ein wesentlich verschobenes und durch Eigenliebe getrübtes angesehen werden und es scheint geboten, dasselbe von den Flecken zu befreien, die ihm auch in den Darstellungen Späterer anhaften.

Michael v. Kaden, Sohn des Vorigen, Dr. und Syndikus der Stadt Nürnberg, studirte 1532 zu Wittenberg und darauf an der Universität zu Ingolstadt, in deren Matrikel er 1534 unter den Nobiles verzeichnet steht. Die Stadt gab ihm ein Stipendium von 200 fl., wodurch ihm die Fortsetzung seiner Studien in Bourges ermöglicht wurde. Seit 1543 ist er als Anwalt und Procurator der Reichsstadt am Reichskammergericht zu Speier nachweisbar, 1552 verheirathete er sich zum zweiten Male mit der Tochter des Kammergerichtsassessors Nikolaus Zynner, bei welcher Gelegenheit ihm der Rath ein „silberin vergullten dupplett [785] vnd trinkgeschirr“ verehrte. 1552 erhielt er die Syndikatsvollmacht – „ein nothdürftig syndikat“ hatte ihm der Rath schon 1543 versprochen. – Für die Stadt Windsheim bekleidete er das gleiche Amt (1554). In dieser Stellung verblieb er bis zu seinem Tode, der am 26. December 1561 erfolgte. Nach dieser aus den Briefbüchern der Reichsstadt eruirten Angabe ist die von Nopitsch, der ihn erst 1578 sterben läßt, zu corrigiren. K. war dreimal verheirathet und hinterließ aus erster und letzter Ehe je eine Tochter, für die er je 1000 fl. beim Rath hinterlegt hatte.

G. A. Will, Nürnbergisches Gelehrtenlexikon, Nürnberg und Altdorf 2. Theil (1756) und dessen Fortsetzung von Christ. Conr. Nopitsch, Altdorf, 6. Theil (1805). Joh. Heumann, Documenta litteraria, Altdorf 1758. Jo. Frid. Frank (nicht Will, wie bei Nopitsch), Memoria Michaelis de Kaden, syndici Norimb., Altdorf 1773. Joh. Nep. Mederer, Annales Ingolstadiensis academiae, Ingolstadt 1782. Insbesondere aber die Rathserlässe und Briefbücher der Reichsstadt Nürnberg.