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ADB:Karl I. (Herzog von Münsterberg-Oels)

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Artikel „Karl I., Herzog von Münsterberg-Oels“ von Adolf Schimmelpfennig in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 15 (1882), S. 358–360, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Karl_I._(Herzog_von_M%C3%BCnsterberg-Oels)&oldid=- (Version vom 23. Dezember 2024, 14:07 Uhr UTC)
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Karl I., Herzog von Münsterberg-Oels, geb. zu Glatz am 4. Mai 1476, † zu Frankenstein am 31. Mai 1536 und in der dortigen Pfarrkirche begraben, war der jüngste Sohn des mit Ursula, einer Tochter des Kurfürsten Albrecht Achilles von Brandenburg vermählten Herzogs Heinrich I. von Münsterberg[WS 1], welcher nach dem allerdings fehlgeschlagenen Versuche, die Länder Herzogs Johann von Sagan (vgl. d. Art. Johann II. von Sagan) durch Vermählung seiner drei Söhne mit den drei Töchtern des letzteren an sein Haus zu bringen, 1495 die Belehnung mit dem 1492 an die Krone Böhmen heimgefallenen, die Städte Oels, Bernstadt, Trebnitz, Wohlau, Winzig, Herrnstadt mit Rützen und Constadt umfassenden Fürstenthum Oels gegen Abtretung der Herrschaft Podiebrad von König Wladislaus erlangt und diesen bedeutenden Länderbesitz 1497 noch durch Erwerbung von Steinau und Raudten vergrößert hatte. Nach seinem am 24. Juni 1498 erfolgten Tode regierten seine drei Söhne Albrecht, Georg und Karl gemeinschaftlich, doch starb Georg bereits den 10. November 1502 und Albrecht den 12. Juli 1511, beide ohne Söhne zu hinterlassen, so daß K. Alleinherr beider Fürstenthümer, Münsterberg und Oels, wurde; 1514 eröffnete sich ihm Aussicht auf neuen Länderzuwachs. Seine Tante Barbara, Markgräfin von Brandenburg (vgl. d. Art. Barbara Allg. d. Biogr. Bd. II S. 49), war für ihre Ansprüche an die Fürstenthümer Glogau-Freistadt im Kamenzer Receß 1482 mit Crossen, Züllichau, Sommerfeld und dem Bobersberger Ländchen vorbehaltlich des Rechts der Krone Böhmen, die abgetretenen Gebiete jederzeit für 50,000 ungarische Gulden wieder einzulösen, abgefunden worden. Zwar hatte König Wladislaus sich 1493 desselben für die Lebzeiten des Kurfürsten Johann und seiner Söhne Joachim und Albrecht begeben, gleichwol übertrug er die ihm verbliebene Gerechtigkeit am 19. März 1514 dem bei ihm in hoher Gunst stehenden Herzog K., und sie hätte in nicht gar langer Zeit wichtig werden können, wenn die Einlösungssumme minder groß gewesen wäre. Gleicher Huld wie bei Wladislaus erfreute sich K. bei dessen Sohne König Ludwig, der ihm am 25. Mai 1519 die oberste Landvogtei in der Oberlausitz auf Lebenszeit verschrieb, ihn 1523 zum Gubernator und obersten Hauptmann des Königreichs Böhmen und 1524 zum obersten Hauptmann in Niederschlesien ernannte. Ludwigs Nachfolger König Ferdinand bestätigte ihn nicht blos in allen diesen Aemtern und Würden, sondern übertrug ihm auch 1532 die völlige Oberhauptmannschaft in Ober- und Niederschlesien und als Anerkennung der von ihm geleisteten Dienste am 3. Mai 1533 auch die Hauptmannschaft des Fürstenthums Glogau mit allen Nutzungen auf Lebenszeit. In wie glänzendem Lichte diese Verhältnisse sich auch darstellen, der Stern der Podiebrad’s war nichts desto weniger im Erbleichen. Die Gunst [359] des Hofes nöthigte zu einem Aufwande, welchem Herzog Karls Mittel nicht gewachsen waren. Von dem bedeutenden väterlichen Länderbesitz war bereits am 3. Mai 1500 die Grafschaft Glatz, allerdings unter Vorbehalt des die wegfallenden Einkünfte nicht ersetzenden Titels, von allen drei Brüdern gemeinschaftlich an ihren Schwager Ulrich von Hardeck für 60,000 Thaler verkauft worden. Diesem Verkaufe folgte am 9. Juni 1504 die Verpfändung der ihrem Vater von Wladislaus zugleich mit dem Fürstenthum Oels überlassenen Kanzlei und Fischerei in Breslau und der Geschosse im Neumarktschen Lande für 5000 ungarische Gulden an den Breslauer Rath. Auch als K. Alleinherr beider Fürstenthümer geworden war, hörten die Gebietsveräußerungen nicht auf. Am 13. October 1517 wurde das Fürstenthum Wohlau nebst Steinau und Raudten mit allen geistlichen und weltlichen Lehen, Klöstern, „als nämlich die Herrlichkeit, so wir auf dem Kloster Leubus und auf dem Kloster zu Unserer lieben Frauen auf dem Sande zu Breslau bisher inne gehabt“, an Hans Thurzo von Bethlemsdorf, Grafen auf der Kremnitz und Verweser der königlichen Bergstädte in Ungarn, für 44,000 Gulden verkauft, und am 20. October desselben Jahres dem Kurfürsten Joachim von Brandenburg und seinen Erben die Ansprüche auf Crossen für 6000 vollwichtige rheinische Goldgulden abgetreten. Letztere Abtretung kann indeß nicht vollständig gewesen sein, denn die Briefe über Crossen wurden erst von Karls Söhnen 1537 gegen eine weitere Zahlung von 3000 Thalern und die ihrem, dem geistlichen Stande angehörenden Bruder Joachim ertheilte Anwartschaft auf eins der beiden Bisthümer Lebus oder Brandenburg, welches sich am ersten erledigen würde, ausgeliefert. Sehr groß müssen Karls Verlegenheiten 1529 gewesen sein; „um merklichen Schimpf und Schaden abzuwenden, fürstliches Wort und Vertrauen zu erhalten, auch allenthalben Nutz, Besserung und Frommen zu schaffen“, wie es in der betreffenden Urkunde heißt, verpfändet er einen bedeutenden Theil des Fürstenthums Oels, nämlich die Städte Bernstadt und Hundsfeld nebst 16 Gütern und Vorwerken dem Breslauer Rathe für 18,300 ungarische Gulden und geht dabei die bedenkliche Bedingung ein, daß, falls der Pfandschilling nicht binnen 6 Jahren in einer Summe zurückgezahlt würde, die verpfändeten Güter unwiderruflich in das Eigenthum der Stadt Breslau übergehen sollten. Es gelang ihm rechtzeitig die Einlösungssumme zu beschaffen, aber bei seinem Tode war die Schuldenlast so bedeutend, daß seine Söhne nicht im Stande waren, sich im Besitze des Fürstenthums Münsterberg, dessen Titel sie führten, auf die Dauer zu behaupten, sondern es 1542 an Herzog Friedrich II. von Liegnitz für 40,000 Gulden verpfändeten. Vom Geiste seiner Großväter Georg Podiebrad und Albrecht Achilles hatte sich auf K. nichts vererbt; er würde in der bedeutungsvollen Zeit, in welcher er lebte, sonst eine ganz andere Rolle gespielt haben. Als gefügiger Hofmann hat er in seinen hohen Aemtern dem Könige gedient, aber seinem Lande wenig genützt und Schlesien hat keine Veranlassung auf seine Geschäftsführung als Oberlandeshauptmann mit besonderer Genugthuung zurückzublicken. Die Gunst des Hofes ging ihm über Alles, ihr brachte er das Opfer der eigenen Ueberzeugung, daher die zweideutige Stellung, welche er der Reformation gegenüber einnahm. Luthers Schriften fanden anfänglich seinen vollen Beifall. Aus freien Stücken schrieb er am 24. Januar 1522 an Luther, seine christlichen Schriften hätten ihn in der Ueberzeugung befestigt und gestärkt, daß das Testament unseres Seligmachers Christi unter beiderlei Gestalt zu empfangen und genießen sei; um des Abendmahls willen aber habe der Papst seinen (des Herzogs) Großvater in den Bann gethan und bis in die vierte Generation vermaledeit, ihm auch die Unterthanen durch Lossagung von Eid und Pflicht abwendig gemacht; bis heute werde er in der Bulle coena domini jedes Jahr als Ketzer ausgerufen. Zur Ehre Christi und [360] zur Dämpfung der Nachtheile des Hauses Münsterberg möge Luther daher in seinen Schriften die christliche Sache und das päpstliche Thun noch klärlicher ans Licht ziehen, damit der böse Wahn wegen seines Ahnherrn beim gemeinen Volke beseitigt werde, er selber (der Herzog) aber tröstlicher und muthiger der papistischen Vermaledeiung und Ausrufung im Herzen widerstehen möge; nur solle um beweglicher Ursachen willen seiner Person nicht Erwähnung gethan und sein Name verschwiegen werden. Zu einem Mehrern als zu diesem verschämten Liebäugeln mit der Reformation hat K. nicht den Muth gefunden, und als vollends der Hof entschieden für die alte Kirche Partei ergriff, hütete er sich erst recht seinen Sympathien Ausdruck zu geben und sich durch sie in seinem Handeln beeinflussen zu lassen. Daß in seinen eignen Landen hier und da evangelisch gepredigt wurde, konnte er freilich nicht hindern, festen Fuß im Fürstenthum Oels aber hat die Reformation erst unter der Regierung seiner Söhne gefaßt. Davon, daß er auf Zureden des Markgrafen Georg von Brandenburg seine Kinder habe evangelisch erziehen lassen, kann gar keine Rede sein. Drei derselben hatte er der Kirche geweiht. Der älteste seiner Söhne ist in ihrem Dienste zu hohen Würden emporgestiegen. 1531 Domdechant in Breslau und in demselben Jahre noch zum Coadjutor des Malteser Priorats Strakonitz in Böhmen und zum Dompropst in Glogau erwählt, erhielt er in Folge des 1537 getroffenen Abkommens 1546 das Bisthum Havelberg. Von Karls Töchtern hatten zwei den Schleier genommen, Barbara im Klarenkloster zu Strehlen, als dessen Aebtissin sie am 6. April 1539 gestorben ist, und Ursula im Kloster zu Freiberg in Sachsen, aus welchem sie am 6. October 1528 mit zwei anderen Nonnen entfloh und in Luthers Hause Unterkunft fand; sie heirathete später den Freiherrn Hieronymus v. Biberstein auf Sorau; eine dritte, Katharina, ebenfalls zum Klosterleben bestimmt, war als siebenjähriges Kind im Kloster zu Strehlen 1507 gestorben. Die letzten Jahre seines Lebens residirte K. in Frankenstein, wo er 1524–1532 ein für jene Zeit großes und prachtvolles Schloß gebaut hatte, in welchem er am 31. Mai 1536 gestorben ist.

Sinapius, Olsnographia I. S. 150 ff., 352 ff. Fuchs, Reformations- u. Kirchengeschichte des Fürstenthums Oels, S. 529 ff. v. Füldner, Schlesische Bibliothek I. 325 ff. Die Urkunden bei Füldner S. 474–494 u. bei Grünhagen u. Markgraf, Besitz- u. Lehnsurkunden Schlesiens u. seiner Fürstenthümer I. S. 236 ff., sowie im Breslauer Stadtarchiv.


Anmerkungen (Wikisource)

  1. Heinrichs Vater war der böhmische König Georg von Podiebrad.