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ADB:Klug, Joseph

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Artikel „Klug, Joseph“ von Jakob Franck, l. u. in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 16 (1882), S. 248–249, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Klug,_Joseph&oldid=- (Version vom 4. November 2024, 23:14 Uhr UTC)
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Klug: Joseph K. (Kluge), Buchdrucker zu Wittenberg im 16. Jahrh. Biographische Nachrichten über diesen Drucker, dessen Thätigkeit schon in die ersten Reformationsjahre fällt, fehlen gänzlich, auch sein Geburts- und Todesjahr sind unbekannt. Seine Officin kann allerdings nicht mit denen seiner gleichzeitigen Wittenbergischen Kunstgenossen Michael Lotter, Georg Rhau, Hans Lufft (vgl. diese drei) oder auch der des Nikol. Schirlentz verglichen werden, aber sie zählte immerhin zu den angesehensten der Lutherstadt und der Reformator selbst überwies mehrere seiner Schriften ihrer Presse. Sein erster Druck erschien 1524 und sein letzter 1552, und da in diesem Jahre die Pest in Wittenberg wüthete, so ist zu vermuthen, daß auch er als ein Opfer derselben erlegen sei. Mehrere seiner Publicationen, deren Zahl sich auf 45 beläuft, worunter 21 in lateinischer Sprache, wurden auch in das Niederdeutsche übersetzt. Ihm folgte Thomas K. von 1557–1558. Ob dieser jedoch ein Sohn oder Bruder des vorigen gewesen, war bis jetzt nicht zu ergründen, doch scheint ersteres wahrscheinlicher. Der erste Druck des älteren K. ist betitelt: „Eyn Christlicher trost-brieff an die Miltenberger … Doct. Mart. Luther“, Wittenberg [249] MD.XIIII (statt XXIIII) 4. und sein zweites aus demselben Jahre: „Widder den newen Abgott, vnd allten Teuffel der zu Meyssen sol erhoben werden. Martinus Luther“, 4.; vgl. hierzu Günther Strauß’ Reimgedicht: Warhafftige Newe Zeitung von dem Abgot zu Meissen vnd seinem nachbarn, dem schwarzen Hergot zu Dresden“, 1539 und „Der schwarze Hergot zu Dresden“ in Joh. G. Theod. Gräße’s Sagenschatz d. Königr. Sachsen, S. 94. Im folgenden Jahre ließ er erscheinen Bugenhagen’s „Ehestand“ und „Sendbrief vom Sacrament“ sowie Luther’s „Der zwey vnd zwentzigste Psalm Davids“. Im J. 1536 folgten (Sinceri Nachrichten 1733, 251–253): „R. Barus, Sententiae ex Doctoribus collectae“, 8. und (Serapeum 1862, 256): „Nomenclatura rerum“. Die in das Niederdeutsche übertragenen Reformationsschriften, auf deren einigen er sich „Joseh Klöck“ und „Joseph Kluck“ unterzeichnet, sind: „Verklarynge der twelf Artikel des Christlicken louen …“, 1525. 8. und „De söuen Bothpsalmen …“, 1525. Aus der Werkstätte des Thomas K. sind bis jetzt nur zwei Drucke bekannt, welche, als unbedeutend, eine Titelangabe nicht rechtfertigen. Ein Julius Franz K. lebte (Geßner, Buchdruckergesch. III, 256) im 18. Jahrhundert als Buchdrucker zu Kopenhagen und ein Johann Gustav K. (das. 169) als Kunstmitglied der Buchdruckerei 1740 zu Frankfurt a. M.

Eichsfeld, Relation vom Wittenberger Buchdrucker-Jubilaeo. S. 116–117. Geßner III, 375. Panzer, Annalen 2183. 2198. Scheller’s Bücherkunde der Sassisch-Niederd. Sprache S. 165. 170. Goedeke, Gr. I, 158–159 (wo auch mehrere Ausgaben der „Geistlichen Lieder“ Luther’s verzeichnet sind) und II, 1157. Weller, Repertorium (im Register)

Unter den Gesangbüchern, die K. druckte, hat dasjenige aus dem J. 1529, das erste der von ihm gedruckten, für die Geschichte des lutherischen Kirchenliedes eine besondere Bedeutung. Obwol dieses Büchlein bisher nirgends wieder aufgefunden ist, so kann doch nicht bezweifelt werden, daß G. E. Waldau es im J. 1788 besessen hat; derselbe hat nämlich im Journal von und für Deutschland, 5. Jahrgang, 1788, zweites Semester, S. 328 ff., eine Beschreibung dieses Buches veröffentlicht, von der nur zu bedauern ist, daß sie nicht noch ausführlicher und genauer ist; nach dieser und nach dem Rostocker Gesangbuch von Joachim Sluter aus dem J. 1531 (wieder herausgegeben von Wiechmann-Kadow, Schwerin 1858 ff.), welchem kein anderes, als eben dieses Klug’sche Gesangbuch von 1529 zu Grunde liegen kann, können wir uns doch eine ziemlich genaue Vorstellung von ihm machen. Unter anderm darf es als völlig feststehend angesehen werden, daß sich in diesem Gesangbuche das Lied: „Ein feste Burg ist unser Gott“ schon befunden hat; und da die Versuche von Schneider und Knaake, dieses Lied dem J. 1527 zuzuweisen (vgl. Luthardt, Zeitschrift für kirchliche Wissenschaft 1881, S. 39 ff.), sich schwerlich in weiteren Kreisen Zustimmung verschaffen werden, so wird zunächst das J. 1529 auch für das Entstehungsjahr dieses Liedes zu halten sein. An ein späteres Jahr darf u. a. auch schon deshalb nicht mehr gedacht werden, weil das Lied sich auch schon im J. 1529 in einer Augsburger Kirchenordnung abgedruckt findet. Es wird demnach angenommen werden müssen, daß Luther dieses Lied etwa im April 1529 zur Zeit des Speyer’schen Reichstages gedichtet hat, und daß das Klug’sche Gesangbuch, in das Luther es sofort aufnahm, kurz nachher erschienen ist. Eine Wiederauffindung dieses Gesangbuches, die noch immer zu hoffen ist, wäre von großer Bedeutung.

Wackernagel, Bibliographie S. 108 ff. – Geffcken, Die hamburgischen niedersächsischen Gesangbücher, Hamburg 1857, S. 212 ff., 237 ff. – Wackernagel, Das deutsche Kirchenlied, Bd. I, S. 389 ff. Bd. V, S. 19 ff.