ADB:Lufft, Hans
Luther’s fast sämmtlichen deutschen und lateinischen Werken, die Tischreden und Briefe mitbegriffen, anreihen dürfen, bis jetzt verborgen geblieben, auch wird desselben weder in seinen eigenen Drucken noch in den Schriften Melanchthons oder anderer Zeitgenossen Erwähnung gethan, ja selbst die Leichenrede läßt diese Angabe vermissen. Auch das ist ungewiß, wo und bei wem er seine Kunst erlernt habe, doch läßt eine Stelle in Luther’s Briefen schließen, daß dieses in Wittenberg selbst bei Joh. Grunenberg geschehen sei, der seit 1516 (Panzer 833b) im Augustinerkloster seine Werkstätte hatte. Luther erwähnt seiner in seinen Briefen zweimal, zuerst 1524 in einem an Spalatinus (Ep. ed. Budd. I, S. 14) gerichteten „Mittit Prior hunc Johannem Lufft Calcotypum procuratorem vol postulatorem census nostri apud Bréssenum. Tu vero cura …“; hieraus geht hervor, daß L., obgleich er schon 1523 seinen ersten Druck veröffentlicht hatte, damals noch als ein Anfänger von dem Augustinerprior, dessen Name übrigens nicht der angegebene, sondern Eberhard Pritzger war und dem er wohl von Luther empfohlen worden, als Sachwalter und Zinseintreiber verwendet wurde, welchen Dienst ja auch Luther selbst (Löscher, Reform.-Acta I, 221) in diesem Kloster mehrmals hatte besorgen müssen. Uebrigens war L. damals schon verheirathet und über dreißig Jahre alt. Drei Jahre später, 1527, den andern Tag nach Mariä Himmelfahrt, schreibt nochmals Luther über L. an Spalatinus (Epist. Aurifaber II, S. 346): „Hans L. resurrexit et vicit pestem, ac multi alii surgent“. Aus dem ersteren Briefe geht aber auch unzweideutig hervor, daß L. anfänglich sich in dürftigen Umständen befand und diese erst nach dem Wegzuge des Melchior und Michael Lotter (o. S. 273) von Wittenberg (1525 und 1529) sich zu bessern anfingen. Auch war zu dieser Zeit seine Officin nur schwach ausgestattet und besaß lediglich deutsche Typen, denn es ist kein Druck bekannt, der bis dahin in lateinischer Sprache durch ihn ausgegangen wäre. Sein erstes Erzeugniß ist betitelt: „Johan: Fritzschans | … Got | tis wortt . . belan | gende … M.D.XXiij. Wittemberg“, 4°. Darauf folgten u. a. „Eyn trostbrieff an die Christen zu Augszpurg. Martinus Luther“, 1524. 4°; „Ein trostlich ge | sprechbüchlein“, 1525. 8°; „Philips Melanchthons gemeine anweysung ynn die heylige Götliche schrifft“, 1525. 8°; „Zwue Sermon | auff das xv. vnd xvi. | Capitel ynn der | Apostel ge- | schichte. Martinus Luther …“, 1526. 4°; „New deudsch Psalter“, 1528. 8°; „Von heimlichen vnd gestolenen Brieffen“, 1529. 4°; „Von Ehsachen“, 1530. 4°. Erst seit diesem Jahre nahm die Lufft’sche Officin die erste Stelle zu Wittenberg ein und in rascher Folge verließen zahlreiche Bücher auch in größeren Formaten seine Pressen, Luther wendete ihm seine volle Gunst zu und erkor ihn fast ausschließlich zu seinem „Bibeldrucker“, ein ehrender Beiname, der diesem thätigen Typographen bis heute geblieben ist. Vielleicht hat zu Luther’s Vorliebe für L. der Umstand beigetragen, daß er ihn für die treuen Dienste, die er ihm noch im Kloster zu Wittenberg geleistet, belohnen und ihm einen Ersatz für seine ersten kümmerlichen Jahre bieten wollte. Zwar ließ Luther auch zuweilen anderen gleichzeitigen Wittenbergischen Druckern, unter denen Georg Rhaw, Peter Seitz und Nikolaus Schirlentz die bedeutendsten waren, kleinere Abhandlungen zukommen, ja er hielt es für seine Pflicht, auch den Pressen einiger ärmeren Drucker, um ihnen aufzuhelfen, manchmal einen oder den anderen Tractat zu übergeben; so schreibt er (Suppl. Epist. Luth. Budd. p. 110): „Restat Ezechiel, quem aggredias, sed primum eleemosynam aliquot exemplarium dabo pauperibus nostris typographis, inter quae Psalmum Confitemini (CXVIII) [619] quem statim in biduo absolvam“. Es wird bei dieser Gelegenheit nicht ohne Interesse sein, zu erfahren, daß Luther fast gar nichts für seine Arbeiten von den Druckern und Verlegern erhielt. In einem Briefe an Wencesl. Linck (Ep. Aurifaber II. Bl. 342) sagt er: „Pecunia et ipsi pauperes sumus valde, sed jure quodam, licet modico, utor in Typographos (er hatte zuvor Linck für einen guten Freund einige Exemplare seiner Bücher versprochen), ut cum nihil ab illis pro vario labore meo accipiam, aliquando, cum lubet, exemplar tollam“. Er forderte also nicht mehr als zuweilen ein Exemplar von seiner eigenen Arbeit für einen guten Freund und ließ sich dasselbe, wenn er es bedurfte, einhändigen.
Lufft: Hans L., berühmter Buchdrucker zu Wittenberg in der Reformationszeit, genannt der „Bibeldrucker“. Sein Geburtsjahr ist 1495, der Ort seiner Geburt aber ist ungeachtet der sorgfältigsten Forschungen älterer und neuerer Bibliographen, denen sich meine eigenen inWenngleich aber so Luther auch der ärmeren Buchdrucker der Universitätsstadt nicht vergaß, so war es doch L. allein, von dem er für den Druck seiner wichtigeren Werke seit dem J. 1530 fast niemals abwich. In diesem und den folgenden zwei Jahren gingen u. a. (in Quartformat) aus unseres Druckers Pressen hervor: die Tractate von den Schlüsseln, der Sermon von eigener Gerechtigkeit, die Vermahnung an die christliche Versammlung auf dem Reichstag zu Augsburg, die Philippica „wider den Meuchler zu Dresen“, die Warnung an seine „liebe Deudschen“ und der Catalogus der Schriften Luther’s von 1518–1533. 8°. Für die weiteren von Jahr zu Jahr in stets größerer Anzahl erfolgten Publicationen der Schriften des Reformators verweise ich auf die unten angezeigten Quellen. Anlangend aber das Monumentalwerk Luther’s, die deutsche Uebersetzung der Bibel, so hat dieser fleißige, geschickte und unternehmende Drucker nahezu an fünfzig Jahre diese oder Theile derselben gedruckt, so zwar, daß seit dem J. 1534, in welchem der erste vollständige Bibeldruck von ihm in Arbeit genommen wurde, bis zum J. 1574 allein mehr als 100 000 Exemplare von Bibeln aus seiner Werkstatt hervorgegangen sind und daß er darum wohl mit Recht κατ’ ἐξοχήν der „Bibeldrucker“ genannt werden darf. Vor Allem aber ist sein Prachtwerk: „Biblia, das ist, die gantze heilige Schrift, deutsch, Martin Luther. Wittenberg. Gedruckt durch Hans Lufft“, zwei Bände in Großquart, 1534, einer Erwähnung werth. Dieser Druck ist mit 128 von Lukas Cranach erfundenen und in Gold und Farben gemalten Bildern auf das glänzendste ausgestattet. Auf einem in der Nürnbergischen Stadtbibliothek befindlichen Exemplar liest man (Murr a. a. Orte) von der Hand Luther’s, dem Cranach dasselbe geschenkt hatte: „Meinem günstigen Herrn vnd Bruder Lazaro Spengler, der Stadt Nürnberg Syndico übersandts Martinus LutheR“. Ein gleiches Exemplar aus demselben Druckjahre besitzt die Gymnasialbibliothek zu Zweibrücken, vgl. meine Mittheilung im Anzeiger für Kunde der d. Vorzeit, 1866, Sp. 333 (woselbst statt 1543 zu lesen ist 1534). „Es ist darüber noch am Leben“, äußert Crellius, Bericht von Luther’s Teutscher Bibel S. 104 „der fromme, gottesfürchtige, christliche und ehrbahre Mann Herr Hannß Lufft, ein Mann von etlich 80 Jahren (L. war damals 82 Jahre alt), der gewiß sinder dem 1534. Jahr her, der Biblien Lutheri fast in die 100 000 in seiner Druckerei verfertigt hat, derselbe zeuget beständiglich, vnd als für GOttes Gericht, daß in seiner Druckerey nach Herrn Lutheri Tod wissentlich vnd vorsetzlich keine Syllabe noch Wort, geschweig denn ein gantze Sententz, verfälscht vnd verändert sey, vnd daß sich die Seinigen nach dem Exemplar, das Lutherus selbst, und zum letzten des 1545. Jahrs verbessert, vnd Rorario zu verfertigen befohlen, haben richten müssen“. Gleichwohl findet sich, aber erst nach Luther’s Tod, eine beträchtliche Zahl von Drucken, in welchen dennoch eine „gantze Sententz“ ausgelassen ist. Es ist der Spruch „Und diese drei sind eins (1. Joh. V, 6–8), der in 25 aus Lufft’s Officin ausgegangenen Drucken fehlt und worüber viel gestritten worden ist. Von einigen wurde die Schuld L. allein beigemessen, Zeltner jedoch a. a. O. 110 hat nachgewiesen, daß Bugenhagen die alleinige Ursache war. Aus [620] dessen Commentar über den Jonas ist ersichtlich, daß er diese Stelle nicht pro θεοπνεύστῳ gehalten hat. Im J. 1549 erschien bei L. ein „Evangelien-Büchlein vnd Episteln“, worin das Dictum wieder steht, allein 1550 bat Bugenhagen in der Vorrede über den Jonas alle Buchdrucker, dasselbe in Zukunft nicht mehr abzudrucken; vgl. Langens Leben Bugenhagen’s S. 65. Bekanntlich allegiren schon Tertullian und Cyprian diesen Spruch, vgl. weitläufig und zuletzt hierüber Jac. Trigland „de tribus in coelo testibus“. Und da L. in seinem besonderen Buchdruckereide, den er zu schwören hatte, lediglich der Censur der Professoren der Universität unterlag, so fällt das odium dieser Auslassung nicht ihm sondern Bugenhagen zur Last. Dieser Eid aber lautete: „Ich Hanns L., Buchdrucker in W., schwöre zu Gott dem Allmächtigen einen leiblichen Eid, daß ich ohne der verordneten Professoren hiesiger Universität kein Buch oder Schrift noch einige Schmäh- oder andere verbotene Schriften drucken oder durch die Meinigen heimlich oder öffentlich drucken lassen, und hierunter und sonst allenthalben mich der publicirten Buchdruckerei-Ordnung gemäß bezeigen wolle. So wahr mir Gott helfe und sein heilig Evangelium“. So lange aber Luther am Leben war, richtete sich L. nach dessen alleiniger Textrecension und für diese Correctheit des Druckes lohnte ihm der Reformator durch beharrliches Wohlwollen und Fürsorge. Als 1539 der Leipziger Buchdrucker Nikol Wolrab, der sich durch die Schriften, die er gegen Luther druckte, eine gewisse Berühmtheit erworben hatte, als guter Practiker aber, ähnlich seinem Zunftgenossen, Joh. Grüninger zu Straßburg (Bd. X, 54 unten) es doch nicht verschmähte, Luther’s Bibel nachzudrucken, that Luther zu Gunsten Lufft’s (Seckendorf, Hist. Luth. lib III, § 77. Bl. 253 ff.) durch ein eigenes Schreiben an den Herzog Heinrich diesem Nachdrucke wenigstens für einige Zeit Einhalt. Hinwieder suchte aber auch L. diesem Wohlwollen Luther’s gerecht zu werden durch eine gute Ausstattung seiner Werkstätte und sorgfältige Correctur. In seiner Officin waren unausgesetzt drei bis fünf Pressen in voller Thätigkeit und seinen Typen, deren er jedoch weit mehr deutsche als lateinische besaß, kann das Lob der Schärfe und Größe nicht abgesprochen werden, so wie auch das Papier im Ganzen gut und dicht und die Druckerschwärze satt und rein ist. Was aber die Correctur anbetrifft, so besorgten dieselbe, da er sich diesem Geschäfte nicht selbst wie Chr. Plantin, die Stephane, Aldus Manutius, Fr. Rapheleng, Ernst Vögelin u. a. m. gewachsen fühlte, drei gelehrte und fleißige Männer und Schriftsteller: Caspar Cruciger, Georg Rörer (Rorarius) und Christoph Walter, von denen der letztere seit 1538 länger als zwanzig Jahre in der Lufft’schen Officin beschäftigt war. Als Druckerzeichen bediente sich L., jedoch erst seit 1541 eines dem Frobenianschen zu Basel ähnlichen, nur daß in dem seinigen die zwei Schlangen ihre Köpfe nach unten wenden und auf der Spitze statt der Taube ein Herz steht; vorher hatte er lediglich allerlei Titelverzierungen und Einfassungen als Druckerzeichen angewendet, und auf den Postillen, den letzten Bibeln und Neuen Testamenten steht in der Regel ein Crucifix nebst den zwei Bildnissen entweder des Kurfürsten Johann des Beständigen oder dessen Sohnes Johann Friedrich, und auf der andern Seite das des knienden und betenden Reformators.
Unser Drucker war im Laufe der Zeit aus sehr bescheidenen Anfängen zu einem gewissen Wohlstande gelant, so wie seine Stellung seinen Mitbürgern zu Wittenberg gegenüber eine sehr geachtete und ehrenvolle war. Sich allmählich ein Vermögen zu erwerben, war ihm freilich schon dadurch leicht ermöglicht, daß Luther, wie bereits erwähnt, für seine zahlreichen Manuscripte, die er ihm als seinem Hauptdrucker überwies, ein Honorar weder erhielt noch in Anspruch nahm, ein seltenes Beispiel von Uneigennützigkeit, wie sie seit langer Zeit in [621] dieser Weise ganz aus der Mode gekommen ist. Auch wurde unserem L. bei all’ seiner Ehrlichkeit nachgesagt, daß er einen allzu großen Profit nehme bei dem Verkaufe der Bücher Luthers an die Wittenberg’schen Buchhändler Moritz Goltz, Schramm und Barthol. Vogel (vgl. d. Art.). Um das J. 1550 wurde der wohlverdiente Mann (Scripta publ. Witteb. VI. f. B. 5 ff.) in das ständige Rathscollegium gewählt, welches Ehrenamt er bis 1563 bekleidete und sodann neben seinem Collegen, dem Maler Lukas Cranach dem jüngeren, Bürgermeister der Stadt. Verheirathet war er seit 1519–1561 mit einer „Dorothea“ (der Familienname ist nicht bekannt), aus welcher Ehe eine Tochter hervorging, die 1540 oder 1541 den Magister der Philosophie und späteren Doctor der Theologie, Leibarzt und fürstlichen Rath bei Herzog Albrecht Andreas Aurifaber zur Ehe erhielt. Von einem Sohne findet sich keine Spur. Gleich andern deutschen Druckern hatte auch er selbstverständlich die Ehre, noch zu seinen Lebzeiten seinen Namen im Index zu lesen, wo er (Romae 1559. S. 75) zwischen dem Straßburger Joh. Knoblauch und dem Nürnberger Joh. Montanus (Joh. v. Berg) seine Stelle hat. Und da in der Bulle In coena Domini alle Ketzer und von solchen auch (Fabritrii Amoenit. theol. p. 596. 623) ausdrücklich die „libros imprimentes“ excommunicirt und verdammt und des höllischen Feuers würdig erklärt werden, so veranstaltete L. alljährlich am grünen Donnerstag mit seinen Freunden zur Erinnerung an den beendigten Bibeldruck eine feierliche Mahlzeit in seiner Behausung, wobei er, wie die Zeitgenossen sagen, „largo sese ingurgitare solebat“, dieses aber, erklärte er scherzhaft, müsse er darum thun, um die Heftigkeit jenes höllischen Feuers zu dämpfen. Sein Tod erfolgte den 2. Septbr. 1584, seines Alters im 89. Jahre, und sein Epitaph in der Schloßkirche zu Wittenberg war daselbst noch im J. 1740 und ist vielleicht noch heute zu sehen. Mit ihm erlosch die Lufft’sche Druckerei zu Wittenberg gänzlich. Seine Wohnung mit Officin befand sich in der „Bürgermeisterstraße“ (Platea Consulum) und sein Bildniß befindet sich bei Rothscholz, Icones I, 30 und je an d. angef. O. bei R. König S. 209, Zeltner S. 1 und Geßner I, 75.
F. A. Meckelburg in seiner Geschichte der Buchdruckereien in Königsberg (Königsb. 1840) S. 5 berichtet unter Nachweis der Quellen, daß gleichzeitig mit dem Wittenbergischen H. L. auch ein Nürnbergischer „Hans Lufft“ eine Druckerei in Königsberg angelegt habe, über dessen Thätigkeit jedoch sich keine Nachrichten fänden, wie auch andere 1551 und 1553 in dieser Königsberger Officin gedruckten Bücher bis dahin nicht zur Ansicht gekommen seien. Es ist diese Nachricht um so auffallender, als alle sonstigen bibliographischen Quellen über diesen Drucker gänzlich schweigen. Vezeichnet aber Meckelburg denselben als einen Nürnberger, so ist Hanow in seiner „Danziger Druckerei“ Bl. Ba/b geneigt, ihn identisch mit dem Wittenbergischen zu halten und fügt hinzu „es mögte solches daher gekommen seyn, weil Andr. Aurifaber des Hans Lufft Tochter geheyrathet hatte, darum etwann seinem Schwiegervater die Freyheit erlanget habe, daß er dieses (Namen und Stadt) auf seine Bücher setzen dürfen, ob er gleich in Königsberg nicht gedruckt, oder auch von Ihm Gesellen dorthin kommen lassen, und mit seiner Presse dort dieselben in seinem Namen drucken lassen“. Dagegen ist es sicher, daß im J. 1528 unter dem Namen „Hans Luft“ in Marburg zwei englische Drucke veröffentlicht wurden (Serapeum V, 295); sie führen den Titel: „The obedience of a cristen man . . at Marlborough (Marburg) in the lande of hesse . . anno MCCCCCXXVIII, by me Hans Luft“, 8° und „The parable of the wicked mammom . . printed at Marlborouwe in the land of Hesse, by Hans Luft . . anno MDXXVIII“, 4°. Hiernach hätte der Wittenberger auch in Marburg eine Filiale besessen, wie ja auch acht Jahre später (1533–37) der Kölner Drucker Eucharius Hirschhorn und 1542–43 [622] Christian Egenolff von Frankfurt a. M. gleichfalls dort gedruckt hatten. Geßner erwähnt auch III, 26 und 256 eines Druckers zu Kopenhagen Cornificius Lufft (Luft) aus dem Ende des 17. Jahrhunderts.
- Vgl. außerdem: J. M. Krafft, Nachr. von der verdeutschten Bibel D. M. Luthers. Juncker, Vita Lutheri e nummis illustr. Script. publ. Witteb. III. c. 8. G. G. Zeltner, Hist. d. gedr. Bibelversion Luther’s. Panzer, Geschichte d. Bibelübersetzung 1517–1581. J. M. Götze, Luthers Bibelübersetzung. Schott, Gesch. d. Bibelübers. Luther’s. Murr, Memorab. I, 370. Geßner, Buchdruckerkunst I, 75–77. III, 374. Saxi Onomast. III, 171. Allgem. liter. Anzeiger 1799, 1819. Weller, Repert. typogr. S. 469–70. Supplem. S. 62 und Annal. II (10 Drucke). R. König, Deutsche Literaturgeschichte, 8. Aufl. S. 209 (S. 210 auch eine Druckprobe). Goedeke, Gr. I, 307. 327. 334. 335. 362. Thes. libellorum (an verschiedenen Stellen gegen 30 Druckschriften). Lorck, Handb. d. Gesch. d. Buchdruckerk. S. 150.