ADB:Konrad II. von Sternberg

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Artikel „Konrad II., Erzbischof von Magdeburg“ von Karl Janicke in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 16 (1882), S. 591–592, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Konrad_II._von_Sternberg&oldid=- (Version vom 25. April 2024, 01:15 Uhr UTC)
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Konrad II., Erzbischof von Magdeburg (1266–1277), war ein geborener Graf von Sternberg, einer Seitenlinie der Grafen von Schwalenberg, und bekleidete bereits unter den beiden letzten Magdeburger Erzbischöfen Ruprecht und Rudolf das Amt eines Domcellerar. Seine Wahl zum Erzbischof fand bald nach dem Tode seines Vorgängers Ruprecht († am 19. December 1266) statt. Die Magdeburger Schöppenchronik berichtet, daß er den Magister Richard nach Rom wegen des Palliums gesandt, daß sich dessen Erlangung aber geraume Zeit, eine andere Chronik gibt sieben Jahre an, verzögert habe. Zur Belohnung für [592] seine Dienste erhielt Richard eine Dompräbende und zwar wider der Domherren Willen. Deswegen verwies sie der Bischof; die Domherren gingen nach Bologna und blieben da zwei Jahre. Graf Günther von Lindau suchte eine Vermittlung zwischen den streitenden Parteien herzustellen, aber umsonst. Die Domherren wählten Markgraf Erich von Brandenburg zum Bischof und führten ihn mit bewaffneter Hand in den Dom. Alle Einzelnheiten dieser Erzählung lassen sich zwar nicht urkundlich belegen, aber aus einer Urkunde vom 1. Mai 1272 geht hervor, daß K. mit den Fürsten von Werle, Mecklenburg und Rügen sich gegen die Markgrafen von Brandenburg verbündete für den Fall, daß ihr Bruder Propst Erich ihn und das Erzstift mit Krieg überziehen sollte; also bereits damals muß Erich mit Hülfe seiner Brüder wol Anstrengungen gemacht haben, Erzbischof von Magdeburg zu werden. Näheres über diese Verhältnisse ergibt sich jedoch aus den Quellen nicht. – Die erhaltenen Urkunden und sonstigen Geschichtsquellen lassen K. als einen umsichtigen, energischen, stets für das Wohl seiner Kirche besorgten Herrn erscheinen. Ueberall weiß er seinem fürstlichen Nachbarn gegenüber das Ansehen und den Machtzuwachs seines Stifts durch Benutzung glücklicher Umstände, selbst durch Waffengewalt, zur Geltung zu bringen, auch auf die Hebung der geistlichen Stiftungen seines Sprengels ist er eifrig bedacht. Das wichtigste Ereigniß, das unter seine Regierung fällt, ist der Uebergang der Burggrafschaft Magdeburg von dem Querfurt’schen Hause an die Herzöge Johann und Albrecht von Sachsen. Am 15. September 1269 schloß er mit diesen Fürsten folgenden Vertrag: wenn der Erzbischof das Burggrafenamt vom Burggrafen Burchard von Querfurt kaufen sollte, so sei er verpflichtet, dasselbe den Herzögen zu Lehen zu geben gegen 1200 Mark und unter anderen für die Magdeburger Kirche günstigen näher modificirten Bestimmungen. Der eigentliche Kaufvertrag ist nicht vorhanden, doch muß derselbe bald nachher abgeschlossen sein, denn bereits in einer Urkunde vom 27. Juni 1270 erscheinen die Herzöge Johann und Albrecht als Burggrafen von Magdeburg und der bisherige Burggraf Burchard wird als ehemaliger Burggraf bezeichnet. – Ebenso wie K. sich und sein Land gegen die Markgrafen von Brandenburg zu sichern suchte, war er auch darauf bedacht, es gegen Angriffe vom Westen her zu schützen. Als eine Fehde zwischen dem Grafen Otto von Hadmersleben und dem Herzog Albrecht von Braunschweig ausgebrochen war und letzterer dem Grafen Egeln, Gröningen und Harbke entrissen hatte, verband sich K. mit den Harzgrafen gegen den Herzog, um dessen gefährliche Nachbarschaft einzuschränken. Der Herzog wurde gezwungen seine Eroberungen wieder herauszugeben, nur Harbke und Horneburg verblieben ihm. Auch nach der sächsischen Seite hin wußte K. seinen Einfluß geltend zu machen. Die bereits genannten Herzöge von Sachsen, Johann und Albrecht, traten ihm (8. Juli 1276) für die Uebernahme ihrer Schulden die Stadt Staßfurt, das Schloß Gloworp und die Stadt Aken ab. Endlich betheiligte er sich auch an dem Kriege zwischen Markgraf Dietrich von Landsberg und seinem Bruder Albrecht dem Unartigen, und zwar auf Seiten des Letzteren. K. starb am 15. Januar 1277.

Chronicon Magdeburgense bei Meibom, Scriptores Rerum Germanicarum II, 331. Magdeburger Schöppenchronik (=Städtechroniken VII. 154, 158 ff.). Braunschweigische Reimchronik in Monumenta Germaniae historica, deutsche Chroniken II, S. 566, V. 8677 ff. Sagittarius, Historia archiepiscopatus Magdeburgensis bei Boysen, Histor. Magazin III, 28 ff. v. Dreyhaupt, Saalkreis, I. 41 ff., 775; II. 424 ff. Riedel, Codex diplomaticus Brandenburg. an verschiedenen Stellen. v. Mülverstedt, Regesta archiepiscopatus Magdeburg. II, 731 ss; Derselbe, Konrad II., Erzbischof von Magdeburg als Electus, in den Magdeburgischen Geschichtsblättern, 1869, S. 428 ff.