ADB:Albrecht I. (Herzog von Braunschweig-Lüneburg)

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Artikel „Albrecht I., Herzog von Braunschweig“ von Ferdinand Spehr in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 1 (1875), S. 257–261, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Albrecht_I._(Herzog_von_Braunschweig-L%C3%BCneburg)&oldid=- (Version vom 19. März 2024, 03:32 Uhr UTC)
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Albrecht I., Herzog von Braunschweig, geb. 1236, † 1279, zweiter Sohn Herzogs Otto des Kindes von Braunschweig-Lüneburg und der Mathilde, einer Tochter des Markgrafen Albrecht II. von Brandenburg. Der Beiname des „Großen“ (longus, magnus), ursprünglich von seiner Körperlänge hergenommen, gewann unter dem Gesammteindrucke, welchen seine Persönlichkeit bei den Zeitgenossen hinterließ, unzweifelhaft schon früh einen höheren Sinn, denn er war ein schöner großer Mann, wolberedt, weise und von edlem Anstande. „Es gebrach ihm zu Zeiten an Gut und Geld, doch nie an hohem Muth und blieb ihm, so lange er lebte, auch Gut genug. Von Kindesbeinen an bis zu seinem letzten Augenblicke hat er so viel Kriege geführt, daß davon viel wundersame Mähr zu sagen wäre; dabei war in seinen Tagen also guter Friede, daß er in hohen Ehren stand“: so schildert ihn die nicht lange nach seinem Tode geschriebene braunschweigische Reimchronik. A. war bei dem am 9. Juni 1253 erfolgten Hingange des Vaters von seinen Geschwistern allein mündig (der ältere Bruder Otto war im J. 1247 gestorben) und führte anfangs die Regierung in den väterlichen Ländern allein, später, bis zum J. 1267, mit dem Bruder Johann gemeinschaftlich. Am 31. Mai dieses Jahres einigten sich die beiden Brüder auf der Tagsatzung der sächsischen Fürsten bei dem „hohen Baume“ bei Quedlinburg dahin, das väterliche Erbe unter sich zu theilen. Nach der Entscheidung des Looses theilte der Aeltere, wählte der Jüngere. Die eigentliche Auseinandersetzung erfolgte jedoch erst im J. 1269. Johann kürte das jetzige Fürstenthum Lüneburg, das celle’sche Land, Hannover, Giffhorn etc., A. erhielt das jetzige Herzogthum Braunschweig, das Land zwischen Deister und Leine (Kalenberg), Göttingen (den Oberwald), die Gegend um Einbeck, die Stadt Helmstädt, den Papendiek, die Besitzungen vor und auf dem Harze und das Eichsfeld. Zur gesammten Hand, d. h. gemeinschaftlich, blieb den Brüdern die Stadt Braunschweig, von der jeder der beiden Fürsten Titel und Namen führen sollte, sowie die Herrschaft Giselwerder und die Städte Hameln und Helmstädt. Die Abteien, Propsteien und Präbenden wurden theils von den Fürsten allein, theils abwechselnd vergeben. Seit dieser Theilung sind die braunschweigischen Lande nie wieder unter einem Herrscher vereinigt gewesen. – Schon früh fand der jugendliche Fürst Veranlassung, seinen kriegerischen Sinn zu bewähren. Bereits im J. 1252 soll er, kaum sechszehn Jahre alt, auf Aufforderung seines mütterlichen Oheims, des Markgrafen Otto von Brandenburg, mit diesem vereint, nach Mähren dem König Ottokar von Böhmen zu Hülfe gezogen sein und tapfer in der mehrtägigen Schlacht an der March gestritten haben. – Bald bot sich ihm im eigenen Lande Gelegenheit, das landesherrliche Ansehen zu festigen und zu kräftigen, im siegreich bestandenen Kampfe mit den aufrührerischen Vasallen. Guncelin von Wolfenbüttel, durch seine Stellung als kaiserlicher Truchseß für seine Person der Gewalt der im Lande Braunschweig herrschenden Landesherren, des Pfalzgrafen Heinrich, dann des Herzogs Otto des Kindes entzogen, hatte gesucht, der persönlichen Reichsunmittelbarkeit durch Schaffung eines kleinen aber durch Burgen wohl bewehrten unmittelbaren Territoriums eine reale Unterlage zu geben. Zu dem Zwecke errichtete er auf der Asse, einem mäßig hohen Waldgebirge in der Nähe von Wolfenbüttel, welches damals noch nicht unter braunschweigischer Hoheit stand, unterstützt von einer Vereinigung benachbarter Edler und Ritter, deren Haupt er bildete und deren bekannteste Glieder die von Biwende waren, auf der höchsten Kuppe des Gebirges die feste Asseburg, etwa 1219 vollendet. Von dieser Reichsburg aus war er thätiger Organisator und Leiter der kaiserlichen Partei im Herzogthum, zu welcher, sobald es sich um Opposition gegen ein Mitglied [258] des welfischen Hauses handelte, die benachbarten geistlichen Herren (Magdeburg, Halberstadt, Hildesheim) und die Großen vom Harz, an der Weser und der Niederelbe mit mehr oder weniger Thätigkeit und Eifer sich stets bekannten. Auf deren Beistand und sein Ansehen trotzend, wußte Guncelin dann auch seine übrigen Besitzungen, insbesondere Wolfenbüttel und Peine, dem Lehnsverbande zu entziehen, in welchem ersteres zum Herzogthum Braunschweig, letzteres zum Bisthum Hildesheim stand. Unterstützt wurden seine Bestrebungen einerseits dadurch, daß dem jungen Herzoge Otto die Nachfolge in Braunschweig längere Jahre hindurch von der geistlichen Partei streitig gemacht wurde, dann durch den Umstand, daß die Lehnherrlichkeit über Peine dem Bisthum Hildesheim von Seiten des welfischen Hauses bestritten war. Herzog Otto das Kind ließ nach seinem definitiven Ausgleich mit dem Kaiser Friedrich II. (1235) den alten Truchseß in der geschilderten Stellung unangefochten. Sein Nachfolger Herzog A. dagegen bestrebte sich sowol die ihm höchst unbequeme Reichsfeste Asseburg aus seinen Landen zu entfernen, als auch die braunschweigische Lehnsherrlichkeit über Wolfenbüttel und Peine wieder zur Anerkennung zu bringen. Hierbei kam ihm seine Verschwägerung mit dem deutschen Könige Wilhelm von Holland, der seine Schwester Elisabeth zur Gemahlin hatte, zu Hülfe und die Hartnäckigkeit, mit welcher Truchseß Guncelin bis an sein Lebensende (1254) der hohenstaufischen Partei anhing. Nachdem König Wilhelm zunächst dem Herzog A. die Anwartschaft auf die Reichslehen des Truchseß ertheilt, sprach er letzteren später seiner Lehen verlustig, weil derselbe ihm als König zu huldigen sich geweigert. Herzog A. schickte sich an, diesen Spruch gegen des inzwischen verstorbenen Truchseß Söhne Ekbert, Burchard und Guncelin zu vollstrecken. Dagegen fanden diese Beistand bei Hildesheim, dessen Lehnsherrlichkeit über Peine sie anerkannten, und Anderen. So brach eine nach Ort und Zeit sehr ausgedehnte Fehde aus, die endlich damit endete, daß die von Wolfenbüttel (später stets von Asseburg genannt) dem Herzoge A. im J. 1258 die von ihm längere Zeit vergeblich belagerte Asseburg für vierhundert Mark überließen, Wolfenbüttel, welches der Herzog gleich anfangs (1255) erobert hatte, nicht wieder erhielten (sie bauten sich dicht daneben in Lechede eine neue Burg), dagegen Peine als hildesheimisches Lehen, welches später der Bischof von Hildesheim für Geld erwarb, behaupteten. – Diesen Streit zwischen Herzog A. und seinen Vasallen benutzte Erzbischof Gerhard von Mainz, um von dem seiner Hoheit unterworfenen Eichsfelde aus, in Gemeinschaft mit dem Grafen Konrad oder Diether von Eberstein, einen Raubzug in das Göttingische zu unternehmen; beide wurden aber durch des Herzogs Vogt, Ritter Willike, in einem dem Kloster Volkerode gehörenden Hofe unweit Bollstedt überfallen und gefangen. Der Eberstein soll als lehnsbrüchiger Vasall vor der Asseburg an den Füßen aufgehängt worden sein, der Mainzer aber blieb ein volles Jahr in Braunschweig in Haft, bis er sich aus derselben durch ein Lösegeld von 10000 Mark Silber und Abtretung von Giselwerder befreite. – Neuen Kampf bereitete dem Herzoge A. ein Zwist zwischen dem Abte von Fulda und der Stadt Hameln. Heinrich von Erthal, Abt zu Fulda, hatte die ihm zustehende Oberhoheit über die Stadt Hameln mit allen Dienstmannen und Gerechtigkeiten an den Bischof Wittekind von Minden, einen Grafen von Hoya, ohne Zustimmung der das Vogtrecht über Hameln ausübenden Grafen von Eberstein und der hamelischen Bürger verkauft. Beide weigerten sich, die Oberhoheit des Bischofs anzuerkennen; es kam zum Streite, in welchem auch Herzog A., dem die Erweiterung der bischöflichen Gewalt ebenfalls lästig fiel, Theil nahm. Bei Sedemünder kam es am 28. Juli 1259 zum Treffen, in welchem der Bischof den Sieg über die Verbündeten erfocht und viele hamelische Bürger in Gefangenschaft geriethen. Diese Haft der Bürger von Hameln soll nach der Ansicht neuerer Schriftsteller [259] die erste Veranlassung zu der bekannten Fabel von dem Ausgange der hamelischen Kinder und dem Rattenfänger von Hameln gegeben haben. Herzog A. zog mit erneuten Kräften gegen den Mindener Bischof zu Felde und zwang ihn zu einem Vergleiche, nach welchem die gefangenen Bürger von Hameln frei gegeben und dem Herzog die Stadt überlassen werden mußte. Später kam Hameln ganz in die Gewalt und den ungestörten Besitz der Herzöge von Braunschweig. – Ein neuer Zwist zwischen A. und dem Bischofe von Hildesheim wegen Peine wurde durch Vergleich beigelegt. – Das Jahr 1261 rief A. nach dem Norden. Hier hatte König Christoph von Dänemark den Herzog Erich von Schleswig, der sich der Oberherrlichkeit Dänemarks nicht unterwerfen wollte, verjagt; letzterer aber war nach des Königs Tode zurückgekehrt, hatte den minderjährigen König Erich Glipping und dessen Mutter Margarethe, ihres Haares wegen die schwarze Grete genannt, in der Schlacht auf der Loheide gefangen und hielt sie in Haft. Diesen die Freiheit wieder zu gewinnen, zog A. nach Holstein, eroberte Plön und belagerte, wiewol vergeblich, Kiel. Durch Vermittelung des Markgrafen von Brandenburg wurde im J. 1262 der Streit beigelegt und die Gefangenen frei gegeben, mit denen A. nach Dänemark ging, wo ihm als Vormund des minderjährigen Königs die Statthalterschaft über die Provinzen Laaland, Schonen, Fehmern, Falster und Fühnen übertragen wurde und nur die offene, in Aufruhr ausartende Widerwilligkeit der Dänen gegen den Ausländer verhinderte eine beabsichtigte Vermählung der schwarzen Grete mit dem langen A. Dieser kehrte im J. 1263 nach Deutschland zurück, wo seiner neue Kämpfe warteten. Nach dem Tode des Landgrafen Heinrich Raspe von Thüringen hatten Markgraf Heinrich der Erlauchte von Meißen und die Landgräfin Sophie von Thüringen, die Gemahlin Heinrichs II. von Brabant, eine Tochter des Landgrafen Ludwigs IV. und der heiligen Elisabeth, Ansprüche an die erledigte Landgrafschaft gemacht. Es war zwischen beiden zum Kampfe gekommen und Sophie hatte sich den Herzog A. dadurch zum Bundesgenossen gemacht, daß sie schon im J. 1254 ihm ihre Tochter Elisabeth, welche jedoch im J. 1261 kinderlos verstarb, zur Gemahlin gegeben hatte. Seit dieser Zeit hatte A. thätig in den Streit eingegriffen, hatte im J. 1259, nach Beendigung der Asseburger Fehde, Kreuzburg eingenommen und das Land weit umher der Landgräfin Sophie unterworfen. Während des Aufenthalts Albrechts in Dänemark waren diese Eroberungen aber wiederum an Markgraf Heinrich verloren gegangen, und um der bedrängten Frau zu Hülfe zu kommen, unternahm A. noch im J. 1263 einen Ritterzug nach Thüringen, brach in das Osterland ein und verheerte die Gegend um Naumburg, Merseburg und Altenburg. Um Beistand zu holen, eilte Markgraf Heinrich nach Böhmen, Rudolf, Schenk zu Vargila aber führte ein Fähnlein Reisiger den Söhnen desselben, A. und Dietrich, zu. Mit diesen vereint, eilte Schenk Rudolf dem Herzoge entgegen. Unweit Besenstedt an der Elster zwischen Halle und Wettin gedieh es am 27. Oct. 1263 zwischen den feindlichen Truppen zum Treffen. Die Braunschweiger, durch unvermutheten Ueberfall überrascht, fochten tapfer aber unglücklich. Herzog A., „der tucht unde der truwe ein lecht (Licht)“, wie die Reimchronik sagt, gerieth am 28. Oct. verwundet in der Gegner Gewalt und wurde nach Merseburg geführt, wo er dem Bischofe Friedrich zu ritterlichem Gewahrsam übergeben wurde. Fast anderthalb Jahre blieb er in dieser Haft, indem er sich standhaft weigerte, durch die von dem Sieger geforderten harten Bedingungen seine Freiheit zu erkaufen. Erst nach langen Unterhandlungen gelang es seinem Bruder Johann, ihn durch Zahlung von 8000 Mark Silbers und Abtretung der an der Werra belegenen welfischen Städte Eschwege, Witzenhausen, Fürstenstein, Arnstein, Wanfried etc., welche dadurch für immer der welfischen Herrschaft verloren gingen, aus der [260] Haft zu lösen. Markgraf Heinrich verglich sich im J. 1264 mit der Landgräfin Sophie dahin, daß diese gegen Abtretung von Hessen und der Werra-Länder an ihren Sohn Heinrich allen ferneren Ansprüchen auf Thüringen entsagte. Herzog A. kehrte nach Braunschweig zurück, machte im J. 1265 in Begleitung mit dem Markgrafen Otto mit dem Pfeile von Brandenburg eine Heerfahrt nach Preußen und begab sich dann nach London, wo er sich mit Adelheid (Adelise, Alesine), einer Tochter des Markgrafen Bonifacius von Montferrat, einer nahen Verwandten der Gemahlin König Heinrichs III. von England, vermählte. Bereits im J. 1262 hatte er sich mit derselben zu St. Germain le Prez durch Procuration verheirathet. Nach Deutschland zurückgekehrt, theilte A., wie bereits erwähnt, in den Jahren 1267 und 1269 mit seinem Bruder Johann das väterliche Erbe. – Nach der zweiten Verheirathung und der Theilung legte sich Albrechts kriegerischer Sinn. Fortan war er mehr und mehr bemüht, seine Macht auf friedlichem Wege durch Ankauf benachbarter Grundherrlichkeiten zu vergrößern. Vorzugsweise beschäftigte er sich mit der Hebung der ihm in der Theilung zugefallenen Länder und Städte. So erwarb er die Vogtei über Höxter, Hameln, Bodenfelde, so erhielt er die homburgischen Lehen, die Stadt Hornburg (1268). Im J. 1270 zog er das Schloß Grubenhagen als verwirktes Lehen ein und schlug daselbst zeitweilig seine Hofstatt auf, im J. 1271 erwarb er die Vogtei über Helmstädt und im folgenden Jahre von den Raugrafen Adolf und Ludolf von Dassel die Stadt Einbeck. – Mit Sorgfalt und Thätigkeit bemühete er sich um Aufblühen und Hebung des Handels und der Gewerbe in den Städten. Wie er während seines Aufenthaltes in London im J. 1265 den Kaufleuten von Hamburg und Bremen die Erlaubniß erwirkt hatte, ihre eigene Kaufmannsgesellschaft oder Hanse errichten zu dürfen, so bestätigte er der Stadt Braunschweig das vom Vater desselben ertheilte Stadtrecht und auf seine Veranlassung einigten sich die drei Weichbilde der Stadt, die Altstadt, Neustadt und der Hagen, hinsichtlich gemeinschaftlicher Führung ihrer Kasse, über Benutzung der Einkünfte und Besetzung des Raths. Nach der Anschauungsweise seiner Zeit gründete er zu seinem Seelenheil eine große Anzahl Klöster, obgleich er mit den ihm benachbarten geistlichen Fürsten in stetem Streite lebte, so mit dem Erzbischof von Mainz. Die feste Einheit und Ordnung, welche A. in der Landesverwaltung einzuführen und zu erhalten verstand, veranlaßte Kaiser Rudolf von Habsburg, ihm im J. 1277 die Aufsicht über die Reichsgüter und Reichsstädte in Niedersachsen zu übertragen. In demselben Jahre übernahm A. die Vormundschaft über den unmündigen Sohn seines verstorbenen Bruders Johann. Am Ende seiner Tage wurde er noch mit seinem Bruder, dem Bischofe Otto von Hildesheim, in einen Kampf verwickelt, dessen Ende beide Brüder nicht erlebten. Otto starb am 4. Juli 1279 und bereits am 15. Aug. (oder nach anderen Nachrichten am 15. Sept.) desselben Jahres folgte diesem der Bruder A. im Tode nach. Seine Leiche wurde im St. Blasiusdome in Braunschweig beigesetzt. Von seiner ersten Gemahlin Elisabeth waren ihm keine Kinder geboren, mit der zweiten, Adelheid von Montferrat, welche sich später wieder an den Grafen Gebhard von Schaumburg verheirathete, umstanden eine Tochter und sechs Söhne den Sarg des Vaters. Von den letzteren wählten drei, Konrad, Lothar und Otto, den geistlichen Stand, die drei älteren, Heinrich (s. d.), Albrecht (s. d.) Wilhelm theilten im J. 1286 das väterliche Erbe. Wilhelm, der bei der Theilung die Städte Braunschweig, Wolfenbüttel, Schöningen, Gandersheim und Seesen, die Staufenburg, Gebhardshagen , Lichtenberg, den Papendiek, den Hasenwinkel, den dritten Theil der geistlichen Lehen zu Braunschweig und der Bergwerke des Rammelsberges erhielt, scheint ein schwacher gutmüthiger Herr gewesen zu sein, welcher ganz von seinem Bruder Heinrich beherrscht wurde, dessen [261] Einfluß er sich vergeblich zu entziehen bemüht war. Er starb kinderlos im September 1292 und seine Länder fielen nach langem Streite größtentheils an den Bruder Albrecht den Feisten. Ueber Konrads Lebensumstände sind wenig Nachrichten auf uns gekommen; Lothar oder Luder (s. d.) wurde Hochmeister des deutschen Ordens in Preußen. Otto trat in den Tempelherrenorden und erhielt, als der Orden aufgehoben wurde, einige Einkünfte aus der den Johannitern überwiesenen Komthurei Supplingenburg und als lebenslängliche Wohnung den Tempelhof zu Braunschweig. Albrechts Tochter Mathilde war an Herzog Heinrich von Glogau und Sagan verheirathet.

Vergl. Rethmeier, Braunschweigische Chronik Thl. I. Gallerie der berühmten Herzöge von Braunschweig (Braunschw. 1838). Havemann, Geschichte der Lande Braunschweig und Lüneburg-Göttingen, 1853, Thl. I. S. 382 ff. Eine umfassende und gründliche aber ungedruckt gebliebene Monographie über Albrecht den Großen von Koch, dem gelehrten Verfasser der pragmatischen Geschichte des Hauses Braunschweig-Lüneburg, befindet sich im Landeshauptarchiv zu Wolfenbüttel.