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ADB:Kopp, Johann Adam

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Artikel „Kopp, Johann Adam“ von Heinrich Reimer in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 16 (1882), S. 681–682, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Kopp,_Johann_Adam&oldid=- (Version vom 24. November 2024, 22:18 Uhr UTC)
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Kopp: Johann Adam K., geb. am 22. März 1698 zu Offenbach als der Sohn des dortigen Oberförsters Johann K. Da der Wunsch seiner Mutter, einer Predigerstochter, ihn zum Geistlichen bestimmt hatte, besuchte er nach dem ersten Unterricht in seiner Vaterstadt seit 1712 das Gymnasium zu Hanau. Nachdem Vater und Mutter kurz nacheinander gestorben, konnte er seiner Neigung folgend 1716 nach Jena gehen, um dort Jura zu studiren. Daneben erwarb er sich gute Kenntnisse in der mittelalterlichen Geschichte Deutschlands. Seine Absicht, in Büdingen als Advokat thätig zu sein, unterbrach schon im J. 1719 die Berufung zum Erzieher der drei ältesten Söhne des Grafen Wolfgang Ernst von Isenburg-Birstein, mit denen er auch 1722 als Secretär auf drei Jahre nach Straßburg zog. Er benutzte den Aufenthalt an dieser Universität zur Fortsetzung seiner Studien und das Resultat derselben war sein „Tractatus iuris publici de insigni differentia inter S. R. J. comites et nobiles immediatos“, der, dem Vater seiner Zöglinge gewidmet, in Straßburg 1724 erschien und Aufsehen erregte, auch 1728 in neuer vermehrter Auflage erschien. K. zeigte schon in dieser ersten größeren Arbeit eine gründliche Kenntniß der einschlägigen Litteratur und vor allem eine Gewissenhaftigkeit, die sich nicht durch bestehende Systeme fangen läßt, sondern nüchtern den Dingen auf den Grund geht. Sein Verständniß für geschichtliche Entwickelung ließ ihn bei der Untersuchung politischer Zustände der Gegenwart bis auf die Anfänge derselben in der Vergangenheit zurückgehen. In dem Durcheinanderwerfen der Zeugnisse verschiedener Perioden und in der mangelnden Kenntniß der Urkunden fand er [682] die Hauptfehler der meisten früheren Untersuchungen. K. hatte diese Schrift vielleicht schon mit Rücksicht auf seine bevorstehende Anstellung verfaßt, denn noch vor Veröffentlichung derselben erhielt er im Sommer 1724 seine Berufung als isenburgischer Rath nach Offenbach. Zunächst ward er mit Führung der Grafentagsgeschäfte betraut, doch hatte er auch im Interesse des Grafen mehrfach Reisen nach Holland zu unternehmen. Seit 1728 war er Kanzleidirector des Gesammthauses Isenburg in Birstein. Durch rechtsgeschichtliche Untersuchungen und Deductionen, die namentlich in den J. 1735 und 36 erschienen, machte er seinen Namen bekannt. 1736 folgte er einem Rufe nach Marburg und ward daselbst am 1. Juli d. J. zum Kanzleidirector bei der landgräflich hessischen Regierung ernannt. Als solcher hatte er die Oberaufsicht über die Justiz und die Beamten im Oberfürstenthum Marburg, sowie die Wahrung der landesherrlichen Rechte gegenüber den Grenznachbarn und Vasallen. Die letztere Aufgabe veranlaßte ihn wiederum zu zahlreichen Deductionen, in denen er die Rechte Hessen-Kassels namentlich im hanauischen Erbfolgestreite und an dem Flecken Holzhausen verfocht. Für seine ausgezeichneten Leistungen belohnten ihn nicht nur mehrfache Gnadengeschenke, sondern auch seine Ernennung zum Vicekanzler der Marburger Regierung (29. März 1746), nachdem er eine Berufung als geheimer Rath und Kanzler nach Baireuth abgelehnt hatte. Von Kopp’s politischer Thätigkeit mag hier nur erwähnt werden, daß es ihm gelang, die von Hessen-Kassel bisher mit Kurpfalz gemeinschaftlich besessene Herrschaft über Gelnhausen ganz für das erstere zu erwerben. Er starb am 5. April 1748. Aus der bedeutenden lebenslänglichen Pension, die seine Wittwe erhielt, erkennt man den Werth, den Landgraf Wilhelm VIII. auf seine Dienste gelegt hatte. – Aus Kopp’s Ehe mit Helene Marie Vigelius (1725) entsproßen 5 Söhne und 3 Töchter. Der zweite Sohn, Karl Philipp, ward der Vater von Ulrich Friedrich K. und Karl Friedrich K. (s. diese); zwei andere Söhne, Johann Wilhelm und Johann Ludwig, waren, wie Karl Philipp, in hessen-kasselischen Diensten. Kopp’s zahlreiche Schriften sind bei Strieder aufgeführt. Außer dem schon erwähnten, 1724 herausgegebenen Tractat, seien hier nur noch folgende angeführt: „Historia iuris quo hodie in Germania utimur“. Marburg 1741, 3. Auflage, mit Zusätzen seines Freundes Estor, 1768; „Jus succedendi in Brabantiam“, 1747, und die von seinem Sohne Karl Philipp beendete und 1751 herausgegebene „Historische Nachricht von den Herren zu Itter“. In innigster Wechselwirkung stehen bei K. amtliche und gelehrte Thätigkeit. Fast alle seine Schriften sind Deductionen herrschaftlicher Ansprüche oder Untersuchungen über das Lehenrecht. „Wer zu dergleichen Geschäften gebraucht wird“, sagt er in der Vorrede zu der Nachricht von den Herren von Itter, „kann von selbsten den Nutzen und Nothwendigkeit einer solchen gründlichen historischen Känntnis wahrnehmen, und wird im Werk selbsten befinden, wie ohne dieselbe schlechterdings unmöglich sey, eine solche, zumalen alte Sache, aus ihrer Urquelle in dem gehörigen Zusammenhang, als woraus doch mehrentheils der vornehmste Entscheidungs-Grund genommen werden muß, aufzustellen und in gehöriger Deutlichkeit vorzulegen“. Freilich die wenigsten nahmen es hiermit so genau.

J. C. Hastenpflug, Trauer Rede bey der Gruft J. A. Kopp; Strieder, Hessische Gelehrtengeschichte, VII. S. 255 ff. Marburger Staatsarchiv.