ADB:Lansius, Thomas
[1]. Sehr bald erlangte L., der einen ausgedehnten Briefwechsel nach den verschiedensten Ländern unterhielt, großen Ruhm wegen ausnehmender Geschicklichkeit in Rechtsangelegenheiten. Völlig befriedigt durch sein Lehramt und seine geachtete Stellung, lehnte er glänzende Berufungen, u. a. des Kaisers Ferdinand III., ab, gleichfalls die Würde eines Kanzlers, welche ihm sein Landesherr zugebacht hatte. Außerordentlich mäßig in seinen Genüssen, erreichte L. ein hohes Alter. Er starb am 22. Decbr. 1657. Der Herzog Eberhard ließ ihm eine feierliche Leichenrede halten, was ganz gerechtfertigt war, da L., abgesehen von seinen wissenschaftlichen Leistungen, Tübingen in den schweren Zeiten des 30jährigen Krieges vor den schlimmsten Verwüstungen zu retten verstanden und mit freigebiger Hand vieles Elend gemildert hatte. Von seinen, bei Jugler aufgezählten, Schriften interessiren jetzt höchstens noch die „Diss. de lege Regia“, 1602 (Dissert. jurid. Basileens. tom IV) und das eigenthümliche, aus einzelnen Reden und Gegenreden bestehende Werk „Orationes seu Consultatio de principatu inter provincias Europae“, Tub. 1613, 1620, 1626, 1635, 1678, Amstel. 1637 mit Zusätzen. Dieses Werk wurde von der Kurie auf den Index gesetzt. Die erste Ausgabe enthält eine Dedication des Herzogs Friedrich Achilles an den Kaiser Matthias. – L. war zweimal verheirathet. Seine erste Frau, die Tochter des Professors Theodoricus Schnepf verlor er 1620 „Lacrimae in obitum Susannae Snepfiae“, 1622). Seine Tochter zweiter Ehe war die erste Frau (1648) von Wolfgang Adam Lauterbach.
Lansius: Thomas L., Sohn des Oberrichters Leonhard L., wurde zu Bergen im österreichischen Kreise am 16. Februar 1577 geboren, bezog mit 17 Jahren die Universität Tübingen, in den verschiedensten Gebieten Wissensschätze sammelnd, seit 1598 besonders juristischen Studien sich widmend. Nach zweijährigem Besuche der Universität Marburg beendete er seine Studien in Tübingen, unternahm große Reisen mit einem österreichischen Edelmann, wobei er viele Gelehrte und namentlich die Pariser Universität kennen lernte, wurde 1604 Dr. juris und 1606 ordentlicher Rechtslehrer am Collegium illustre, mit Rathscharakter, auch Visitator und Commissarius der Universität- Jugler, Beyträge zur juristischen Biographie, III. (1777), S. 72–82. – Freheri theatrum, p. 1146. – Zeller, Ausführl. Merkwürdigkeiten der Univ. Tübingen, 1743, S. 454. – v. Stintzing, Gesch. d. deutschen Rechtswissenschaft, 1880, I. 689, 690.
[Zusätze und Berichtigungen]
- ↑ S. 700. Z. 26 v. u. l.: Universität Tübingen. [Bd. 29, S. 775]