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ADB:Lupold von Schenvelt

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Artikel „Lupold von Schenvelt“ von Eduard Winkelmann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 18 (1883), S. 377–379, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Lupold_von_Schenvelt&oldid=- (Version vom 18. Dezember 2024, 04:17 Uhr UTC)
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Leopold (Lupold), Bischof von Worms und 1200–1207 Erzbischof von Mainz, † am 7. Januar 1217, entstammte dem Geschlechte von Scheinfeld am Steigerwalde, ist seit 1193 als Dompropst von Worms nachweisbar und wurde unmittelbar nach dem Tode des dortigen Bischofs Heinrich I. (23. Decbr. 1195) zu dessen Nachfolger erwählt. In dem 1198 ausbrechenden Thronstreite stellte [378] er sich entschieden auf die Seite Philipps von Schwaben und die Empfehlung desselben bewirkte, daß die Mehrheit des Mainzer Kapitels ihn sich zum Nachfolger des am 20. October 1200 gestorbenen Erzbischofs Konrad von Wittelsbach erkor, während eine Minderheit unter Protest gegen diese Wahl sich nach Bingen zurückzog und dort den Dompropst Sigfrid von Eppstein erwählte, welcher das mächtige Dienstmannengeschlecht der Bolanden hinter sich hatte. Indem nun L. natürlich ohne weiteres vom staufischen Könige belehnt wurde, sich gewaltsam im Erzbisthume festzusetzen suchte und die Verwaltung desselben übernahm, obwol er die päpstliche Genehmigung zum Uebergange von Worms nach Mainz oder gar zur Vereinigung beider Bisthümer weder erhalten noch nachgesucht hatte, konnte über die Stellung, welche Innocenz III. und dessen damaliger Legat in Deutschland, Guido von Praeneste, zum Mainzer Streite einnehmen würden, nicht gut ein Zweifel sein. Als L. von letzterem nach Bingen vorgeladen, selbstverständlich sich nicht einfand, wurde sein Gegner Sigfrid, welcher obendrein sich auf die Seite des vom Papste begünstigten Otto IV. stellte, vom Legaten anerkannt und am 30. Septbr. 1201 geweiht, L. aber gebannt und er kam nach der curialen Praxis in Gefahr, wenn er nicht irgendwie sich mit dem Papste versöhnte, auch sein altes Bisthum durch den Spruch desselben zu verlieren. Der verzweifelte Versuch, durch ein gefälschtes päpstliches Breve die Entscheidung über Mainz an Bischöfe der staufischen Partei zu bringen, mußte ebenso mißlingen wie der andere, durch persönliches Erscheinen beim Papste diesen zur Zurücknahme der Entscheidung seines Legaten zu bestimmen. L. wurde von Innocenz nicht einmal vorgelassen und er kehrte nach Deutschland zurück, entschlossen, seine Zukunft jetzt einfach durch Gewalt sicherzustellen. In Mainz war Geistlichkeit und Bürgerschaft für ihn, aus Bingen wurde der durch Uebersendung des Palliums (21. März 1202) bestätigte Sigfrid vertrieben und zu Anfang 1203 setzte L. sich auch in den Besitz von Erfurt und dessen, was sonst noch in Thüringen zum Erzbisthum gehörte. Und nun bekam L. auch Gelegenheit, dem Papste unmittelbar fühlbar zu machen, ein wie gefährlicher und rücksichtsloser Feind er sein könne. Als die im J. 1203 versuchten Anknüpfungen zwischen Philipp und Innocenz gescheitert waren, zum Theil daran, daß ersterer L. nicht fallen lassen wollte, schickte Philipp gerade diesen als Reichslegaten nach Italien mit großem Heere und mit dem Auftrage, die seit dem Tode Heinrichs VI. überall, am meisten aber gerade durch den Papst beeinträchtigten Rechte des Reiches herzustellen. Da brach denn die Herrschaft des Papstes in seinem durch Revolution und Annexion geschaffenen neuen Kirchenstaate, in der Romagna, Ancona und Spoleto, ohne weiteres zusammen; überall schlossen sich die früheren Reichsvasallen wieder dem Reiche an, leisteten die Städte dem Legaten den Treueid, erwiesen sich die Bannsprüche des Papstes als völlig wirkungslos. L. soll sie seinerseits durch die Bannung des Papstes selbst erwidert[WS 1] haben. Er scheint schon die Grenze des Königreichs Sicilien überschritten zu haben, um mit den dort gegen die päpstliche Regentschaft in Waffen stehenden deutschen Kapitänen Verbindung zu suchen und wol selbst im Namen Philipps die Vormundschaft über dessen Neffen Friedrich II. zu übernehmen: da ist er, etwa im Sommer 1205, durch Philipp zurückberufen worden und im Februar 1206 finden wir ihn zu Hause, in Italien durch den Bischof Konrad von Regensburg ersetzt. Der Grund der Abberufung kann kaum ein anderer gewesen sein, als der Wunsch des Königs, jetzt da sein eigener Sieg in Deutschland unzweifelhaft war und ebenso, daß früher oder später Innocenz sich zu seiner Anerkennung verstehen mußte, sich nicht unnöthig durch Leopolds rücksichtsloses Vorgehen neue Schwierigkeiten zu schaffen. Seine Mainzer Wahl war so wie so schon eine große Schwierigkeit bei den allmählich in Gang kommenden Verhandlungen zwischen [379] dem Könige und dem Papste. Innocenz verlangte vor allem die unbedingte Unterwerfung Leopolds, welche mit seiner Abdankung für Mainz, vielleicht auch für Worms gleichbedeutend war. Philipp verlangte, wenn er das zugestehen sollte, daß Innocenz gleichzeitig Sigfrid von Eppstein fallen lasse. Der Papst machte dann, als er im Herbste 1207 zwei Kardinäle bei Philipp beglaubigte, das kleine Zugeständniß, daß die Besetzung von Mainz zunächst offen bleiben, für die dortigen Temporalien ein Verweser bestellt werden, L. aber sich zur Untersuchung seiner Sache nach Rom verfügen sollte, und er ließ durchblicken, daß in diesem Falle ihm wol Worms gelassen werden könnte. Darauf ist Philipp auf dem Reichstage zu Augsburg am 30. Novbr. 1207 endlich eingegangen. Er hatte freilich selbst L. mit den Regalien des Erzbisthums belehnt, aber nach der damaligen kirchenrechtlichen Auffassung, wie sie gerade von Innocenz überall geltend gemacht wurde, hätte L. überhaupt nicht zur Belehnung zugelassen werden dürfen, da seine Mainzer Wahl an sich ungültig wäre, weil L., als er sie annahm, noch nicht von seinen Pflichten gegen Worms entbunden war. Philipp zog also die früher ertheilte Belehnung zurück, L. aber resignirte auf Mainz und wurde dafür vom Banne befreit. Zur Verhandlung wegen Worms begab er sich 1208 nach Rom, mischte sich unterwegs noch in einer hier sehr mißfällig bemerkten Weise in die Streitigkeiten der reichsfreundlichen und reichsfeindlichen Städte Tusciens, wird aber ohne Zweifel seine völlige Unterwerfung unter den Willen des Papstes beschleunigt haben, als die Nachricht kam, daß König Philipp ermordet worden sei. Dafür durfte er dann Bischof von Worms bleiben und auch die Abtei Lorsch behalten. Aus seinem weiteren Leben sind nur noch zwei Thatsachen bemerkenswerth. Die eine ist die, daß er zusammen mit seinem früheren Gegner, dem seit 1208 allseitig anerkannten Erzbischof Sigfrid von Mainz, sich 1212 gegen Otto IV. auf die Seite des vom Papste empfohlenen Königs Friedrich II. stellte, ihn mit wählen half und durch des Königs Verzichtleistung auf die Wormser Kirchlehen belohnt wurde; die zweite seine etwa zu Ende 1214 erfolgte Ernennung zum Legaten oder Stellvertreter dieses Königs im Königreiche Sicilien. Er begab sich wirklich dorthin, hat aber nur unbedeutende Spuren seiner Wirksamkeit (aus dem J. 1215) dort hinterlassen und wir vermögen nicht zu sagen, ob sein Tod am 17. Januar 1217 noch in Italien oder erst nach seiner Heimkehr erfolgte. Ein Epigramm nennt ihn einen kriegerischen Bischof und hebt hervor, welche Verlegenheiten er dem Papste bereitet habe, aber auch wie dieser Lupoldus aus einem Wolfe (lupus) schließlich ein friedfertiges Lamm geworden sei.


Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: erwiedert