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ADB:Martin, Konrad

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Artikel „Martin, Konrad“ von Karl Wippermann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 20 (1884), S. 490–498, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Martin,_Konrad&oldid=- (Version vom 4. November 2024, 22:19 Uhr UTC)
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Martin: Konrad M., katholisch-theologischer Schriftsteller, 58ster Bischof von Paderborn und eifriger Streiter im kirchenpolitischen Kampfe Preußens während der 1870er Jahre, geb. am 18. Mai 1812 im Dorfe Geismar (Kreis Heiligenstadt, preuß. Prov. Sachsen) am Hülfensberge, wo Bonifacius die Donnereiche umhieb, † am 16. Juli 1879 in Mont St. Guibert bei Brüssel. Das zweite der vier Kinder des Gutsbesitzers Joh. M. und der Regina geb. Schuchardt, wurde er bis zum 5. Jahre im Dorfe Lengefeld bei Geismar erzogen, wohin die Eltern zur Bewirthschaftung eines ererbten Gutes gezogen waren, erhielt den ersten Unterricht bei seinem älteren Bruder Bernard, Pfarrer in Diedorf, besuchte vom October 1824 bis 1830 das Gymnasium in Heiligenstadt und bis 1832 die Universität München, wo er als Schüler Allioli’s und Döllinger’s theologischen Studien oblag und sich mit besonderer Vorliebe dem Studium der semitischen Sprachen hingab. Diese Neigung bestimmte ihn, an der Universität Halle den Orientalisten Gesenius sowie Leo und Tholuck zu hören, worauf er die theologischen [491] Studien in Würzburg fortsetzte und hier 1834 das theologische Doctorexamen mit Auszeichnung bestand. Bevor er jedoch die schon angesetzte öffentliche Disputation abhalten konnte, wurde durch preußischen Cabinetsbefehl allen Studirenden aus Preußen der Besuch der Universitäten Würzburg, Erlangen und Heidelberg streng untersagt. Dies bewog ihn, sich bei der theologischen Facultät der Akademie in Münster nochmals dieser Prüfung unterziehen, worauf er nach Einreichung einer Abhandlung „De Petri dignitate“ am 3. Mai 1834 die Doctorwürde erlangte. Ehe er sich dem gewählten Lehrerberufe widmen konnte, hatte er binnen kurzem den Tod des Vaters und zweier Geschwister zu beklagen, ein Vorgang, der dauernd von größtem Einfluß auf sein Gemüth blieb. Da ihm weder die heimathliche Diöcese Paderborn noch die von Münster Aussicht auf ein theologisches Lehramt boten, wurde er in das Priesterseminar in Köln aufgenommen und, nachdem er von Bischof Ledebur in Paderborn die niederen Weihen empfangen, am 9. Juli 1835 zum Subdiakon, am 27. Febr. 1836 zum Priester geweiht, zugleich auch zum Rector des neugegründeten Progymnasiums in Wipperfürth bestellt. Während der 4½ Jahre, welche er diese Stellung bekleidete, machte sich M. bemerklich durch eine Schrift gegen die Anhänger von G. Hermes, Professors der Dogmatik an der katholisch-theologischen Facultät der Universität Bonn. Nachdem dessen Lehre bezüglich eines Vernunftglaubens, aufgestellt in der „philosophischen Einleitung in die christlich-katholische Theologie“, die durch zahlreiche Schüler verbreitete sog. hermesianische Lehre, durch päpstliches Breve vom 26. Septbr. 1835 verdammt war, gab M. unter dem Namen Friedericus Lange eine Schrift heraus unter dem Titel „Novae annotationes ad acta Hermesiana“ (Mainz 1839). Dieselbe erregte namentlich die Aufmerksamkeit des Coadjutors und späteren Erzbischofs von Köln, Joh. v. Geissel. Derselbe wandte nach Erforschung des Verfassers M. großes Wohlwollen zu, berief ihn im Herbst 1840 als Religionslehrer an das Marzellen-Gymnasium in Köln und 1844, ungeachtet Bischof R. Dammers von Paderborn M. als Professor der Dogmatik am Seminarium Theodorianum in Paderborn anzustellen wünschte, als Professor an die Universität Bonn sowie zum Inspector des dortigen theologischen Convicts. Zugleich wurde M. zum Director des katholischen Seminars und zum Universitätsprediger neben Dieringer ernannt. In seiner Stellung zu Köln hatte er ein „Lehrbuch der katholischen Religion für höhere Lehranstalten“ (1844) herausgegeben, welches bis 1874 in vielen preußischen Gymnasien eingeführt, in die französische, polnische und ungarische Sprache übersetzt und 1859 vom Verfasser für Oesterreich, auf Wunsch des dortigen Episcopats umgearbeitet war, wenngleich es als für dort unbrauchbar, nicht eingeführt wurde. Durch dieses Buch, welches 16 Auflagen erlebte, wurde die Lehre der Jesuiten in deutsche Schulen eingeführt. Auch in Bonn entfaltete M. eine umfassende schriftstellerische Thätigkeit. Gemeinsam mit Professor Dieringer gab er die Bonner theologische Zeitschrift heraus. Ferner schrieb er ein „Lehrbuch der katholischen Moral“ (Mainz 1850). Hierzu hatte er Collegienhefte des Professors B. Dieckhoff in Münster so stark benutzt, daß einzelne Partieen wörtlich abgeschrieben zu sein schienen. M. entschuldigte sich bei Dieckhoff und bot ihm das halbe Honorar an; dieser beruhigte sich, gab aber jetzt sein Werk unter neuem Titel und mit einer auf jenen Fall bezüglichen Notiz heraus. Martin’s Buch erlebte sechs Auflagen. Sodann schrieb derselbe „Die Wissenschaft von den göttlichen Dingen“ (Mainz 1855), worin er die 15 Jahre später zum Dogma der katholischen Kirche erhobene Lehre vom unfehlbaren Lehramte des Papstes aufstellte. Weiterhin gab er heraus eine Uebersetzung der „jüdischen Alterthümer“, auserwählte Schriften des Thomas v. Aquin und den Maldonat’schen Commentar zu den Evangelien. 1848 erfolgte seine Beförderung zum ordentlichen [492] Professor der Moraltheologie. Martin’s Eifer und Fruchtbarkeit an Schriften strengkatholischer Richtung machte ihn weit bekannt in den Kreisen der katholischen Geistlichkeit, und die große Anhänglichkeit an die katholische Kirche, welche sich in allen seinen Schriften zeigte, machte auch den Papst Pius IX. auf ihn aufmerksam. Derselbe richtete im December 1855 an M. ein sehr anerkennendes Schreiben, in welchem seiner Anhänglichkeit an den apostolischen Stuhl sowie seinem rastlosen Eifer in der Vertheidigung der kirchlichen Lehren warmes Lob gespendet und er zur Fortsetzung dieser Thätigkeit aufgefordert wurde. Das Wohlgefallen, welches er in Rom gefunden, kam ihm auch bei der Paderborner Bischofswahl zu Statten. Bald nach jenem päpstlichen Schreiben starb am 5. November 1855 der Bischof Franz Drepper von Paderborn. Das Domkapitel setzte auf die Liste den Bischof Ketteler von Mainz, den Weihbischof Baudri in Köln, den Professor Dieringer in Bonn, den Generalvicar Melchers (späteren Erzbischof) in Köln und M. Die Regierung strich die drei ersteren und erklärte die beiden letzteren als „nicht minder genehme Personen“. Das Kapitel wählte nun in seiner Mehrheit den durch Gelehrsamkeit und als eifrigen Verfechter der Kirche ausgezeichneten M. In Rom erklärte man zwar die Wahl, weil sie nur unter zwei Candidaten stattgefunden, für irregulär, bestätigte sie aber dennoch wegen der Verdienste Martin’s. Nachdem am 19. Juni 1856 im Geheimen Consistorium seine Präconisation erfolgt war, traf er am 7. August in Paderborn ein, legte am 16. August den Homagialeid in die Hände des Oberpräsidenten der Provinz Westfalen, Ministers a. D. von Duesberg, ab, hielt an demselben Tage mit dem eingeholten Cardinalerzbischof v. Geissel einen feierlichen (im Westfälischen Kirchenblatt vom 30. August näher beschriebenen) Einzug in Paderborn, wo er von letzterem folgenden Tags im Dome consecrirt und wegen seiner Eigenschaften hoch belobt wurde. In der That war M. während seiner Amtsführung für das Wohl seiner Diöcesanen sehr besorgt, doch sind viele seiner Amtshandlungen von dem erwähnten, in Rom sehr wohl aufgenommenen rigoristischen Geiste eingegeben. 1857 führte er für die Diöcese „Die Feier der ewigen Anbetung des allerheiligsten Altarsacraments“, dann eine Pfarrerbefähigungsprüfung ein, nahm eine Neuordnung des Officialats vor und gründete ein Knabenseminar in Heiligenstadt. 1860 wohnte M. dem Provinzialconcil in Köln bei und gründete aus eigenen Mitteln das Theologenconvict in Paderborn. Im dortigen Priesterseminar pflegte er im Winter Vorlesungen über Pastoraltheologie zu halten, aus welchen 1862 sein „Theophilus oder Unterweisungen über die sonn- und festtäglichen Evangelien des Kirchenjahrs“ (2 Bde.) hervorging. Nachdem er schon 1859 in Rom gewesen war, um dem Papste Rechenschaft über die Verwaltung der Diöcese abzulegen, wohnte er dort auch 1862 der Canonisationsfeier der „japanischen Märtyrer“ und 1867, auf besonderen Wunsch des Papstes, der 1800jährigen Gedächtnißfeier des Martyriums der Apostel Petrus und Paulus bei. Er war eifriger Beschützer der geistlichen Orden und wurde nach dem Tode des Grafen Johann Stolberg Präsident des 1849 von diesem zur Propaganda gestifteten Bonifaciusvereins, welcher zu den für die unbedingte Autonomie des römischen Kirchen- und Papstthums thätigen Piusvereinen gehört. In dieser Eigenschaft nahm er sich besonders seiner Diöcesanen in der Diaspora der Provinzen Westfalen und Sachsen an, indem er dort mehr als 50 Missionsstellen gründete. Seine in dieser Thätigkeit gewonnenen Erfahrungen legte er nieder in seiner Schrift „Bischöfliches Wort an die Protestanten Deutschlands, zunächst an diejenigen meiner Diöcese, über die zwischen uns bestehenden Controverspunkte“ (Paderborn 1864, 4. Aufl. 1866). Darin beanspruchte er jene Protestanten als seiner Jurisdiction unterworfen. Dies bewog den evangelischen Oberkirchenrath zu einem energischen Schreiben und die [493] Regierung zu der Erklärung, sie werde schon wissen, was sie zu thun habe, wenn er einen Versuch machen sollte, seine Theorie praktisch zu machen. Einige Aeußerungen in dieser Schrift mußte er zurücknehmen; in einem „Zweiten bischöflichen Worte“ (1866) blieb er aber dabei, es gut gemeint zu haben. Jene kühne Idee beschäftigte ihn dann noch weiter so lebhaft, daß er 1868 eine Schrift „Wozu noch die Kirchenspaltung?“ herausgab und als „Die Hauptpflicht des katholischen Deutschlands“, so lautete der Titel einer von ihm ebenfalls 1868 herausgegebenen Schrift, die Unterstützung des Bonifaciusvereins bezeichnete. Dieser hat später, während des kirchenpolitischen Streits, die confessionellen Gegensätze verschärft und zur Opposition der katholischen Bevölkerung gegen die Regierung viel beigetragen. Versuche, diesen eifrigen Bischof auf einen erzbischöflichen Stuhl zu erheben, mißlangen. Sowol 1866 nach dem Tode des Erzbischofs v. Geissel von Köln als auch 1868 nach dem Tode des Erzbischofs von Freiburg, H. v. Vicari, stand M. mit auf der Liste, aber die Regierungen glaubten inzwischen erkannt zu haben, daß M. zur Erhaltung des Friedens nicht geeignet sei. In diesem Punkte gescheitert, suchte er seine Diöcese in einen nach seinen Vorstellungen ausgezeichneten Zustand zu versetzen. Er verschärfte die seit langer Zeit bestehenden Fasten- oder Abstinenzvorschriften erheblich, machte die Schullehrer von sich und seinem Klerus ganz abhängig und unterwarf besonders letzteren seinem Willen dadurch, daß er in den Fällen freier Besetzung wie in denen von Patronaten nicht endgültig anstellte, sondern den Widerruf vorbehielt. Auch hielt er vom 8. bis 10. October 1867 eine Diöcesansynode ab, was seit 1688 nicht mehr vorgekommen war. Ein Mann wie M. erschien außerordentlich geeignet die Pläne durchsetzen zu helfen, welche die römische Curie mit dem 1869 berufenen vatikanischen Concil vor hatte. Er gehörte zwei Commissionen desselben an: der congregatio dogmatica und der commissio pro postulatis und befand sich unter den 369 Mitgliedern, welche am Januar 1870 um die Sanctionirung der päpstlichen Unfehlbarkeit baten. Von ihm, der diese Lehre schon Jahre zuvor aufgestellt, hatte sich freilich nichts anderes erwarten lassen; dennoch scheint er sich dadurch bedrückt gefühlt zu haben, daß er hiermit in Gegensatz zu der großen Mehrzahl der deutschen Bischöfe stand. Und so sprach er sich in einem Schreiben vom 26. Februar 1870 an seinen Generalvicar Peine dahin aus, daß er „in den Entscheidungen des Concils die Aussprüche des Geistes der Wahrheit erkenne“. Zehn andere deutsche Bischöfe sprachen sich am 8. Mai 1870 gegen die sofortige Berathung jener Lehre aus; bei der Abstimmung vom 13. Juli 1870 war er für dieselbe. Ueber Martin’s Thätigkeit auf dem Concil hat Professor Friedrich in seinem „Tagebuch, geführt während des Concils“ interessante Mittheilungen gemacht. Natürlich befand sich M. unter den 17 deutschen Bischöfen, welche im August 1870 von Fulda aus zur Unterwerfung unter die Beschlüsse des Concils aufforderten. Sodann schrieb er ein Buch „Die Arbeiten des Vatikanischen Concils“ (Paderborn 1872), wobei es ihm passirte, daß er die Constitution Pater aeternus nicht nach der am 18. Juli 1870 angenommenen Fassung abdruckte, sondern die Vorlage, wie sie vor den letzten Aenderungen gelautet hatte. Wol kaum einer der deutschen Bischöfe wurde durch die seit 1871 von den deutschen Regierungen gegen die Uebergriffe der katholischen Hierarchie auf staatliches Gebiet getroffenen Maßregeln schärfer auf die Probe gestellt als M. Jetzt hatte der in Verfechtung der Selbständigkeit der römischen Kirche durch Schriften und thatsächlich so weit gegangene Bischof seine Festigkeit zu zeigen. Und in der That hat er sich fest gezeigt. Die Taktik der Hierarchie stand für ihn fest; aber was seine Ueberzeugung betrifft, so haben selbst die tief eingreifenden Maßregeln, die der preußische Staat zur Vertheidigung zu ergreifen für nöthig erklärte, dem in starrster, doctrinärer Einseitigkeit verharrenden M. [494] nicht beizubringen vermocht, daß auch der Staat in Betracht komme. Mit vollster Ueberzeugung glaubte er, daß eine Zeit des Martyriums für ihn gekommen sei, dem sich nöthigenfalls unterziehen zu müssen er in früheren friedlichen Zeiten oft genug als seine Pflicht und seinen festen Willen verkündigt hatte. So nahm er bereits Theil an der Verwahrung, welche die preußischen Bischöfe im September 1871 gegen das Verfahren der Regierung in der Braunsberger Angelegenheit des Bischofs von Ermland richteten. In Voraussicht des weiteren Streites war er es hauptsächlich, welcher die periodischen Zusammenkünfte der preußischen Bischöfe in Fulda veranstaltete. In demselben Sinne richtete er 1872 „Noch ein Wort an das christlich-deutsche Volk in Sachen des Bonifacius-Vereins“. Erzbischof Ledochowski von Posen wurde zwar als der erste Bischof vom Arme des Staates getroffen; M. aber war der erste Bischof, welcher gegen die Maigesetze von 1873 Verwahrung erhob. Er that dies schon am 17. Januar, also wenige Tage nachdem sie im Entwurfe dem Landtage vorgelegt waren, und zwar erklärte er dem Staatsministerium kurz, daß er „unter keinen Umständen, auch nicht zur Vermeidung der größten zeitlichen Nachtheile, zur Ausführung solcher Gesetze jemals die Hand bieten könne“. Und diese Erklärung war offenbar mit seiner Genehmigung im „Westfälischen Kirchenblatt“ veröffentlicht. Ferner ging er nach Erlaß jener Gesetze den Bischöfen voran durch Bereitung von Verlegenheiten für den Staat, namentlich wies er die Kirchenvorstände an, gegen den Fiskus klagbar zu werden auf Herausgabe der Kirchenbücher und Siegel, welche auf Weisung der Regierung den ungesetzlich angestellten und weiter amtirenden Pfarrern genommen waren. Ueber Anderes der Art s. „Unsere Zeit“, 1875, Bd. II S. 322. Das Stärkste leistete er am 18. August 1873 in dem Ausschreiben „einer öffentlichen Andacht für die bedrängte Kirche“, worin er sagte: „Seit den Tagen des Diocletian haben wir eine so heftige Verfolgung der Kirche Christi nicht gesehen“, ein Ausspruch, den später Papst Pius IX. in mehr Aufsehen erregender Weise wiederholte. Als er wegen vielfacher Uebertretung der Maigesetze gerichtlich zu Geldstrafen verurtheilt wurde, welche sich zu bedeutender Höhe erhoben, pries er dies in Hirtenbriefen als Martyrium. In diesen Erlassen behauptete er auch, die Staatsregierung habe den Streit heraufbeschworen, während er in einer Rede auf dem Concil in Rom vorausgesagt hatte, daß aus der Uebertragung der Vatikanischen Beschlüsse auf Deutschland nothwendig ein Conflict hervorgehen müsse. Durch Erlasse vom 19. März und 22. April 1873 sorgte M. für Förderung des Adressensturmes gegen jene Gesetzentwürfe. An dem gegen diese gerichteten Sendschreiben der in Fulda am 2. Mai 1873 versammelten Bischöfe war er eifrig betheiligt. Hierin waren jene Gesetze in ihrem Wesen und ihren Wirkungen in aufreizender Weise entstellt. Von Diöcesanen war ein Gesuch zu Gunsten Martin’s an den König gerichtet und waren Strafsummen für ihn bezahlt. In Folge dessen erließ er am 8. Juli 1874 eine öffentliche Danksagung, bat aber zugleich solches zu unterlassen, denn er glaube nicht dulden zu dürfen, „daß der Fiskus für so harte Gesetze noch obendrein bereichert werde“. „Und wenn wir auch, so hieß es weiter, im Kerker sterben sollten, so wird unser Tod im Kerker für die Sache der Gerechtigkeit nur um so lauter zum Himmel hinaufschreien.“ Seine vielen Erlasse dieser Art hatten zur Folge, daß zahlreiche Ergebenheitsdeputationen in Paderborn erschienen. Eine derselben zählte 6000 selbständige Männer aus der Diöcese, in deren Namen eine von 40,000 Unterschriften bedeckte Adresse verlesen wurde, durch welche „der Tribut fester Treue“ gebracht werden sollte. M. erwiderte, er werde eher sein Leben hingeben, ehe er von seiner Hirtenpflicht und vom Felsen Petri lasse. Am 1. April 1874 erschienen zu gleichem Zwecke 3421 Männer des Kreises Höxter, am 6. April 16,000 Männer unter Führung Mallinckrodt’s, [495] denen M. erklärte, er wiederhole, daß die Bischöfe nicht anders handeln könnten; er würde bei Befolgung der Maigesetze nicht allein seiner bischöflichen Würde, sondern auch seines Christennamens unwürdig sein. Später erschienen noch große Deputationen aus Magdeburg, Wiedenbrück und Rietberg, auch eine von 3000 Frauen und Jungfrauen Paderborns. Als M. die gerichtliche Aufforderung, die gegen ihn erkannten Freiheitsstrafen anzutreten, unbeachtet ließ, wurde er am 4. August 1874 in die Strafanstalt in Paderborn abgeführt. Hier erhielt er am 7. September vom Oberpräsidenten v. Kühlwetter die Aufforderung zur Niederlegung seines bischöflichen Amtes. M. lehnte dies am 15. September mit der Erklärung ab, er werde eher das Aeußerste erdulden. „Der römisch-katholischen Kirche gehören meine Jugend und mein Mannesalter, ihr wird auch mein Greisenalter gehören. Alles werde ich für sie opfern, und wenn es sein sollte, auch meinen letzten Blutstropfen!“ Pflicht, Ehre und Gewissen gestatteten nicht der Aufforderung Folge zu geben; am allerwenigsten werde er „in dieser Zeit des heißesten Kampfes feige den Kampfplatz verlassen“. Ein Absetzungsurtheil des kirchlichen Gerichtshofs werde er „für null und nichtig“ ansehen müssen. In der Haft zu Paderborn, wo er zuerst 6 Wochen Gefängnißstrafe, dann 18 Wochen einfache Haft abzubüßen hatte, schrieb er 1874 „Unser Glaube“, in welcher Schrift er eine eingehende Belehrung darüber gab, was der wahre Katholik zu glauben und wie er sich zu benehmen habe, ferner „Drei Gewissensfragen über die Maigesetze, beleuchtet von einem katholischen Theologen“ (Mainz 1874). Mit dieser Schrift erregte der ganz ultramontan gesinnte Bischof in Rom Anstoß. Er hatte nämlich behauptet, arme katholische Beamte könnten zur Ausführung der Maigesetze mitwirken, wenn sie außerdem Entlassung befürchten müßten. Die Indexcongregation in Rom verbot deshalb das Buch bis zur Verbesserung dieses Punktes. In einer bald darauf erscheinenden 2. Auflage nahm daher M. jene Behauptung zurück. Sein ganzes Verhalten vor und während der Haft hatte zur Folge, daß die Kundgebungen für ihn sich noch fortsetzten. Der Martinstag von 1874 wurde in den Kirchen der Paderborner Diöcese gefeiert, 300 Adressen liefen aus dem In- und dem Auslande ein und der Papst spendete ihm „unter den besten Wünschen und mit dem Ausdruck der größten Verehrung den reichsten Segen“. Am 5. Januar 1875 sprach der königliche Gerichtshof für kirchliche Angelegenheiten in Berlin einstimmig die Amtsentsetzung Martin’s aus. Die Anklage legte Gewicht darauf, daß, obwol er im Homagialeide gelobt habe, dahin zu streben, in den Gemüthern der seiner Leitung anvertrauten Geistlichen und Gemeinden die Gesinnungen der Ehrfurcht und Treue gegen den König, die Liebe zum Vaterlande, den Gehorsam gegen die Gesetze mit Sorgfalt zu pflegen, er den seit Mai 1873 erlassenen kirchenpolitischen Gesetzen einen unbeugsamen Widerstand entgegengesetzt habe. Denselben habe er schon vor Erlaß dieser Gesetze in der oben erwähnten Weise angekündigt und in seinem ganzen Sprengel vorbereitet, nach Erlaß derselben in vielfacher Weise bethätigt, insbesondere die Wiederbesetzung erledigter Pfarrstellen so beharrlich geweigert, daß die Executivstrafen sich bis zu 18,000 Thalern gesteigert hätten. Ferner sei er einem Erkenntniß jenes Gerichtshofs wegen Aufhebung der über einen Kaplan verhängten Suspension nicht nachgekommen; endlich habe er durch feierliche Ansprache den Wahn einer Religions- oder Kirchenverfolgung zu nähren und seine Diöcesanen in gefährlicher Weise mit Erfolg zum äußersten Widerstand gegen die Staatsgewalt und die Gesetze aufzuregen gesucht. Martin’s ganzes Verhalten sei geeignet die staatliche Ordnung zu erschüttern und berge eine ernste Gefahr für das öffentliche Wohl in sich. Der Gerichtshof bestätigte, daß M. sich so gröblich gegen die Maigesetze vergangen habe, daß sein Verbleiben im Amte damit unverträglich sei. Die Annahme des Urtheils weigerte er. Der Papst sprach sich [496] in einem Schreiben vom 9. Januar 1875 an den Generalvicar Peine in Paderborn in Ausdrücken höchster Anerkennung aus für „das leuchtende Vorbild“, das M. gebe, indem er „so unverdiente und harte Strafen für die Sache der Religion mit unbeugsamem Muthe erduldet“. Nachdem M. am 14. Januar seine geistlichen Räthe und Beamten ihrer Amtsverpflichtungen enthoben hatte, wurde er am 18. Januar vom Regierungspräsidenten v. Eichhorn in Paderborn wegen des Anspruchs einer Fortdauer seines Amtes auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1874 aufgefordert, sich zur Internirung nach Wesel zu begeben und daselbst auf der Citadelle eine wegen seines Hirtenbriefs vom 14. März 1874 gegen ihn erkannte zweimonatliche Festungshaft anzutreten. Auf seine Weigerung wurde er mit polizeilicher Begleitung dorthin gebracht. Am 20. März dieser Haft entlassen, nahm er sogleich wieder eine jener Kundgebungen vor, indem er dem ausgewiesenen Redacteur Blum in Bochum schriftlich Anerkennung seines gesetzwidrigen Verhaltens aussprach und eine Ansprache an die Paderborner Diöcesanen erließ. Bald darauf wurde dem in Wesel Internirten eine vom Papst als besonderes Zeichen des Wohlwollens verliehene große goldene Medaille mit dem Bilde des Papstes überreicht. Am 14. Juni mußte er auf der Citadelle eine neue Festungshaft von vier Wochen antreten. Am Tage seiner Entlassung aus derselben richtete der Papst wieder ein Belobigungsschreiben an ihn. Seine Festigkeit, hieß es darin, habe „zur Festigkeit und Aufrichtung der Seelen, zur Stärkung der Katholiken beigetragen; die Kirche könnte keine herrlicheren Siege wünschen“; M. sei „gewissermaßen dem ähnlich geworden, der sich ganz für die Kirche dahin gegeben und so die Welt besiegte und deren Fürst, den Satan, vertrieb.“ Während seiner Haft und Internirung in Wesel war M. aufs neue wieder schriftstellerisch sehr thätig gewesen. In seinem hier verfaßten „Katechismus des römisch-katholischen Kirchenrechts“ (Münster 1875) suchte er die Sätze des Syllabus der Bevölkerung mundgerecht zu machen und stellte er in Hinsicht des Verhältnisses von Staat und Kirche etwa folgende Forderungen: Die Katholiken sind von der Pflicht zu entbinden, ihre Kinder in confessionslose Schulen zu schicken und Steuern für diese zu zahlen. Die Bischöfe dürfen Lehr- und Erziehungsanstalten errichten und in keiner Weise in ihrer Anordnung von Processionen, Wallfahrten und kirchlichen Festen beschränkt werden. Kirchliche Vereine darf der Staat nicht unterdrücken und Kirchengut nicht besteuern. Der Bischof hat die Kirchenvorstände zu ernennen. Der Staat darf von den Geistlichen ohne Genehmigung des Papstes keine Steuern und Abgaben erheben etc. Es ist jedenfalls ein Zeichen ungebrochenen Muthes, zu jener Zeit des staatlichen Vorgehens und in solcher eigenen Lage Sätze jener Art aufzustellen. Dagegen schien es mit der Ausdauer im „Martyrium“ weniger vereinbar, daß M. am 4. August 1875 plötzlich und heimlich die Internirung brach und sich nach Holland begab. In einem an den Regierungspräsidenten in Minden gerichteten Schreiben zeigte er dies mit dem Bemerken an, daß seine Gesundheit den Schritt erfordere und daß ihm an dem ihm zwangsweise angewiesenen Aufenthalte in Bezug auf seine Diöcese „die Hände ganz und gar gebunden“ seien. Deshalb wähle er einen Ort, wo er seinen „oberhirtlichen Pflichten mehr gerecht werden“ könne. In später zu seiner Verherrlichung erschienenen Schriften heißt es nur: die behördliche Antwort auf sein Gesuch um Benutzung der Seebäder sei zu lange ausgeblieben. An die Bewohner von Wesel richtete er ein Dankschreiben. Aufnahme fand er im Schloß Neubourg in der holländischen Provinz Limburg, wo er Gast der gräflichen Familie von Ansemburg war. Dann benutzte er die Seebäder zu Cattwyck, wo er im Colleg der Jesuiten Aufnahme fand, worauf er nach Neubourg zurückkehrte und hier mehrere Schriften verfaßte unter den Titeln „Irrthum und Wahrheit“, „Trost- und Lichtbilder für die Gegenwart“, „Lehre und [497] Uebung der Andacht zum heiligen Herzen“. Inzwischen war er am 15. August 1875 wegen Bruchs der Internirung von den betreffenden Ministern der preußischen Staatsangehörigkeit verlustig erklärt, auch wurde er am 23. September vom Appellationsgericht in Arnsberg wegen neuer Gesetzwidrigkeiten zu 800 Thaler Geldstrafe verurtheilt und im December 1875 vom Kreisgericht in Paderborn steckbrieflich verfolgt, weil er sich jener Strafe entzogen habe. Endlich wurde er, weil er bischöfliche Rechte vom Auslande her auszuüben versuchte, insbesondere aus Anlaß der von ihm über einen Pfarrer ausgesprochenen Excommunication, auf Betrieb der preußischen Regierung am 14. März 1876 aus Holland ausgewiesen. Im Begriff, sich zum Bischof von Lüttich, der ihn eingeladen, zu begeben, erfuhr er unterwegs, daß ihm auch der Aufenthalt in Belgien nicht gestattet werden sollte. Daher verfügte er sich am 12. Juli ganz in der Stille nach Mont St. Guibert bei Brüssel, wo er Hausgeistlicher bei den „Schwestern der christlichen Liebe“ wurde. Hier schrieb er auch „Die Schönheiten des Rosenkranzes“ (Mainz 1876) und schilderte in der Schrift „Drei Jahre aus meinem Leben“ (Mainz 1877) die Zeit seines „Martyriums“. In diesem Asyl war er für die Welt verborgen, denn die Schwestern unterließen die vorgeschriebene Anmeldung. Zweimal verließ er diesen Ort: erstlich um eine Wallfahrt nach Le Mans zu unternehmen, wohin die frühere Wirksamkeit des heiligen Liborius, des Schutzpatrons von Paderborn, verlegt wird. Unter dessen Schutz stellte er dort seine Heerde; sodann begab er sich am 9. April 1877 nach Rom, um am 25jährigen Jubiläum des Papstes Pius theilzunehmen. Dieser schloß ihn in seine Arme und überreichte ihm ein mit Edelsteinen besetztes Brustkreuz an goldener Kette. Heimgekehrt, entfaltete er wieder eine fruchtbare schriftstellerische Thätigkeit. Es erschienen: „Die Schulfrage“, „Nicht Revision, sondern Aufhebung der Maigesetze“, ferner „Die Wahrheit über Alles“. Die Schrift „Unsere gegenwärtigen Pflichten“ (1878) sollte seinen jährlichen Hirtenbrief ersetzen und enthielt die Aufforderung, zur Wiedervereinigung der Protestanten mit der katholischen Kirche mitzuwirken. Weiterhin gab er heraus „Blicke in die Gegenwart und Vergangenheit“, sodann „Die Passionsofficien“, „Die Schönheiten des Herzens Mariens“, „Die heilige Cäcilie, ein Glorienbild aus dem zweiten Jahrhundert“, „Blicke ins Jenseits“, endlich schrieb er „Zeitbilder oder Erinnerungen an meine verewigten Wohlthäter“, erlebte aber nicht die Veröffentlichung dieser Schrift, aus welcher (S. 147) hervorgeht, daß er sich den Kölner Erzbischof v. Droste zum Muster genommen hatte, von dem er rühmte, daß derselbe im Streite mit der preußischen Regierung „wie ein Fels im Meere dastand“ und dessen Worte bei der Gefangennahme „Gott Lob, man braucht Gewalt!“ ihn aufs Höchste begeisterten. 1878 sprach er in einem öffentlichen Dankschreiben für die ihm zum Namenstag gesandten Glückwünsche das Vertrauen aus, daß „der Kampf für unsere höchsten und heiligsten Güter unverzagt und mit freudigem Muthe bis zu Ende durchgekämpft werde, stets dem Kaiser gebend was des Kaisers ist und Gott was Gottes ist“. In der Berliner Zeitung „Germania“ vom 7. Januar 1879 erließ er eine Erklärung gegen Graf Harry Arnim, der ihm während des Concils gesagt habe, er habe die Unfehlbarkeitslehre den Katholiken schon längst zugeschrieben, während er in einer späteren Schrift sage, durch diese Lehre sei die katholische Kirche eine andere geworden. Am 15. Juli 1879 starb M., nachdem ihm die Generaloberin jener Schwestern ein von ihm früher im Dom zu Paderborn verfaßtes „Gebet um Erlangung einer glückseligen Sterbestunde“ vorgebetet hatte. Die Leiche wurde nach Paderborn gebracht und mit Genehmigung des preußischen Cultusministers am 25. Juli mit allen bischöflichen Ehren vor dem Altare des heiligen Liborius im Dome beigesetzt. Die an seinem Grabe gehaltene [498] Predigt des Domkapitulars Klein erschien 1879 in Paderborn im Druck. Ueber seine letzten Augenblicke s. „Germania“ Nr. 167 vom 24. Juli 1879, über die Begräbnißfeier „Germania“ Nr. 168. Aus den hinterlassenen Papieren gab sein Geheimsecretär Dr. Chr. Stamm heraus: „Das Kirchenjahr in seinen Festen und festlichen Zeiten“, sowie „Die evangelischen Parabeln, theologisch praktisch erklärt“ (beide Paderborn 1880). Die ultramontanen Blätter waren, wie zu seinen Lebzeiten, so auch in den Nekrologen seines Ruhmes voll. Vgl. z. B. Germania Nr. 164 vom 21. Juli 1879; Westfälischer Merkur vom 22. Juli 1879; Piuskalender für Stadt und Land für 1880 (Köln). Eine ganz andere Sprache führte natürlich „Der altkatholische Bote“, herausgegeben von Rieks in Heidelberg (Art. „Der neueste Schläfer im Dom zu Paderborn“). Die Kölner Zeitung (Nr. 201 von 1879) nennt ihn „das Bild eines wohlgenährten Fanatikers, dem die Religion der Liebe aufgegangen war in dem Bestreben, durch die Formel die Menschheit zu willenlosen Dienern der Hierarchie zu machen. Es war ein Unglück, daß ein so unbedeutender Mann auf einen hohen Posten gestellt wurde in einer Zeit, welche Charaktere und Geister verlangte. Die Bedeutungslosigkeit seiner Persönlichkeit mag auch für das dankbare Rom der Grund gewesen sein, daß ihm, der am rabiatesten den Kampf geführt, doch schließlich der Purpur als Lohn entgangen ist.“ Dagegen sagten die protestantischen „Hessischen Blätter“ (Nr. 544 und 546 vom 26. Juli und 3. August 1879) in Melsungen, Organ der sogenannten Renitenten gegen das Gesammtconsistorium in Kassel, indem sie ihn „einen der entschlossensten, furchtlosesten und selbstlosesten“ Bischöfe nannten: „M. war kein großer Kirchenpolitiker und noch weniger ein feiner Diplomat; er darf aber als der hervorragende und mustergültige Typus der treuen und selbstverleugnenden Priester bezeichnet werden. Alles, was ritterlich und ehrenhaft denkt, legt bewegten Herzens einen Kranz an dem Sarge nieder.“

Friedrich, Tagebuch während des Vatik. Concils geführt (Nördlingen 1871), S. 27, 60, 111, 147, 254, 304; D. Conr. Martin, Bisch. v. Pad. im Leben u. im Tode. Von Dr. Anton Schreiber (Würzb. 1879, auch abgedr. in dem Werke „Der Episcopat der Gegenwart, in Lebensbildern dargestellt“, Würzb. u. Wien 1882); Der Bekenner-Bischof Dr. Conr. M. Nach seinem Leben u. Wirken dem kathol. Volke dargestellt v. Prof. Jos. Rebbert. (Paderb. 1879); über seine Wahl zum Bischof: Augsb. Allg. Ztg. 1856, Nr. 31, 34, 181, 185; M.’s Corresp. mit d. Oberpräsid. v. Westfalen veröff. in Köln. Volks-Ztg. Nr. 2 v. 3. Jan. 1883, 1. Bl.; J. Friedrich, Gesch. des Vatik. Concils, Bd. II (Bonn 1883), S. 127.