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ADB:May, Albrecht Friedrich

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Artikel „May, Albrecht Friedrich“ von Emil Blösch in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 21 (1885), S. 78–80, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:May,_Albrecht_Friedrich&oldid=- (Version vom 21. Dezember 2024, 23:30 Uhr UTC)
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May: Albrecht Friedrich M., von Bern, wurde am 10. October 1773 geboren und verlebte seine erste Jugend theils in dem hochgelegenen Schlosse Signau im Emmenthale, wo sein Vater, Oberst Friedrich May, von 1782–88 Bernischer Landvogt war, theils in dem durch seine herrliche Lage berühmten Familienlandsitze Schadau am Thuner See. Im J. 1788 kam er nach Bern und besuchte nun das zum Zwecke der Ausbildung für den höheren Staatsdienst neu errichtete politische Institut. Schon mit 18 Jahren begann er als freiwilliger Arbeiter seine Laufbahn im Dienste der Republik. Die kriegerische Zeit gab ihm unterdessen Gelegenheit, seine Neigung zum Militärwesen bewähren zu können; er machte 1792 einen Feldzug mit zum Schutze der Neutralität des Fürstbisthums Basel und befehligte 1794 das Bernische Artilleriecontingent, das die Stadt Basel zu besetzen hatte. Im Frühling 1796 begab er sich zur Fortsetzung ernsterer staatswissenschaftlicher Studien nach der Universität Jena, wo namentlich Fichte’s begeisternder Vortrag Einfluß auf seine Denkungsart gewann; nebenbei nahm er Antheil am geistig geselligen Leben: er besuchte in Weimar Wieland, hörte Iffland, sah und sprach Goethe. Nach einem Aufenthalte von drei Semestern reiste er im Herbst 1797 über Holland und Frankreich nach der Heimath zurück. In Paris, wo er sich einige Zeit aufhielt, bemerkte er eben die deutlichen Vorboten des politischen Sturmes, der sich gegen die alte Eidgenossenschaft vorbereitete, die feindselige Stimmung, welche in Folge der aufreizenden Thätigkeit von C. F. Laharpe vorzüglich die Bernische Regierung bedrohte. Kaum in Bern angelangt, wurde er denn auch zu militärischen Arbeiten in Anspruch genommen; im Januar 1798 stand er im Felde der französischen Armee gegenüber, und nahm dann auch Theil an der verzweifelten aber erfolglosen Vertheidigung des Landes am 5. März. Trotz seiner Abstammung von einer der bisher regierenden Familien und seiner der Revolution abgeneigten Gesinnung wurde ihm bei der Organisirung der helvetischen Republik die Stelle eines ersten Secretärs des Directoriums übertragen, und er zog mit dieser neuen Centralbehörde erst nach Aarau, dann nach Luzern, bis eine directe französische Aufforderung, gegen den Wunsch seiner Obern, seine Entlassung herbeiführte. Nachdem er im Sommer 1799 eine außerordentliche schweizerische Gesandtschaft als Secretär nach Paris begleitet hatte, zog er sich zu ländlicher Beschäftigung auf die Güter seines Vaters zurück und tröstete sich mit Fichte’scher Philosophie über das Unglück seines Vaterlandes. Bald übernahm er indessen wieder ein Staatsamt; der treffliche Albrecht Rengger, damals Minister der inneren Angelegenheiten, berief ihn zur Leitung seiner Kanzlei. Im Juli 1802 war M. mit einem diplomatischen Auftrage wieder in Paris, wo er mit Talleyrand zu verhandeln hatte, und gleich hernach wurde er ins Waadtland geschickt, wo ein nicht ungefährlicher Aufstand der Landbevölkerung gegen die helvetische Regierung ausgebrochen war. Er war zu energischen Maßregeln geneigt, allein die obere Behörde, die keine Autorität mehr genoß, wagte nicht seinem Rathe zu folgen, um so weniger, da ihre Stütze, die französischen Truppen, die bisher noch das Land besetzt gehalten, um eben diese Zeit (12. August 1802) zurückgezogen wurden. Die Nachgiebigkeit trug nicht dazu [79] bei, das Ansehen der Regierung zu stärken, ihre Stellung wurde immer unhaltbarer. M. wurde zum Regierungsstatthalter des bereits im Bürgerkriege zerrissenen Kantons Zürich ernannt und traf in dem Augenblicke daselbst ein, als die helvetische Armee unter General Andermatt die Stadt Zürich bombardirte (13. Sept. 1802). Er knüpfte sofort Unterhandlungen an und hatte eben die friedliche Uebergabe der Stadt zu Stande gebracht, als die helvetische Regierung die Armee zurückberief und ihrem Sturze entgegenging. Die nun folgenden tiefgreifenden politischen Veränderungen gaben M. für einige Zeit dem Privatleben zurück; er benutzte diese Muße zu einer achtmonatlichen, hauptsächlich dem Kunstgenuß gewidmeten Reise nach Italien. Heimgekehrt entschloß er sich zum Berufe eines Rechtsanwaltes und bestand die dazu erforderliche Prüfung, wurde aber am 18. April 1804 neuerdings zu einem der wichtigsten Finanzämter in seinem unterdessen durch Napoleons Vermittelungsacte wiederhergestellten Heimathkanton berufen, indem ihm als „Lehenscommissär“ die Verwaltung der Haupteinnahmequellen des Staates oblag. Diplomatische und militärische Aufträge unterbrachen wiederholt diese stille Thätigkeit; so führte ihn im März 1806 eine Sendung zur Begrüßung des neuen Königs von Baiern nach München und brachte ihn in Verkehr mit General Wrede, mit dem Minister Montgelas und mit dem Criminalisten Feuerbach. Im J. 1812 wurde M. Mitglied des Großen Rathes von Bern. Als solches war er ein Gegner der im December 1813 mit dem Einmasch der alliirten Truppen herbeigeführten Wiederherstellung der alten aristokratischen Verfassung, der sog. „Restauration“. Ebenso widerstrebte er der Vergrößerung seines Kantons durch den Anschluß des ehemaligen Fürstbisthums Basel im J. 1815, wurde aber trotzdem nicht nur beim Abschluß der Vereinigungsurkunde vom 23. November 1815 zu Rathe gezogen, sondern zugleich zum Oberamtmann in dem einen dieser neugewonnenen Bezirke erwählt. Bis 1827 war er in dieser Eigenschaft im Thale von St. Imer, Hauptort Courtelary, mit Herstellung der vielfach zerrütteten gesetzlichen Ordnung beschäftigt, lebte nachher einige Zeit in verschiedenen kleinen Staats- und Gemeindeämtern in Bern und wurde im Juni 1827 zum Staatsschreiber der Republik ernannt. Das Jahr 1831 schon brachte die revolutionäre Beseitigung des bisherigen, ausschließlich städtisch-patricischen Regiments und einen gründlichen Umsturz des politischen Zustandes. M., der das Zutrauen auch der neuen Machthaber besaß, nahm, wie an den Berathungen für die neue Verfassung, so an den Arbeiten der neuen Behörden Theil und wurde in seinem Amte bestätigt. Er blieb in demselben bis 1837, wo die Stellung der politischen Parteien ihn zuletzt zum Rücktritt bewog. Noch war er Mitglied des Großen Rathes und übte in dieser obersten Behörde des Kantons als gewandter und wol auch gefürchteter Redner einen nicht geringen Einfluß aus. Sein politischer Grundsatz: daß in der Demokratie die Beobachtung von gesetzlichen Formen und die sorgfältige Verhütung aller Uebereilung noch nothwendiger als bei jeder anderen Staatsform sei, wies ihm die nicht gerade sehr dankbare Rolle zu, beständig seine „warnende Stimme“ erheben zu müssen, er that dies indessen mit so viel Schärfe und Einsicht, und mit so unantastbar redlichem Freimuth, daß auch seine Gegner gezwungen waren, auf ihn zu hören. Der neue politische Sturm des Jahres 1846 machte seinem staatsmännischen Wirken ein Ende, nachdem er noch 1843 im Interesse des hauptstädtischen Gemeinwesens einen ernsten Conflict mit der Kantonsregierung ausgefochten hatte. M. starb am 3. Mai 1853 und hinterließ aus seiner 1807 geschlossenen Ehe neun Kinder. In seiner Jugend einst Mitglied der freisinnigen „Helvetischen Gesellschaft“, der er 1813 präsidirte, gehörte er auch der „Schweizerisch Gemeinnützigen“, der „Geschichtforschenden“ und der vor Zeiten hochberühmten Bernischen „ökonomischen Gesellschaft“ an. Vielseitig, [80] wie seine Geistesrichtung und seine Bildung, war auch seine Thätigkeit für das Gemeinwohl seines Vaterlandes.

L. Lauterburg, A. F. May, Staatsschreiber von Bern, im Berner Taschenbuch, Jahrg. 1860. Nekrologe in den schweizerischen Tagesblättern, 1853. Tagblatt der Verhandlungen des Großen Rathes. v. Tillier, Gesch. der helvetischen Republik.