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ADB:Molanus, Gerardus Wolterus

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Artikel „Molanus, Gerhard Wolter“ von Julius August Wagenmann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 22 (1885), S. 86–90, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Molanus,_Gerardus_Wolterus&oldid=- (Version vom 25. November 2024, 05:56 Uhr UTC)
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Molanus: Gerhard Wolter M., Abt von Loccum, einflußreicher lutherischer Theolog und Kirchenpolitiker des 17. Jahrhunderts, geb. am 22. November (1. October)[WS 1] 1633 zu Hameln, † am 7. September 1722 zu Hannover. – Er war der Sohn eines Advocaten und Syndicus zu Hameln, N. van der Muelen, besuchte die Schulen seiner Vaterstadt, studierte zu Helmstädt unter Georg Calixt († 1656) und dessen Collegen und Schülern Titius, Hildebrand, Conring u. A. Philosophie und Theologie und eignete sich hier sowol den milden und irenischen theologisch-kirchlichen Standpunkt als die Universalität des Wissens an, die zum Charakter der Juliusuniversität im 17. Jahrhundert gehörten. 1659 wurde er an die hessische Universität Rinteln berufen, wo damals nach Beendigung des strengen Lutherthums die irenische Richtung der Helmstädter die herrschende wurde. Dort wirkte er im Ganzen 15 Jahre, zuerst als ordentlicher Professor der Mathematik in der philosophischen Facultät, dann seit 1664 als außerordentlicher, bald als ordentlicher Professor der Theologie, wurde Dr. theol. und Decan in beiden Facultäten, dreimal Rector der Universität, zuletzt Professor theol. primarius und landgräflich hessischer Kirchen- und Consistorialrath. Seine Schriften aus dieser Zeit waren theils mathematischen Inhalts, wie seine Antrittsrede „De ineptiis astrologorum“ und seine „Theses mathematicae“, theils theologischen, wie seine Inauguraldissertation über die Idiomencommunication 1665 und eine Dissertation „De studio theologico“, worin formell und materiell ganz die Richtung und Methode G. Calixt’s sich zeigt. Nachdem er schon 1671 von seinem Schwager, dem Abt Kotzebue,[WS 2] zum Conventualen des Stiftes Loccum, 1672 zum Coadjutor des Abtes gewählt war, wurde er 1674 von dem katholischen Herzog Johann Friedrich von Braunschweig-Calenberg nach Hannover berufen, um als Nachfolger von Justus Gesenius († 1673) die Direction des hannoverschen Consistoriums und ebendamit die Leitung des lutherischen Kirchenwesens im ganzen Herzogthum zu übernehmen. Nach dem Tode des Abtes Kotzebue wurde M. unter dem Namen Gerhard I. 53. Abt des Klosters Loccum[WS 3] und als solcher am 10. März 1677 mit den gewöhnlichen Ceremonien feierlich eingeführt. Da er früher dem Convent durch einen Revers versprochen hatte, beim Antritt der Abtei alle seine übrigen Aemter niederzulegen, so wurde er jetzt von diesem Versprechen entbunden und vereinigte somit in seiner Hand zwei Stellen, von denen jede schon einzeln den thätigsten Mann beschäftigen konnte: die Würde eines Abtes „des freien kaiserlichen Klosters Loccum“, mit dem Amte eines lutherischen Consistorialdirectors, die Leitung der braunschweig-lüneburgischen Landeskirche hannoverschen, später auch Celleschen Antheils mit dem Amte des ersten Land- und Schatzrathes der Calenberger Landschaft, des dirigirenden Mitglieds der hannoverschen Stände. Der Umfang seiner Geschäfte war außerordentlich groß, da er nicht blos seine reiche Abtei zu verwalten, die Klosteröconomie zu reorganisiren, schwierige [87] Processe zu führen, das Schul- und Unterrichtswesen seines Klosters zu leiten hatte, sondern daneben an der kirchlichen wie politischen Landesverwaltung einen hervorragenden Antheil nahm. Sein Einfluß war um so größer, da sowol der katholische Herzog Johann Friedrich († 1679), als dessen lutherische Nachfolger, die Herzoge und Kurfürsten Ernst August (1679–98) und Georg Ludwig (1698–1727) ihm die Leitung des Kirchenwesens fast ganz überließen, während M. andererseits so klug war, den wiederholt an ihn herantretenden Lockungen zum Uebertritt in die katholische Kirche zu widerstehen. Treu der irenischen Richtung der Schule Calixt’s und seinem eigenen Symbolum Beati pacifici, nimmt er auch in seinem kirchenregimentlichen Wirken eine möglichst friedliche und conservative Haltung ein, überall darauf bedacht, die Gegensätze auszugleichen, die Leidenschaften zu beruhigen, Streit und Aufregung fern zu halten, die Reibungen der Parteien, die Konflikte mit der weltlichen Bureaukratie und dem landesherrlichen Kirchenregiment zu vermeiden und so durch kluge Schmiegsamkeit und vorsichtiges Handeln sich selbst und seiner Landeskirche einen behaglichen und gedeihlichen Friedensstand zu erhalten, wie er selbst einem seiner Freunde als sicherstes Mittel zu einer glücklichen Lebensführung die drei Regeln empfiehlt: Superioribus reverentiam praesta; officium tuum fac taliter qualiter; stultum est laborare, ubi quiescere possis. Er selbst freilich widerstand keineswegs den Versuchungen. die in einer solchen exceptionellen Stellung lagen. M. war allerdings, wie einer seiner Biographen sagt, einer von den außerordentlichen Menschen, dergleichen selten geboren werden, weltgewandt und geschäftstüchtig wie Wenige, aber auch erfüllt von einem grenzenlosen Egoismus, der in Eitelkeit, Ehrgeiz, Herrschsucht, im höheren Lebensalter sogar in gemeinen Geldgeiz ausartete und ihn in der Wahl der Mittel zur Befriedigung dieser Leidenschaften als nicht immer ganz gewissenhaft erscheinen läßt (Weidemann, S. 88 ff.). Seine glänzenden Einkünfte und seine freiwillig erwählte Ehelosigkeit gewährten ihm die Mittel nicht blos zu einem behaglichen und sorgenlosen Lebensgenuß, sondern auch zur Sammlung einer werthvollen, an allerlei Seltenheiten reichen Bibliothek, deren Geldwerth auf 12 000 Thaler, und eines kostbaren Münzcabinets, das auf 66 000 Thaler taxirt wurde. Ueber den Eingang zu beiden Sammlungen setzte er die Inschrift: Fructus sancti coelibatus.[WS 4] Ein gedruckter Catalog seiner Bibliothek erschien zu Hannover 1729; sie kam später theils in die königliche Bibliothek zu Hannover, theils nach Göttingen.

Aber weit über die Mauern seiner schönen Abtei und seines in der Stadt Hannover belegenen Loccumer Hofes,[WS 5] weit über die Grenzen der hannoverschen Landeskirche hinaus erstreckte sich Molanus’ Ruhm und Einfluß durch seine Betheiligung an den damals in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts von verschiedenen Seiten her in Angriff genommenen theologisch-kirchlichen Unions- und Reunionsverhandlungen zwischen den getrennten christlichen Confessionskirchen. Zu Unionsverhandlungen zwischen Lutheranern und Reformirten hatte M. schon in Rinteln Anlaß, wo die hessische Regierung nach dem Casseler Religionsgespräch vom J. 1661 reformirte Prediger und Professoren eingesetzt und den Reformirten eine Kirche eingeräumt hatte. Aber eben die hier gemachten Erfahrungen machten ihn später bedenklich gegen künstliche Unionsversuche, da er fand, daß durch solche von obenher eingeführte Toleranz die Lage der evangelischen Kirche eher schlimmer als besser werde. Ebendaher sprach er sich später in Hannover im J. 1690, als nach der Aufhebung des Edicts von Nantes[WS 6] französische Reformirte Aufnahme im Lande fanden, in einem mit Leibniz gemeinsam erstatteten Gutachten gegen eine Union aus. Und als später in Folge der Verheirathung der hannoverschen Prinzessin Sophie Charlotte mit dem Kurfürsten von Brandenburg, nachmaligen König Friedrich I. von Preußen Unionsverhandlungen [88] zwischen Berlin und Hannover begannen, so wurde zwar neben Leibniz auch M. mehrfach zu Gutachten und Besprechungen herangezogen, lehnte aber jede directe Betheiligung ab in der festen Ueberzeugung, daß eine kirchliche Vereinigung sehr wünschenswerth, daß aber die Kirchen dazu nicht reif seien, weshalb von solchen Versuchen lediglich neue Verwirrung und gegenseitige Verketzerung zu fürchten sei. Die Verhandlungen wurden dann auch in Folge der veränderten politischen Situation 1706 plötzlich abgebrochen, ohne zu einem positiven Resultat geführt zu haben (vgl. Schlegel, Hannov. Kirchengeschichte III, 291 ff.; Hering, Geschichte der kirchl. Unionsversuche II, 313 ff.). Ebenso erfolglos, aber ungleich bedenklicher für Molanus’ eigene Stellung und für seinen Ruf bei Mit- und Nachwelt waren die Reunionsverhandlungen zwischen Katholiken und Protestanten, welche damals von verschiedenen Seiten her in Aussicht genommen wurden und bei welchen gerade der hannoversche Hof und die zwei einflußreichsten Persönlichkeiten Hannovers zu jener Zeit, Leibniz und M., eine Hauptrolle spielten. Der schon 1651 auf einer italienischen Reise zu Assisi zur römischen Kirche übergetretene, seit 1665 in Hannover zur Regierung gelangte Herzog Johann Friedrich (Allg. d. Biogr. XXIV, 177) wünschte nichts dringender, als den einflußreichsten lutherischen Theologen seines Landes sich nachzuziehen. Er machte M. das Anerbieten, ihn für den Fall seines Uebertritts zum katholischen Bischof seines Landes zu machen mit einer Dotation von 100 000 Thaler. M. widerstand der Lockung und schlug dem Herzog statt seiner den dänischen Arzt und Convertiten Niels Stensen (Nicolaus Steno) vor, der dann auch 1677 vom Herzog zum Hofprediger und Beichtvater angenommen, vom Papst aber zum Bischof von Tripolis i. p. und zum apostolischen Vicar des Nordens ernannt wurde (s. O. Mejer, Geschichte der Propaganda II, 248 ff.; Plenkers, S. J., der Däne N. St., Freiburg 1884). Um dieselbe Zeit aber begannen die Reunionsversuche des Spaniers Rojas von Spinola, Bischofs von Wienerisch-Neustadt, der mit seinen Vereinigungsvorschlägen im Auftrag des Kaisers und Papstes in Deutschland umherreiste und zweimal, zuerst 1676 unter Johann Friedrich, dann wieder 1683 unter Herzog Ernst August in Hannover erschien, wo er das erste Mal wegen der katholischen Religion des Herzogs, das zweite Mal wegen der Annäherung des hannoverschen an den Wiener Hof einen günstigen Boden für seine Projecte zu finden hoffte. Beidemal wurde M. beauftragt, mit ihm zu verhandeln; sie arbeiteten gemeinsam zu Loccum einen Unionsentwurf aus, der in lateinischer und französischer Sprache gedruckt wurde unter dem Titel: „Regulae circa christianorum omnium ecclesiasticam unionem etc.“ 1691; lateinisch und französisch in Bossuet’s Werken (ed. Versailles t. XXV, 205; ed. Migne IX, 1070 ff.). Daran schlossen sich weitere Verhandlungen zwischen Abt M. und Bischof Bossuet von Meaux,[WS 7] der durch die Aebtissin Luise von Maubuisson, eine Schwester der Kurfürstin Sophie von Hannover, in die Sache hineingezogen und zu einer geheimen Correspondenz mit dem Abt von Loccum veranlaßt wurde, an welcher auch Leibniz sich betheiligte. M. sandte an Bossuet einen lateinischen Aufsatz unter dem Titel: „Privatgedanken“, geschrieben im November bis December 1691, worin er eine Wiedervereinigung der Protestanten mit der katholischen Kirche für ebenso möglich wie wünschenswerth erklärt, aber auch fordert, daß eine solche von beiden Seiten mit unverletztem Gewissen und ohne Verletzung der eigenthümlichen Principien beider Kirchen erfolgen müßte. Bossuet beantwortet Molanus’ Privatgedanken in einem ausführlichen Gutachten (lateinisch und französisch), worauf M. noch einmal replicirt in einer „Explicatio ulterior methodi renunionis etc.“, worin er besonders über die Auctorität des Tridentiner Concils[WS 8] sich ausspricht (August 1693). Damit zog sich M. von der Correspondenz zurück, die zwischen Bossuet und [89] Leibniz noch eine Zeitlang weitergeführt wurde. Nach Spinola’s Tod († 1695) kam dessen Nachfolger im Bisthum Wienerisch-Neustadt, Graf von Buchheim, nach Hannover, um im Auftrag des Kaisers die Verhandlungen noch einmal aufzunehmen. Unterdessen aber war Kurfürst Ernst August gestorben († 1698); sein Nachfolger Georg Ludwig hatte kein kirchliches Interesse und fand es mit Rücksicht auf die englische Succession gerathen, jeden Schein katholisirender Bestrebungen zu vermeiden. Und auch M., der längst bei seinen Glaubensgenossen im Verdacht papistischer Meinungen und Neigungen stand, fand sich bewogen, solchen Beschuldigungen in Briefen und Schriften entgegen zu treten und hinfort über confessionelle Fragen in vorsichtigster Weise sich zu äußern, weshalb er dann auch in einem späteren Fall im J. 1705 (beim Uebertritt der braunschweigischen Prinzessin Elisabetha Christine, der nachmaligen Gemahlin Kaiser Karl VI.), in einem sehr vorsichtig, aber auch sehr bestimmt gehaltenen Responsum gegen die sittliche Zulässigkeit eines solchen Schrittes sich aussprach (abgedruckt in K. Fr. Moser’s patriot. Archiv XI, 38 ff.).

In seinen letzten Lebensjahren stellten sich die Gebrechen des Alters bei dem früher so gesunden und kräftigen Manne ein und begannen seine zuvor so unermüdliche Thätigkeit für Kloster- und Kirchenregiment in bedenklicher Weise zu lähmen. Er ließ seinen Vetter Christian Ludwig M. zum Conventualen und Prior, seinen Neffen, den Helmstädter Professor Just Christoph Böhmer zum Coadjutor und event. Nachfolger wählen. Seine eignen Kräfte nahmen so sehr ab, daß er kaum noch seinen Namen schreiben konnte. Zuletzt soll der große Mann, wie eine freilich nicht sicher beglaubigte Sage behauptet, so geistesschwach geworden sein, daß er sich selbst für ein Gerstenkorn hielt (Zimmermann, Ueber die Einsamkeit II, 77). Er starb auf seinem Loccumer Hof[WS 5] in Hannover und wurde auf dem hohen Chor zu Loccum mit großem Pomp begraben; ein prunkendes Denkmal hatte er sich schon bei seinen Lebzeiten setzen lassen und dem Convent seines Klosters eine eigenhändig auf Pergament geschriebene Urkunde übersandt unter dem Titel: „Bonorum operum Gerardi Abbatis Lucc. Decas I–VI“. Zum Wahlspruch hatte er sich das apostolische Wort erwählt: Qui se existimat stare, videat ne cadat.[WS 9]

M. hat nicht viel geschrieben, „wozu er auch wegen seiner wichtigen Functionen fast keine Zeit übrig hatte“. Gedruckt sind von ihm folgende Schriften: 1. „Theses mathematicae“; 2. „Diss. de studio theol.“; 3. „De communicatione idiomatum“; 4. „Ueber die Zeit der Abendmahlseinsetzung“; 5. „Diss. philologicae“; 6. „Series abbatum Luccensium“, herausgegeben von Leibniz; 7. „Leichenrede für Landgraf Wilhelm von Hessen 1663“; 8. „Lipsanographia, oder Beschreibung des hannoverschen Reliquienschatzes“, 1697 und 1713; 9. „Responsum wegen Religionsveränderung“; 10. „Nugae venales, Widerlegung des Verdachts der Apostasie“; 11. „Epistola ad J. Meierum“ über eine seltene Münze; auch besorgte er 12. eine neue Ausgabe des von Gesenius und Deneke redigirten hannoverschen Gesangbuchs, wozu er selbst einige Lieder geliefert hat (vgl. Bode, Quellennachweis zum hannoverschen Gesangbuch 1881. S. 115 ff.). Ein vollständiges Verzeichniß seiner Schriften bei Dolle und Strieder a. a. O.

von Einem, Das Leben Molani, 1734 (enthält den Abdruck seines merkwürdigen Testaments und Glaubensbekenntnisses S. 32 ff., vgl. Unschuld. Nachr. 1738, S. 634; 1761, S. 309); Dolle, Lebensbeschreibung aller Professoren theol. zu Rinteln. 1752 II, 331 ff.; Strieder, Hess. Gel.-Geschichte IX, 103; Jöcher, Gel.-Lex. III, 584; Hirsching, Handbuch V, 65; Weidemann, Chr. E., Geschichte des Kl. Loccum. 1822. 4. S. 87 ff.; Schlegel, K.-Gesch. von Hannover III, 258 ff.; Hering, C. W., Gesch. der kirchl. Unionsversuche. II, 214 ff.; E. Henke, in der theol. Real-Enc. X, 150 ff.; Tholuck, [90] kirchl. Leben im 17. Jahrh. II, 57; Frank, Gesch. der prot. Theol. II, 287; Köcher, Publicationen aus dem hannov. Archiv; A. Bogen, Rom u. Hannover, in der Ztschr. f. histor. Theol. 1862, II, S. 239 ff.


Anmerkungen (Wikisource)

  1. Die gregorianische Kalenderreform von 1583, die 10 Tage übersprang, galt in protestantischen Gebieten erst ab 1700; aber statt October müsste eigentlich December stehen.
  2. Johann Kotzebue (1616–1677)
  3. Das Kloster Loccum war ein früheres Zisterzienserkloster und wird seit 1795 als Predigerseminar genutzt.
  4. lat.: Frucht des heiligen Zölibats
  5. a b Der Loccumer Hof in Hannover wurde 1293 erstmals erwähnt und im Zweiten Weltkrieg weitgehend zerstört. Heute stehen dort ein Parkhaus und ein Erweiterungsbau der Landeszentralbank.
  6. Im Edikt von Fontainebleau 1685 hob Ludwig XIV. die 1598 mit dem Edikt von Nantes gewährte Glaubenstoleranz wieder auf.
  7. Jacques Bénigne Bossuet (1627–1704)
  8. Das Konzil von Trient zwischen 1545 und 1563 diente der Antwort auf die Reformation.
  9. lat.: „Wer meint, er stehe, mag zusehen, dass er nicht falle.“ (1. Kor. 10, 12)