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ADB:Nicolaus II. (Fürst von Mecklenburg-Werle)

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Artikel „Nicolaus II., Fürst zu Wenden“ von Karl Ernst Hermann Krause in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 23 (1886), S. 619, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Nicolaus_II._(F%C3%BCrst_von_Mecklenburg-Werle)&oldid=- (Version vom 25. Dezember 2024, 22:16 Uhr UTC)
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Nicolaus II., Fürst zu Wenden, ist einer der bedeutendsten aus diesem Zweige des mecklenburgischen Hauses, der nach der Theilung unter den vier Söhnen Heinrich Borwin’s II. 1229 von dem zweiten, Nicolaus I. oder Niclot († 1277), seinen Ursprung nahm. Lateinisch nannte sich dieser Fürstenstamm de Slavia, de Sclavia, hieß auch nach der bei Schwaan an der Warnow belegenen alten Burg, deren mächtige Aufschüttung im Sumpfe noch vorhanden, Herrn von Werle, nach der späteren Hauptstadt auch: von Werle-Güstrow, ein fast durchweg fehdelustiges, viel in Geldnoth schwebendes Geschlecht, dessen Land Schwaan 1301 mit unter Dänemark gerieth und mit dem Erlöschen des Hauses Rostock zugleich an den mecklenburgischen Zweig fiel. Dagegen hatte schon Nicolaus I. die Städte Goldberg und Plau hinzu erworben, später gewann das Haus noch Parchim. Noch heute bilden in der mecklenburgischen Verfassung diese Lande den „Wendischen Kreis“. N. war der Enkel des Nicolaus I. Sein Vater Johann und sein Oheim Heinrich hatten sich in die Werle’schen Lande getheilt, er war Herr von Werle-Parchim. Heinrich von Werle-Güstrow wurde wegen einer zweiten Heirath von seinen Söhnen erster Ehe Heinrich und Nicolaus am 21. August 1292 auf der Jagd im Saalen, beim Saaler Bodden in Pommern, erschlagen. N. vertrieb daher die Brüder und behauptete ihr Land im Kriege gegen Heinrich II. von Mecklenburg, der ihm heimzuzahlen suchte, daß die Werle’schen Brüder 1287 unternommen hatten nach der Gefangennahme Heinrichs I., des Pilgers, sich in seine Vormundschaft einzudrängen. Trotzdem schloß N. 1302 mit ihm eine Erbverbrüderung. Mit seinem Bruder Johann II. († 1337) blieb er in Regierungsgemeinschaft. Zuletzt befiel ihn der Aussatz, den die Aerzte von Montpellier nicht heilen, nur lindern konnten. Er zog sich daher in die Wildniß des Gestüts zu Pustekow (beim Forsthofe Kluß an der Nebel) zurück und hielt sich von der Regierung fern, † am 12. October 1316. Im Sundischen Kriege von 1315 war daher nicht mehr er, sondern sein Sohn Johann III. (Henning) und sein Bruder Johann II. auf Seiten des Markgrafen betheiligt. Mit 300 Gerüsteten fiel Johann II. in die Gewalt Heinrichs II. von Mecklenburg, worauf die Werler am 23. März 1316 von ihm den Frieden erkaufen und ihm Heerfolge gegen Brandenburg versprechen mußten, auch den glänzenden Sieg von Gransee mit erfochten. Nach Nicolaus’ Tode theilten sich Johann II. und Johann III. in das Land Werle und ihre Nachkommen wiederholten das noch mehr. Das Haus Werle erlosch am 7. September 1436 vollständig. Als Siegel hatte Nicolaus I. einen Stierkopf (mit Hauern) angenommen, den auch die Mecklenburger Linie nachher, freilich verändert, führte.

Quellen wie bei Nicolaus von Rostock ob. S. 616. Im Register bei Lisch steht irrig XXV, 63 statt XXVI, 63. – Wigger, Stammtafeln (Festschrift 1885), S. 112 ff. Jahrb. L, S. 112 ff.[1]

[Zusätze und Berichtigungen]

  1. S. 619. Z. 10 v. u.: Vgl. noch Aug. Rudloff, Nicolaus II. von Werle. Separatabdr. aus Schirrmacher, Beiträge zur Geschichte Mecklenburgs, II. [Bd. 24, S. 787]