ADB:Pfotenhauer, Ernst Friedrich

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Artikel „Pfotenhauer, Ernst Friedrich“ von Albert Teichmann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 25 (1887), S. 703–704, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Pfotenhauer,_Ernst_Friedrich&oldid=- (Version vom 27. April 2024, 02:49 Uhr UTC)
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Pfotenhauer: Ernst Friedrich P., Rechtsgelehrter, geb. am 1. Juni 1771 zu Delitzsch bei Leipzig als ältester Sohn von acht Kindern des damaligen dortigen Landrichters, späteren Amtsinspectors P. in Wermsdorf. Nach tüchtiger Vorbildung in Pforta bezog er Michaeli 1789 die Universität Wittenberg, bestand hier 1792 sein examen pro cand. et praxi, hielt 7. Januar 1793 seine erste akademische Vorlesung über römische Intestaterbfolge und vertheidigte 1795 seine Doctordissertation „De judiciis, a quibus et ad quae provocare licet in terris Electori Saxon. subjectis“. Nach kurzer Praxis als Hofgerichts- und Consistorialadvocat wurde er 1797 außerordentlicher Professor und außerordentlicher Beisitzer der Juristenfacultät, rückte 1800 in eine ordentliche Beisitzerstelle auf, wurde 1802 ordentlicher Professor, 1803 Hofgerichtsrath und Assessor des Schöppenstuhls. Zufolge der häufigen Durchmärsche französischer Truppen und Wiederherstellung der Wittenberger Festungswerke im J. 1812 schaffte er seine Familie nach Wermsdorf, während er selbst, nach Niederbrennung der Vorstädte, mit mehreren Collegen (Klien, Andreä, Gründler, Schmidt) 1813 sich nach Kemberg, dann nach dem abseits der Heerstraße gelegenen Schmiedeberg zurückzog. Hier sammelte sich unter seinem Rectorat ein novemviratus academicus und eine Anzahl Studenten. Im October 1815 folgte er einer Aufforderung des preußischen Gouvernements in Merseburg zur Uebernahme des Directoriums eines interimistischen Collegiums für die Justizsachen der neuen Provinz, ging aber im April 1816 als Professor nach Halle, aus welcher Stellung er 1825 ausschied, um sich fortan der Bearbeitung der zahlreichen Spruchsachen des Schöppenstuhls zu widmen, in welcher Richtung er, vermöge seiner ausgedehnten Gelehrsamkeit und seines eisernen, rastlosen Fleißes, hervorragendes leistete. Nach dem Tode Zepernick’s (1839) wurde er Director des Schöppenstuhls, erhielt 1841 in Anerkennung seiner geleisteten Dienste das Patent als geheimer Justizrath, wurde am 7. Januar 1843 von vielen Seiten durch Glückwünsche und Deputationen geehrt und verstarb an einer Magen- und Lungenverhärtung am 23. August 1843. Als akademischer Lehrer hatte er über Natur- und Völkerrecht, sächsisches Staatsrecht, Institutionen, Pandecten, gemeinen und preußischen Proceß, Referir- und Decretirkunst, sowie über preußisches Landrecht bis in die letzten Jahre mit großem Erfolge Collegien gehalten. Von seinen vielen Schriften ist namentlich hervorzuheben seine durch eine neue wissenschaftliche Anordnung ausgezeichnete „Doctrina processus cum germanici tum saxonici“ 1795–1797, 3 Bände mit Supplementen, in 2. Ausgabe von Diedemann, Leipzig 1826–1827, herausgegeben. Als Fortsetzung schließt sich hieran die „Abhandlung über das gerichtliche Verfahren in Sachen, welche den neuesten Besitz betreffen“, Leipzig 1797. Noch seien genannt das „Handbuch der von 1770 bis auf die neueste Zeit im Königreich Sachsen erschienenen Criminalgesetze“, Wittenberg 1811, und die Schrift: „Die Strafbarkeit der öffentlichen Verbrennung der Druckschriften Anderer und die Zulässigkeit der Widerklage bei dem Denunciations- und Untersuchungsprocesse“, Halle 1819. – P. liebte die Wahrheit und Offenheit über alles und scheute sich nicht, dies offen zu bekennen. Sein Wahlspruch war: Tu ne cedo malis, sed contra audacior ito; in der Wahl von Freunden ließ er sich durch den Satz leiten: Diu cogita, an tibi aliquis in amicitiam recipiendus sit; cum placuerit fieri, toto illum pectore admitte.

[704] Nach der Biographie des Sohnes Ed. Pfotenhauer, langjährigen Professors des Strafrechts in Bern (geb. 18. Sept. 1802) in der Encyklopädie von Ersch u. Gruber, III. Section, Theil 21, Leipzig 1846.