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ADB:Philipp I. (Graf von Nassau-Saarbrücken-Weilburg)

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Artikel „Philipp I., Graf zu Nassau und Saarbrücken, Herr zu Weilburg“ von Friedrich Otto in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 26 (1888), S. 10–12, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Philipp_I._(Graf_von_Nassau-Saarbr%C3%BCcken-Weilburg)&oldid=- (Version vom 4. November 2024, 22:06 Uhr UTC)
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Philipp I., Graf zu Nassau und Saarbrücken, Herr zu Weilburg, geb. 1368, † am 2. Juli 1429, regierte von 1371–1429. Er war der Sohn des Grafen Johann I., welchem in der Theilung mit seinem Bruder Adolf im J. 1355 die Herrschaft Weilburg und Weilnau und durch die Heirath mit Gertrud, der Erbtochter des Herrn Hartrad v. Merenberg, die Herrschaften Merenberg und Gleiberg zu Theil geworden waren. Als sein Vater starb, war er erst drei Jahre alt und so stand er bis zum Jahre 1385 unter der Vormundschaft seiner Mutter, der Gräfin Johanna von Saarbrücken, und bis 1381 unter der seines Großvaters Johann, Grafen von Saarbrücken, von da an des Bischofs von Straßburg; doch überließen diese beiden der Mutter die Sorge für die Erziehung des jungen Grafen und die Verwaltung der Erblande. Es gelang derselben auch, diese von den ringsumher tobenden Fehden frei zu halten. Der Tod ihres Vaters machte sie und ihren Sohn zu Erben der Grafschaft Saarbrücken, von welcher Namen und Wappen denen von Nassau-Weilburg zugefügt wurden. Auch die Vermählung des inzwischen mündig gewordenen Grafen mit Anna, der Tochter des Herrn Kraft v. Hohenlohe, verschaffte ihm Ansprüche und Aussichten auf eine Vergrößerung seiner Lande durch die Herrschaft Kirchheim, welche ihm denn schon 1393 zufiel. Diese größeren Besitzungen gaben seiner Stimme eine größere Bedeutung und ihm selbst einen größeren Antrieb zur Theilnahme an den allgemeinen Angelegenheiten des Reiches. So finden wir ihn im J. 1388 thätig in dem würtembergischen Städtekrieg als Gegner der Städte; in der Schlacht von Döffingen erhielt er den Ritterschlag. Im J. 1396 nahm sein Vetter Graf Johann mehrfach seine Dienste in Anspruch, um in den Besitz des erzbischöflichen Stuhles von Mainz zu kommen, was ihm bekanntlich auch gelang. Zwei Jahre später übertrug ihm König Wenzel zu Frankfurt a. M., wo er ihm zugleich das Recht ertheilte Münzen [11] zu schlagen, das Amt eines Obmanns und Hauptmanns für den Landfrieden am Rhein und in der Wetterau, infolge dessen er alsbald für die Aufrichtung desselben thätig ist und ihn nach Kräften handhabt; doch gab er das undankbare und kostspielige Amt nach zwei Jahren wieder auf. Wie er überhaupt in diesen zwei Jahren – bis zur Regierung des Königs Sigismund – die Politik seines unruhigen Vetters Johann, des Erzbischofs von Mainz, unterstützte, so nahm er im J. 1400 an der Versammlung zu Lahnstein Theil, welche den König Wenzel absetzte, und erscheint, so lange die Freundschaft zwischen Johann und dem neugewählten König Ruprecht dauerte, öfters in der Umgebung dieses Königs, welcher ihm dafür mancherlei Gnaden erwies. In seinem Auftrage, als er die Freundschaft der Gemahlin des blödsinnigen Königs von Frankreich, Elisabeth, suchte, knüpfte Ph. 1401 Verhandlungen mit dieser an, da er zwei Jahre vorher mit Frankreich in nähere Beziehung getreten und gegen eine Pension von 1000 Turnosen Rath des Königs geworden war. Doch trübte sein Verhältniß zu Ruprecht die schroffere Haltung, welche Johann anzunehmen für gut fand; deßhalb machte er den Kriegszug nach Italien nicht mit, ja er ließ sich im J. 1403 von Johann bestimmen, mit dem Markgrafen von Baden zum Erzbischof von Köln zu reisen, um eine neue Verschwörung gegen Ruprecht anzuzetteln. Nicht minder wirkte er nach dem Tode desselben im Sinne Johanns zunächst für die Wahl von Jost von Mähren, den er für die Annahme der Krone zu bestimmen wußte, und nach dessen Tod vorübergehend für die Wahl von Wenzel, dann von Sigismund, welcher denn auch wie Jost für diese Thätigkeit sich dankbar erwies: Sigismund nahm ihn gegen eine jährliche Summe von 1000 Gulden zu seinem Rathe an und ernannte ihn im J. 1413 zum Hauptmann der Ritterschaft in Luxemburg, um dieses Herzogthum, dessen Besitz gefährdet war, seinem Hause zu erhalten. Von dieser Zeit an sagte sich P. von der Politik des Erzbischofs Johann los und schloß sich ganz an den König an. So hielt er auf dem Concil zu Constanz nicht, wie der Erzbischof, zu Papst Johann XXIII., sondern unterstützte z. B. den König bei der Verfolgung des Herzogs Friedrich von Oesterreich; auch wohnte er der zwölften Sitzung des Concils bei, in welcher die Absetzung des Papstes ausgesprochen wurde. Diese Treue lohnte Sigismund u. a. im J. 1415 durch die Verleihung der Landvogtei in der Wetterau, welche er freilich zwei Jahre später wieder zurücknahm, um sie dem inzwischen mit ihm ausgesöhnten Johann von Mainz zu übergeben. Diese unverdiente Kränkung sowie der Umstand, daß die Zahlung der dem Grafen für seine Dienste als kaiserlicher Rath zugesagten Gelder nur unregelmäßig oder gar nicht erfolgte, entfremdete P. allmählich dem Könige. Seit etwa 1422 nahm er an den Reichsangelegenheiten keinen Antheil mehr und gab stillschweigend sein Amt auf. Die eigenen Angelegenheiten des Grafen betrafen, wie es damals gewöhnlich war, meist Streitigkeiten und Fehden mit den Nachbarn, Verpfändungen und Erwerbungen u. dgl. Den bedeutendsten Kampf hatte der Graf mit der Stadt Metz in dem sog. Vierherrenkrieg, 1405–1408. Nachdem er schon öfter mit dieser Stadt in Fehde gelegen hatte, wol meist wegen Zollstreitigkeiten, verbanden sich im J. 1405 mit ihm drei Fürsten, der Graf Johann von Salm, der Herr von Bolchen und der Graf Friedrich von Saarwerden (daher Vierherrnkrieg), zu denen sich bald ein Fünfter gesellte, der Herzog Ludwig von Orleans; auf Seiten der Stadt standen der Herzog Karl von Lothringen und der Bischof von Metz, welche, obgleich Sieger, den Gegnern einen billigen Frieden gewährten. – Zur Sicherung von Land und Leuten erbaute P. 1390 die Burg Philippstein gegen die von Solms, zerstörte 1396 die Burg Elkerhausen u. a. Zu bemerken ist noch, daß wir aus seiner Zeit die ersten genauen Nachrichten über die Anzahl und die Verhältnisse der sechs Waldschmieden bei Weilburg [12] haben. Vgl. Becker, Ztschr. f. Bergrecht XVIII, S. 4 ff. und Otto, Annalen des Ver. f. nass. Alterthumskunde und Gesch. XVII, S. 35–39. – Nachdem die oben genannte erste Gemahlin Philipp’s im J. 1410 gestorben war, vermählte er sich zum zweitenmale im J. 1412 mit Elisabeth, der Tochter des Herzogs Friedrich von Lothringen, welche ihm, da der Sohn erster Ehe frühe gestorben war, im J. 1418 seinen Nachfolger in der Herrschaft Philipp II. und einen zweiten Sohn Johann im J. 1423 gebar. Nach einem thätigen Leben und langer Regierung starb er zu Wiesbaden, wo er einen Hof hatte, wie es scheint auf einer Reise und wurde zu Clarenthal begraben.

K. Menzel, Geschichte von Nassau seit der Mitte des 14. Jahrhunderts, II. (Schliephake, Geschichte von Nassau, VI) S. 81–142.