ADB:Putbus, von

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Artikel „Putbus, v.“ von Theodor Pyl in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 26 (1888), S. 738–742, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Putbus,_von&oldid=- (Version vom 19. März 2024, 07:31 Uhr UTC)
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Putbus: v. P., eine Seitenlinie des Rügischen im J. 1325 ausgestorbenen Fürstengeschlechts, welche noch jetzt besteht, und ihren Namen nach einem ihrer Hauptsitze führt, leitet ihren Ursprung von Stoislav I. her, der im J. 1193 mit seinem Sohne Isaak die Stiftung des Klosters Bergen durch den Fürsten Jaromar I. bezeugte. Während des letzteren ältester Sohn Barnuta die Burg Gristow mit den umgebenden Ländereien als Grundbesitz erhielt und dort die Seitenlinie des Geschlechts „von Gristow“ begründete, welche mit Hans v. G. im J. 1740 erlosch, verlieh Jaromar I. seinem Bruder Stoislav I. und dessen Nachkommen, welche in 3 Generationen den Namen „Borante“ mit dem Zusatz „nobilis baro de genere principis“ führten, eine südlich von Stralsund belegene Burg mit mehreren Höfen, welche nach ihnen „Borantenhaghen“, gegenwärtig „Brandshagen“ benannt wurde. Wegen des auf der Insel Rügen belegenen den Nachkommen Stoislav’s nach Erbrecht gebührenden Besitzthums waltete längere Zeit hindurch Uneinigkeit, bis im J. 1249 der Pommersche Herzog Barnim I. dieselbe zwischen den Fürsten Jaromar II. und Borante III. dahin verglich, daß letzterer für sich und seine Erben das Land Reddevitz (Mönchgut) mit der Parochie [739] Lanken, das Land Streye mit der Parochie Vilmnitz und den dritten Theil der Halbinsel Jasmund empfing; abgesehen von diesen Kirchspielen betheiligte sich Borante III. in Gemeinschaft mit seiner Schwester Margarete (1254) auch an der Stiftung des Franciscaner-Klosters St. Johannis in Stralsund. In dieser Zeit, wo sich die Theilung des Grundeigenthums zwischen dem fürstlichen Regentenhause und seinen Agnaten vollzog, scheint sich auch die Annahme oder Verleihung bestimmter Wappenembleme und Siegel zur Unterscheidung der einzelnen Linien desselben ausgebildet zu haben in der Weise, daß das fürstliche Haus abwechselnd einen wachsenden Löwen oder Greifen über einem Mauergiebel (tenoculum), das Geschlecht v. Gristow einen Hirschkopf, und die Nachkommen Stoislav’s I. einen wachsenden Adler über einem von Schwarz und Gold geschachteten Felde führten. Die ältesten Beispiele dieses letzten Wappenbildes finden sich an der berühmten Urkunde v. J. 1316, nach welcher sich die Stadt Stralsund mit 137 Mitgliedern der Rügischen Ritterschaft zum Schutze ihrer altväterlichen Rechte gegen den Fürsten Wizlaw III. und seine Genossen verbündete. Aus der Umschrift dieser in ihren Emblemen übereinstimmenden Siegel entnehmen wir jedoch, daß zu jener Zeit die einzelnen Mitglieder des Geschlechts sich noch nach ihren Hauptburgen „Pridbor von Vilmnitz“, „Pridbor von Lanken und Stoislav von Putbus“ benannten; erst die Nachkommen von Nikolaus, dessen Tochter Margarete sich mit Stoislav II. (1253) vermählte, vereinigten sich zu der beständigen Führung des Namens „von Putbus“, während man die Kirche zu Vilmnitz als gemeinsame Familiengruft erwählte. Zugleich läßt sich aus der auffallenden Größe der Siegel und der ersten Stelle, welche dieselben einnehmen, erkennen, daß man ihren Inhabern eine hervorragende Bedeutung unter der Rügischen Ritterschaft beilegte. Auch die ehelichen Verbindungen, welche das Haus Putbus mit den angesehensten Geschlechtern Pommerns und der Nachbarländer, u. A. mit den Grafen v. Gützkow und v. Lychen, den Edlen v. Perleberg und Putlitz und dem Ritter Jakob Borke in dieser Zeit schloß, deuten auf den hohen Rang, welchen man demselben als einer Seitenlinie der Rügischen Fürsten einräumte. Um so befremdlicher muß der Umstand erscheinen, daß nach dem Erlöschen des regierenden Hauses mit Wizlaw III. im J. 1325 beide Geschlechter v. Gristow und v. Putbus auf die Succession verzichteten und solche dem Herzoge Wartislaw IV. von Pommern, einem Schwestersohne Wizlaw’s III., bereitwillig überließen. Diese Entsagung findet vielleicht darin ihre Erklärung, daß sich dieselben der Uebermacht des Dänischen Reiches, welches beim kinderlosen Tode Wizlaw’s III. das Fürstenthum Rügen beanspruchte, unterwarfen und sich im J. 1309 durch die Zusicherung des Anfalles von Wittow und Jasmund abfinden ließen. Als dann aber infolge der Besiegung Dänemarks durch Stralsund (1316) und nach dem Tode Erich’s VIII. Menved (1319) der nordische Einfluß gesunken war, mochte das Ansehen des Pommerschen Herzogs so gestiegen sein, daß nicht nur Wizlaw III. mit seinem Neffen Wartislaw IV. (1321) den bekannten Erbvertrag schloß, sondern dieser auch nach des Fürsten Tode (1325) von sämmtlichen Vasallen und Städten zur Nachfolge im Fürstenthum Rügen berufen und (1326) vom Könige Christoph II. von Dänemark mit demselben belehnt wurde. Diesen Ereignissen entgegen zu treten scheinen sich die Geschlechter v. Gristow und v. Putbus nicht mächtig genug gefühlt zu haben, vielmehr betheiligten sie sich gemäß dem mit Stralsund (1314) abgeschlossenen Vertrag an jener Wahl und leisteten selbst auf den ihnen von Erich VIII. zugesicherten Besitz von Wittow und Jasmund Verzicht. Dessen ungeachtet blieb auch nach der Pommer’schen Succession die schon früher durch die Vermählung von Stoislav’s II. Tochter mit dem Ritter Nikolaus Hak († v. 1295) angebahnte Verbindung [740] zwischen Dänemark und dem Hause Putbus bestehen; einerseits finden wir nämlich mehrere Mitglieder desselben in hervorragenden Dänischen Aemtern, u. A. Henning II. (1356–84) als Drost des Reiches und seinen Sohn Theze V. (1390 ff.) als Bischof von Odensee auf Fühnen, andererseits erwarben sie dort sowol auf den Inseln als auf dem Festlande werthvollen Grundbesitz. Auch die weiblichen Mitglieder des Geschlechtes werden uns, sofern sie nicht, wie Christine (1339) als Nonne und Gertrud (1362 ff.) als Priorin des Klosters zu Bergen, den geistlichen Beruf erwählten, in ehelicher Verbindung mit den Dänischen Familien Andersson, Gyldenstern, Ulfstand, Bille, Rosenkranz, Uhlefeld. Rantzau u. A. genannt; eine Verwandte des Bischofs Theze war auch als Geliebte des Königs Waldemar Atterdag von großem Einfluß auf dessen Leben und unter dem Namen „Towe lille“ von der Sage mit romantischer Dichtung verherrlicht. Diese persönliche Beziehung mag auch dazu beigetragen haben, daß Henning II. von Putbus in so hohem Ansehen beim Könige stand, daß ihn dieser zum Statthalter des Reiches in seiner Abwesenheit ernannte. Als solcher leitete er dasselbe während des Krieges v. J. 1364 und schloß am 24. Mai 1370 in Waldemar’s Namen den Stralsunder Frieden mit den Hansischen Städten. Im Auftrage der letzteren führte er auch die Verwaltung des an die Hansa als Pfand überwiesenen Schonens und empfing als Ersatz für diese Thätigkeit den sechsten Theil der dortigen Einkünfte. Ungeachtet dieser Dänischen Beziehungen blieb jedoch noch eine enge Verbindung mit Pommern und namentlich mit der Stadt Stralsund bestehen, welche letztere u. A. aus dem Umstand hervorgeht, daß Nikolaus II. v. P. seine Tochter Hippolita (1466–8) mit dem Stralsunder Bürgermeister Erasmus Stenweg vermählte, während sich deren Schwester Gisela (1483–6) mit Heinrich v. d. Lanken verheirathete; auch mit den Grafen v. Eberstein und den Geschlechtern v. Osten, Moltke, Normann, Borck u. A. schloß das Haus Putbus eheliche Verbindungen. Am deutlichsten tritt jedoch die Annäherung an Pommern dadurch hervor, daß Henning’s II. Vetter, Pritbor III., am 24. Aug. 1365 die Herrschaft Putbus, welche in der betreffenden Urkunde ihrem Umfange nach als der dritte Theil der Insel Rügen bezeichnet wird, vom Herzoge Wartislaw VI. von Pommern zu Lehn nahm, während Pritbor’s Bruder, Waldemar I., von 1354–64 als Domherr zu Cammin und von 1356–70 als Archidiakonus von Demmin wirkte. Diese Abhängigkeit des Hauses von zwei verschiedenen Lehnsherren und die gesonderte Lage des Grundbesitzes in zwei Reichen gab dazu die Veranlassung, daß die beiden Brüder Pritbor V. und Waldemar II. im J. 1483 die Güter theilten in der Weise, daß jener die Dänischen Besitzungen, u. A. Opborch in Jütland und Kerdorp in Fühnen, dieser aber die Herrschaft Putbus mit dem Schlosse und die Güter auf Jasmund und im Lande Barth empfing. Seitdem sonderte sich das Geschlecht in die Pritborsche oder Dänische und die Waldemarische oder Rügische Linie. Die Mitglieder der letzteren, die in Putbus ihren Sitz und in der Kirche zu Vilmnitz ihr Erbbegräbniß hatten, zeichneten sich theils in kaiserlichen Kriegsdiensten, theils als Räthe der Pommerschen Herzöge aus und schlossen wiederholt eheliche Verbindungen mit den angesehenen gräflichen Familien v. Hohenstein, Stolberg, Schlick, Reuß, Promnitz u. A. Auch führten Ludwig I. († 1594) und dessen Söhne Erdmann († 1622) und Volkmar Wolf († 1637) die Würde eines Commendators des Johanniter-Ordens zu Wildenbruch; letzterer leitete auch während der gefährlichen Zeit des 30jährigen Krieges als Statthalter die Pommersche Regierung. Ihre Bildung erwarben sie in der Mehrzahl auf deutschen und niederländischen Universitäten, von welchen ihnen in der Regel Ehren halber das Rectorat übertragen wurde. Seit dem Aussterben der Nehringenschen Linie der Familie v. Buggenhagen (1652) ging auch das bis dahin von dieser geführte Erblandmarschall-Amt auf das Geschlecht [741] Putbus über. Als dann mit Ernst Ludwig II., welcher in Schwedischen Kriegsdiensten den Rang eines Obersten erwarb und mit Eleonore Sophie, Tochter des berühmten Marschalls Karl Gustav Wrangel, verheirathet war, am 6. October 1702 die Waldemarische Linie erlosch, fielen deren Besitzthümer und Würden, nachdem die Ansprüche des Kronfiscus in einem mehrjährigen Processe zurückgewiesen waren, (1704) an die Pritborsche Linie. Die Mitglieder der letzteren hatten von 1483–1702 in Dänischen Kriegsdiensten und im Reichsrathe gewirkt, eheliche Verbindungen mit nordischen Geschlechtern geschlossen und ihren Grundbesitz in Dänemark vermehrt; u. A. besaßen sie Kraperop in Schonen und Kiorup auf Fühnen, wo Moritz I. († 1593) eine Kirche erbaute und zum Familienbegräbnisse bestimmte. Daneben bestand auch mit der Waldemarschen Linie schon vor dem J. 1704 insofern eine Verbindung, als sich Moritz III. Schwester Ursula Sophia mit Erdman Ernst Ludwig, dem Vater von Ernst Ludwig II. vermählte, und als deren Enkelin Magdalene Juliane Gräfin v. Promnitz eine Heirath mit dem Sohne von Moritz III., Malte I. schloß. Letzterer wurde am 13. December 1727 vom Kaiser Karl VI. in den Reichsgrafenstand erhoben, behielt jedoch seinen Hauptwohnsitz in Dänemark und wurde nebst seiner Gemahlin nach beider Tode (1728) in dem Erbbegräbniß zu Kiorup bestattet. Erst sein Sohn, Graf Moritz Ulrich, vermählt mit der Gräfin Christ. Wilh. Lynar, nahm seinen dauernden Sitz in Putbus, vergrößerte das seit dem Jahre 1371 in Urkunden genannte Schloß mit den dasselbe umgebenden Parkanlagen, und vereinigte mit der von der Waldemarschen Linie überkommenen und ihm (1728) von Schweden bestätigten Erblandmarschallwürde seit dem Jahre 1733 auch das Präsidium des Tribunals. Von seinen sieben Söhnen starben sechs jung und unvermählt, nur der älteste, Malte Friedrich, schloß (1782) eine Ehe mit Soph. Wilh. v. Schulenburg; sein und seiner Gattin Verdienst bestand namentlich darin, den unter des Vaters Verwaltung sehr verschuldeten Grundbesitz zu entlasten und zu verbessern, zu welchem Zwecke er (1780) die Dänischen Güter veräußerte; zugleich aber führte er seit dem Jahre 1772 das Präsidium der Regierung und des Hofgerichts. Von seinen beiden Söhnen widmete sich der ältere Wilhelm Malte, der ihm in der Herrschaft Putbus folgte, gleichfalls der Verbesserung des Grundbesitzes und der Verschönerung von Putbus, indem er jenen durch den Ankauf der Herrschaft Spyker vom Grafen Brahe (1817) vergrößerte, dieses aber, in Gemeinschaft mit dem ihm befreundeten Grafen Hahn, zu einem Badeorte erweiterte. Sein durch das Studium auf der Universität Göttingen (1801) und durch viele Reisen gewecktes lebhaftes Interesse für die Wissenschaften und Künste bethätigte er durch die Gründung eines Pädagogiums, sowie durch den nach Schinkel’s Plänen ausgeführten Neubau des Schlosses und die in demselben aufgestellten Sammlungen von plastischen Darstellungen und Gemälden. Seit dem Jahre 1807 in den Fürstenstand erhoben, empfing er (1813) die Würde eines General-Gouverneurs des früheren Schwedischen Pommerns und Kanzlers der Universität Greifswald, welche Aemter er auch seit 1815 unter der Preussischen Herrschaft beibehielt und in wohlwollender Weise zur Erleichterung des beim Uebergange unter die neue Regierung schwer belasteten Landes verwaltete. Denn in ähnlicher Weise, wie bei den Schwedischen Königen, erfreute er auch bei den Preussischen Monarchen sich eines dauernden Vertrauens, sodaß ihn Friedrich Wilhelm III. zum außerordentlichen Botschafter bei der Krönung der Königin Victoria (1838) ernannte; mit Friedrich Wilhelm IV. theilte er dagegen namentlich den Sinn für die Kunst und die Naturschönheiten Rügens und entwarf in Gemeinschaft mit demselben und Schinkel den Plan zu dem Prachtbau des Jagdschlosses auf der Höhe der Granitz. Leider wurde seine Schaffensfreudigkeit durch den Tod seines einzigen Sohnes Malte (1837) getrübt; [742] infolge dessen ging die fürstliche Würde und der Majoratsbesitz der Grafschaft Putbus auf einen Sohn seiner Tochter Clotilde, vermählt an den Grafen Friedrich v. Wylich und Lottum, über, welcher ihm unter dem Namen Wilhelm Malte nach seinem Tode (26. Sept. 1854) folgte; eine Marmorstatue von Drake, in der Nähe des Schlosses, ist seinem Andenken gewidmet.

Fabricius, Urk. z. Gesch. des Fürstenthums Rügen, II, 19 ff. III, 142 ff. IV, 131 ff. – Cod. Pom. Nr. 71 ff. mit Register. – Pom. Urk. Buch, Nr. 123 ff. mit Register. – Klempin, Stammtafeln des Pom. Rüg. Fürstenhauses u. s. Nebenlinien, h. v. Dr. v. Bülow, p. 16 ff. – Fabarius, Genealogia diplomatica dynastum in Putbus, o. Gründl. Geschlechtsregister d. Herren zu Putbus, m. a. Stammbaum, 1733, Man. nach den Urkunden des Archivs zu Putbus u. den Grabdenkmälern in der Kirche zu Vilmnitz zusammengestellt, in Abschrift in Aug. Balthasars Vitae Pomeranorum, Vol. 30, wo auch, ebenso wie in den Vitae. Pom. der Univ. Samml. Vol. 60 und 95, die Leichenprogramme und anderen Parentalien des Hauses Putbus gesammelt sind. Die Abb. der ältesten Wappen finden sich in Fr. Jul. v. Bohlens Gesch. des Geschlechts v. Krassow, II, Taf. I ff. – Vgl. ferner A. G. Schwarz, Pom. Rüg. Lehnshistorie, 1740, m. Register. – Gust. v. d. Lancken, Rügensche Geschichte, 1819, Anhang S. 1–47. – Fock, Rüg. Pom. Gesch. III, 37 ff., 128 ff., 139 ff., 214 ff. – Malte Fürst u. Herr zu Putbus, ein Lebensbild v. Leopold Spreer, Director des kön. Pädagogiums zu Putbus, Berlin 1886, p. 1–68.