ADB:Richter, Christoph Philipp

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Artikel „Richter, Christoph Philipp“ von Ernst Landsberg in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 28 (1889), S. 455, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Richter,_Christoph_Philipp&oldid=- (Version vom 26. April 2024, 03:13 Uhr UTC)
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Richter: Christoph Philipp R., Rechtsgelehrter, ist am 26. August 1602 in Eisleben (Franken) geboren, wo sein Vater, ein aus Steiermark vertriebener Protestant, durch den Herzog Johann Casimir von Sachsen-Coburg als Superintendent angestellt war. Theilweise mit Unterstützung seines Landesherrn besuchte der Sohn das Gymnasium zu Coburg sowie die Universitäten Jena und Altorf; er erwarb 1622 an ersterer das Baccalaureat der Philosophie, ging dann zum Studium des Rechts über und wurde mit der juristischen Doctorwürde am 20. Mai 1630 nach einer unter Arumäus’ Vorsitz stattgehabten Disputation bekleidet; 1631 Hofgerichtsadvocat zu Jena, ward er dort 1637 Professor der Rechte, 1647 K. Pfalzgraf und rückte 1659 in die durch Ungepauer’s Tod erledigte Stellung eines Ordinarius der Facultät ein, in welcher er bis zu seinem am 31. December 1673 eingetretenen Tode verblieben ist. Von seinen zahlreichen Kindern überlebte ihn allein seine Tochter Anna Maria, seit 1648 Ehefrau des berühmten Juristen Georg Adam Struv. – R. war ein Mann von stattlicher Erscheinung und umfassender, auch in der litterarischen Production hauptsächlich auf das Praktische gerichteter Thätigkeit. Seinen Decisiones (zuerst Jena 1663) und Consilia (zuerst Jena 1665) kommt eine gewisse Autorität für die sächsisch-gemeinrechtliche Praxis ihrer Zeit zweifellos zu; eine umfassende Arbeit über das Concursrecht auf Grund der Sächsischen Constitutionen verdient gleichfalls für die gemeinrechtliche Ausbreitung dieser Lehre eingehende Beachtung; eine Menge einzelner Abhandlungen und Tracate aus dem Gebiete des Privat- und Strafrechts hat er ebenso wie die meisten Rechtsgelehrten jener Epoche aufzuweisen; schließlich sind seine Velitationes (Jena 1667) und seine interpretativen Arbeiten, hauptsächlich zu den Codex-Titeln de pactis und zu den in den Codex eingeschobenen Authentiken, erwähnenswerth.

Zeumer, Vitae professorum Jenensium, II 119–126. – v. Stintzing, Geschichte der Deutschen Rechtswissenschaft, II 150 Anm. 1.