ADB:Richter, Gottfried Lebrecht
Wetzel, Gottschaldt, Schamelius, Kirchner, Haug, Heerwagen u. A. fleißig benutzt und geschickt zusammenfaßt, ist noch heute nicht ganz unbrauchbar, wenn auch mit Vorsicht zu benutzen. Wo der Verfasser sich ein Urtheil über Dichter oder Lieder erlaubt, geschieht es vom Standpunkte der Liederverbesserer am Schlusse des vorigen Jahrhunderts. Ueber Luther’s Lieder urtheilt er S. 213, sie seien „noch immer ein gesegnetes Mittel, die Erkenntniß der Wahrheiten des Heils unter dem gemeinen Mann zu erhalten und fortzupflanzen“, und stimmt hernach S. 215 einem Recensenten bei, der der Ansicht ist, es sei „wahre verständige Hochachtung gegen den großen edeln Mann, in seinem Geiste, in seiner Kraft, mit seinem hohen Muthe, mit seiner ehrlichen geraden Seele die Kirchengesänge verbessern, neue verfertigen, als Prediger sie singen lassen, als Glied der Gemeine sie dankbar mitsingen“.
Richter: Gottfried Lebrecht R., gab ein „Allgemeines biographisches Lexikon alter und neuer geistlicher Liederdichter“, Leipzig 1804, heraus. Er war Pastor zu Mühlbeck bei Bitterfeld und später auch Senior der Ephorie Bitterfeld und starb am 7. September 1813 im 76. Lebensjahre. Das Lexikon, welches die damals vorhandenen Arbeiten zur Geschichte der Dichter geistlicher Lieder, eines