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ADB:Rosinus, Johannes

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Artikel „Rosinus, Johannes“ von Richard Hoche in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 29 (1889), S. 237–239, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Rosinus,_Johannes&oldid=- (Version vom 22. Dezember 2024, 03:29 Uhr UTC)
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Rosinus: Johannes R., eigentlich Roßfeld, namhafter Antiquar und Theologe des 16. und 17. Jahrhunderts. Er war in Eisenach im J. 1551 geboren; sein Vater war der Rector der dortigen lateinischen Schule und spätere Diaconus M. Bartholomäus Roßfeld aus Poeßneck im Voigtlande, der – geboren 1520 – in Wittenberg Luther’s und Melanchthon’s Schüler gewesen war und dort die Latinisirung seines Namens vorgenommen hatte. Den ersten [238] Schulunterricht genoß Johannes R. in Eisenach, kam aber schon 1559, als der Vater als Superintendent und herzoglicher Beichtvater nach Weimar berufen wurde, auf das Gymnasium in Weimar und gewann hier bereits die besondere Huld des Herzogs Johann Wilhelm, der ihn auch während der Studienzeit in Jena fortdauernd unterstützte (s. die Widmung der Antiquitates rom.). In Jena empfing er besonders durch Joh. Rosa, den Professor der Ethik, Logik und Geschichte, lebhafte Anregung, namentlich zu historischen und antiquarischen Arbeiten. Die Aussicht aber, nach Vollendung seiner Universitätsstudien ein geistliches oder Schulamt im Lande zu erhalten, schwand, als sein Vater, der sich an den damaligen synergistischen Streitigkeiten lebhaft betheiligt hatte, nach Johann Wilhelm’s Tode (1573) mit den andern Flacianern seiner Aemter entsetzt wurde und das Sachsen-Weimarische Gebiet verlassen mußte. So kam es, daß Joh. R. seine erste Anstellung in Regensburg, wohin sein Vater 1574 als Superintendent berufen worden war, fand; er wurde 1575 zum Conrector am protestantischen Gymnasium, dem sogenannten „Gymnasium poëticum“ vom Rathe ernannt und hat dieses Amt elf Jahre hindurch geführt. In diese Zeit fällt die Ausarbeitung seines großen Werkes, der „Antiquitates romanae“, welches er den Söhnen seines fürstlichen Gönners, den Herzögen Friedrich Wilhelm und Johann von Sachsen-Weimar, widmete. Die hierdurch angebahnte Rückkehr in die Heimath blieb jedoch unausgeführt, so lange der Vater lebte; erst in dessen Todesjahre (1586) nahm Johannes R. die Pfarrstelle, welche die Fürsten ihm boten, in Wickerstedt bei Apolda an. Hier blieb er nur sechs Jahre; bereits 1592 wurde er als Domprediger nach Naumburg berufen. In diesem Amte starb er an der Pest am 7. October 1626 (nicht 7. Januar 1619). Seine überaus werthvolle Bibliothek wurde nach seinem Tode zum Theil von Gläubigern mit Beschlag belegt, der Rest von M. Wolfgang Eylenberger nach Memleben gerettet, dort aber von herumstreifenden Soldaten vernichtet. – Von seinen Söhnen war der ältere, M. Bartholomäus R., der die väterliche Studienrichtung theilte, bereits 1611 als Conrector der Stiftsschule in Zeitz gestorben. – Rosinus’ Hauptwerk, durch welches er sich einen dauernden Namen in der Geschichte der Philologie gemacht hat, sind die „Romanarum antiquitatum libri X, ex variis scriptoribus summa fide singularique diligentia collecti“, welches, mit zahlreichen Holzschnitten versehen, zuerst 1583 in Basel erschien, später aber vielfach mit den Zusätzen und Ergänzungen des Schotten Thomas Dempster wieder aufgelegt und nachgedruckt worden ist, zuletzt in Amsterdam 1743. Die verbreitetste Ausgabe ist die letzte zu des Verfassers Lebzeiten in Leyden 1609 erschienene. Das erste Buch („de urbe et populo“) behandelt die Topographie der Stadt und die Eintheilung der Bevölkerung, das zweite, dritte und vierte Buch „de diis et eorum templis sive aedibus sacris“, „de sacerdotiis“, „de anno, mensibus et diebus“) behandeln die Sacral-Alterthümer; das fünfte Buch („de ludis, mensis sive conviviis, vestibus, nuptiis et funeribus“) handelt von den Spielen und den Privatalterthümern, Buch 6 und 7 von den Staatsalterthümern („de comitiis“, „de magistratibus“), Buch 8 und 9 vom Rechtswesen („de legibus“, „de iudiciis“), das letzte Buch („de militia“) vom Kriegswesen. – Von Rosinus’ sonstigen, meist geschichtlichen Schriften sind nur noch die „Exempla pietatis illustris seu Vitae trium Saxoniae Electorum Friderici Sapientis, Johannis Constantis et Johannis Friderici“ 1602 zu nennen; seine übrigen Arbeiten, unter denen auch mehrere Ausgaben fremder Schriften sich befinden, haben keinen besonderen Werth.

Rosinus’ eigene Angaben in der vom Januar 1580 datirten Widmung der Antiquit. rom. – J. M. Schamelii Numburgum literatum 1727, S. 71–74. – Ludovici, Schul-Historie, Theil III, S. 216 f. – Niceron, [239] Mémoires Theil XXXIII, S. 254 f. – J. F. Eckhard, Von Joh. Rosinus und dessen Schriften, 1787. – Bursian, Gesch. d. Philol. S. 249 f. – Jöcher III, 2231.