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ADB:Saxius, Christoph

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Artikel „Saxius, Christophorus“ von Richard Hoche in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 30 (1890), S. 460–461, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Saxius,_Christoph&oldid=- (Version vom 15. November 2024, 10:13 Uhr UTC)
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Saxius: Christophorus S., eigentlich Christoph Gottlob – nicht Gottlieb – Sachse, Philologe des 18. Jahrhunderts. Er wurde am 13. Jan. 1714 in Eppendorf, einem zwischen Chemnitz und Freiberg i. S. gelegenen Orte, als Sohn des dortigen Pfarrers Christoph S. geboren, wurde zuerst vom Vater unterrichtet und besuchte dann anderthalb Jahre hindurch die städtische Schule in Chemnitz; 1729 wurde er Alunmus in St. Afra bei Meißen und erwarb hier während einer sechsjährigen Schulzeit eine ungewöhnlich gute Kenntniß des classischen Alterthums. Im J. 1735 ging er nach Leipzig und beschäftigte sich hier eifrig mit dem Studium der Wolfischen Philosophie; der Einfluß J. F. Christ’s und F. O. Mencke’s, bei dem er wohnte, führte ihn bald ganz zur Philologie hinüber. Schon 1737 veröffentlichte er seine erste Schrift: „Vindiciae secundum libertatem pro Maronis Aeneide, cui manum Jo. Harduinus nuperus assertor iniecerat“, welche ein großes Aufsehen erregte und viel Anerkennung fand. Es ist dies die einzige Schrift, welche unter seinem vollen ursprünglichen Namen erschien; von jetzt an nahm er auf Christ’s Rath die Form Saxius statt des unlateinisch aussehenden „Sachsius an und legte den Vornamen Gottlob als nicht latinisirbar ganz ab. 1738 wurde er Magister und verblieb in Leipzig, theils mit Unterricht – schon seit 1736 war er Hofmeister zweier junger Grafen v. Bünau – theils mit wissenschaftlichen Arbeiten beschäftigt. Außer einer großen Zahl von Recensionen für die Leipziger Zeitschriften verfaßte er damals die Gedächtnißschrift auf seinen Landsmann, den Humanisten Heinrich Epperdorpius, welche 1745 erschien, und einige kleinere selbstständige philologische Arbeiten. 1745 und 1746 machte er eine längere Reise nach Westdeutschland und in die Niederlande, nach deren Abschluß er eine größere Arbeit „Lapidum vetustorum epigrammata et periculum animadversionum in aliquot classica marmorum συντάγματα“ 1746 veröffentlichte. Sein Plan, sich in Leipzig zu habilitiren, wurde durch das Anerbieten des niederländischen Staatssecretärs Jan de Back, die Erziehung und den Unterricht seines Sohnes zu übernehmen, durchkreuzt; nach längerem Zögern nahm S. das Anerbieten an und siedelte nach dem Haag über, begleitete dann auch seinen Zögling auf die Universitäten Utrecht und Leyden. Als der junge de Back seine Studien 1751 vollendet hatte, wurde S. die Professur der griechischen Sprache in Gröningen angeboten; aus unbekannten Gründen lehnte er dieselbe jedoch ab und folgte 1752 einer Aufforderung von Caspar Burmann, zu ihm nach Utrecht zu kommen und die Erziehung seiner Enkel zu übernehmen. Diese Stellung war für S. um so werthvoller, als die Liberalität Burmann’s, bei dem er im Hause wohnte, ihm die unbeschränkte Benutzung seiner Bibliothek und seiner sonstigen Sammlungen gestattete. Anfang 1753 wurde er, namentlich durch C. Burmann’s Verwendung, zum außerordentlichen Professor der Alterthumswissenschaft – als Nachfolger K. A. Duker’s – an der Universität in Utrecht ernannt und trat dies Amt am 1. Februar mit einer Rede „Pro antiquitatis scientia“ an. Schon nach zwei Jahren wurde er zum ordentlichen Professor der Geschichte, Beredsamkeit und griechischen Sprache ernannt; seine Antrittsrede am 18. September 1755, welche auch in holländischer Uebersetzung erschien, handelte „De artium graecarum romanarumque iudicio hodie regundo“. Wenige Jahre nachher wurde [461] S. in einen überaus verdrießlichen Handel dadurch verwickelt, daß nach dem Tode Caspar Burmann’s († 1755) ihm von Seiten der Erben desselben, namentlich von Peter Burmann (Secundus) schuld gegeben wurde, er habe aus der Bibliothek und den sonstigen Sammlungen des Verstorbenen handschriftliche und andere Schätze widerrechtlich sich angeeignet; der Streit wurde dadurch noch verschärft, daß Freunde und Anhänger beider Parteien sich hineinmischten. Auf Peter Burmann’s „Epistolae de scriniis litt. ex museo Burmann. a Chr. Saxio subreptis“ o. J., folgte Saxius’ „Justa depulsio calumniarum Burmanni“ 1761, Burmann’s „Antiklotzius“ 1762, Chr. Ad. Klotz’s „Funus Burmanni“ 1762, Saxius’ „Epistolae ad Burmannum“ 1762 u. a. m. – Das lange spätere Leben Saxius’ war ganz seiner wissenschaftlichen Arbeit gewidmet; von seinen zahlreichen Schriften sind zu nennen die „Quaestiones literariae“ 1767, „Catonis disticha melius digesta“ 1778, „Tabulae genealogicae“ 1783 f., „Scholia ad Muratori Thes.“ 1793, vornehmlich aber das verdienstvolle Hauptwerk seines Lebens, auf welchem sein dauerndes Gedächtniß beruht, das achtbändige „Onomasticon Litterarium s. Nomenclator Scriptorum“ 1775–1803. – S. starb im Alter von 92 Jahren am 3. Mai 1806 in Utrecht. Von seinen vier Söhnen hat sich einer als Jurist bekannt gemacht: Friedrich S., Professor der Rechte in Deventer, † in Amersfoort am 3. März 1830.

Th. Chr. Harles, Vitae philologorum I, 223–246. – Vollständiges Schriftenverzeichniß – 46 Nummern – mit biographischen Notizen von S. selbst im Onomasticon VIII, 24–47.