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ADB:Schaper, Johann Ernst

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Artikel „Schaper, Johann Ernst“ von Karl Ernst Hermann Krause in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 30 (1890), S. 575, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Schaper,_Johann_Ernst&oldid=- (Version vom 23. Dezember 2024, 00:20 Uhr UTC)
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Schaper: Johann Ernst S., † am 11. Januar 1721 als Senior der Universität zu Rostock, war am 26. April 1668 zu Küstrin als Sohn des Syndikus der neumärkischen Städte geboren, studirte in Frankfurt a. O., reiste durch Deutschland und Holland und promovirte 1689 in Frankfurt als Dr. med. Noch in demselben Jahre wurde er Leibarzt bei dem Administrator von Merseburg, Christian I., Herzog zu Sachsen, und blieb in dieser Stellung auch bei Christian II. Im December 1691 berief Herzog Gustav Adolf von Mecklenburg-Güstrow ihn als ordentlichen Professor der Medicin nach Rostock, wo er am 16. Juni 1692 eingeführt wurde und neben der Medicin mit Vorliebe Experimentalphysik las. Wegen neuer Instrumente dazu machte er 1698 selbst eine Reise nach Holland; 1701 ernannte ihn die Societät der Wissenschaften in Berlin zum Mitgliede. Aerztlichen Beirath hatte er gelegentlich dem Herzoge Gustav Adolf, dem königlichen Hofe zu Berlin und dem zeitweilig in Stralsund sich aufhaltenden polnischen Könige Stanislaus zu leisten. 1705 wurde er erster Leibarzt des Herzogs Friedrich Wilhelm von Mecklenburg-Schwerin neben seiner Professur, und erhielt 1710 den Titel Hofrath mit der Verpflichtung, in jedem Frühjahr und Herbst zum Herzog zu kommen und mit dessen übrigen Leibärzten über dessen Gesundheitszustand zu berathen. Er bekam dafür freie Reise und Beköstigung nebst einer festen Vergütung von 500 Reichsthalern für das Jahr. 1713 übernahm ihn Herzog Karl Leopold bei der Thronbesteigung in seinen Dienst, und hier wußte S., den seine Gegner als „einen aufgeblasenen Mann“ schilderten, während des Haders des Herzogs mit der Stadt Rostock, als jener, um Rath und Bürgerschaft besser zu zwingen, seine Residenz in Rostock hielt, sich ihm unentbehrlich zu machen, vermuthlich durch die übliche Einbläserei gegen die auf ihre Privilegien sich steifende Stadt. Als die verrufene Gewaltherrschaft des Herzogs begann, wurde S., ohne irgend etwas von der Verwaltung zu verstehen, 1715 zum wirklichen Regierungsrathe mit 1000 Rthlr. Gehalt (neben seiner Professur) und 1718 sogar zum wirklichen Geheimrathe ernannt. Er ist neben v. Petkum (s. A. D. B. XXV, 515), Schöpfer, Luben v. Wulfen und Tiedemann Mitträger der zum Theil aberwitzigen, zum Theil gehässigen Maßregeln dieser Regierung. Als die Ritterschaft und die Stadt Rostock endlich eine kaiserliche Execution herbeigeführt, und die kaiserliche Commission, welche die Landesregierung zeitweilig übernehmen sollte, 1719 in Rostock erschien, und der Herzog nun im Mai zunächst nach Pommern floh, wurde S. mit den anderen Geheimräthen in Ungnaden von ihm entlassen. Im November trat er darauf seine Professur wieder an, die er bis zu seinem Tode beibehielt. Seine Schriften zählt Blanck auf.

Die älteren Quellen bei Jöcher, IV, S. 209 f. und Krey, Andenken an die Rostock’schen Gelehrten IV, S. 55. – E. J. F. Mantzel der Aeltere, Mecklenb. Bibliotheque, Andre Ordn., 1729. – Auf archiv. Nachrichten fußen Lisch, Mecklenb. Jahrbb. 13, S. 220 f. und Blanck, Die mecklenb. Aerzte, S. 45 f. (wo S. 46, Z. 1 oben, 1689 zu lesen).