Zum Inhalt springen

ADB:Schenk, Jakob

aus Wikisource, der freien Quellensammlung

Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Schenk, Jakob“ von Georg Müller in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 31 (1890), S. 49–51, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Schenk,_Jakob&oldid=- (Version vom 22. Dezember 2024, 12:24 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
Band 31 (1890), S. 49–51 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
Jacob Schenck in der Wikipedia
Jacob Schenck in Wikidata
GND-Nummer 100332269
Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|31|49|51|Schenk, Jakob|Georg Müller|ADB:Schenk, Jakob}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=100332269}}    

Schenk: Jakob S., evangelischer Theolog, war zu Waldsee in Württemberg um 1508 geboren. Im Sommersemester 1526 an der Universität Wittenberg unter Justus Jonas’ Rectorat immatriculirt, trieb er neben der Theologie mit Eifer und Erfolg humanistische Studien, hörte auch die Vorlesungen des Mathematikers M. Johann Volmar, dem er als Famulus näher trat, und erwarb sich die Magister-, 1536 die theologische Doctorwürde. Nachdem er längere Zeit an der Wittenberger Stadtschule, sowie Zöglingen aus angesehenen Familien Unterricht ertheilt, seit 1534 auch vielfach gepredigt hatte, wurde er im Sommer 1536 nach Freiberg an den Hof Herzog Heinrich’s berufen, der sich damals für die evangelische Lehre entschied und dem schmalkaldischen Bunde beitrat. Nur ungern verließ S. die Universitätsstadt. Zudem erwarteten ihn beim Antritt seines Amtes eine Reihe von Auseinandersetzungen, welche durch den Einspruch Herzog Georg’s und die von Georg v. Carlowitz vertretene Forderung der bischöflichen Weihe veranlaßt waren. Aber nach Beilegung derselben wurde, besonders wegen seiner Beliebtheit als Kanzelredner, seine ursprünglich auf höchstens ein halbes Jahr in Aussicht genommene Stellung eine dauernde und am Pfingstsonnabende des Jahres 1537 erhielt der noch nicht Dreißigjährige den Auftrag zur Visitation des Ländchens unter Verleihung des Titels eines Obersuperattendenten. Im Zusammenhange mit dieser Thätigkeit veranlaßte er einen Conflict, durch den er seinem Lehrer und Gönner Melanchthon manche bange Stunde bereiten sollte. Im Gegensatze zu der ihm vorgeschriebenen Visitationsordnung von 1528 trug er Bedenken, den Schwachen im Glauben das Abendmahl noch eine Zeit lang unter einer Gestalt zu reichen und forderte für den zu veranstaltenden Neudruck die Weglassung der betreffenden Stelle. Als Melanchthon auf eine Anfrage hin, namentlich mit Rücksicht auf Herzog Georg, den früheren Standpunkt festhielt, sandte S. dessen Schreiben an den Kurfürsten. Dieser ordnete eine Untersuchung an, die sich längere Zeit hinzog, schließlich aber infolge von Luther’s Vermittlung und Erkrankung resultatlos verlief, ohne daß sich das von Melanchthon gefürchtete Unwetter über diesen entladen hätte. Unterdessen machte sich S. durch sein selbstbewußtes Auftreten auch bei Luther verdächtig. Er hatte seinen Bruder Michael, der nach einem dürftigen Wittenberger Studium das Amt eines Schichtmeisters in Joachimsthal bekleidete, im Kirchendienste unterzubringen versucht. Dazu riefen seine Beziehungen zu M. Georg Karg, der wiedertäuferischen Anschauungen zuneigte, bei Luther Bedenken [50] bezüglich der Rechtgläubigkeit seines Schützlings hervor, die durch mehrfache Warnungen bestärkt wurden. Da brach im Sommer 1538 in Freiberg eine durch mehrfache eigenmächtige Maßregeln entstandene Verstimmung in hellen Flammen aus. Von Seiten des Raths und der Gemeinde wurde der Superattendent beschuldigt, er habe durch seine Herrschsucht eine Reihe tüchtiger Männer aus der Stadt vertrieben; mit dem Rector Johann Rivius (s. A. D. B. XXVIII, 709) hatte er sich wegen der Einrichtung des Unterrichts überworfen, die Geistlichkeit klagte ihn an, er habe das Recht der Spendung des Altarsacraments den übrigen Stadtkirchen verweigert und dem Dome vorbehalten; namentlich hielt ihm sein Nachfolger im Hofpredigeramte, Paul Lindenau, vor, daß er in seinen Predigten die Bedeutung des Gesetzes schmälere, ein Vorwurf, der schon längere Zeit gegen ihn erhoben worden war und jetzt vom Rathe mit dem Ausspruche belegt wurde: „Thue, was du willst, glaube nur, so wirst du selig“. Die von Herzog Heinrich mit der Untersuchung der Angelegenheit beauftragten Visitatoren fanden, daß Schenk’s Stellung in Freiberg unhaltbar geworden war. Da man ihn aber wegen seiner Beredtsamkeit hochschätzte und auch die Herzogin Katharina für ihn eintrat, so wurde seine anderweitige Verwendung beschlossen, umsomehr als von Anfang an seine Thätigkeit in Freiberg nur vorübergehend hatte sein sollen. S. erhielt den ehrenvollen Ruf als Hofprediger des Kurfürsten. Am 3. Juli 1538 traf er in Weimar ein. In demselben Herbste finden wir ihn noch in dem Hoflager zu Torgau und Lochau. Schnell hatte er den Kurfürsten, wie dessen Umgebung, durch seine Beredtsamkeit für sich gewonnen. Aber wieder liefen über sein eigenmächtiges Auftreten, seine Eitelkeit, seine Stellung zum Gesetze mancherlei Klagen bei Luther ein, die dieser bei persönlichem Zusammentreffen in Lochau und Eisenach bestätigt fand, ohne mit seinen Ermahnungen und Warnungen Erfolg zu haben. Dagegen verkehrte S. sehr freundschaftlich mit Melanchthon bei Gelegenheit des Friedensconvents zu Frankfurt a. M. im Februar 1539.

Als im folgenden Frühlinge Herzog Heinrich die Reformation in dem nach Herzog Georg’s Tode ihm zugefallenen Herzogthum einführte, erwachte in S. die Hoffnung auf Anstellung in demselben. Er bat den Kurfürsten um seine Entlassung und erschien plötzlich in Leipzig, wo er zunächst im Beghinenhause, später im Franziscanerkloster Wohnung nahm. Hatte er in der Universitätsstadt, in der sich bisher die Reformation nur langsam und unter Schwierigkeiten vollzogen hatte, einen günstigen Boden für seine Thätigkeit und seinen Ehrgeiz zu finden gehofft, so stellten sich ihm bald mancherlei Hindernisse in den Weg. Zwar erlangte er die Erlaubniß zum Halten von Vorlesungen, aber er soll auf dieselben keinen großen Werth gelegt haben, weil sie nicht genügend bezahlt wurden. Dagegen wußte der Superintendent Pfeffinger ihn von den Kanzeln der städtischen Kirchen fernzuhalten, weil er ihn wegen mannichfacher, ihm zugegangener Warnungen für verdächtig hielt. Einflußreiche Freunde setzten es schließlich durch, daß S. in den Hofhalt des Herzogs August, der damals unter Rivius’ Leitung in Leipzig studirte, als Hofprediger eintrat. Als aber der Prinz kurz darauf nach Dresden übersiedelte, erhielt er eine Professur in der theologischen Facultät mit einem Jahresgehalte von 150 Gulden. Am 10. August 1542 disputirte er sich pro loco ein und gab einen glänzenden Schmaus. Wie er als Prediger in der kleinen Capelle der Pleißenburg trotz der kurzen Zeit seiner Wirksamkeit eine anhängliche Gemeinde um sich gesammelt hatte, so fanden seine Vorlesungen bei den Studenten rasch Anklang. Aber durch sein eigenmächtiges Auftreten und Auflehnen gegen die Universitätsgesetze wurde er in eine Reihe von Streitigkeiten verwickelt, die für ihn um so verhängnißvoller wurden, als sein Gönner, Herzog Heinrich, gestorben war. Die während Herzog Moritz’ [51] Abwesenheit mit der Regierung betrauten Räthe entzogen ihm infolge einer Disputation den Gehalt und das Recht theologische Vorlesungen zu halten. Auch die ihm im Franciscanerkloster überlassene Wohnung mußte er räumen. Er wandte sich nach Wittenberg, wo er aber von Luther nicht vorgelassen wurde. Kurz darauf erscheint er als Hofprediger Kurfürst Joachim II. von Brandenburg. Aber auch hier blieb er nicht lange. Sein Weggang mag wohl durch die Forderung der Kurfürstin-Mutter Elisabeth veranlaßt worden sein. Im J. 1546 wird er noch erwähnt. In Engelsdorf bei Leipzig soll er durch Hunger seinen Tod selbst veranlaßt haben. – Im J. 1540 hatte sich S. nach mehreren vergeblichen Werbungen in Wittenberg mit Hans Contzel’s Tochter in Torgau vermählt und vom Rathe die übliche Verehrung an Kötzschberger und Rheinwein erhalten.

Schenk’s Schriften gehören in das Gebiet der praktischen Theologie. Eine Abhandlung „Ueber die Buße“ (1539), gegen Georg Witzel gerichtet, fand den Beifall Luther’s und Melanchthon’s. Dagegen erhob sich gegen die Drucklegung seiner Predigten seitens der Wittenberger mehrfacher Widerspruch, so 1539, als die Herausgabe, nach erfolgter Billigung durch Melanchthon, von Luther verhindert wurde, so 1542 und 1543, als die Erlaubniß zum Verkaufe nach einer Reihe langwieriger Auseinandersetzungen nur auf wiederholte, energische Proteste dem Drucker Wohlrab in Leipzig ertheilt wurde. Die Predigten beschäftigen sich vorwiegend mit dem Katechismus und den Evangelien.

J. K. Seidemann, Dr. Jakob Schenk, der vermeintliche Antinomer, Freibergs Reformator, Leipzig 1875, wo Schenk’s Schriften aufgezählt und beschrieben werden. – J. Köstlin, Martin Luther. Sein Leben und seine Schriften. 2. Aufl. Elberfeld 1883. 2. Band. – G. Kawerau, Der Briefwechsel des Justus Jonas, Halle 1884, 2 Bände. – G. Kawerau, Johann Agricola von Eisleben, Berlin 1881. – Th. Kolde, Analecta Lutherana, Gotha 1883. – C. A. H. Burkhardt, Geschichte der sächsischen Kirchen- und Schulvisitationen, 1525–1545, Leipzig 1879. – Dibelius und Lechler, Beiträge zur sächsischen Kirchengeschichte, Leipzig 1882, 1. Heft, S. 159–163. – Ueber Schenk’s Antinomismus: Georg Müller, Paul Lindenau, Leipzig 1880, S. 49 ff. – Zu vergleichen ist auch J. Heidemann, Die Reformation in der Mark Brandenburg. 1889. S. 263 ff.