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ADB:Sobius, Jakob

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Artikel „Sobius, Jakob“ von Richard Hoche in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 34 (1892), S. 529–530, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Sobius,_Jakob&oldid=- (Version vom 12. Dezember 2024, 04:48 Uhr UTC)
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Sobius: Jakob S. (Sob), Humanist des 16. Jahrhunderts. Er war um das Jahr 1493 in Köln a. Rh. als Sohn einer dort einheimischen Familie geboren, empfing daselbst seine erste Bildung und wurde dann am 10. Juni 1508 bei der Kölner Universität immatriculirt. Er gehörte hier zur Bursa Corneliana, an der damals u. a. J. Gruther und J. Greselius als hochangesehene humanistische Lehrer wirkten. 1510 erlangte S. die Würde eines Baccalaureus, scheint aber bald darauf Köln verlassen und auswärtige Humanisten aufgesucht zu haben. Wahrscheinlich war er 1513 bei J. Aesticampius (Sommerfeld) in Kottbus, sicher zu Anfang des Jahres 1514 bei Mutianus Rufus (s. A. D. B. XXIII, 108) in Gotha, dem er über den Fortgang der Reuchlinischen Sache berichtete. Mutianus berichtet von ihm in einem Briefe an Urbanus vom 7. Januar 1514: „ipse (J. S.) pollebat elegantia quadam ingenii, etsi facie esset Hebraeus“. Während der Jahre 1514 und 1515 lehrte S. in Freiberg in Sachsen an der von Aesticampius daselbst begründeten und geleiteten Schule, im März 1516 wurde er in Köln unter dem Vorsitze seines Lehrers Greselius zum Magister promovirt. Kurz vorher hatte er seine Erstlingsschrift erscheinen lassen: „Vita beati Antonii monachi Aegyptii … in latinam linguam quam elegantissime traducta“, mit einer Vorrede: „Ex Diatriba nostra Corneliana“. In dieser dem Propst von St. Kunibert, Andreas von Benraidt, gewidmeten Schrift giebt er seiner Hinneigung zu Reuchlin und seiner Partei bereits offenen Ausdruck. Im Herbste 1516 wird er als eifriger Lehrer der Kölner Jugend „in arte humanitatis“ erwähnt, der u. a. auch die damals ergangenen günstigen Bescheide der römischen Curie in der Reuchlinischen Streitsache vor Freunden und Feinden im Dom zu Köln verlas. – Während der nächsten Jahre wendete er sich juristischen Studien zu; 1519 war er bereits Doctor der Rechte. In diesem Jahre war er mit dem Grafen Hermann von Neuenahr (Nuenar) in Frankfurt a. M. und erließ in Gemeinschaft mit demselben gelegentlich der Wahl Karl’s V. eine offene Erklärung an diesen, „gewissermaßen ein Manifest des Humanismus und der damit verbundenen, durch Hutten angeregten deutschen Nationalpartei“. Die erste der beiden Reden, welche diese Erklärung bilden, ist vom Grafen Nuenar im Namen der studirenden Jugend Deutschlands verfaßt, die zweite ist eine von S. im Namen des deutschen Adels an Karl V. gerichtete Ermahnung. Während die erste, nach des Verfassers Art ziemlich dilettantisch ausgeführt, in dem Verlangen der Entfernung Hochstraten’s gipfelt, behandelt S. seine Aufgabe gründlicher, [530] und verlangt vornehmlich Karl’s Schutz gegen die finanzielle Ausbeutung Deutschlands durch Rom und Italien. Kirchenreformatorische Gedanken finden sich in den Reden nicht. – Dieser in zahlreichen Drucken durch ganz Deutschland verbreiteten Schrift ließ S. im Jahre 1520 ohne Nennung seines Namens eine weitere, ganz in Hutten’schem Sinne gehaltene folgen, „die heftigste Schrift, die je ein Kölner gegen Rom geschrieben hat“, unter dem Titel „Philalethis civis Utopienis dialogus de facultatibus Romanensium nuper publicatis: Henno rusticus.“ Es ist eine Schmähschrift gegen die das Geld aus Deutschland ziehenden Ablaßcommissare, besonders gegen den Legaten Johannes Angelus Arcimbold, den Bevollmächtigten für die Erzdiöcesen Köln und Trier. „Die Waffen, mit denen S. in dieser Schrift Rom bekämpft sind die der nationalen Indignation und des cynischen Spottes; sie sind „„fleischlich““ und nicht aus der Rüstkammer des Wortes Gottes und des heiligen Geistes“ (Krafft). S. scheint damals nebst seinen Freunden Caesarius und Graf Nuenar der Führer des Kölnischen Humanismus gewesen zu sein; bald aber, namentlich nach Hutten’s, der ihn noch 1520 aufgesucht hatte, Tode zog er sich mehr und mehr von dem öffentlichen Auftreten gegen Rom zurück. Die Bursa Corneliana, in der er erzogen war und der er später als Lehrer angehörte, ging 1523 ein; in demselben Jahre wurde S. in das ehrenvolle Amt eines städtischen Orators d. h. Gesandten gewählt und wandte sich nun wieder mehr philologischen Arbeiten zu: 1524 erschien seine lateinische Ausgabe des Josephus. Im Jahre 1525 wurde er vom Rathe mit einer Reform der Kölner Universität beauftragt, ein Beweis, welches Ansehen er sich erworben hatte; er vermochte jedoch nicht, dem Auftrage zu entsprechen und die entgegenstehenden Hemmnisse zu überwinden, zumal selbst die Studentenschaft in noch erhaltenen Drohbriefen sich gegen ihn wendete. Schwer erkrankt und zuletzt erblindet lebte S. das letzte Jahr seines Lebens in der mildthätigen Pflege seiner wohlwollenden Freunde; er starb in Köln Ende 1527 oder ganz im Anfange 1528. Daß Sobius’ Andenken auch in Sachsen bewahrt geblieben ist – mehr als am Rheine –, beweist die Stelle in Moller’s Freiberg. Theatr. chronic., welche Krafft S. 240 mittheilt. – Von seinen schriftstellerischen Arbeiten verdienen außer den oben angeführten noch eine Ausgabe des Livius und der Vita des Eremiten Paulus von Hieronymus genannt zu werden.

C. Krafft, Mittheilungen aus der Niederrheinischen Reformationsgeschichte, in der Zeitschrift des Bergischen Geschichtsvereins VI (1869), 193 ff., besonders 228–240. Die bezügliche Quellenangabe bei Eckstein ist irreleitend. – Zedler’s Universallexikon XXXVIII, Sp. 160.