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ADB:Staphylus, Friedrich

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Artikel „Staphylus, Friedrich“ von Paul Tschackert in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 35 (1893), S. 457–461, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Staphylus,_Friedrich&oldid=- (Version vom 23. November 2024, 09:57 Uhr UTC)
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Staphylus: Friedrich St., protestantischer Theologe, dann Convertit, † 1564. Die Bedeutung dieses Mannes liegt in seiner Königsberger und in seiner Ingolstädter Wirksamkeit; durch jene hat er als theologischer Professor und herzoglicher Rath von 1546 bis 1551 die Verhältnisse der eben gestifteten Königsberger Universität erheblich verschlechtert, durch diese von 1560–1564 als römisch-katholischer Streittheologe den Protestantismus bitter bekämpft. – St. stammt aus Osnabrück, wo sein Vater Lüdeken Stapellage (woraus der Sohn „Staphylus“ machte) Amtmann des dortigen Bischofs war; seine Mutter Anna, geborene Birkmann, gehörte einem angesehenen Danziger Geschlechte an. Früh verwaist, erfreute er sich besonders der Fürsorge seines Danziger Oheims, Eberhard Birkmann, welcher ihn mit sich auf Reisen nahm. So kam St. nach Danzig zu seinen Verwandten; von da begab er sich nach Littauen zu einem Vetter, wo er littauisch und russisch lernte (weshalb er später von Vielen für einen Littauer gehalten wurde). Die nächste Universität, welche er von hier aus zu seiner wissenschaftlichen Ausbildung aufsuchen konnte, war Krakau; dort studirte er und bemächtigte sich gleichzeitig der polnischen Sprache. Durch Beziehungen zu einem Osnabrücker Landsmann, welcher in Italien lebte und später in die Dienste der Curie trat, gelang es St. sodann, von Krakau nach Padua überzusiedeln, wo er zwei Jahre Theologie und Philosophie studirte. 1533 kehrte er nach Danzig zurück; begab sich aber einige Jahre später nach Wittenberg, wo er volle zehn Jahre (bis 1546) den Studien oblag und (1541) als [458] Magister der freien Künste promovirte. Durch Melanchthon’s Unterstützung wurde es ihm möglich, sich durch Unterricht diese lange Zeit hindurch seinen Lebensunterhalt zu verdienen. Da er die Achtung und Liebe Aller, die ihn näher kennen lernten, sich zu erwerben wußte, so ist es nicht verwunderlich, daß Melanchthon ihn 1541, als er Magister geworden war, bei gegebener Gelegenheit dem Herzoge Albrecht von Preußen als einen „gottesfürchtigen, in christlicher Lehre wohl gelehrten und andern löblichen Künsten und Sprachen“ erfahrenen Mann empfahl. Als darauf in Königsberg am 15. Mai 1545 der Professor der Theologie Stanislaus Rapagelanus starb, und der Herzog Albrecht selbst bei seinem Besuche in Wittenberg am 9. December 1545 über die Besetzung der Königsberger theologischen Professur mit Melanchthon und Anderen Rath pflog, müssen die Wittenberger Reformatoren den Magister Staphylus derartig empfohlen haben, daß seine Berufung nach Königsberg perfect wurde. Indeß machte sich St. zunächst nur auf kurze Zeit verbindlich; ja, er ließ sich in seinem Berufungsschreiben sogar die Zusage geben, daß er, falls im Lande Preußen Irrthümer in Religionssachen vorfallen würden, nicht mehr an den Dienst des Herzogs gebunden sein solle. Man fragt, woher diese Klausel? Wahrscheinlich floß sie nicht bloß aus dem Grunde, weil in Königsberg eine reformirte Partei das dortige lutherische Kirchenwesen bedrohte und, falls sie siege, die Lutheraner verfolgen würde, sondern vielmehr deshalb mag St. seine Thätigkeit für Königsberg nur verclausulirt versprochen haben, weil er innerlich bereits an der dogmatischen Uneinigkeit der Protestanten Anstoß nahm und den Rücktritt in die päpstliche Kirche sich offen halten wollte. Gehen wir seiner Königsberger Wirksamkeit nunmehr näher nach.

St. war, als er 1546 sein dortiges Lehramt antrat, in der öffentlichen Lehre noch Lutheraner, ja, ein so correcter, daß man Sätze der Concordienformel zu lesen meint, wenn man z. B. seine akademische Disputation von der Rechtfertigung („Disputatio de justificationis articulo“, P. Tschackert, Urkundenbuch zur Ref.-Gesch. Preußens [1890] III, Nr. 2002) vor sich hat. („Est … justificatio: justitia Christi … omni credenti ad justitiam imputata, at non infusa“, These 25 und 29; „fides nequaquam causa est merens (justificationis), quia simpliciter passive se habet fides“, These 32 u. s. w.) Allein die Hoffnungen, welche Herzog Albrecht und die Wittenberger Gönner auf St. gesetzt hatten, rechtfertigte er durchaus nicht: auf dem Katheder verstand er, wie sein damaliger Zuhörer Martin Chemnitz berichtet, weder gründlich noch bestimmt vorzutragen, und schon nach zwei Jahren hatte er seine Lehrthätigkeit in Königsberg so satt, daß er Michaelis 1548 nicht mehr zur Wiederaufnahme seiner Vorlesungen zu bewegen war. Dazu kam, daß St. durch einen Streit mit Gnapheus, dem berühmten holländischen Humanisten, der damals in Königsberg als Leiter eines Pädagogiums und als außerordentlicher Professor an der Universität wirkte, aber auf diesen Streit hin aus der Kirche ausgestoßen und aus dem Lande Preußen vertrieben wurde, an der Universität geradezu sich unmöglich machte. Dieser Streit, welcher kirchengeschichtlich dadurch interessant ist, daß hier zum ersten Male ein lutherisches Kirchenregiment eine feierliche Excommunication nach Analogie des römischen Excommunicationsverfahrens vollzog, ist ausführlich nach den Quellen erzählt bei P. Tschackert, Urkundenbuch u. s. w. (1890) I, S. 329–336. Wir heben hier nur das für St. Charakteristische heraus. Gnapheus, der geistvolle, aber dogmatisch überhaupt nicht interessirte Pädagoge, hatte in Königsberg viele Neider und Feinde; am meisten scheinen ihm die angestellten ordentlichen Professoren, unter ihnen obenan St., Schwierigkeiten bereitet zu haben. So sollte er 1546, obgleich er bereits seit 1541 daselbst wirkte, zur Abhaltung einer öffentlichen Disputation gedrängt werden, als ob er sich [459] erst jetzt als akademischer Lehrer zu legitimiren hätte. Er kam dem Drängen aber nach. Um die ihm unterstellte Jugend zum theologischen Studium anzuregen, wählte er dafür das Thema „de scripturae sacrae studio“. Diese Thesen handeln von der Nothwendigkeit der Gottes- und Selbsterkenntniß, und daß man diese nur der heiligen Schrift entnehmen könne. Auf Veranlassung des St. aber wurden diese Thesen vom Senate der Universität abgelehnt, weil Gnapheus kein Recht habe, theologische Disputationen zu halten. Das bot man dem Manne, welcher seit Mai 1545, wo der Vorgänger des St. starb, bis zur Ankunft des St., Sommer 1546, aushülfsweise theologische Vorlesungen gehalten hatte! Darauf hin ließ Gnapheus diese Thesen fallen und schrieb andere „de discrimine coelestis doctrinae et philosophiae“. Ueber diese disputirte er wirklich und verfocht darin den Gedanken, daß zwar ein wesentlicher Unterschied zwischen Philosophie und evangelischer Wahrheit bestehe, und beide deshalb nicht mit einander vermischt werden dürften, daß aber die Philosophie, weil ihr die rechte Gotteserkenntniß fehle, auf die Religion angewiesen sei. Obgleich diese Thesen, wie selbst Melanchthon und Joachim Camerarius später dem Sabinus bezeugten, nichts Anstößiges enthielten, wurde doch Gnapheus bei dem Herzoge der gröbsten religiösen Irrthümer, ja sogar der Verspottung der Sacramente beschuldigt, so daß er selbst die Entscheidung des Fürsten in dieser Sache anrief. So kam es zu einer ketzerrichterlichen Verhandlung gegen ihn. Dr. theol. Brießmann, welcher als „Präsident des samländischen Bisthums“ damals die bischöfliche Amtsgewalt hatte, leitete den Proceß; ein ungenannter Autor – es war kein anderer als St. selbst – formulirte „acht Anklageartikel“. Das Resultat des Processes aber war die feierliche Excommunication des Gnapheus durch Brießmann am 9. Juni 1547 und seine Austreibung aus dem Lande Preußen durch den Herzog. Dieser hat später die Schmach, welche man Gnapheus angethan hatte, wieder auszulöschen gesucht und mit dem schwer geprüften Gelehrten sich versöhnt; aber auf St. bleibt die Schmach sitzen, daß er, der innerlich bereits stark katholisirte, aus Eifersucht und Streitsucht dahin gewirkt hat, daß der angesehene College wegen theologischer Haarspaltereien Amt und Brot verlor. Daß St. schon damals innerlich vom Lutherthum sich abwandte und dem römischen Sacramentsbegriff zustimmte, ersieht man aus einer Gegenthese, welche er gegen Gnapheus geschrieben hat; da sagt er „coena dominica est efficax et verum corpus et sanguis Christi, etiamsi participantium credat nemo“; – also das Sacrament eine rein äußerliche Handlung, actio externa! Dazu paßt dann als Voraussetzung der Begriff der Kirche als äußerlicher Sacramentsanstalt. (Vgl. Tschackert a. a. O. I, 332.) In der Gunst des Herzogs hatte sich St. aber sicher zu erhalten gewußt; noch am 21. October 1548 wünschte der Fürst, daß der Senat der Universität mit St. verhandele, um ihn zur Fortsetzung der theologischen Vorlesungen zu bestimmen. Das war aber vergeblich; doch blieb St. zunächst als „Rath“ im Dienste des Herzogs, bis der osiandristische Streit ihm den Aufenthalt in Königsberg verleidete. Er verließ 1551 Königsberg für immer und siedelte 1552 (nicht schon 1551) nach Breslau über, wohin er schon seit 1549, als er dort am 29. October 1549 die Tochter des lutherischen Reformators Heß, Namens Anna, geheirathet hatte, Beziehungen unterhielt. Auf der Reise dahin verblieb er den Winter 1551 zu 1552 in Danzig und schrieb hier bereits vom Standpunkte der römisch-kirchlichen Tradition eine Gegenschrift gegen Osiander, welche unter dem Titel „Synodus sanctorum patrum antiquorum contra nova dogmata Andreae Osiandri“ in Nürnberg 1553 ans Licht trat; in ihr bekämpfte er bereits die evangelische Lehre von der perspicuitas scripturae sacrae und forderte an ihrer Statt eine authentische kirchliche Auslegung der Bibel. So ist es denn nunmehr nicht auffällig, daß der Mann, welcher in seinem [460] Denken zur römischen Kirche gehörte, auch äußerlich den Schritt that, durch welchen er seine Zugehörigkeit zu ihr documentirte. Von schwerer Krankheit befallen, empfing er in Breslau gegen Ende des Jahres 1552 das Abendmahl nach römischem Ritus, unter einer Gestalt, aus den Händen eines Geistlichen am dortigen Dom; ein Bekenntniß, das er dabei ablegte, verschaffte ihm völlige „kirchliche Rehabilitation“. Nach seiner Genesung trat er in die Dienste des Bischofs von Breslau und wirkte in Neiße, der Residenz des Bischofs, für Schulzwecke, wurde 1554 von Ferdinand I. zum „Rath“ ernannt und in kirchlichen Ausgleichsverhandlungen als theologischer Geschäftsträger vielfach verwandt. Auch der baierische Herzog Albrecht V. bediente sich seiner Dienste zu ähnlichen Zwecken, und dem Salzburger Erzbischofe Martin und dem Augsburger Bischofe Cardinal Otto stand St. nahe. Begreiflich, daß diese Würdenträger in diesem Convertiten ein hochwichtiges Werkzeug für die Auseinandersetzungen mit dem Protestantismus erblickten und ihn für Höheres ausersahen. Durch Vermittlung solcher Kreise kam es, daß St. durch den Salzburger Bischof in besonderem päpstlichen Auftrage, nachdem er sich selbst wegen seines ehelichen Standes um Dispens an den Papst gewandt hatte, zum Doctor der Theologie promovirt wurde (1559, 19. Mai). Der Herzog Albrecht von Baiern aber berief ihn auf Wunsch des Jesuiten Canisius an die Universität zu Ingolstadt mit Lehrauftrag für Geschichte und Humaniora, aber auch für Theologie. Feierlich mit 60 Pferden eingeholt, zog St. im Mai 1560 in Ingolstadt ein. Die Bedenken, welche die theologische Facultät daselbst gegen die Zulassung eines beweibten Laien zu theologischen Vorlesungen hegte, wurden mit der päpstlichen Dispensation beschwichtigt. Der eigentliche Zweck der Berufung des St. nach Ingolstadt war aber die im jesuitischen Sinne zu betreibende Reorganisation der Universität. Dazu wurde St. noch in demselben Jahre zum Superintendenten (Curator) derselben ernannt, und nun begann die jesuitische Reaction, obgleich die in ihren Privilegien verletzte Universität sich aufs äußerste dagegen widersetzte. Auch auf Kaiser Ferdinand’s Verhältniß zum Trienter Concil hat St. einen nicht unwesentlichen Einfluß ausgeübt, und selbst einmal für die Curie (1561) ein Gutachten, welches das Trienter Concil betraf, abfassen müssen. Hierbei war er es, der die Erlaubniß des Laienkelches und der Priesterehe als die wichtigsten Zugeständnisse bezeichnete, durch deren Gewährung die Gemüther in ketzerischen Gegenden Deutschlands beruhigt werden würden.

Dem Protestantismus gegenüber ist St. in seinen zahlreichen Streitschriften nicht müde geworden, die Unsicherheit und Zwiespältigkeit desselben darzuthun; aber eine innerlich religiös gegründete Position hat er ihm nicht gegenübergestellt. Er hat sich in den Schutz der römischen Kirche geflüchtet, unter deren Autorität er sich geborgen fühlte; und so fanatisch war er ihr ergeben, daß er in seinem von Ferdinand im Juli 1563 bestätigten Testamente seine eigenen Kinder mit Enterbung bedrohte, falls sie vom katholischen Glauben abträten. Wie seine Lebenslaufbahn seit 1553 zeigt, hat es ihm an Aufmunterung und Anerkennung von Seiten der römischen Priester und Fürsten nicht gefehlt: im J. 1562 sandte ihm der Papst einmal durch den Cardinal Carlo Borromeo ein Gnadengeschenk von 100 Gulden; in demselben Jahre erhob ihn Kaiser Ferdinand in den Adelstand, und der Herzog von Baiern belehnte ihn 1563 mit dem Hahnhof in Ingolstadt. In diesem Jahre aber erkrankte er schwer zu Innsbruck, wo er sich lange Zeit in der Nähe des Kaisers aufhielt, erholte sich nur vorübergehend und starb am 5. März 1564 zu Ingolstadt.

In den „Unschuldigen Nachrichten“, Jahrgang 1716, findet sich sein Bild (mit der Jahreszahl „1565“); es zeigt ihn als älteren Mann mit weichem [461] Gesichtsausdruck und vollem Barte, im Ornat eines katholischen Geistlichen mit einem Barett auf dem Haupte. Darunter die Unterschrift:

„Staphil war erst ein luttrisch Man,
„Darnach nam er das Papstthum an –
„Verleugnet Christum und sein Wort –
„Kam an Iscariotes Ort –
„Tät’s Christentum schändlich verlign –
„Ist sein Staffl in die Hell gestign. –

Staphylus’ Frau, die ihm in Breslau 1552 ihren ersten Sohn geboren hatte, starb ebenfalls 1564, 36 Jahre alt.

Als das geistige Vermächtniß des St. darf nach W. Möller’s Ansicht eine erst nach seinem Tode herausgekommene Schrift gelten, die den Titel führt: „Von dem letzten und großen Abfall, so vor der Zukunft des Antichrist geschehen soll“ (Ingolstadt 1565, 4°, lateinisch 1569). Dieser „Abfall“ sei das Lutherthum, weil es vom Papst abgefallen ist. Das Papstthum aber habe alle Väter, Concilien und Akademien auf seiner Seite; bei ihm sei die wahre Kirche, während die Protestanten über ihrem Gewirr von Privatmeinungen nicht zu kirchlicher Einheit kommen. Ein Verständniß für die in der Reformation wirksam hervorgetretenen religiösen Factoren hat St. nie besessen, wohl aber hat er nicht unterlassen, die epicureische Sicherheit anzuklagen, in welcher sich katholisch Prälaten und Mönche auch dann noch wiegten, als ihre Existenz aufs höchste bedroht war.

Die übrigen Werke des St., welche außer den oben genannten noch in Frage kämen, finden sich angeführt in dem Artikel W. Möller’s über St. in Herzog’s Realencyklopädie, 2. Aufl., Bd. 14 (1884) S. 610 ff. – Eine Sammlung der Werke des St. erschien 1613 zu Ingolstadt in einem Foliobande unter dem Titel: „F. Staphyli … libelli in unum volumen digesti“.

Ueber St. handelt eine Vita des St. von seinem Sohne vor der eben erwähnten Gesammtausgabe der Werke. – Strobel, Nachricht von dem Leben und Schriften F. Staphyli in s. „Miscellaneen“ I (1778) 3 ff. – W. Möller in dem eben citirten Artikel der Herzog’schen R.-E. – P. Tschackert, Urkundenbuch zur Ref.-Gesch. des Herzogthums Preußen I (1890) 294 ff. und III (1890) an mehreren Stellen (vgl. die Register daselbst).