ADB:Stockhausen, August von
Kaiser Wilhelm I.) befehligten Gardecorps, angehört. Im Herbst 1840 begleitete er den Prinzen zu den zwischen Schwetzingen und Heilbronn stattfindenden großen Uebungen des VIII. deutschen Bundesarmeecorps. Am 22. März 1845 zum Generalmajor befördert, ward er bald nachher zum Inspecteur der Besatzungen [291] der Bundesfestungen ernannt, dessen Garnison Mainz war. Am 11. April 1848 ward befohlen, daß er das Commando der 9. Infanteriebrigade in Posen übernehmen solle. Es war dies insofern eine Auszeichnung, als die in der Provinz bestehenden Verhältnisse schwierig waren und man für die dortigen Stellungen besonders tüchtige Leute auszuwählen bemüht war. Bevor er aber seinen Dienst antreten konnte, erhielt er schon am 24. jenes Monats die Bestimmung, dem mit dem Obercommando in Schleswig-Holstein betrauten General v. Wrangel als Chef des Stabes zur Seite zu stehen. Als St. auf dem Kriegsschauplatze anlangte, hatte der Feind bereits seinen Rückzug auf die Inseln bewerkstelligt, größere Unternehmungen kamen kaum noch vor. Auf Wrangel’s militärische Entschließungen hat St., nach dem Zeugnisse des unter diesem im Felde stehenden späteren Generalfeldmarschalls v. Steinmetz keinen Einfluß geübt (3.-6. Beiheft zum Militär-Wochenblatte, Berlin 1878). Solchen habe Wrangel nur dem ihm beigegebenen königlichen Flügeladjutanten, Major Graf Oriola († zu Breslau am 18. October 1865 als Generallieutenant und Divisionscommandeur) gestattet; Steinmetz nennt St. einen praktischen Mann. M. Duncker behauptet in seiner ohne Angabe des Verfassers erschienenen Flugschrift „Vier Monate auswärtiger Politik“ (Berlin 1851), St. habe Wrangel vermocht, die Ausführung der ersten mit Dänemark getroffenen Abmachungen, weil sie zu schmählich gewesen, zu verhindern, und kann des Ersteren spätere reactionäre Haltung als Minister und seine Nachgiebigkeit gegen Oesterreich mit seinem damaligen Auftreten nicht in Einklang bringen. Bevor die Feindseligkeiten gegen Dänemark durch den Waffenstillstand von Malmö beendet wurden, ward St., welcher zur Beförderung an der Reihe war, am 25. Juli 1848 zum Commandeur der 1. Division in Königsberg i. P. ernannt. Er hatte aber den dringenden Wunsch, eine bedeutendere Rolle zu spielen und gedachte, Kriegsminister zu werden. Zu diesem Ende kam er nach Berlin, wo er alle Wege kannte und einflußreiche Verbindungen aus der Zeit unterhielt, in welcher der mit ihm verschwägerte, 1837 verstorbene General Job v. Witzleben eine maßgebende Persönlichkeit gewesen war, als das Ministerium Brandenburg sich bildete (Aus dem Leben des Generals von Brandt, III, Berlin 1882). Da seine Erwartungen nicht in Erfüllung gingen, bat er um seinen Abschied, welcher ihm am 16. November 1848 mit dem Charakter als Generallieutenant und mit Pension bewilligt wurde. Bald aber war allen Wissenden klar, daß General v. Strotha (s. d.), welcher damals Kriegsminister geworden war, den Posten nicht allzulange bekleiden würde. Als seinen Nachfolger nahmen einflußreiche Kreise St. in Aussicht (1. Beiheft zum Militär-Wochenblatt, Berlin 1892: „Erinnerungen aus dem Leben des Generals von Holleben“, S. 42). Diese verschafften ihrem Candidaten zunächst einen Sitz im Abgeordnetenhause, zu dessen Mitgliede er in einem Berliner Wahlkreise gewählt wurde. Als solcher hat er seit 1849, bis er am 9. Mai 1851 sein Mandat niederlegte, an den Sitzungen theilgenommen. Ohne einer Partei beizutreten, stimmte er mit der äußersten Rechten. Nach Strotha’s am 27. Februar 1850 erfolgtem Rücktritte von der Leitung des Kriegsministeriums ward diese St. übertragen. König Friedrich Wilhelm IV. setzte große Hoffnungen auf ihn, Gerlach (Denkwürdigkeiten aus dem Leben des Generals Ludwig v. Gerlach, I, Berlin 1891) sagt, der König habe ihn überschätzt und nennt ihn einen Feind des Pietismus, „d. h. des Christenthums“, die Königin habe von vornherein gefürchtet, daß er sich mit dem Könige nicht vertragen werde. So war es in der That. Noch im Juli 1850 dachte Letzterer daran, ihn, wenn Brandenburg ginge, zum Ministerpräsidenten zu machen, bald aber traten Meinungsverschiedenheiten hervor, welche zunächst aus der von Strotha ebenfalls vertretenen Anschauung entsprangen, daß auch diejenigen königlichen Cabinetsordres, [292] welche die persönlichen Verhältnisse der Officiere beträfen, wie Beförderungen, Verabschiedungen u. dgl., der verfassungsmäßigen Gegenzeichnung des Kriegsministers bedürften. Als Radowitz am 27. September 1850 das Portefeuille des Auswärtigen übernommen hatte und die Gegensätze im Ministerium Brandenburg, bei denen es sich darum handelte, ob man sich Oesterreich fügen solle oder nicht, immer schärfer wurden, stellte St. sich auf die Seite Manteuffel’s und that sein Möglichstes, um den Ausbruch eines Krieges zu verhindern; seine Gegner gingen so weit, ihn zu beschuldigen, daß er die Vorbereitung auf den Kampf absichtlich vernachlässigt habe, um, wenn die Frage der Mobilmachung zur Entscheidung gestellt werden würde, sagen zu können, daß das Heer nicht schlagfertig sei. Eine ruhigere Beurtheilung der Verhältnisse hat ihn von solcher Anklage freigesprochen und hat nachgewiesen, daß Preußen damals in der That nicht in der Lage war mit Aussicht auf Erfolg den hingeworfenen Fehdehandschuh aufnehmen zu können, daß es dazu vielmehr einer vollständigen Aenderung der Wehrverhältnisse bedürfe; daß aber Stockhausen’s Anordnungen im ganzen wenig zweckmäßig gewesen sind, ist die allgemeine Ansicht der meisten unter den Kennern der damaligen preußischen Heereszustände. Die Erfahrungen, welche man 1850 machte, fielen wesentlich in die Wagschale, als es sich um ihre Neugestaltung handelte. Als nach Brandenburg’s Tode Manteuffel an dessen Stelle trat, blieb St. im Amte, sein Verhältniß zum Könige aber wurde nicht besser und veranlaßte ihn mehrfach, um seine Entlassung zu bitten; daß seinem Gesuche nicht sofort gewillfahrt wurde, lag nur daran, daß es an einem passenden Ersatze fehlte. Die Veranlassung zu seinem Ausscheiden war schließlich, daß er sich nicht dazu verstehen wollte, die Gewährung höherer Geldbezüge an die Officiere des 1. Garderegiments zu Fuß und des Regiments der Gardes du Corps vor den Kammern zu vertreten; es kam hinzu, daß er leidend und der Mühen und Lasten seines Dienstes müde war. Am 31. December 1851 wurde ihm der von neuem erbetene Abschied bewilligt. Er bekleidete dann vom 1. Januar 1852 bis zum 27. Februar 1855 die Stelle des Präses der General-Ordens-Commission und starb zu Berlin am 31. März 1861. Eine scharfe, vielleicht nicht in allen Stücken aufrecht zu erhaltende Beurtheilung von Stockhausen’s Amtsführung als Minister enthält die obengenannte von Max Duncker im Januar 1851 veröffentlichte Schrift „Vier Monate auswärtiger Politik“.
Stockhausen: August Wilhelm Ernst v. St., königlich preußischer Generallieutenant, 1791 in Thüringen geboren, trat 1805 als Gefreiter-Corporal beim Feldjägerregimente in den preußischen Heeresdienst, wurde am 4. Januar 1808 zum Secondlieutenant ernannt und am 25. December des nämlichen Jahres in das Gardejägerbataillon einrangirt. In diesem machte er die Feldzüge von 1813 und 1814 mit. Die Geschichte des Bataillons von v. Rentzell (Berlin 1884) kennzeichnet ihn als einen jungen Officier, welcher mit Geschick und Muth die ihm gewordenen Aufträge ausführte. Er erhielt das Eiserne Kreuz 2. Classe und blieb beim Bataillon bis er, am 24. März 1824 zum Major aufgerückt, am 30. März 1830 in den Generalstab versetzt wurde. Diesem hat er in verschiedenen Stellungen, so vom 26. Januar 1840 bis zum 2. November 1843 als Chef des Generalstabes bei dem damals vom Prinzen von Preußen (später