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ADB:Stosch, Bartholomäus

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Artikel „Stosch, Bartholomäus“ von Hugo Landwehr in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 36 (1893), S. 460–462, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Stosch,_Bartholom%C3%A4us&oldid=- (Version vom 22. Dezember 2024, 21:34 Uhr UTC)
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Stosch: Bartholomäus St., kurbrandenburgischer Hofprediger und Consistorialrath, geboren in Strehlen in Schlesien am 12. September 1604, † am 5. (?) März 1686 in Berlin. – St. entstammte einem Zweige des in Schlesien weitverbreiteten Adelsgeschlechtes derer v. Stosch. Sein Vater war Rector der Stadtschule in Strehlen, in der St. seine erste Ausbildung genoß, um dann das damals schnell erblühte Gymnasium Schönaichianum in Beuthen a. d. O. zu besuchen. Als diese Anstalt infolge der Wirren des dreißigjährigen Krieges zurückging, bezog er zur Fortsetzung seiner theologischen Studien die Universität Frankfurt a. d. O., wo er durch Vermittlung eines seiner früheren Lehrer Unterstützung und wohlwollende Aufnahme in dem Hause des Professors der Theologie Konrad Bergius fand. Dieser empfahl ihn auch nach Vollendung seiner Studien an seinen Bruder, den kurbrandenburgischen Hofprediger Johann Bergius, durch dessen Vermittlung er eine Hauslehrerstelle in einem preußischen adligen Hause erhielt. Verschiedene Jahre hindurch war er hier thätig und gewann mancherlei Beziehungen unter dem preußischen Adel. Am nachhaltigsten auf seine Ausbildung wirkte der Verkehr, in den er mit Achatius III., Burggrafen von Dohna, trat. Der tiefgehenden Bildung und der ernsten religiösen Lebensrichtung desselben verdankte er vielerlei Anregung. Mit dem Sohne des Erbhauptmanns v. Gilgenburg bereiste er dann die Niederlande, Frankreich und [461] England. Im J. 1640 kehrte er nach Preußen zurück und wurde nach kurzem Aufenthalt bei seinem Gönner, dem Burggrafen von Dohna, Pfarrer zu Pilten in Livland. Da er zu dem reformirten Bekenntniß sich bekannte, so ließ er sich lieber von den böhmischen Brüdern in Lissa, als von der lutherischen Geistlichkeit in Preußen ordiniren. Bereits im J. 1643 wurde er auf Vorschlag der Kurfürstin-Mutter Elisabeth Charlotte, als Hofprediger von Friedrich Wilhelm an den Dom in Cölln a. d. Spree berufen. Wenn er auch gleichzeitig nach Elbing und Marienburg kommen konnte, so zog er es doch vor, zu Ostern 1644 in die kurbrandenburgischen Dienste zu treten. Bald gehörte er zu der unmittelbaren Umgebung des Kurfürsten. Im J. 1645 war er als Hofprediger in Königsberg in Pr. thätig und begleitete die Schwester des Kurfürsten, Luise Charlotte, nach ihrer Vermählung mit dem Herzog von Kurland in ihre neue Heimath nach Riga, wo er einige Zeit blieb und einen reformirten Gottesdienst einrichtete. Von größter Bedeutung für seine Zukunft war es dann, daß er im J. 1647 nach Cleve als dienstthuender Hofprediger berufen wurde. Hier trat er zuerst in nähere Beziehung zu der jung vermählten Kurfürstin Luise, die ihn dann zeit ihres Lebens als Seelsorger behielt, da sie mit seinen religiösen Ansichten durchweg übereinstimmte. Ein erster Beweis des kurfürstlichen Vertrauens war es, daß St. den 1648 gebornen Prinzen Wilhelm Heinrich taufte. In den mancherlei Trübsalen, welche der kurfürstlichen Familie widerfuhren, hat gerade er es nicht an seelsorgerischem Trost fehlen lassen. Als dann Prinz Friedrich geboren wurde, taufte ihn St. ebenfalls. Seine Beziehungen zur Kurfürstin, die er auf ihren Reisen begleitete, gestalteten sich immer inniger, und dadurch kam es, daß er 1659 zum Nachfolger des verstorbenen Johann Bergius in das Consistorium berufen wurde. In dieser Stellung hat er dann unter Leitung des Oberpräsidenten Otto v. Schwerin einen bedeutenden Einfluß auf die Kirchenpolitik des Kurfürsten ausgeübt. Die kurfürstlichen Edicte von 1662 und 1664, welche den Lutherischen das Verketzern der Reformirten untersagten, sind aus seiner Feder geflossen. Auch bei dem Religionsgespräch, welches Friedrich Wilhelm im Herbst 1662 beginnen ließ, suchte er der lutherischen Geistlichkeit das Zugeständniß abzuringen, daß sie in den wichtigen Punkten mit der reformirten Lehre übereinstimme. Des ferneren griff er verschiedenfach in den damals in der Mark heftig wogenden Streit zwischen Lutherischen und Reformirten publicistisch ein. Im „Summarischen Bericht von der märckischen reformirten Kirchen Einträchtigkeit mit andern in und ausser Deutschland reformirten Gemeinen“ (Berlin 1666) führte er einmal den Nachweis, daß die märkische Kirche mit andern reformirten in der Lehre übereinstimme, und daß die kurfürstlichen Verordnungen lediglich den Zweck hätten, daß nicht Privatmeinungen, sondern nur offenkundige Symbole als Grundlage für dogmatische Streitigkeiten genommen würden. An diese Schrift knüpfte sich eine litterarische Fehde, die bald mit einer Polemik gegen seinen Amtsgenossen Andreas Fromm, der in Brandenburg abgesetzt und nach Wittenberg gegangen war, zusammenfiel. Gerade dieser letzte Streit wirft auf Stosch’s Charakter kein günstiges Licht. Im J. 1668 nahm er an den irenischen Verhandlungen mit dem Schotten Johannes Duraeus[WS 1] theil. Da bereits 1667 die Kurfürstin Luise, der St. eine herrliche Leichenpredigt hielt, gestorben war, und Otto v. Schwerin dann 1669 der geistlichen Angelegenheiten enthoben wurde, nahm sein Einfluß auf die Politik ab, zumal auch die neu heimgeführte Gattin des Kurfürsten, Dorothea von Holstein, mit seinen religiösen Ansichten nicht übereinstimmte. Im Consistorium hatte er während der siebziger Jahre neben der Ueberwachung und Begutachtung der von märkischen Geistlichen zum Druck bestimmten theologischen Schriften, namentlich die Conferenzen abzuhalten, welche mit neuberufenen Geistlichen üblich waren. Hatte er nun schon früher [462] als der Hauptgegner der Lutherischen gegolten, so kam er wegen dieser Conferenzen besonders in Mißcredit, und liefen über ihn bei dem Kurfürsten Beschwerden namentlich von den Ständen ein. Zum letzten Male tritt St. bedeutsam im J. 1682 bei den Unionsverhandlungen des Bischofs Christoph Rojas von Spinola hervor. Kränklichkeit zwang ihn 1684 sein Amt im Consistorium niederzulegen. Sein Todestag steht nicht urkundlich fest. Begraben wurde er am 14. März 1686. – Eine ganze Reihe von Predigten (namentlich Leichenreden) sind von ihm gedruckt erhalten, doch höchst selten. Einige derselben, besonders die Leichenpredigt für die Kurfürstin Luise, verdienen auch heute noch gelesen zu werden. In anderen werden reformirte Lehrpunkte in Rücksicht auf die damaligen Zeitverhältnisse erörtert. – Von seinen Kindern sind der königl. preußische Hofrath und Geheime Staatssecretär Friedrich Wilhelm St., und der königl. Hofrath, Geheimer Kämmerer und des Schwarzen Adlerordens Schatzmeister Wilhelm Heinrich St. bekannter, sie nahmen den Adel wieder an.

Vgl. Küster, Altes und neues Berlin I, 162 ff. Berlin 1737. – Mein Aufsatz: Bartholomäus Stosch, kurbrandenburgischer Hofprediger in Forschungen zur brandenb. u. preuß. Geschichte VI, 91 ff. Leipzig 1893.


Anmerkungen (Wikisource)

  1. John Durie (1596–1680), schottischer presbyterianischer Theologe.