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ADB:Stuß, Just Christian

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Artikel „Stuß, Just Christian“ von Albert Schumann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 37 (1894), S. 70–71, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Stu%C3%9F,_Just_Christian&oldid=- (Version vom 23. Dezember 2024, 03:06 Uhr UTC)
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Stuß: Just Christian St., Schulmann und evangelischer Theolog, der älteste und nachher einzige Sohn des Vorigen, geboren am 11. Juni 1725 zu Kloster Ilfeld am Harz, kam 1728 mit seinen Eltern nach Gotha, wo sein Vater Rector des Gymnasiums geworden war, und erhielt dort den ersten gelehrten Unterricht von diesem und drei Privatlehrern, unter denen sich auch der frühere Israelit und damalige Hülfslehrer am Gymnasium Friedrich Albrecht Augusti (s. A. D. B. I, 684 f.) befand. 1736 in die Prima der Landesschule aufgenommen, gewann er unter dem Einflusse seines Vaters und des Classenlehrers Joh. Michael Heusinger (s. A. D. B. XII, 334 f.) die alten Sprachen lieb und widmete sich ihnen und den sogen. schönen Wissenschaften seit 1741 auch in Göttingen, ohne jedoch daneben die Hauptzweige der Theologie zu vernachlässigen. Infolge der freundschaftlichen Beziehungen seiner Eltern zu dem Hofrath Joh. Matthias Gesner (s. A. D. B. IX, 67 ff.) fand er Aufnahme im philologischen Seminar – der künftige Eintritt in ein Schulamt verstand sich dabei von selbst – und wurde zudem Mitglied der von Gesner gegründeten Deutschen Gesellschaft. Bevor er Göttingen 1745 verließ, disputirte er über seine Abhandlung: „De inopinatis saecularium ludorum notis in numis Romanarum gentium“ und ging dann als Hauslehrer eines jungen Adeligen nach dem hannöverschen Flecken Cadenberge. Da sein Zögling bald starb, kehrte er im Sommer 1747 nach Gotha zurück und erhielt durch Herzog Friedrich III. die Stelle eines Pagenhofmeisters, wurde aber ein Jahr später von der hannöverschen Regierung als Conrector an das Ilfelder Pädagogium berufen. Er begab sich zunächst wieder nach Göttingen, disputirte dort ohne Präses über seine „Philosophemata quaedam de fide ad librum IV. Academicorum Ciceronis“ und empfing darauf in Gegenwart König Georg’s II. von Großbritannien mit einigen anderen die Magisterwürde. Seinen Schuldienst trat er im Herbst 1748 an und stieg 1752 zum Prorector auf, von Gesner, als damaligem Oberaufseher der Klosterschule, am 1. November dieses Jahres persönlich in das neue Amt eingeführt. Zwei Jahre zuvor hatte er sich mit Johanna Henriette Jacobs, der nachgelassenen jüngsten Tochter des gothaischen Hofmedicus und Bürgermeisters Friedrich Wilhelm Jacobs, vermählt, verlor aber diese erste Gattin – 1755 ging er eine neue Ehe ein – schon 1753 nach der Geburt eines Kindes. Ihr Tod bewirkte eine völlige Aenderung seines bisherigen Lebensganges. „Eine Erinnerung seiner sterbenden Gattin hinterließ einen Stachel in seinem Herzen: er konnte nicht ruhig werden, bis er anfing die Theologie zu seiner Hauptwissenschaft zu machen.“ Fortan beschäftigte er sich in seinen Mußestunden eifrig mit ihr, betrat auch die Kanzel und bewarb sich dann in Hannover und Gotha um ein geistliches Amt. In der letzteren Stadt zum Garnisonprediger ernannt und zuvor erst noch ordinirt, übernahm er diese Stelle am 12. April 1761, kam dann 1766 als Pfarrer und Adjunct nach Molschleben und wurde endlich 1772 zum Pfarrer und Superintendenten in Waltershausen befördert, wo er am 24. November 1788 an einer auszehrenden Krankheit starb. – Seine schriftstellerischen Versuche, von denen zwei oben genannt [71] sind, beziehen sich meist auf das römische Alterthum; doch hat er nach dem Vorgange seines Vaters auch der heimatlichen Litteratur seine Aufmerksamkeit zugewandt. Er veröffentlichte wie dieser eine Blumenlese: „Muster und Proben der Teutschen Dichtkunst in den mehresten Arten der Poesie, die aus den Arbeiten neuerer Dichter gesammlet sind“ (2 Thle., 1755–56) und ohne Nennung seines Namens ein „Schreiben an Herrn J. S. L** über das Leben und die Meinungen des Herrn Magister Sebaldus Nothanker“ (1774), ferner die ausführlichen „Lebensnachrichten“ über seinen Vater (1776; s. d. Artikel J. H. Stuß) und eine anonyme Abhandlung: „Erneuertes Andenken der Erziehungs- und Schulanstalten Herzog Ernst’s des Frommen von Gotha“ (Hannöverisches Magazin, 1776, Stück 61–64), worin ein seitdem mehrfach erörtertes Thema zum ersten male eingehend besprochen ist.

(J. G. Brückner,) Supplementum I der Sammlung verschiedener Nachrichten zu einer Beschreibung des Kirchen- und Schulenstaats im Herzogth. Gotha, Gotha 1768, S. 91–93. (Das seltene, ganz unbekannte Heft verdanke ich der Güte des Hrn. Pfrs. H. Gebhardt in Molschleben.) – J. H. Gelbke, Kirchen- u. Schulen-Verfassung d. Herzogth. Gotha, II. Thl., 1. Bd., Gotha 1796, S. 60, 273 u. 365. – Meusel, G. T. – Chrph. Sachse, Onomasticon literarium, Pars VII (1803), 84. – Meusel, Lex. – A. Beck, Ernst II., Herzog zu Sachsen-Gotha u. Altenburg, Gotha 1854, S. 146 f. – Vgl. auch: Hirsching’s Histor.-litterar. Handbuch, XIII. Bd., 2. Abthlg. (1809), S. 255. – (Außerdem gefl. Mittheilungen von Hrn. Director Dr. Schimmelpfeng in Ilfeld u. von Frl. Ida Schwerdt in Waltershausen.)