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ADB:Wartensleben, Alexander Graf von

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Artikel „Wartensleben, Alexander Graf von“ von Bernhard von Poten in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 41 (1896), S. 200–202, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Wartensleben,_Alexander_Graf_von&oldid=- (Version vom 5. November 2024, 04:04 Uhr UTC)
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Wartensleben: Leopold Alexander Graf v. W., königlich preußischer Generallieutenant, der Sohn eines Jugendgenossen und späteren Generaladjutanten König Friedrich’s des Großen, wurde am 29. October 1745 zu Berlin geboren, im April 1758 zum Fähnrich beim Infanterieregimente Alt-Stutterheim (Nr. 2) und am 22. Februar 1762 zum Secondlieutenant beim 1. Bataillon Garde ernannt, nahm als Adjutant des Markgrafen Karl von Brandenburg-Schwedt an den beiden letzten Feldzügen des Siebenjährigen Krieges theil und gehörte nach Friedensschluß zum Kreise der Freunde des Thronerben, des damaligen Prinzen von Preußen, späteren Königs Friedrich Wilhelm II. Friedrich der Große machte W. für dessen Aufführung mitverantwortlich und schickte ihn, da er mit dieser nicht zufrieden war, am 3. August 1769 als Premierlieutenant in Wartensleben’s altes Regiment nach Preußen, am 3. April 1773 ernannte er ihn zum Capitän und Compagniechef bei dem in Marienburg stehenden neuerrichteten Infanterieregimente Krockow (Nr. 51). Mit diesem machte W. den Bairischen Erbfolgekrieg mit, rückte am 1. December 1779 zum Major auf und erhielt nach Friedrich Wilhelm’s II. Thronbesteigung das in Brandenburg a. d. Havel stehende Infanterieregiment Raumer (Nr. 36) sowie die Amtshauptmannschaft Ziesar, am 30. Juni 1788 wurde er Oberstlieutenant, am 15. September 1790 Oberst, am 21. Mai 1792 vertauschte er sein Commando mit dem des Regiments Prinz Heinrich (Nr. 35) in Spandau. An der Spitze desselben zog er 1793 in den Krieg gegen die französische Republik, zeichnete sich verschiedentlich durch Umsicht und Tapferkeit aus und erhielt für die unter seinem Befehle ausgeführte Ueberrumpelung der Bergfeste Bitsch (Magazin der Kriegsbegebenheiten, 1. Band, Frankfurt a. M. 1794) in der [201] Nacht vom 16./17. November 1793 den Orden pour le mérite. Sein Regimentschef setzte ihm aus Anlaß der guten Haltung und der Leistungen der Truppe sowie in Anerkennung von Wartensleben’s eigenem Verdienste eine Jahrespension von 450 Thalern aus. Nach Friedensschluß befand dieser sich, nachdem er am 14. Januar 1795 zum Generalmajor und zum Commandeur einer Grenadierbrigade befördert worden war, zuerst bei den zur Besetzung der Demarcationslinie verwendeten Truppen in Westfalen, aber schon am 19. Mai d. J. erhielt er das Infanterieregiment Nr. 43 und kam nach Liegnitz in Garnison. Friedrich Wilhelm II. verlieh ihm kurz vor seinem Tode den großen Rothen Adlerorden. W. war von Haus aus vermögend und wurde es durch seine Verheirathung mit einem Fräulein v. d. Recke und vortheilhafte Käufe und Verkäufe von Gütern noch mehr, sodaß er bei Ausbruch des Krieges vom Jahre 1806 in Schlesien einen Grundbesitz im Werthe von 290 000 Thalern besaß. Schon 1802 hatte er den Dienst verlassen und sich auf seine Besitzungen zurückziehen wollen, der Abschied war ihm aber verweigert und am 10. Februar 1803 war er nach dem neuerworbenen Erfurt versetzt, welches er am 21. August 1802 für Preußen in Besitz genommen hatte. Hier führte er als Gouverneur, seiner Stellung und seinen Neigungen entsprechend, einen glänzenden Haushalt, als die Ereignisse des Jahres 1806 den glücklichen Verhältnissen, in denen er lebte, ein plötzliches Ende bereiteten (7. und 8. Beiheft zum Militär-Wochenblatt 1887: In Erfurt im J. 1803 errichtet, bei Auerstädt 1806 vernichtet; eine Geschichte des Wartensleben’schen Regiments Nr. 59). Er erhielt das Commando der Division des Centrums in der Armee des Herzogs von Braunschweig, befehligte dieselbe am 14. October in der unglücklichen Schlacht bei Auerstädt, wo er durch einen Sturz mit dem Pferde beschädigt wurde, und gelangte, körperlich leidend und geistig niedergedrückt, mit den geschlagenen Truppen nach Magdeburg. Als der Oberbefehlshaber diese Stadt verließ, mußte W. als der älteste Officier unter dem Gouverneur, General v. Kleist, dort zurückbleiben. Damit war sein Schicksal besiegelt. Mit Kleist hatte er bereits früher Streitigkeiten gehabt, jetzt verbat sich dieser, daß W. sich um die Vertheidigungsmaßregeln kümmere, wofür der letztere sich durch Aeußerungen über die voraussichtliche Unzulänglichkeit des Widerstandes rächte; als dann bei einer Zusammenkunft der Generale der Gouverneur seine Absicht die Festung übergeben zu wollen aussprach und einem jeden der Anwesenden, welcher eine bessere Vertheidigung wisse, freistellte, das Commando zu übernehmen, unterließ W., welcher der Nächstberufene gewesen wäre, ebenso wie die Uebrigen, sich dazu zu melden. Die Capitulation kam am 7. November zu Stande. W. gab das schriftliche Versprechen vor seiner Auswechslung nicht gegen Frankreich dienen zu wollen und hielt sich bis zum Friedensschlusse außerhalb Preußens auf, dann begab er sich auf seine bei Brieg belegene Herrschaft Schurgast, bat um seine Entlassung und erhielt diese am 17. October 1807. Am 19. Januar 1809 wurde ihm eröffnet, daß auf Grund einer Cabinetsordre vom 16. September 1808 das kriegsrechtliche Verfahren wegen der Capitulation von Magdeburg auch auf ihn ausgedehnt sei. Nachdem er auf Grund der Acten durch General v. Grawert vernommen war, erkannte ein am 25. September 1809 zu Königsberg unter dem Vorsitze des Generals v. Winning abgehaltenes Kriegsgericht mit Rücksicht auf Wartensleben’s oben geschildertes Verhalten für Recht, daß derselbe mit lebenswierigem Arrest zu bestrafen sei; der König bestätigte den Spruch dahin, daß W. mit Cassation, Abnehmung des Rothen Adler- und des Verdienstordens und lebenswierigem Festungsarreste auf Fort Preußen bei Neiße bestraft werden solle. Des Königs Befehl wurde durch die W. am 6. Januar 1810 ertheilte Genehmigung gemildert, den Aufenthalt auf dem Fort mit einem solchen in der [202] Stadt vertauschen zu dürfen, hier aber blieb er als Arrestant bis die allgemeine Strafbefreiung vom 30. Mai 1814 auch ihm die Freiheit wiedergab. Am 15. Juni ward er entlassen und hat nun bis zu seinem am 22. October 1822 erfolgten Tode in Breslau gelebt. Das Unglücksjahr 1806 hatte auch seinen h finanziellen Ruin herbeigeführt; er mußte seine Güter, welche durch den Krieg schwer gelitten hatten und eine Zeit lang mit Beschlag belegt waren, weil man ihn für den Schaden, welcher dem Staate durch die Uebergabe von Magdeburg erwachsen war, auch mit seinem Vermögen verantwortlich machte, verkaufen und war, weil nichts für ihn übrig blieb und er kein Ruhegehalt erhielt, für sich, seine Frau und eine Tochter auf die vom Prinzen Heinrich ihm ausgesetzte Pension von 450 Thalern und auf dasjenige beschränkt, was seine übrigen Kinder ihm gaben.

J. Graf von Wartensleben, Nachrichten von dem Geschlechte der Grafen von Wartensleben, 2. Theil: Biographische Nachrichten, S. 157 (2. Ausg., Berlin 1858).