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ADB:Wartinger, Joseph

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Artikel „Wartinger, Joseph“ von Franz Ilwof in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 41 (1896), S. 202–207, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Wartinger,_Joseph&oldid=- (Version vom 22. Dezember 2024, 10:54 Uhr UTC)
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Wartinger: Joseph W., Geschichtsforscher, geboren zu St. Stephan bei Stainz in Steiermark am 21. April 1773, legte die Gymnasial- und juridischen Studien in Graz zurück, war einige Zeit Hofmeister und Erzieher, trat 1799 als Praktikant des steiermärkischen Guberniums in den politischen Staatsdienst, welchen er 1801 mit einer Gymnasiallehrerstelle zu Marburg in Steiermark vertauschte. Hier that er sich besonders in der Ertheilung des Unterrichtes aus dem Griechischen hervor, er ermunterte seine Schüler hiezu dadurch, daß er aus eigenen Mitteln Prämien für die besten Leistungen aus diesem Lehrfache spendete; ferner legte er ebenfalls aus eigenem den Grund zu einer Schülerbibliothek an der genannten Lehranstalt. Da das weiche Wasser von Marburg seiner Gesundheit nachtheilig war, trat er 1805 von dieser Lehrstelle zurück und übersiedelte nach Graz, wo er bald aushülfsweise am Lyceum auf den Lehrkanzeln der Geschichte und Philosophie verwendet wurde und durch lichtvollen, gründlichen Vortrag und gewinnendes Benehmen seinen Hörern gegenüber ausgezeichnet wirkte. Der Ruf von seinen umfassenden Kenntnissen, insbesondere von seiner Vertrautheit mit der Geschichte und Verfassung des Landes Steiermark war Veranlassung, daß er am 17. April 1810 von den Ständen des Landes zum Registraturs-Adjuncten ernannt und schon am 18. December 1812 zum Registrator und Archivar befördert wurde. Als solcher ordnete er das große Archiv der Stände, eine reiche Quelle für die Geschichte des Landes, legte Repertorien und Verzeichnisse an und machte es dadurch der Benützung, zunächst für örtliche Zwecke, zugänglich. „Was er … für die Rechtsverhältnisse des Landes, in absolutistischen Zeiten für die Wahrung seiner autonomen Rechte nach seiner ältesten Freiheitsurkunde, für Landtags- und Steuerwesen, insbesondere für Stammes- und Wappenkunde in großen Abhandlungen, die alle den Druck noch nicht erlebt haben, sowie in kleinen, unendlich mühsamen Zusammentragungen geleistet hat, kann nur ermessen, wer in seine zahlreichen Amtsarbeiten ohne verblendete Voreingenommenheit einigermaßen Einsicht genommen hat“ (Pichler). „Dergleichen sind die Abhandlungen über den Ursprung und die Veränderungen des Getränktazes in Steiermark; über den ständischen Fleischaufschlag; über das Entstehen des Marchfutterhafers; über die Gtenzstreitigkeiten zwischen Steiermark und Ungarn; über das einst vom Lande erkaufte Recht, den Juden den Getreidehandel und selbst den Aufenthalt in Steiermark zu verweigern; über den Ursprung der Sanitätsanstalten; über das Entstehen eines großen Theils der ständischen Schulden durch die Uebernahme von Millionen an Hofschulden; über das Recht der Stände, das steiermärkische Incolat zu verleihen und zu verweigern; über deren Recht, den Landeshauptmann selbst zu wählen, [203] aus eigener Machtvollkommenheit Landtage einzuberufen und auf denselben jeden Gegenstand ohne vorhergehende Anzeige bei der Regierung frei zu verhandeln; über den Silberbergbau in Zeiring und mehrere Gold und Silber führende Gewässer des Landes, sowie über verschiedene andere Angelegenheiten und Verhältnisse des öffentlichen Lebens“ (Leitner).

Nachdem Erzherzog Johann (1811) unter Mitwirkung der Stände das „Joanneum“ gegründet hatte, wurde W. neben seiner Stellung als Archivar der Stände, die Schaffung und Leitung des Archives, Münz- und Antikencabinets am Joanneum übertragen. Da war er für die Erhaltung und Vermehrung der Urkunden, Handschriften und Acten zur Geschichte des Landes in unermüdlicher Weise thätig; die vorhandenen bisher schlecht verwahrten Schätze rettete er vor dem Untergang, stellte sie zweckmäßig auf, katalogisirte sie und machte zahlreiche neue Erwerbungen, so daß man sagen kann, daß zu dem jetzt bestehenden großen steiermärkischen Landesarchive eigentlich W. den ersten Grund gelegt hat. „Er brachte die anfangs ganz chaotische Masse von Archivstücken nach Gegenständen, Ländern und Ortschaften der Zeitfolge gemäß in Ordnung, verfaßte über sie ein verläßliches Verzeichniß und besorgte die ursprüngliche Anlage eines alphabetisch-chronologischen Namensindex über alle in den Urkunden erwähnten Personen, Ortschaften, Berge, Gewässer und andern Objecte“ (Leitner). Durch seine persönliche Intervention in Graz und Wien und durch Reisen in Steiermark und Kärnten (1812–1817) gelang es ihm, über 3000 Originalurkunden und eine noch viel größere Zahl theils von ihm, theils unter seiner Aufsicht angefertigter Urkundenabschriften zu erwerben. In gleicher Weise wirkte er für das Münzcabinet am Joanneum, brachte es während seiner Verwaltung von unbedeutenden Anfängen bis auf 20 000 Stück und ist als der systematische Schöpfer des Landes-Münzencabinetes am Joanneum zu bezeichnen. Schon am 2. September 1819 äußerten sich die Stände in einer Eingabe an die Regierung in folgender Weise: „In seinen Amtserfüllungen zeichnet sich W. so vorzüglich aus, daß er seinen Mitbeamten ein wahres Vorbild des Fleißes vereint mit Bescheidenheit und Anspruchslosigkeit darstellt. Sein reger Diensteifer bedarf mehr des Zurückhaltens als des Anspornens zur Erhaltung seiner Gesundheit. Das Joanneumsarchiv verdankt einen großen Theil seiner Originalurkunden diesem unermüdeten und patriotischen Sammler, der zugleich die Münzensammlung ordnet und mit der größen Uneigennützigkeit vermehrt“. –

Besonderes Verdienst erwarb sich W. dadurch, daß er 1843 mit dem Historiker Adalbert v. Muchar[WS 1], dem Dichter und Schriftsteller Karl Gottfried Ritter v. Leitner und mit dem Abt von Rein Ludwig Crophius Edlen v. Kaisersieg, der Gründer des historischen Vereins für Inner-Oesterreich wurde, der unter das Protectorat des Erzherzogs Johann gestellt wurde; als dieser Verein 1850 sich auflöste und nach den drei Provinzen Steiermark, Kärnten und Krain theilte, war W. wieder für den historischen Verein für Steiermark thätig, der sich jetzt noch des trefflichsten Gedeihens erfreut.

W., der unverehelicht blieb, wendete nicht bloß die Kräfte seines Geistes der historischen Erforschung seiner Heimath zu, auch mit materiellen Mitteln förderte er das Studium der vaterländischen Geschichte; das Honorar, welches er von dem Verleger für die von ihm verfaßte „Geschichte der Steiermark“ erhielt, vermehrt durch die Bezüge, welche ihm als Supplenten für Geschichte und Philosophie zugewiesen worden waren, in Summa 800 Gulden, bestimmte er zur Stiftung einer silbernen Preismedaille für denjenigen Schüler des Gymnasiums in Graz, welcher sich bei einer alljährlich stattfindenden öffentlichen Prüfung durch die besten Leistungen im Studium der steiermärkischen Geschichte auszeichnen würde. Diese Stiftung wurde später von den Ständen und von [204] dem Landesausschusse von Steiermark übernommen, bedeutend erweitert, auf alle Mittelschulen (Gymnasien und Realschulen) der Steiermark ausgedehnt und wirkt so wohlthätig fördernd weiter. – Ferner spendete er 1812 ein Capital von 900 Gulden, von dessen Zinsen jährlich einem Studirenden der Universität Graz, der sich im Lehrfache der praktischen Philosophie bei einer Prüfung und Disputation besonders hervorthue, eine silberne Preismedaille zuerkannt werden solle; sodann 300 Gulden zu Prämien für tüchtige Candidaten des Landschuldienstes, weitere 500 Gulden, von deren Zinsen eine silberne Denkmünze hergestellt und diese demjenigen Schüler der obersten Gymnasialclasse in Graz verliehen werden solle, welcher bei einer Prüfung über die Rede des Isokrates „für den Demonikos“ sich vorzüglich erweise. Und als ihm 1820 die vielgeliebte Mutter durch den Tod entrissen wurde, übergab er, statt auf ihrem Grabe ein prunkvolles Denkmal zu setzen, zur Erinnerung an sie, die eine eifrige Pflegerin der Obstbaumzucht gewesen, von da an jährlich der steiermärkischen Landwirthschaftsgesellschaft einen Betrag von 20 Gulden mit der Bestimmung, daß Volksschullehrer, welche ihre Schüler am besten in der Anpflanzung und Veredlung der Obstbäume unterrichten, davon mit silbernen Medaillen betheilt würden. Sein Vermögen, etwas über 5400 Gulden, bestimmte er in seiner letzten Willenserklärung zur Stiftung von zwei Stipendien für dürftige und ausgezeichnete Studirende.

Die Arbeiten Wartinger’s bewegen sich fast ausschließlich auf dem Gebiete der steiermärkischen Geschichte; es sind folgende: „Kurzgefaßte Geschichte der Steiermark“ (Graz 1815, 2. Aufl. 1827, 3. Aufl. 1853); „Privilegien der Hauptstadt Graz“ (Graz 1836); „Privilegien der Kreisstadt Bruck“ (Graz 1837); „Privilegien des Marktes Vordernberg“ (Graz 1841); „Privilegien des Marktes Tüffer“ (Graz 1841); „Privilegien des Marktes Eisenerz“ (Graz 1841); „Beitrag zum steiermärkischen Tazrechte, begleitet mit den wichtigsten Tazpatenten“ (Graz 1828); „Ablösungen der Urbarialdienste im 14. und 15. Jahrhundert“ (Graz 1849); „Landhandfeste Kaiser Karls des Sechsten für das Herzogthum Steiermark vom Jahre 1731“ (o. O. u. J. Vorwort gezeichnet: Vom steiermärkisch ständischen verordneten Rathe, Grätz am 21. July 1842. 88 S., Anhang: Der Erbvertrag des letzten Traungauers Otakar mit Herzog Leopold V. von Oestrreich am 17. August 1186); „Ὑμνος εἰς τα γενεϑλια του Κυριου σωτηρος ἡμων Ισου Χριστου ex autographo Christophori Freii“ (Graz 1847). – In Sammelwerken und Zeitschriften und zwar in der „Steiermärkischen Zeitschrift“: Büchercensuranstalt in Grätz im sechzehnten Jahrhundert (VIII, 145–146); Domitian’s Münze auf Titus’ Vergötterung (VIII, 146–147); Auszug aus der Wolkensteiner Landgerichts-Ordnung vom Jahre 1473 (VIII, 147–149); Ueber das Befugniß der Juden, in Steyermark mit Getreide zu handeln (VIII, 149–152); Beytrag zum steyermärkischen Tazwesen (VIII, 152–158); Musikanten-Compagnie in Graz (VIII, 159); Silberhältiges Bleybergwerk im Pusterwalde (VIII, 160); Leibeigene Stadtbewohner im XIV. Jahrhunderte (VIII, 160–162); Aeltere plastische Künstler in Steyermark (XI, 97 bis 100); Berichtigung, die steierm. Landesfreiheiten betreffend (XI, 151–52); Edelsinn eines Galler (XII, 86–87); Ursprung von Spital am Semmering (Neue Folge, I. 1, S. 82–86); Beitrag zu des Geographen Vischer Lebensbeschreibung (N. F. I. 2, S. 76–78); War Leibnitz je eine Stadt? (N. F. II. 1, S. 19–22); Märkte in Steiermark, die einst Städte waren oder so genannt wurden (N. F. II. 2, S. 92–96); Frühere Besitzer des Joanneumsgebäudes (N. F. III. 1, S. 86–88); Entstehung des Landhauses oder Ständehauses in Grätz (N. F. V. 1, S. 118–125). – In den „Mittheilungen des historischen Vereins für Steiermark“: Die älteste Original-Urkunde im Joanneums-Archive [205] (I, 83–85); Peinliches Urtheil aus einem Kloster vom 15. Jahrhunderte (I, 96–97). – In „Hormayr’s und Mednyansky’s Taschenbuch für vaterländische Geschichte“: Die Murschifffahrt (I. Jahrg. 1820, Wien, S. 299 bis 300); Etwas über die Stadt Ziup und ihre Nachbarschaft (S. 301–303). – In der Zeitschrift „Der Aufmerksame“, Graz 1813, Nr. 63: Beytrag zur ältesten Geschichte der Steyermark. – In der „Grazer Zeitung“ 1845, Nr. 43: Bemerkungen zu des Hrn. Dr. G. F. Schreiner’s Aufsatz ‚über die richtige Schreibung des Nahmens der Stadt Grätz (Steierm. Zeitschrift, 7. Jahrgang, 2. Heft, S. 123–272)‘. – In „Ersch und Gruber’s Allgemeiner Encyklopädie der Wissenschaften und Künste“, I. Section, 2. Theil, S. 389–391: Albrecht I. v. Habsburg. S. 391–392: Albrecht II. der Lahme.

Von den Chicanen der Censur, welche bis 1848 auf Oesterreich lastete, hatte auch W. zu leiden; in der ersten Auflage seiner „Geschichte der Steiermark“ hat ein Capitel die Ueberschrift: „Vor- und Nachtheile für die Steiermark aus der Vereinigung mit Oesterreich“; als die Handschrift der zweiten Auflage von der Censurbehörde zurückkam, hatte der Censor, ohne den Text zu ändern, die Silben „und Nach“ gestrichen ; „nun es freut mich“, sagte W. lächelnd, „wenn unser Heimathland bei dieser Vereinigung nur Vortheile erlangt hat.“ – Im J. 1835 überreichte er den Ständen einen Antrag auf Neudruck der steirischen Landhandfesten, d. i. die Sammlung jener Rechtsurkunden, Bestätigungsbriefe, landesfürstlichen Entscheidungen, Verträge, Landtagsabschiede u. dgl., welche die landständische Verfassung des Herzogthums Steiermark bildeten und zu deren Bestätigung der steiermärkische Herzog bei der Erbhuldigung den landesfürstlichen Eid ablegte. Eine solche Sammlung war seit 1697 nicht mehr erschienen und die von W. beabsichtigte neue Ausgabe sollte durch die bisher ungedruckte, ja ganz unbekannt gebliebene Landhandfeste Kaiser Karl’s VI. vom 8. October 1731, die letzte Verfassungsurkunde der Steiermark bis zur Landesordnung vom 26. Februar 1861, vermehrt werden. – Der ständische Ausschuß nahm diesen Antrag an und bat die Regierung um Genehmigung der Druckkosten aus dem ständischen Fonde. Da erhob die Censurbehörde Bedenken und machte Schwierigkeiten; W. überreichte daher eine Abschrift der Landhandfeste von 1731 sammt einer solchen des ottokarischen Testamentes von 1186 zur Einsendung an die oberste Polizei- und Censurhofstelle um Ertheilung des Imprimatur. Da griff die Censurbehörde zu einer neuerlichen Ausflucht: die Vidimirung der Abschrift mit dem Original könne nicht vorgenommen werden, „da man weder das Original aus dem Landhause entfernen könne, noch sich ein landesfürstliches Amt herbeilassen wolle, solche an Ort und Stelle vorzunehmen“. W. ruhte nicht. 1841 legte er wieder Abschriften der Landhandfeste und des Erbvertrages zur Genehmigung der Drucklegung der obersten Censurbehörde vor. Da gab es Sturm. Die Hofkanzlei verlangte (17. April 1841) von den Ständen umgehend verläßlichste und umständliche Auskunft, wie es komme, daß W. als ständischer Beamter sich erlauben könne, eine solche Urkunde eigenmächtig aus dem ständischen Archive zu nehmen, um sie in Abschrift zur Drucklegung und Veröffentlichung zu fördern. Allein die Stände nahmen sich ihres verdienstvollen Archivars wacker an, widerlegten die Beschuldigung seines eigenmächtigen Handelns und erneuerten ihr schon 1835 gestelltes Ansuchen um Genehmigung der Drucklegung der Landhandfeste. Nun verlangte die Regierung Aufklärung, mit wessen Bewilligung die früheren Landhandfesten gedruckt worden seien und ob jene Karl’s VI. bloß zum Amtsgebrauch oder auch für den Verkauf bestimmt sei; W. erwiderte, daß alle Landhandfesten, die gedruckt worden, mit Bewilligung oder auf Befehl der Stände herausgegeben worden seien. Dennoch verordnete die Hofkanzlei, die Stände hätten W. eine Rüge zu ertheilen [206] und ihn in Hinkunft besser zu überwachen. Die Stände vertheidigten aber in einem am 15. Juli 1841 einstimmig gefaßten Beschluß ihren Archivar auf das nachdrücklichste, er sei einer der treuesten und ergebensten Diener der Stände, der weder eine Rüge verdiene, noch der Ueberwachung bedürfe. Zugleich erneuerten sie ihre Bitte um Genehmigung der Drucklegung. Die Regierung erklärte, W. habe „ordnungswidrig“ gehandelt, von einer Rüge war weiter nicht mehr die Rede und am 14. Mai 1842 gestattete die Hofkanzlei die Drucklegung der Landhandfeste von 1731 und des Erbvertrages von 1186, obwol die oberste Censurbehörde sie als zum Drucke nicht geeignet gefunden hatte. So kam endlich nach schweren Geburtswehen 1842 diese Ausgabe zu Stande.

So wenig W., dem schlichten, einfachen Manne daran gelegen sein mochte, so fehlte es ihm doch nicht an Anerkennung von vielen Seiten. Die steiermärkische Landwirthschaftsgesellschaft, der er durch seinen Forschereifer die Acten der von dem Grafen Johann Wenzel Purgstall gegründeten, von 1764 bis 1787 bestandenen steiermärkischen Ackerbaugesellschaft ermittelt und verschafft hatte, ernannte ihn 1819 zu ihrem Mitgliede und verlieh ihm 1846 die große Gesellschaftsmedaille, welche ihm ihr Präsident Erzherzog Johann eigenhändig überreichte; die historischen Vereine für den Untermainkreis in Würzburg, für Steiermark, Kärnten und Krain ernannten ihn zum Ehrenmitglied; die Stadt Graz verlieh ihm 1836 das Ehrenbürgerrecht; Kaiser Ferdinand I. zeichnete ihn 1842 über Antrag des steiermärkischen Landtags durch Verleihung der großen goldenen Civil-Ehrenmedaille aus; die kaiserliche Akademie der Wissenschaften in Wien wählte ihn 1848 zum correspondirenden Mitgliede, 1851 wurde er zum Examinator für Geschichte in die Staatsprüfungscommission an der Universität berufen, 1856 erhob ihn diese zum Doctor philosophiae honoris causa.

Bis zu seinem 77. Lebensjahre war W. im öffentlichen Dienste thätig; erst 1850 trat er als Archivar der Stände und 1851 als solcher am Joanneum in den wohlverdienten Ruhestand, wobei ihm die Stände den wärmsten Dank für seine ausgezeichneten Dienstleistungen und für die stets bewährte Pflichttreue als Beamter, Gelehrter und Patriot aussprachen. Noch ein Jahrzehnt in stiller Zurückgezogenheit zu leben, war ihm beschieden; er starb zu Graz, über 88 Jahre alt, am 15. Juni 1851[1]. Für die Erhaltung seines Grabes und des einfachen Grabsteines zu sorgen, übernahm der historische Verein für Steiermark in Würdigung der Förderung, welche die Geschichte des Landes W. dankt, und der Gemeinderath der Landeshauptstadt Graz gab einer langen hübschen Straße im Stadtbezirke Graben den Namen Wartingerstraße, um das Andenken an ihn den folgenden Generationen zu erhalten.

Leitner, Dr. Joseph Wartinger (Mittheilungen des historischen Vereins für Steiermark, Gedenkbuch, 20. Heft, 1873, S. LXIII–LXXVIII). – Wurzbach, Biographisches Lexikon, 53. Theil, S. 116–124. – Pichler, Repertorium der steirischen Münzkunde (Graz 1865). I, 29–37. – Almanach der kais. Akademie der Wissenschaften. Wien 12. Jahrg. 1862, S. 132–137. – Feierliche Sitzung der Akademie der Wissenschaften am 30. Mai 1862. Wien 1862, S. 50. – Winklern, Biographische und litterärische Nachrichten von steierm. Schriftstellern und Künstlern. Graz 1810, S. 251. – Schmutz, Historisch-topographisches Lexikon von Steiermark. Graz 1823, IV, 311. – Oesterreichische National-Encyklopädie von Gräffer und Czikann (Wien 1837) VI, 37. – (Hofrichter), Lebensbilder aus der Vergangenheit. Graz 1863, S. 9–11. – Festprogramm des Gymnasiums zu Marburg an der Drau, 1858, S. 97 und 109. – Göth, Das Joanneum. Graz 1861, S. 77–99. – Jahresbericht des steierm. Landesarchivs, I. Jahrg. Graz 1870, S. 33–38. – Krones, Der historische Verein f. Steiermark. Graz 1880, S. 13–19. [207] – Luschin, Die steirischen Landhandfesten (Beiträge zur Kunde steierm. Geschichtsquellen. Graz 1872, 9. Jahrg., S. 204–207). – Grazer Tagespost, 1861, Nr. 150, 155, 156. – Grazer Zeitung 1861, Nr. 149, 150; 1865, Nr. 58, 59; Grazer Volksblatt (Feuilleton) 1870, Nr. 120; Wiener Zeitung 1861, Nr. 143, S. 2271.

[Zusätze und Berichtigungen]

  1. S. 206. Z. 21 v. u. lies: 1861 statt 1851. [Bd. 44, S. 573]

Anmerkungen (Wikisource)

  1. gemeint ist der Historiker Albert von Muchar.