ADB:Wiesenhauern, Justus Karl

aus Wikisource, der freien Quellensammlung

Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Wiesenhauern, Just Karl“ von Ernst Landsberg in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 42 (1897), S. 434–435, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Wiesenhauern,_Justus_Karl&oldid=- (Version vom 23. April 2024, 19:50 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
Band 42 (1897), S. 434–435 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
Kein Wikipedia-Artikel
(Stand Januar 2019, suchen)
Just Karl Wiesenhauern in Wikidata
GND-Nummer 139105980
Datensatz, Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|42|434|435|Wiesenhauern, Just Karl|Ernst Landsberg|ADB:Wiesenhauern, Justus Karl}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=139105980}}    

Wiesenhauern: Just Karl W., protestantischen Kanonist, geboren zu Hildesheim, wo sein Vater als Jurist lebte, am 31. October 1719, begann seine Studien dort unter der väterlichen Leitung, setzte sie seit 1740, hauptsächlich unter Gebauer und Treuer, zu Göttingen fort und bezog dann, nachdem er eine Zeit lang zu Hause practicirt hatte, noch die Universitäten Helmstedt [435] und Leipzig. Am letzteren Orte blieb er wohnhaft, wurde 1747 Advocat, 1748 Doctor der Rechte, hielt Collegia, und war Mitglied des Raths seit 1755, sowie Beisitzer des Schöppenstuhls. Er ist am 8. Januar 1759 gestorben. – Seine Schriften gehören, abgesehen von einigen „eleganten“ Abhandlungen zur römischen Rechtsgeschichte, ausschließlich dem protestantischen Kirchenrecht zu, namentlich deren umfassendste: „Grundsätze des allgemeinen und besondern Kirchen-Staats-Rechts der Protestirenden in Teutschland“ (Frankfurt u. Leipzig 1749, 1764). Treffend charakterisirt v. Schulte seine Stellung dahin, daß er „gehört zu denjenigen Schriftstellern, welche von dem Naturrechte erfüllt dessen angebliche Grundsätze als das Normale ansehen, daneben freilich das positive für das praktische Leben anerkennen. Daher ist er einer der Vorkämpfer jener Richtung, welche in der Gesetzgebung des Preußischen Landrechts Ausdruck fand“.

Weidlich, Gesch. d. jetztlebenden Rechtsgelehrten, 2, 648 fg. – Meusel, Lexikon der 1750–1800 verst. deutschen Schriftsteller, 15, 124 fg. – von Schulte, Gesch. d. Quellen u. Lit. d. kan. Rechts, 3 b, 143 fg.