ADB:Wolfferam, Johann
Grumbach’schen Händel 1566–67 der Partei an, welche das Verhalten Herzog Johann Friedrich’s des Mittleren nicht billigte. W. sprach sich sogar in seinen Predigten offen gegen die Inschutznahme der Geächteten aus und suchte die Gothaische Bürgerschaft darüber zu belehren, daß der Kampf nicht des Glaubens halber geführt werde. Auf Grumbach’s Betreiben wurde deshalb eine Untersuchung gegen ihn eingeleitet, die man jedoch wieder einstellte, als die Herzogin Elisabeth sich seiner annahm und bei ihrem Gatten für ihn bat. – An den theologischen Streitigkeiten des Flacius und Strigel nahm W. keinen hervorragenden Antheil, wol aber suchte er die lutherische Kirche gegen die Angriffe eines katholischen Pater Naß zu vertheidigen. Er schrieb gegen ihn ein Buch: „Centuriae quinque testimoniorum de sola fide, das ist: Fünffhundert Gezeugnis, darinne das Wort und Rede: Allein der Glaube: gefunden wird“, welches mit einer Vorrede des weimarischen Superintendenten Tim. Kirchner 1587 in Erfurt erschien. Im J. 1588 erfolgte die Ernennung Wolfferam’s zum Superintendenten in Gotha, welche Stellung er bis an sein Lebensende bekleidete.
Wolfferam: Dr. Johannes W., Superintendent in Gotha, geboren daselbst um 1530, † ebenda 1598. Nach Absolvirung des dortigen Gymnasiums und Vollendung seiner akademischen Studien fand er zunächst eine Anstellung als Diakonus in Hardessen im Lüneburgischen, später wurde er zum Domprediger in Eimbeck ernannt. Im J. 1562 als Diakonus in seine Vaterstadt zurückberufen, gehörte er während derDer Sage nach erfand W. das gothaische Weizenbier und da er sich eines beträchtlichen Leibesumfanges zu erfreuen hatte, verfaßte einer seiner Feinde, Johann Fraxineus oder Eschner aus Trügleben, bei seinem Tode eine höchst gehässige Grabschrift auf ihn.
- Vgl. Letzner, Dasselsche und Einbecksche Chronik, Theil I, Buch 6, S. 69. – Brückner, Kirchen- und Schulenstaat im Herzogthum Gotha, II, 71. – Tenzel, Supplement III zu Sagitarii historia Gothana, S. 859. – Wilkii Suada Gothana XXI, 541. – Schulze, Elisabeth, Herzogin von [60] Sachsen, S. 92. – Beck, Johann Friedrich der Mittlere, S. 534. – Gelbke, Kirchen- und Schulverfassung des Herzogthums Gotha I, Theil 47.