ADB:Grumbach, Wilhelm von

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Artikel „Grumbach, Wilhelm von“ von Franz Xaver von Wegele in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 10 (1879), S. 9–22, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Grumbach,_Wilhelm_von&oldid=- (Version vom 19. März 2024, 07:12 Uhr UTC)
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Grumbach: Wilhelm v. G., geb. am 1. Juni 1503, † 1567. Er entstammte einem im Hochstift Würzburg angesessenen Geschlechte, das zur sogen. fränkischen Reichsritterschaft zählte und dem Ritterort Rhön-Werra einverleibt war. Dieses sein Geschlecht muß von den mächtigen Dynasten dieses Namens wohl unterschieden werden (vgl. den vorherg. Art.). Die ritterbürtigen Grumbache erscheinen urkundlich noch in der letzten Zeit der gleichnamigen Dynasten und sind nach deren Austerben in den Besitz mehrerer ihrer Güter gelangt, die nördlich von Würzburg lagen. Ursprünglich eine Abzweigung der sogen. aus der Wetterau eingewanderten Herren von Wolfskehl, mit welchen ihnen auch das Wappen gemeinsam ist, haben sie sich im Verlaufe des 14. und 15. Jahrhunderts in den Reihen des niederen Adels des Würzburger Hochstiftes, dessen Lehensmänner sie waren, mit Erfolg geltend zu machen verstanden: zwei Würzburger Bischöfe sind in dem genannten Zeitraume aus den Reihen des Gesammtgeschlechtes hervorgegangen. Sie selbst zerfielen wieder in zwei Hauptlinien, die ältere mit dem Sitze zu Burggrumbach, die jüngere zu Rimpar, einem von Würzburg eine Meile entfernten Orte. Der jüngeren Linie gehört der durch seine Bestrebungen und sein Schicksal berühmte Wilhelm v. G. an. Sein Vater war Konrad v. G. auf Rimpar, seine Mutter eine von Schweigern (im würtembergischen Franken). Seine Jugend hat er, nach der Sitte der Zeit und seines Standes, auswärts zugebracht; zufolge glaubwürdiger Ueberlieferung zuerst am Hofe des Fürstbischofs von Würzburg, Lorenz v. Bibra, und weiterhin, was noch gewisser ist, am Hofe der Markgrafen Casimir und Georg von Ansbach-Baireuth, welch letzterer nach dem im J. 1527 erfolgten Tode seines Bruders zugleich über seinen, im J. 1522 geborenen Neffen Albrecht Alcibiades die Vormundschaft führte. In diesem Verhältnisse hat G. Beziehungen angeknüpft, die im Verlaufe der Jahre für die Gestaltung seines Lebensganges wie wenige andere entscheidend geworden sind. In J. 1523 hat er sich mit Anna v. Hutten verheirathet, bei welcher Gelegenheit ihm sein Vater, der erst wenige Jahre [10] später starb, seine Güter, deren Mittelpunkt Rimpar bildete, abgetreten hat. Im bald darauf ausbrechenden Bauernkrieg wird Grumbach’s Name wieder genannt; er zog mit gegen die Bauern und stieß in der Nähe von Rothenburg a. d. T. mit dem sogen. „schwarzen Haufen“ der Aufständischen zusammen, wobei u. a. auch der bekannte Anführer desselben, Florian Geyer, der eine Schwester Grumbach’s zur Frau hatte, umgekommen ist. Die Sage, daß G. diesen seinen Schwager mit eigener Hand erlegt oder ihn hinterlistig habe ermorden lassen, ist eine Erfindung seiner Gegner und einer späteren Zeit. Von da ab tritt G. wieder eine Zeit lang mehr in das Dunkel zurück. Doch erfahren wir so viel, daß er schon jetzt sich wenig Ruhe gegönnt hat und daß ein und der andere Zug seines außergewöhnlichen und aber auch verhängnißvollen Charakters bereits deutlich hervorzutreten anfing. Kein Zweifel, mit wahrhaft seltenen Gaben des Verstandes und des Scharfsinnes, mit einem Thätigkeitsdrang, der das Unglaublichste zu leisten vermochte, und einer Elasticität ohne Gleichen ausgerüstet, strebte er früh über die engen Grenzen seiner angeborenen engen Stellung hinaus und fühlte er sich versucht, zu den öffentlichen Verhältnissen und dem Gange der großen Verwicklungen je nach Gelegenheit eine Stellung zu nehmen, welche den schlechtverhehlten Wünschen seines Ehrgeizes und seiner Begierde nach Macht und Besitz vielleicht Befriedigung bringen könnte. Seine väterlichen Güter waren nicht von dem Umfange und der Bedeutung, daß sie einer derartigen Stimmung irgendwie zu genügen vermocht hätten. Sie waren überdieß zum größten Theile Lehengüter des Hochstiftes Würzburg und versetzten ihn demnach zu diesem von Haus aus in ein Verhältniß, das Dank seiner rechthaberischen und berechnenden Natur und dem unzulänglich geordneten Zustande des Stiftes schon jetzt zu Mißverständnissen und Reibungen zwischen ihnen geführt hat, die den Anfang des schweren Confliktes bilden, der im Laufe der Zeit in wachsendem Umfange den Vasallen und das Hochstift als unversöhnliche Feinde einander gegenüber gestellt hat. Aus diesen Gründen aber erklärt es sich, wenn wir seit 1538 G., noch ehe Albrecht Alcibiades großjährig ward, als Amtmann (zu Cadolzburg) in markgräflichen Diensten finden, und wenn wir weiterhin wahrnehmen, daß G. dem jungen Markgrafen bei der Theilung der fränkisch-zollerischen Lande mit dessen Oheimen, als Berather zur Seite gestanden hat. In diesen Jahren ist der Bund zwischen dem älteren, ehrgeizigen und selbstsüchtigen Bestrebungen huldigenden Ritter und dem jungen, zur Ungebundenheit neigenden und beutelustigen Fürsten geschlossen worden, der dann schwere Proben bestanden hat, aber zugleich für beide so verderblich geworden ist. Was G. anlangt, so besteht gleichwol kein Zweifel, daß die Verfolgung seiner eigenen Vortheile ihm noch höher stand als die Anhänglichkeit an das markgräfliche Haus. In Frühjahr 1540 hatte er Albrecht Alcibiades an den Hof Kaiser Karls V. nach Gent begleitet und bei dieser Gelegenheit in nachhaltiger Weise die Aufmerksamkeit des Kaisers auf seine Person gelenkt. Aber schon im Juni desselben Jahres war er eiligst nach Würzburg zurückgekehrt, wohin ihn der inzwischen eingetretene Tod des Fürstbischofs Konrad von Thüngen rief. War er zu diesem aus schon angedeuteten Gründen in gespannten Beziehungen gestanden, so lag ihm jetzt alles daran, daß derselbe einen ihm holder gesinnten Nachfolger erhielt. Und in der That war es mit ein Werk seiner Bemühungen, daß der eifrigste Bewerber, der Domdechant Melchior v. Zobel, um seine Hoffnungen getäuscht und ihm der Domherr Konrad v. Bibra, mit welchem G. verwandt und befreundet war, vorgezogen wurde. Dieser sein Erfolg hat sich freilich später bitter gegen ihn gewendet, für den Augenblick aber ihm die ersehnten Früchte getragen. Konrad IV. von Bibra war ein wohlwollender, jedoch schwacher Charakter, der es G. leicht machte, ihn zu beherrschen [11] und seine Gunst nach Kräften auszubeuten, wie mißmuthig das Domcapitel dem allen auch zusehen mochte. G. wurde zum Hofmarschall und zum Amtmann zweier der einträglichsten Aemter des Hochstiftes ernannt, seine alten Irrungen mit diesem in Betreff des Umfanges seiner stiftischen Lehen in seinem Sinne entschieden, ein Theil der Mannslehen in Weiberlehen umgewandelt und ihm überdieß noch andere kostbare Gnadenbezeigungen gewährt. Einem sich darbietenden Vortheil aus dem Wege zu gehen, war nun einmal nicht seine Art; er war aber zugleich nicht frei von der gefährlichen Neigung, solche auch mit zweifelhaften Künsten herbeiführen zu helfen. So ließ er sich in dieser Zeit mit dem Grafen Wilhelm von Henneberg und fernerhin mit bibraischen Geschlechtsverwandten in Händel ein, deren beabsichtigte Früchte er freilich nicht gepflückt hat, die jedoch auf seinen Rechtssinn kein günstiges Licht werfen. Nun starb aber Fürstbischof Konrad IV. schon im vierten Jahre nach seiner Erhebung, und dieses Ereigniß stellte plötzlich alle gewonnenen Vortheile Grumbach’s in Frage. Der Nachfolger Konrads war der Domdechant Melchior v. Zobel, von dem er sich wenig Gutes zu versehen hatte und der im Einklange mit dem Domcapitel in der That mehrere der ihm von seinem Vorgänger erwiesenen Begünstigungen widerrief. Schon richtete G., der diesen Wechsel der Dinge zwar nicht ändern konnte, aber sich ihm nur unwillig fügte, sein Auge nach auswärts: aber erst das Jahr darauf legte er sein Amt als würzburgischer Hofmarschall nieder, ohne darum den fürstbischöflichen Dienst gänzlich aufzugeben; äußerlich schieden sie beide, der grollende Bischof und der gekränkte Ritter, sogar als leidliche Freunde. Immerhin verstand es sich wie von selbst, daß sich G., nach einigem Ueberlegen, jetzt wieder zu dem Markgrafen Albrecht Alcibiades wendete. Auch in der Zwischenzeit hatte er ja zu diesem fortgesetzt lebhafte Beziehungen unterhalten. Kaiser Karl V. rüstete eben zum Kriege gegen die schmalkaldischen Bundesverwandten, und der Markgraf trat in seine Dienste, um unter ihm gegen seine Glaubensgenossen zu kämpfen. Albrecht und G. hatten u. a. auch diese Eigenschaft mit einander gemeinsam, daß ihnen die Frage des Bekenntnisses, die damals die Welt bewegte, etwas völlig gleichgültiges war und für sie höchstens die Bedeutung eines Mittels zu irgend einem Zwecke weit abgelegener Art hatte. G., geborener Katholik, hat später, um Karl V. zu gefallen, sich dem Interim unterworfen, und noch später, seiner Umgebung zu gefallen, sich als Anhänger der augsburgischen Confession benommen, ohne allerdings kaum zu verbergen, daß er sich dabei Zwang anthue. Es ist daher ein offenbarer Irrthum, wenn man in neuerer Zeit glauben machen wollte, daß von dieser Seite jemals eine ernsthafte protestantische oder nationale Action hätte ausgehen können. Genug, auch G. übernahm jetzt im Bunde mit Albrecht für den Kaiser die Werbung von Truppen und führte sie ihm im Lager von Ingolstadt zu. Nach der erfolgreichen Beendigung des Krieges ist G., wie sein Herr, nicht ohne Belohnung von Seiten Karls V. geblieben, ohne jedoch derselben seiner Aussage nach froh zu werden. In dieser Zeit gewann es den Anschein, als sollte sich sein gestörtes Verhältniß zu dem Hochstifte Würzburg wieder ebnen. Wenigstens hat G. später wiederholt behauptet, daß er in der erwähnten kriegerischen Verwickelung dem Hochstift Würzburg auf Ansuchen Melchiors v. Zobel mehrfache gute Dienste geleistet habe. Aber wider Erwarten verschärfte sich statt dessen gerade jetzt der bereits vorhandene Gegensatz. Nämlich auf dem Augsburger Reichstage des J. 1547 trat die fränkische Reichsritterschaft bei dem Kaiser mit verschiedenen Forderungen auf, die den Zweck hatten, sie in ihrer Stellung gegenüber den Landesherren möglichst selbständig zu machen. Diese Forderungen, die glaubwürdiger Ueberlieferung zufolge in erster Linie von G. formulirt und betrieben worden waren, stießen aber von Seiten der betheiligten Fürsten, namentlich Melchiors [12] v. Zobel, auf nachdrücklichen Widerspruch und der Kaiser ließ sie daher auf sich beruhen. G. aber hatte immerhin einen Gedanken ausgesprochen, den er dann nicht fallen ließ, sondern auf welchen er in den verschiedenen Lagen seines Lebens zurückkam und den er noch in der letzten und kühnsten Epoche seiner Bestrebungen, wenn auch vergeblich, ausgespielt hat. Für die Beziehungen Grumbach’s zu dem Würzburger Hofe war indeß dieser Vorgang schon jetzt von Folgen. Er schied nun förmlich aus dem würzburgischen Dienst, machte zugleich Anstalten, sein vasallitisches Verhältniß zu dem selben zu lösen und die bez. Lehngüter an seinen Sohn übertragen zu lassen, ohne daß jedoch dieses Geschäft den fortschreitenden Ereignissen gegenüber rechtzeitig zum Abschlusse kam. Um so eifriger schließt er sich nun an Albrecht Alcibiades an, hat aber zugleich überall Auge und Ohr. Er begleitete (nach Pfingsten 1548) den Fürsten zuerst zu dessen Oheim, dem Herzog Albrecht von Preußen, wirbt dann im Namen seines Herrn, aber auch im mittelbaren Auftrage des Kaisers Truppen für den beabsichtigten Krieg gegen England (Winter 1550), und spätestens im J. 1551 tritt er als Statthalter in die oberste Regierungsbehörde des Markgrafen ein. Und gleich darauf vollzieht sich jene folgenschwere Wendung in der öffentlichen Parteistellung seines Fürsten, die diesen in dem bevorstehenden Kriege des Kurfürsten Moritz von Sachsen und seiner Verbündeten gegen Karl V. zum Parteigänger des protestantischen Fürstenbundes gemacht hat. G. hat später versichert, er habe seinem Herrn von diesem Schritt, freilich ohne Erfolg, abzurathen versucht, wie er auch während des Krieges selbst sich ausschließlich der Verwaltung seines Statthalteramtes zu Culmbach gewidmet habe. Gewiß ist, daß man in Würzburg angesichts der drohenden Rüstungen Albrechts unruhig wurde, und nicht minder gewiß, daß dieser mit dem Vorbehalte, sich an den Anhängern des Kaisers schadlos halten zu dürfen, auf die Seite der Gegner desselben getreten ist. Gegenüber dem, was dann im Verlaufe des Krieges geschehen, ist die Frage von Wichtigkeit, ob jetzt zwischen dem Bischof von Würzburg und dem Markgrafen ein förmlicher Vertrag des Inhalts abgeschlossen worden ist, daß ihre wechselseitigen Lehensleute, ihren Lehensverhältnissen unbeschadet, in dem Dienste des einen oder des anderen sollten verbleiben dürfen. G. hat das später standhaft behauptet, freilich ohne den vollgültigen Beweis dafür erbringen zu können, während man von würzburgischer Seite höchstens so viel zugab, daß vielleicht dahin zielende Besprechungen gepflogen, aber sicher keine förmliche und bindende Vereinbarung getroffen worden sei. Nach gegenwärtiger Lage der Acten erscheint die letztere Behauptung als die glaubwürdigere. Inzwischen hatte der Krieg der verbündeten Fürsten gegen den Kaiser begonnen; ihre Truppen rückten durch die fränkischen Bisthümer in das südliche Deutschland vor. Als aber dann zu Linz ein Waffenstillstand geschlossen wurde, auf dessen Grundlage zu Passau ein Friede verhandelt werden sollte, fügte sich Albrecht dem nicht, sondern beschloß, auf eigene Hand den Krieg fortzusetzen und sich zunächst an den Hochstiftern von Würzburg und Bamberg und der Reichstadt Nürnberg zu erholen. G. hat später wiederum versichert, er habe alles aufgeboten, um seinen Herrn von diesen seinem Entschlusse abzuhalten. Gewiß ist nur, daß G. bei dem Markgrafen im Lager war, als dieser den Angriff gegen Nürnberg eröffnete, und daß er hier den Vertrag vermittelte, durch welchen sich das Hochstift Würzburg Schonung von Albrecht erkaufte, wie sich Nürnberg und Bamberg sie hatten erkaufen müssen. Die Bedingungen, die sich Würzburg gefallen lassen mußte, waren angesichts der offenbaren Rechtlosigkeit des angedrohten Ueberfalles immerhin hart genug; allerdings ließ sich nicht läugnen, daß, wenn der Markgraf den Einbruch in das Hochstift Würzburg ausgeführt hätte, es diesem noch über allen Vergleich theurer zu stehen gekommen wäre. [13] Nicht minder war der Preis, den sich G. für seine Vermittelung zahlen ließ, hinlänglich hoch: er erhielt vertragsmäßig das ehemalige Frauenkloster Maidbronn und noch sechs Dörfer und Höfe, die wie dieses in der Nähe seines Stammsitzes Rimpar lagen, als Eigenthum überwiesen, überdieß wurden seine bisherigen Stiftslehen in freies Eigenthum umgewandelt, und der Vertrag sofort vollzogen. G. hatte Grund, mit diesem Geschäfte zufrieden zu sein, ob er nun den Gewaltschritten seines Herrn ursprünglich zugestimmt hatte oder nicht. Er war nun plötzlich aus einem mäßig begüterten, auf fremde Dienste angewiesenen Lehensmann ein unabhängiger und vergleichungsweise reicher Edelherr geworden, der sich den meisten anderen in Franken getrost an die Seite stellen durfte. Aber diese Herrlichkeit war von kurzer Dauer. Schon bei der Ausführung der Vergleichsartikel hatten sich zwischen Melchior v. Zobel und G. Meinungsverschiedenheiten eingestellt, und der Markgraf war, um den Ansprüchen seines Günstlings wirksamen Nachdruck zu geben, in das Hochstift eingerückt. G. selbst war inzwischen nach Passau gegangen, um bei den eröffneten Verhandlungen die Forderungen seines Herrn zu vertreten. Diese waren aber ungewöhnlich hochgespannt. Albrecht verlangte die Legitimirung seiner, den drei fränkischen Ständen abgedrungenen Verträge, von welchen der mit Würzburg abgeschlossene, für ihn so vortheilhafte Vergleich Grumbach’s füglich nicht zu trennen war. Jene Forderungen erhielten aber die gewünschte Genehmigung nicht, und so wurde zuletzt der Passauer Vertrag abgeschlossen, ohne daß der Markgraf in denselben aufgenommen wurde. Dieser hatte in der Zwischenzeit seinen Raubzug in die rheinischen Stifter hinein fortgesetzt, während G. von Passau wieder nach Franken zurückging. Und hier erreichte ihn nun die unwillkommene Nachricht, daß der Kaiser kraft seiner Machtvollkommenheit die in Rede stehenden Verträge des Markgrafen mit den drei fränkischen Ständen für null und nichtig erklärt und diesen verboten habe, sie zu erfüllen. Dieser Schlag, der zunächst auf den Markgrafen geführt wurde, traf in seinen Folgen auch G. Der Fürstbischof von Würzburg setzte ihn sofort von der kaiserlichen Cassation der Verträge in Kenntniß und forderte ihn auf, die ihm als Preis seiner Vermittlerrolle abgetretenen Güter, wie die Vertragsurkunde selbst zurückzustellen. Der Bischof behandelte den mit G. geschlossenen Vergleich als ein bloßes Anhängsel des mit dem Markgrafen geschlossenen Vertrages, was streng genommen, freilich nicht nöthig war, und vergaß, daß G. seiner Zeit durch seine, wenn auch gegen einen nicht geringfügigen Preis gebotene Vermittelung das Hochstift Würzburg von einer großen Drangsal befreit hatte, weil er ihn offenbar als den eigentlichen Urheber derselben betrachtete. G. suchte durch Ausflüchte zwar anfangs Zeit zu gewinnen. Da aber sein Herr ihm zunächst keinen Schutz gewähren konnte und zugleich verlautete, daß der Kaiser mit einem Heere von Kärnthen her im Anzuge begriffen sei, so gab er allen Widerstand auf und erfüllte die Forderung des Bischofs. Zugleich mußte er wieder Lehensmann des Hochstifts werden, weil jene Vereinbarung, nach welcher seine Lehengüter in Eigengüter umgewandelt worden waren, mit dem Vertrage überhaupt als gefallen erachtet wurde. So sah sich G. plötzlich von der kaum erklommenen Höhe wieder herabgestürzt: von allen durch den Vertrag erworbenen Vortheilen blieb ihm so gut als nichts in der Hand. Kaum aber hatte G. diese Demüthigung widerwillig genug über sich ergehen lassen müssen, so trat unerwartet ein gänzlicher Umschlag in der Lage der Dinge ein. Albrecht Alcibiades war vom Rheine weg plündernd nach Lothringen gezogen, in der Absicht, in französischen Diensten sein Glück zu versuchen. Zur gleichen Zeit zog auch der Kaiser des Weges daher, um zur Belagerung des von den Franzosen besetzten Metz zu schreiten. Die Umstände brachten es mit sich, daß es Karl V. augenblicklich [14] wünschenswerth erschien, den Markgrafen mit seinen Schaaren für sich zu gewinnen. Der Preis, den er für diesen mehr als zweifelhaften Handel bot, war, daß er die kurz zuvor cassirten Verträge des Markgrafen mit den drei fränkischen Ständen wieder für rechtsgültig erklärte. Mit dieser unerwarteten Wendung hängt nun das fernere Schicksal Grumbach’s aufs engste zusammen. Der Markgraf ließ durch seine Statthalter, zu welchen auch G. gehörte, an die fränkischen Bischöfe sofort das Ansinnen stellen, sich dem jüngsten Befehle des Kaisers gemäß zu halten, und gab Anweisungen, gegen die Widerstrebenden mit Zwangsmaßregeln vorzugehen. Die Bischöfe hatten sogleich an das Kammergericht Berufung eingelegt. und dieses den Markgrafen auf den Weg Rechtens verwiesen. Dieser war aber fest entschlossen, seine Ansprüche so oder so zur Geltung zu bringen und rüstete zur Anwendung der Gewalt. Auch die bedrohten drei fränkischen Stände schlossen sich zum Zwecke der Abwehr enger zusammen und erweiterten ihren Bund, in welchen der Reihe nach der Herzog Heinrich d. J. von Braunschweig, der römische König Ferdinand und zuletzt sogar der Kurfürst Moritz von Sachsen eintraten. G. scheint allerdings zunächst für eine friedliche Beilegung der Verwickelung gearbeitet zu haben; schon das richtige Verständniß seines eigenen Vortheiles mußte ihn dieses wünschen lassen: gleichwol kann nicht geläugnet werden, daß es schwierig ist, jedesmal seine wahren Absichten zu durchschauen, weil er es im eminenten Grade liebte, stets mehrere Pfeile in seinem Köcher zu haben. Er hatte den Markgrafen nach Heidelberg begleitet, wo eine friedliche Schlichtung der Streitfrage, freilich vergeblich, versucht wurde. Noch ehe jene Unterhandlungen abgebrochen worden waren, hatte er eine Reise nach dem nördlichen Deutschland, ins Braunschweigische, angetreten, um für die Sache seines Herrn zu agitiren, und aber auch Truppen zu werben; als er nach Franken zurückkam, war der Krieg des Markgrafen wider seine Gegner bereits ausgebrochen, und G. befand sich an der Seite seines Herrn, als dieser Bamberg einnahm. Von hier eilte er zum zweiten Male in die braunschweigischen Lande, um Reiter und Knechte zu werben, – ein Geschäft, auf das er nach Allem sich in besonders hohem Grade verstanden hat. Wenn wir nicht die Beschwerden, die später von Herzog Heinrich gegen ihn geltend gemacht, sämmtlich für bloße Erfindung halten wollen – was doch wol ebenso wenig angeht, als allen Behauptungen Grumbach’s keinen Glauben zu schenken – so scheint G. in dem Gebiete desselben nicht gar sanft aufgetreten zu sein. Schon erschien aber der Markgraf mit seinen zuchtlosen Schaaren selbst, um den Krieg nach Niederdeutschland zu spielen. Hier zwei Mal geschlagen, eilte er wieder nach Franken zurück, wo inzwischen seine Feinde seine Erblande eingenommen hatten. Und endlich ermannte sich nebst dem Kaiser auch das Kammergericht, und beide erklärten Albrecht als Landfriedensbrecher in die Acht. Auch in Franken unterliegend, war für diesen somit des Bleibens in Deutschland nicht mehr; er wandte sich wieder nach Frankreich, dort Dienste zu nehmen (Juni 1554). Für G. war die Aechtung seines Herrn gleichwohl kein Grund, sich von ihm zu trennen; er spannte vielmehr alle seine Kräfte an, die über demselben schwebende Vernichtung abzuwenden, da bei der Stimmung der Gegner die Folgerung nahe lag, daß, im gegentheiligen Falle, sein eigenes Verderben kaum zu vermeiden sein würde. Bereits war ein empfindlicher Schlag auf ihn geführt worden. Während er sich das zweite Mal im Braunschweigischen herumgetrieben, hatte der Bischof von Würzburg (im Juli 1553) zugleich im Namen seiner Verbündeten, sämmtliche Besitzungen Grumbach’s besetzen lassen und sie unter seine und des Herzogs Heinrich von Braunschweig Verwaltung gestellt. Als Grund dieses Verfahrens, an welches sich nun alle weiteren Verwickelungen anschließen, hatten sie Grumbach’s Betheiligung am Landfriedensbruche [15] des Markgrafen, der Bischof von Würzburg speciell die Thatsache, daß er, ohne seiner Lehenspflicht gegen das Stift erledigt zu sein, gegen dasselbe gedient, der Herzog von Braunschweig, daß ihm für die während des Krieges in seinem Lande von G. zugefügten argen Beschädigungen eine Schadloshaltung gebühre, angeführt. G. selbst war fest entschlossen, diesen Schlag, den er als einen widerrechtlichen Gewaltact betrachtete, rückgängig zu machen. Er erhob eine Klage beim Reichskammergericht auf Herausgabe seiner Güter und trat zugleich im März 1555 formell aus dem Dienste des Markgrafen, ohne aber thatsächlich nach wie vor seine Verbindung mit ihm aufzugeben. Die vereinigten fränkischen Stände, die sich vor Albrecht und G. noch immer fürchteten, leiteten nun ihrerseits einen Achtsproceß auch gegen diesen bei der erwähnten Instanz ein. Ein Spruch des Reichskammergerichts vom Sommer 1555 lautete indeß zu Gunsten Grumbach’s, aber alle weiteren Einwürfe seiner Gegner waren dadurch nicht abgeschnitten und überdieß stand dieser Behörde keine genügende vollziehende Macht zur Seite. G. hatte sich inzwischen nach Coburg gewandt, von da ging er in das nördliche Deutschland an den Hof des Kurfürsten von Brandenburg, der ihn in die Reihe seiner Diener aufnahm. Zugleich appellirte er in einer gedruckten „Klagschrift“ gegen seine Feinde an die öffentliche Meinung und unterließ überhaupt keine Maßregel, sich Freunde zu machen, an denen es ihm in der That nicht fehlte. Versuche, die brennende Streitfrage gütlich beizulegen, sogar auf einem Reichstage gemacht, liefen ohnedem fortgesetzt nebenher. G. suchte aber vor allem einen neuen Gönner und Beschützer zu gewinnen. Albrecht Alcibiades, der ihm ohnedem schwerlich mehr hätte etwas nützen können, starb am 8. Januar 1557 und bereits einige Monate darauf hatte G. einen Ersatzmann für ihn gefunden, den er ohne Zweifel schon seit längerer Zeit für diesen Fall ins Auge gefaßt hatte, nämlich den Herzog Johann Friedrich den Mittleren von Sachsen, den älteren Sohn des Kurfürsten Johann Friedrich von Sachsen, der an seinen Vetter Moritz seiner Zeit den Kurhut und einen Theil seiner Erblande verloren und dem G. eben deswegen gleich nach seinem Scheiden von Würzburg sehr gern sich genähert hätte. Der Herzog selbst, von Natur beschränkt, lebte vollständig in dem ihm naheliegenden Gedanken, die verlorene Machtstellung seines Hauses zurückzugewinnen, war aber zugleich gänzlich darüber im Unklaren, daß dieser sein Wunsch ohne eine vollständige Umwälzung der gegebenen Machtverhältnisse in Europa nicht zu verwirklichen und daß eine solche leichter zu wünschen als herzustellen sei. Immerhin, in dieser seiner Stimmung war er dem Verlangen eines Mannes, wie G., in seine Dienste aufgenommen zu werden, leicht zugänglich; nicht bloß ihn als „Rath“, sondern auch Wilhelm v. Stein und noch mehrere andere Genossen und Diener des verstorbenen Markgrafen, die nun herrenlos geworden waren, nahm er bei sich auf. G. hätte es nicht schwer sein können, bei dem Kurfürsten von der Pfalz, dessen Diener er dem Namen nach schon seit einiger Zeit war, unterzukommen, er scheint aber den weimarischen Hof jedem anderen grundsätzlich vorgezogen zu haben. Es dauerte in der That nicht lange, so gewann er den fast ausschließlichen Einfluß auf den Herzog, den er bei seiner schon angedeuteten schwachen Seite zu packen wußte und durch die Möglichkeit der Rache an der albertinischen Linie, die er ihm eröffnete, ganz in seine Gewalt lockte. Es ist jedoch kein Zweifel gestattet, daß G. die Macht, die er über den Fürsten gewonnen und den Schutz, den ihm dieser gewährte, hauptsächlich dazu gebrauchen wollte, sich den fränkischen Ständen gegenüber wieder zu seinem behaupteten Rechte zu verhelfen. An Freunden fehlte es ihm, wie wir wisen, auch sonst nicht, aber er konnte sich nicht verhehlen, daß er es mit Gegnern zu thun hatte, die im guten nicht leicht nachgeben würden. G. selbst hatte kein besonders starkes Vertrauen, [16] ich will nicht sagen auf sein Recht, aber auf die Hoffnung, zu demselben zu gelangen, und daher befreundete er sich schon zur Zeit, als er eben erst in den sächsischen Dienst (1557) trat, mit einem Plan der Selbsthülfe, wozu er, der Ueberlieferung seines Standes getreu, von Haus eine nur zu unwiderstehliche Neigung, die sich mit der entsprechenden Verwegenheit paarte, in sich trug. Es handelte sich dabei um den Anschlag, sich der Person des Fürstbischofs von Würzburg, Melchior v. Zobel, mit Gewalt zu bemächtigen und das Stift so zur Herausgabe seiner confiscirten Güter und zur Befriedigung aller seiner Ansprüche zu zwingen. Dieser Plan gelangte jedoch aus zufälliger Unentschlossenheit der dafür ausersehenen Werkzeuge für dieses Mal nicht zur Ausführung; doch behielt es sich G. vor, bei nächster Gelegenheit darauf zurückzukommen. So bildete sich schon in dieser Zeit eine Grumbach’sche Frage, bekannt unter dem Namen der „Grumbachischen Händel“, die von Freund und Feind lebhaft verhandelt wurde, und an die sich schon jetzt die sonderbarsten Befürchtungen knüpften. Auch die officiellen Gewalten und Instanzen des Reiches, wie z. B. der Frankfurter Kurfürstentag im Frühjahre 1558, hätten den Streit am liebsten vermittelt und selbst Kaiser Ferdinand that bei den fränkischen Einungsverwandten in diesem Sinne Schritte, schon um gegenüber der prekären allgemeinen Lage jene unbequeme Frage aus der Welt zu schaffen. Aber diese und andere Versuche scheiterten immer wieder an dem Widerstande der fränkischen Bischöfe oder des Herzogs von Braunschweig; und insofern trifft sie allerdings unzweifelhaft mit die Verantwortlichkeit für die kommenden Verwickelungen. Freilich ist auch das Benehmen Grumbach’s der Art, daß man, wie sonderbar das erscheinen mag, oft zweifelhaft bleibt, ob er eine gewaltsame Lösung einer gütlichen nicht vorgezogen hätte. Des Herzogs von Sachsen und seines Schutzes, war er, obwol dieser bereits wiederholt ernstlich gewarnt worden war, nach wie vor sicher; klug und verschlagen von Haus aus, hatte er auch sonst seine Stellung gesteigert. Noch im Frühjahr 1558 war er gegen eine bestimmte Pension als Oberst in französische Dienste getreten, mit der Verpflichtung, eventuell dem König eine bestimmte Truppenmacht zuzuführen. Dieses Verhältniß war allerdings kein einzeln stehendes, aber G. hat es sein ganzes noch übriges Leben hindurch in leicht erkennbarer Berechnung festgehalten und einen wirksamen Hebel seiner sich immer kühner gestaltenden Pläne daraus zu machen verstanden. Zu derselben Zeit erneuerte er den Versuch, sich des Bischofs von Würzburg mit Gewalt zu bemächtigen; der zweite Versuch mißglückte allerdings wie der erste, dagegen der dritte (am 15. April 1554), endigte zwar nicht mit der Wegführung, wohl aber mit der Tödtung Melchiors v. Zobel. G. hat bei dem Attentat nicht persönlich mitgewirkt, sondern seinen Spießgesellen, die er schon seit langer Zeit zu seiner Verfügung hatte, die Ausführung übertragen, jedoch die vorbereitenden Anordnungen selbst getroffen. Es braucht nicht erst ausdrücklich hervorgehoben zu werden, daß dieses Ereigniß überall im Reiche und darüber hinaus ungeheures Aufsehen machte und daß von vielen Seiten her G. als der eigentliche Anstifter der Ermordung des Bischofs bezeichnet wurde. Er selbst freilich verwahrte sich auf das nachdrücklichste gegen diese Unterstellung: ihm sei es nur um den lebenden Bischof zu thun gewesen, nur dieser habe, wenn er in seine Hände fiel, ihm etwas nützen können; mit dem todten sei ihm nichts gedient. Es war also nach seiner Aussage ein, ursprünglich nicht in Berechnung gezogener, unglücklicher Zufall, der jene Katastrophe herbeigeführt hat. Man kann das zugeben, aber schwerlich in Abrede stellen, daß ein solcher Zufall von vornherein als eine Möglichkeit hätte erwogen werden müssen, zumal wenn man die Werkzeuge ins Auge faßt, die G. mit der Ausführung des Attentates betraut, darunter jener Christoph Kretzer, der ein persönlicher Feind des Bischofs war, von [17] dem wahrscheinlich der tödtliche Schuß gegen ihn ausgegangen ist, und mit dem G. seit einer Reihe von Jahren in den engsten Beziehungen gestanden hatte. Herzog Johann der Mittlere hat in diesem Vorgange keinen Grund gefunden, G. etwa seinen Schutz oder auch nur ihm einen Theil seines unbedingten Vertrauens zu entziehen. Gerade G. war es, der die Heirath des Herzogs mit Elisabeth, der Tochter des Kurfürsten von der Pfalz, einige Monate später – nicht unbelohnt – mit vermittelt hat. Später ging er nach Frankreich, um seinen bereits erwähnten Verpflichtungen als französischer Oberst nachzukommen und dem König mehrere Fähnlein Reiter zuzuführen. Als dann aber schon im Herbst Friede geschlossen wurde und er sich rüstete, nach Deutschland zurückzukehren, verbreiteten sich Gerüchte verschiedener Art, die aber alle den Inhalt hatten, daß er vorhabe, seine und seiner Freunde wieder frei gewordenen Truppen gegen seine Widersacher im Reiche zu gebrauchen. Der Nachfolger Melchiors v. Zobel in Würzburg, Friedrich v. Wirsberg, hielt allerdings den von seinem Vorgänger und dem Domcapitel G. gegenüber eingenommenen Standpunkt unerschütterlich fest. Um so mehr Beifall fanden die Versuche, die nun namentlich die rheinischen Kurfürsten machten, eine gütliche Beilegung der Streitfrage zu Stande zu bringen. auf dem Reichstag zu Augsburg (Sommer 1559), wo auch G. mit seinen Freunden persönlich sich einstellte, schien es vorübergehend wirklich so weit kommen zu sollen; aber es fehlte in Wahrheit auf beiden Seiten, allerdings in erster Linie auf Seite seiner Gegner, an dem nöthigen guten Willen, und so blieb dem Kaiser zuletzt nichts übrig, als den ganzen Handel wieder auf den Weg Rechtens und an das Kammergericht zu verweisen. Dagegen wurde noch auf demselben Reichstage Grumbach’s alter Vertrauter und Parteigänger, Christoph Kretzer, wegen seiner Theilnahme an der Tödtung Melchiors v. Zobel in die Acht erklärt. Seit dem Mißlingen dieses Sühneversuches wurde es allerdings immer wahrscheinlicher, daß die Grumbach’sche Frage irgendwo und irgendwie zu einer gewaltsamen Katastrophe führen würde. Man traute ihm nicht ohne Grund schon jetzt das äußerste zu und hielt ihn zugleich für den Mann, die Mittel für seine Zwecke aufzufinden und in Bewegung zu setzen. In der That, sein Auge reichte weit und sein Scharfblick war groß genug, die kühnsten Combinationen zu ersinnen. Schon jetzt hat er die lothringisch-dänische Verwickelung in den Kreis seiner Berechnungen gezogen und angefangen seinen beschränkten herzoglichen Beschützer durch die stärksten Reizmittel vollends zu umgarnen. Zu gleicher Zeit betrieb er lebhaft den Plan, gegen Würzburg einen förmlichen Kriegszug in Scene zu setzen, um so zu seinem Rechte zu gelangen. Freilich galt es zu diesem und auch noch jenen anderen, den Herzog betreffenden Entwürfen, die nöthigen Geldmittel aufzubringen, und da ist es denn im höchsten Grade merkwürdig, welche Wege hierzu eingeschlagen wurden. Am bezeichnendsten ist, wie G. sich anstrengt, eine Springwurzel aufzutreiben, auf Schatzgräberei verfällt, endlich sich mit einem Visionär, einem Bauernjungen aus der Nähe von Gotha, dem sogen. Engelseher verbindet, der dem verblendeten Herzoge immer wieder neue Ausicht auf große Schätze und auf die Verwirklichung seiner krankhaft-ehrgeizigen Wünsche eröffnete. Die wahre Stellung Grumbach’s zu diesen Dingen, namentlich zu den Jahre hindurch fortgesetzten Visionen des Engelsehers ist mit Sicherheit schwer zu bestimmen. Anzunehmen, wie man wohl gethan hat, daß G. den Knaben wissentlich verwendet habe, den Herzog zu täuschen und so immer abhängiger von sich zu machen, wäre der leichteste Ausweg, ist aber doch nicht gestattet; war G. in diesem Falle ein Betrüger, so war er ohne Zweifel zugleich betrogen, und hat zwar sich selbst betrogen; man weiß ja, was jene Zeit im Punkte des Aberglaubens zu leisten vermochte, und daß Männer, die sonst zu den gescheidtesten und hellsten Köpfen zählten, in [18] dieser Sache oft auf gleicher Linie mit den unwissendsten und bildungslosesten Zeitgenossen sich bewegten. Und doch können wir uns wenigstens in der letzten Zeit, in der Grumbach’s Lage eine verzweifelte wird, des Eindruckes nicht erwehren, daß diese Visionen mit einem so unverkennbaren Raffinement betrieben wurden, daß man sie von Planmäßigkeit kaum ganz freisprechen kann. So sieht man sich freilich einem schwer lösbaren Widerspruche gegenüber gestellt, aber vielleicht doch nur einem von der Art, wie sie bei einer Natur, wie die Grumbach’s war, wohl vorkommen können. G. hatte im J. 1562 sammt den Seinigen seinen Aufenthalt auf Hellingen genommen, einem Schlosse bei Coburg, das er käuflich an sich gebracht hatte. Seine Gedanken bewegten sich fortgesetzt in allen erdenkbaren Richtungen, kamen aber zuletzt immer wieder auf den Plan eines unmittelbaren Angriffs auf Würzburg zurück. Eine Zeit lang hatte er in der Furcht geschwebt, es könne, wie über Kretzer, die Acht auch über ihn ausgesprochen werden, und sich aus diesem Grunde mit rachesüchtigen Gedanken gegen den Kaiser und das Haus Oesterreich selbst getragen; als aber diese Gefahr vorüberging und die sich immer wiederholenden Vermittelungsversuche nach wie vor erfolglos blieben, schritt er zur Ausführung jenes mehr als verwegenen Planes. Die Engel befürworteten ihn, der Herzog war damit einverstanden, alle seine Genossen und Helfershelfer harrten schon längst auf das Zeichen, und die unglaublich verwahrlosten Zustände im Hochstift und der Stadt Würzburg luden zu solch’ einem Unternehmen von selber ein. Hier hatte man etwas der Art längst befürchtet, und doch ließ man sich, als es Ernst wurde, überraschen. G. hat, des Außerordentlichen seines Beginnens sich wohl bewußt, angeblich schon ca. 14 Tage vor der Ausführung desselben, in seinem und seiner Genossen Namen ein Rechtfertigungsschreiben an seine Freunde und überhaupt an alle von Adel und der Ritterschaft ausgehen lassen, worin er u. a. das Recht der Selbsthülfe als ihm in diesem Falle unzweifelhaft zukommend erklärt und mit besonderem Nachdruck, aber freilich nicht überall frei von Sophistik die grundsätzliche Seite seiner Beschwerde hervorhebt. Bekanntlich ist das Unternehmen zunächst vollständig gelungen: die Stadt wurde durch Ueberrumpelung genommen (4. October 1563). Der Fürstbischof war abwesend; so hielt sich G. an das Domcapitel und zwang dieses, einen Vertrag (am 7. October) zu unterzeichnen, der alle seine Ansprüche und Forderungen legitimirte, ihn in seine entzogenen Besitzungen wieder einsetzte und zugleich Auswirkung der Straflosigkeit von Kaiser und Reich zusicherte. Tags darauf zog G. mit seinen Schaaren wieder ab und kehrte zu den Seinigen nach Schloß Hellingen zurück. Der Bischof von Würzburg, der gleich darauf in seine Residenz zurückkehrte, bestätigte in der That den abgedrungenen Vertrag, da die Domherren erklärten, daß sie ihre adeliche Ehre und Treue für dessen Vollziehung hätten einsetzen müssen. Und in der That ist G. jetzt in den Besitz seiner Güter gelangt und sein Sohn bis in das J. 1566 hinein in demselben verblieben. Er war daher über den Ausgang seines Unternehmens lebhaft befriedigt, und meinte in einem Briefe an seinen herzoglichen Gönner, die Schwierigkeiten seien dabei doch so groß gewesen, daß er und seine Genossen für dieses Gelingen Niemandem denn Gott, die Ehre geben könnten! Aber diese Befriedigung hielt nicht lange Stand und zu verwundern ist es doch, wie ein sonst so scharfblickender Mann, wie G., sich in dem Wahne festrennen konnte, daß ein solcher Friedensbruch, wie der eben verübte, straflos bleiben werde. Die Kunde von dem Geschehenen durchlief, wie zu erwarten, möglichst rasch das Reich und gelangte, ehe eine Woche um war, an Kaiser Ferdinand nach Preßburg. Der Kaiser hatte, wie wir wissen, in der Streitfrage zwischen Würzburg und G. bisher keine entschiedene Stellung genommen, jedenfalls sie mehr vom Standpunkte der Opportunität als des noch dazu nicht ganz klaren [19] Rechtes behandelt. Nun aber, bei dieser Nachricht von der Vergewaltigung Würzburgs, raffte er sich plötzlich zu einem Entschlusse auf, erließ, da G. vermöge der Reichsgesetze bereits ipso facto in die Acht verfallen sei, den 13. Oct. ein Achtsexecutionsmandat gegen denselben und seine Genossen und erneuerte es am 6. November: die Cassation des Vertrages vom 7. October war dabei ausdrücklich ausgesprochen. Dieser Schritt des Kaisers ist nach Lage der Acten nicht, wie freilich schon G. behauptete, von Würzburg aus veranlaßt worden, aber allerdings hat man dort, zumal der Fürstbischof, nach kurzem Sträuben, sich auf diesen Standpunkt gestellt. G. aber erblickte in der Achtserklärung, die, formell betrachtet, vielleicht nicht ganz unanfechtbar war, und in der Nichtanerkennung des Vertrags ein neues Unrecht, und gab deutlich zu verstehen, daß er, falls ihm der Vertrag nicht gehalten würde, lieber Leib, Leben und Blut daran setzen, als noch länger in Armuth und Elend herumziehen wolle. So wie sich einerseits unter diesen Umständen sein nie sehr starkes Rechtsgefühl immer bedenklicher verwirrte, so traute man ihm andererseits das Aeußerste zu; der landsbergische Bund und die fränkischen Einungsverwandten gingen daran, sich auf Gegenwehr zu rüsten. Zugleich erließ der Kaiser an den Herzog Johann Friedrich den Mittleren selbst den gemessenen Befehl, G. und seinen Genossen seinen Schutz aufzukündigen; der Herzog war jedoch weit entfernt, diesem Befehle nachzukommen, fest entschlossen, G. nach wie vor zu beschützen, in dem Wahne, eben durch ihn noch zur Verwirklichung aller seiner Hoffnungen zu gelangen. Hiermit tritt die Grumbach’sche Frage in ein neues und wichtiges Stadium; und er selbst entwickelt von jetzt an die ihm innewohnenden Gaben der Agitation, der Intrigue, der scheinbaren Unerschöpflichkeit seiner geistigen Hülfsmittel, oder der verzweifeltsten Verwegenheit in seltener Virtuosität und zugleich auch unverständlicher Verblendung. Der Reichsdeputationstag zu Worms, der noch einmal Aussicht auf eine Beschwörung des nahenden Sturmes eröffnet hatte, trat zuletzt der kaiserlichen Achtserklärung bei und beschäftigte sich mit den Anstalten, sie zu vollziehen. Auf der anderen Seite hatte die fränkische Ritterschaft sich geregt und bei dem Kaiser eine freilich erfolglose Fürbitte für G. eingelegt. G. selbst kam jetzt auf seinen Lieblingsgedanken zurück, die deutsche Reichsritterschaft überhaupt, verstimmt, wie sie war, unter der Firma ihrer eigenen Interessen, zu seiner Unterstützung aufzurufen. Doch wenn er hier auch einen schwachen Punkt des Landesfürstenthums jener Zeit mit Recht erblickte, so hat er sich doch in der Berechnung der Hülfe, die ihm von dorther erstehen konnte, zu seinem Schaden getäuscht. Er hat zwar seine Gegner mit dem Hinweis auf die grollende Ritterschaft und die in dieser Voraussetzung liegende Gefahr geschreckt und einzuschüchtern gesucht, sogar noch 1564 dem Kaiser Ferdinand ein Bündniß mit ihr gegen die Fürsten vorgeschlagen: aber diese Rechnung, wie manche andere, war ohne den Wirth gemacht. An dem Kaiser glitt die Versuchung ohnedem wirkungslos ab und die Ritterschaft ist in der Stunde der Entscheidung wohl oder übel ruhig sitzen geblieben. G. war, angesichts der sich verdüsternden Lage der Dinge, bald nach dem Ende des J. 1564 aus dem Coburgischen nach Gotha übergesiedelt, wo nun auch Johann Friedrich seinen dauernden Aufenthalt nahm. Seine Angelegenheit fuhr fort, das Reich in Athem zu erhalten. Der Tod des Kaisers Ferdinand I. (Juli 1564) hatte an der Lage der Dinge wenig geändert. Kaiser Max II. stellte sich in dieser Frage im wesentlichen auf den Standpunkt seines Vaters. Auch er wäre einem gütlichen Austrag nicht von vorne herein entgegen gewesen, glaubte aber zuletzt, zumal als man in Würzburg keine Neigung zu einem solchen zeigte, dem Rechte seinen Lauf lassen zu sollen. Die Situation war daran, acut zu werden: es naht der Augenblick, wo die Grumbach’sche Frage aus einer deutschen eine europäische [20] zu werden droht. G. war der Mann dazu, seine Interessen einen so weiten Kreis beschreiben zu lassen, und die allgemeine Lage war der Art, daß sie einem solchen Gebaren entgegenkam. Und war es einerseits die sich zusehende Verminderung der Hoffnung auf eine Befriedigung seiner Forderung, die seine Neigung zu so kühnen Entschlüssen steigerte, so war es zugleich wieder diese Kühnheit, welche die Befriedigung seiner Forderungen immer unwahrscheinlicher machte. Wir haben hier endlich von einem Verhältnisse zu reden, das schon seit einiger Zeit dräuend im Hintergrunde lauerte, in diesem Jahre aber in den Vordergrund und bald in den Mittelpunkt der sich vorbereitenden und erfüllenden Katastrophe tritt. Es sind die Beziehungen Grumbach’s und seines Schutzherrn zu Kurfürst August von Sachsen. Die Beziehungen beider Höfe waren von Haus aus gespannte, und August, dem die Hoffnungen und Umtriebe seines Vetters nicht unbekannt geblieben waren, blickte von Anfang an mit schlechtverhehltem Mißtrauen nach Weimar und Gotha. Die Vertrauensstellung, die G. bei dem Herzoge erobert, hatte jenes Mißtrauen gesteigert, und G. seinerseits nichts dazu gethan, es zu entkräften; hatte er doch schon bei Lebzeiten Albrechts Alcibiades sich mit feindseligen Absichten gegen den Kurfürsten getragen. Dieser zweifelte daher nie einen Augenblick, daß die Entwürfe seines Vetters und Grumbach’s gegen ihn gerichtet seien. Allerdings, wenn die Wünsche des Herzogs sich je erfüllen sollten, so mußte der Albertiner die Zeche bezahlen. So lag hier ein Conflikt vor, der eine am Ende naturgemäße Folge einer vorausgegangenen bösen That war. Freilich können wir Johann Friedrich nicht für den Mann halten, der das Amt des Rächers mit Erfolg durchzuführen berufen gewesen wäre, sowenig als sein Mentor für die grundsätzlichen Seiten des Confliktes irgendwie innerlich erwärmt war, und überdies standen die allgemeinen Verhältnisse ihren Absichten durchaus entgegen. Kurfürst August stellte überall und immer sein Hausinterese, die Behauptung seiner überkommenen politischen Machtstellung über jede andere Rücksicht. Sowie er daher der feindlichen Pläne seines Vetters gewiß war, hob er den Handschuh auf, entschlossen ihnen zuvorzukommen. Er stand hierbei in dem großen Vortheile, daß der Kaiser und das Haus Oesterreich ihm gefällig sein mußten und seinen guten Willen ihren deutschen und europäischen Interessen zu Liebe nicht entbehren mochten. Der Kurfürst war zugleich mit dem Könige von Dänemark verbündet; allerdings hatte G. längst daran gearbeitet, durch das lothringische Haus und durch Schweden Dänemark beschäftigen zu lassen und den Kurfürsten auf diese Weise zu isoliren. Jedoch ehe diese und andere Pläne solcher Art noch gereift waren, erfolgte von der Gegenseite her der entscheidende Schlag. Auf dem Reichstage zu Augsburg (1566) wurde durch den Kaiser unter dem Drucke des kursächsischen Einfluses und aus Furcht vor weiteren Complicationen das Achtmandat des J. 1563 gegen G. und seine Genossen erneuert und zugleich auf die Heger und Beschützer desselben (d. h. auf den Herzog Johann Friedrich d. M. von Sachsen) ausgedehnt, überdies die Maßregeln für die eventuelle Vollziehung der Acht festgestellt. Die nächste Folge dieses Beschlusses war, daß der Bischof von Würzburg von Grumbach’s Gütern, die diesem laut des erzwungenen Vertrages vom 6. October 1563 zurückgegeben worden waren, wieder Besitz ergriff. Eine weitere Folge war die feierliche Aufforderung an den Herzog durch eine eigene an ihn abgeordnete Reichsgesandtschaft, bei Strafe der Reichsacht G. und Genossen unweigerlich und ungesäumt seinen Schutz aufzukündigen. Der Herzog gab aber unter leeren Ausflüchten eine verneinende Antwort und lehnte weiterhin, hartnäckig und ungelehrig wie er war, jedwede Vermittelung ab, offenbar in der verblendeten Voraussetzung, daß die tollkühnen abenteuerlichen Berechnungen und Pläne Grumbach’s ihn selbst gegen Kaiser und Reich decken würden. Nun wurde [21] aber wirklich in aller Form die Reichsacht über ihn ausgesprochen und die Vollziehung derselben dem Kurfürsten von Sachsen aufgetragen. So trieben die Dinge zur Entscheidung. Der Grumbach’sche Handel war aus einer Rechtsfrage zu einer Machtfrage geworden. Johann Friedrich und G. waren zum Aeußersten entschlossen; die Befestigungen Gotha’s und des Grimmenstein’s waren seit längerer Zeit in dieser Vorausicht verstärkt und nach Kräften zum Zwecke eines längeren Widerstandes ausgerüstet. Außerdem setzte G. jetzt Himmel und Erde in Bewegung, um sich in der eilften Stunde Hülfe und Errettung zu schaffen. Aber alle seine kühnen und oft geistreichen politischen und diplomatischen Anschläge und Combinationen ließen ihn im Stich. Adel und Ritterschaft, auf deren Erhebung er gehofft, verhielten sich ruhig oder hatten höchstens gute Rathschläge und Wünsche; der König von Dänemark wußte sich gegen Schweden zu sichern, vom französischen Hofe kamen Abmahnungen, statt wirksame Unterstützung, obwol G. bereit war, dafür die lothringischen Stifter, so viel an ihm war, zum zweiten Male zu verrathen. Das brandenburgische Haus, das für G. allerdings stets offne Sympathie bekannt hatte, mußte es dabei doch bewenden lassen, und wie weit die Unterhandlungen mit den Niederlanden, die damals den Kampf gegen Spanien fochten, überhaupt gediehen sind, bleibt zweifelhaft: überhaupt darf man die in diesem Zusammenhange auftauchenden Velleitäten nicht gar zu ernsthaft nehmen. So geschah, was vorauszusehen war: Gotha und der Grimmenstein, und aber auch der Herzog, G. und ihre Genossen fielen in die Hände der Belagerer, bez. des Kurfürsten von Sachsen, der nach Rache an seinen Gegnern lechzte und dieses sein Verlangen jetzt in wenig würdiger Weise stillte. Des Herzogs, wie Grumbach’s und seiner Genossen Schicksal ist bekannt. G. selbst wurde nach der barbarischen Gewohnheit der Zeit peinlich verhört und zur Strafe, bei lebendigem Leibe geviertheilt zu werden, verurtheilt, das Urtheil (am 18. April 1567) auf dem Markte zu Gotha an ihm (wie seinen Schicksalsgenossen, die er mit ins Verderben nach sich gezogen) in seiner ganzen Grausamkeit vollzogen. Der Kurfürst von Sachsen dachte unedel genug, der Execution des Urtheils wie einem erquickenden Schauspiele anzuwohnen. So war es auch sein Werk, daß Johann Friedrich d. M. als ein Gefangener nach Oesterreich abgeführt und 27 Jahre hindurch, bis zu seinem Tode, trotz aller eingelegten Fürbitten, daselbst festgehalten wurde. Die Nachricht von dem Strafgericht in Gotha hat nicht verfehlt, weithin im Reiche tiefen Eindruck zu machen, wenn auch die Beurtheilung desselben verschiedener Art war. In Würzburg triumphirte man, wie nicht anders zu erwarten, voll Schadenfreude über des gehaßten Gegners Fall; es hat aber auch schon damals nicht an Stimmen gefehlt, die G. als ein Opfer seiner Widersacher, und sein und seiner Genossen jämmerliches Ende als einen Act der Privatrache, vor allem des Kurfürsten von Sachsen betrachtet haben. Es kann in der That kaum bestritten werden, daß außer seiner eigenen auch fremde Schuld und Leidenschaft, und überhaupt die trostlosen Verhältnisse des Reiches und seiner Verfasung ihn auf der abschüssigen Bahn immer weiter getrieben haben. Der letzte Grund seines Verderbens lag aber doch in ihm selbst: in seiner offenbaren maßlosen Selbstsucht, in seiner Unfähigkeit, die objective Ordnung der Dinge von seinen persönlichen Interessen und Bedürfnissen zu unterscheiden, und in seiner unbezwingbaren Neigung, um seines individuellen wirklichen oder vermeinten Rechtes willen die Welt in Flammen zu setzen. Ein großer sittlicher Gedanke liegt dem so complicirten und verworrenen Getriebe seines Lebens nicht zu Grunde: er hat sich der religiösen und nationalen Frage gegenüber vollständig gleichgültig verhalten und nie, auch wenn er am geschäftigsten erscheint, im Dienste einer solchen gehandelt. So macht bei allen glänzenden Gaben sein Treiben doch nur den Eindruck eines Abenteurers im großen [22] Stile, dem eben diese Gaben schließlich zum Verderben gereichen mußten! Dieses Endurtheil kann man ausprechen, ohne darum seinen Gegnern überall Recht zu geben oder sich überhaupt für sie zu erwärmen. – Grumbach’s Geschlecht hat sich von dieser Katastrophe nicht wieder erholt. Seine Frau folgte ihm im J. 1572 im Tode nach, sein (einziger) Sohn söhnte sich zwar mit dem Hochstift Würzburg hinterher aus und erhielt den größeren Theil der im J. 1566 wieder eingezogenen Güter seines Vaters als Stiftslehen zurück, jedoch vermochte er nicht, der finanziellen Zerrüttung und Ueberlastung Herr zu werden; von den Enkeln Grumbach’s wisen wir nur, daß sie ihre Güter an das Stift abgetreten haben und am Anfange des 17. Jahrhunderts ohne Nachkommen gestorben sind. Die ältere Linie seines Hauses ist zwar von dem Schicksale der jüngeren in keiner Weise mit berührt worden, aber gleichwol hat sie diese nicht um vieles überdauert und verschwindet fast zu gleicher Zeit aus der Geschichte.

Dr. Friedrich Ortloff, Geschichte der Grumbachischen Händel, 4 Bde. Jena 1868–70, wo zugleich über die übrige Litteratur geeignete Auskunft zu finden ist.