ADB:Ziemssen, Christoph

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Artikel „Ziemssen, Christoph“ von Adolf Häckermann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 45 (1900), S. 196–197, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Ziemssen,_Christoph&oldid=- (Version vom 19. April 2024, 14:45 Uhr UTC)
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Ziemssen: Christoph Z., im geistlichen Amt durch Lehre und Seelsorge, sowie als Schriftsteller im Gebiete der Kirchen- und pommerschen Specialgeschichte verdient, ward als jüngster Sohn des Generalsuperintendenten Dr. Ziemssen am 23. April 1791 zu Greifswald geboren und starb am 18. November 1868 zu Stralsund. Seine Schulbildung erhielt er auf dem Gymnasium der Vaterstadt, studirte ebendaselbst und erwarb 1812 nach überstandenem Examen die philosophische Doctorwürde, besuchte darauf noch die Universität Heidelberg und trat hier in freundschaftliche Beziehungen zu Schwarz, Daub und Creuzer. Heimgekehrt habilitirte er sich 1814 als Privatdocent in der theologischen und ein Jahr darauf in der philosophischen Facultät zu Greifswald, siedelte jedoch in der Folge nach Stralsund über, wo er 1817 Diakonus und 1818 Pastor zu St. Marien und Assessor des städtischen Consistoriums wurde. Bei der Feier des Ottofestes 1824 ertheilte ihm die Universität Greifswald die theologische Doctorwürde. Sein amtlicher Wirkungskreis erweiterte sich, als er nach Mohnike’s Tode 1842 zum Stadt-Superintendenten erwählt ward. Als solcher ward er nicht nur Scholarch, sondern übernahm auch den Religionsunterricht an der Prima des Gymnasiums. Um dieselbe Zeit als Regierungs- und Consistorialrath in das Kirchenregiment der Provinz berufen, blieb er gleichwol in Wort und That ein energischer Vertheidiger der alten kirchlichen Rechte und Vorrechte Stralsunds und vertrat diese seine Ansicht auch schriftstellerisch durch die Abhandlung „Urkundliche Nachweisung des Grundes der Eigenthümlichkeit der evangelisch-lutherischen Kirchenverfassung der Stadt Stralsund“ (1856). Lebhaft betheiligte er sich im Geiste an den großen Wandlungen in Kirche und Wissenschaft, [197] welche sich während seiner Lebenszeit vollzogen; auch der Philosophie seiner Zeit war er eingehend gefolgt, aber das Resultat blieb für ihn der Glaube als die Quelle aller Speculation und das Wort Gottes als deren Norm. Obwol entschiedener Vertreter der lutherischen Confession war er kein Freund confessionellen Haders und nahm in der Praxis eine vermittelnde Stellung ein. Von seinen, namentlich für die pommersche Specialgeschichte wichtigen Schriften ist die bedeutendste „Vertheidigung der Stralsunder zur Zeit des dreißigjährigen Krieges gegen Barthold“, abgedruckt in der Sundine 1839, Nr. 20, in welcher er Barthold’s Angriffe wegen Stralsunds Widerstand gegen Wallenstein und Verbindung mit Schweden widerlegt; ferner „Der silberne Deckelbecher, welchen die Hochschule zu Wittenberg an Luther zum Hochzeitsgeschenk verehrt hat, beschrieben und zum ersten Mal abgebildet, der dreihundertjährigen Feier des Kirchenverbesserungsfestes gewidmet“ (Breslau 1817), abgedruckt in den wöchentlichen Nachrichten für Freunde der Geschichte, Kunst und Gelehrtheit des Mittelalters von Büsching, Jahrg. 2, Weinmondheft S. 369–379. „Das Wallensteinsfest. Gebete und Predigten zur Feier des 24. Juli 1819 und 1820 gehalten.“ (Stralsund 1821.)

Biederstedt, Nachrichten u. s. w. Strals. 1822, S. 167. – Strals. Ztg. 1868, Nr. 274. – Kosegarten, Geschichte der Univ. Greifswald Th. I, S. 318. – Privatmittheilungen.