Ankündigung (Journal von und für Franken, Band 6, 3)
- Allgemeine mit Beweisanführungen versehene Adelsmatrikel, in welcher alle in Teutschland und damit verbundenen Ländern geblühete und noch blühende gräfliche, freyherrliche, ritterliche und adeliche Familien nach ihrem Ursprung, Alter, Landsmannschaft, Stifts- und Thurniermäßigkeit, Standeserhöhung, Verwandschaft und Wappen in alphabetischer Ordnung aufgeführet werden. Von Johann Christian Rebmann des fränkischen Reichsritterorts am Steigerwald Cassierer. Erlangen im Verlage Johann Jacob Palms. 1794.
In Ansehung der Wappen hätte man gewunschen, daß man sie bey jeder Familie hätte beystechen lassen können, aber die Unternehmung ist für einen Privatmann zu schwer und wäre zu sehr gewagt. Da jedoch die bemerkten Wappenbücher in den Händen derjenigen sind, die sie nöthig haben, so ist durch die Berufung auf dieselben dem Mangel abgeholfen. Mit Beschreibungen der Wappen aber hat man sich nicht einlassen wollen, weil sie das Werk beynahe um die Hälfte vergrössert hätten und doch eine Beschreibung ohne Ansicht des Wappens immer undeutlich bleibt.
Wenn gleich der Autor und Verleger sich schmeicheln, daß diese mühsame Arbeit, womit sich der erste mehrere Jahre beschäftigt hat, von dem Publicum nicht ungeneigt aufgenommen, sondern aller Unterstützung gewürdigt werden würde; so ist es doch kein Werk für die eigentlichen Gelehrten, und man hat für nöthig gefunden, den Weg der Subscription einzuschlagen, um zu wissen, wie stark die Auflage gemachet werden könne. Es wird daher jeder Liebhaber ersuchet, bis zu Ende des Monats Junii dieses Jahrs seine gefälligen Bestellungen entweder bey den Reichsritterschaftlichen Canzleyen in Schwaben, Franken und am Rheinstrom und bey allen Buchhandlungen Teutschlands, oder dem Autor und Verleger zu machen.
| Das Werk wird höchstens 6 Alphabet in groß 8. stark, mit den nämlichen Lettern wie gegenwärtige Nachricht gedruckt, und das Alphabet von gutem Papier um 1 fl., auf Schreibpapier um 1 fl. 15 kr., auf holländisch um 1 fl. 48 kr. Reichsmünze nach dem vier und zwanzig Guldenfuß gegeben werden; denn wenn sich nicht so viele Subscribenten finden sollten, daß man gegen sie diesen Preiß einhalten kann, so unterbleibt der Druck ganz und gar, ausserdem kann den 1ten Juli mit dem Druck angefangen werden, da alles bis auf wenige Verbesserungen schon fertig ist, und also die Lieferung im 1794. Jahr geschehen kann, bis wohin das philosophisch-demokratische Fieber ausgetobt haben – und der Gott der Ordnung wieder ruhige und bessere Zeiten schenken wird. Obgleich bey 9000 blühende und erloschene Geschlechter darin begriffen sind; so räumet man doch gerne ein, daß das Werk weder vollständig noch vollkommen sey. Wenn daher einige Geschlechter gar übergangen seyn – oder andre wünschen sollten, umständlicher beschrieben zu werden, als es geschehen ist; so erbittet man sich darüber nach Erscheinung des Werks Belehrung, und ist erbötig, alles, was hierüber eingeschickt wird, zu benützen, sofort in einigen Jahren Vermehrungen und Verbesserungen nach der Ordnung des Hauptwerks nachfolgen zu lassen. Keineswegs aber wird man diese zu dem abscheulichen Kunstgriffe mißbrauchen, eine neue Auflage zu machen, und dadurch die Käufer der ersten Auflage zu zwingen, daß sie entweder ein unvollkommenes Werk behalten, oder sich die neue Auflage wieder anschaffen müssen, weil sie die Verbesserungen nicht besonders haben können. Freunden, welche Subscribenten zu sammeln sich die Mühe nehmen, versichert man den 10ten Theil für ihre Bemühung. Geschrieben Erlangen den 1. Hornung 1793.