Armuth und Wohlthätigkeit

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Textdaten
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Autor: Karl Biedermann
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Titel: Armuth und Wohlthätigkeit
Untertitel:
aus: Die Gartenlaube, Heft 38, S. 446–448
Herausgeber: Ferdinand Stolle
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1854
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung:
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Kulturgeschichtliche Bilder
2. Armuth und Wohlthätigkeit.
Ein Blick auf frühere Zeiten. – Bettlerheere und ihre Gewaltthaten im vorigen Jahrhundert. – Keine Bettelpolizei. – Bettlerorden. – Adelige Bettler. – Die Krüppelfuhre. – Die Kunst des recht fruchtbringenden Wohlthuns. – Die Theilnahme der Privaten an der Armenpflege. – Das Verschwinden des frühern Bettlerwesens in unserm Jahrhundert.

Wir haben in unserer ersten kulturgeschichtlichen Betrachtung vergleichende Blicke auf die „theuern Zeiten“ sonst und jetzt geworfen. Was liegt näher, als daß wir diese Vergleichung auf den Zustand des Armenwesens und auf die Art der Wohlthätigkeit in der frühern und der jetzigen Zeit ausdehnen? Die „zunehmende Bettelei“ ist auch so eine der herkömmlichen Anklagen, womit die Lobpreiser der Vergangenheit wider die Gegenwart zu Felde ziehen, und die „größere Lebendigkeit und Werkthätigkeit der christlichen Nächstenliebe“ eine der Lobesphrasen, mit denen sie jene erstere Zeit auf Kosten dieser letzteren zu erheben suchen. Und doch ist im Allgemeinen nichts unrichtiger, als diese Herabsetzung der Gegenwart und jene Anpreisung einer frühern, angeblich bessern Zeit. In wenigen Punkten möchten die Fortschritte der Civilisation so bedeutende und deutlich nachweisbare sein, als gerade in der Beschränkung und Verminderung des zügellosen Bettelwesens, in der Linderung der vorhandenen Armuth und in den Bemühungen für Beseitigung ihrer tieferliegenden Ursachen.

Richten wir unsere Blicke auf Deutschland, dessen Zustände uns ja doch am Meisten interessiren, so sehen wir dieses schon seit dem Ausgange des 13. Jahrhunderte, wo die ehemalige Größe seines Handels, der Reichthum seiner einst so blühenden Städte zu sinken begann, von einer bedenklich überhandnehmenden Verarmung und Bettelei heimgesucht. Noch viel schlimmer ward dies, als der dreißigjährige Krieg mit seinen schweren Drangsalen nicht blos die Fluren verwüstete, Städte und Dörfer zerstörte oder verödete, sondern auch die Banden der Sitte und des Gesetzes lockerte, ein wildes, unbändiges Soldatenregiment, harten Steuerdruck und in den meisten deutschen Ländern jene despotische Willkürherrschaft erzeugte und dadurch den alten kräftigen Bürgergeist und Gemeinsinn mehr und mehr ertödtete. Von jener Zeit an bis vor etwa fünfzig oder sechzig Jahren, wo man wieder mit größerem Eifer und besserem Erfolg, besonders auf dem Wege der Vereinigung der Privaten, das furchtbar angewachsene Uebel zu bekämpfen begann, zeigte sich die Verarmung, und mehr noch als diese, die leichtsinnige, aus Faulheit und Liederlichkeit entspringende Bettelei fast in allen deutschen Ländern in wahrhaft schreckenerregender Weise, in einer Ausdehnung, von der wir uns heute kaum eine Vorstellung machen können, in einer Gestalt, die uns, träte sie gegenwärtig vor unsere Blicke, nach unsern heutigen Begriffen, als der Anfang einer völligen Auflösung aller gesellschaftlichen Ordnung erscheinen müßte. Wer würde es glauben, wenn es nicht schwarz auf weiß in Schriften aus der damaligen Zeit geschrieben stände, daß noch in den achtziger Jahren vorigen Jahrhunderts Städte, die keineswegs Mangel an Erwerbsquellen hatten, und die inmitten einer weit mehr fruchtbaren als armen Gegend lagen, wie Halle, von Bettlerschaaren zu 400–500 auf einmal durchzogen wurden, so daß diese, um die gewöhnlichen Straßengänger hindurchzulassen, sich theilen mußten und in zwei langen Zügen rechts und links an den Häusern hin marschirten. Man kann denken, daß da von einer Verweigerung des Almosens nicht die Rede war, sondern daß die Bewohner einer solchergestalt heimgesuchten Ortschaft froh sein mußten, wenn sie nicht (was oft geschah), noch geschimpft oder auf andere Weise insultirt, mit Gewalt zur Herausgabe von Geld und Lebensmitteln gezwungen oder mit List ihrer Habe beraubt wurden. Denn, wie ebenfalls Zeitgenossen erzählen, „mit Bitten und Beten fingen diese Herumstreicher an; wenn das nicht half, folgten Scheltworte und Drohungen.“ In die Stube drangen sie ein und gingen nicht fort, bis man sie befriedigt hatte; den Hausbesitzern drohten sie ganz laut, ihnen den rothen Hahn aufs Dach zu setzen; die Abergläubischen (deren es leider damals noch sehr viele gab) erschreckten sie mit Flüchen, Verwünschungen, angedrohten Behexungen und dergleichen; die Leichtgläubigen lockten sie durch angebliche Wahrsagerkünste, mittels deren sie ihnen Geheimnisse der Zukunft offenbaren oder verborgene Schätze zeigen wollten, mit Quacksalbereien, durch die sie ihnen neben ihrem Geld auch das noch viel kostbarere Gut, ihre Gesundheit, raubten. Dann gab es wieder andere unter diesen Vagabunden, welche die Frömmigkeit und den Wohlthätigkeitssinn der Leute mißbrauchten, indem sie vorgaben, für allerhand milde und christliche Zwecke Geld zu sammeln, z. B. für die Loskaufung von Christen aus der muselmännischen Sklaverei, oder (in den katholischen Ländern) für die zum heiligen Grabe Wallfahrtenden.

Von einer wohlorganisirten Bettelpolizei war bis gegen das Ende des vorigen Jahrhunderts wenig zu spüren. Wie wäre eine solche auch möglich gewesen? Deutschland zerfiel damals in etwa dreihundert und, wenn man die kleinsten reichsritterschaftlichen Gebiete dazu rechnet, die gleichfalls so gut wie souverän waren, in fast zweitausend von einander getrennte, selbstständig verwaltete Länder und Ländchen. Eine gemeinsame Armenpolizei von Reichswegen gab es nur etwa auf dem Papiere, in der Wirklichkeit war sie ohnmächtig wie Alles, was vom Reiche ausging. Höchstens die einzelnen Reichskreise vereinigten sich bisweilen, wenn das Uebel gar zu arg wurde, zu gemeinsamen Maßregeln, denen aber auch gewöhnlich der rechte Nachdruck und Eifer fehlte. Die einzelnen Landesherren aber waren zufrieden, wenn sie jene Landplage der Bettelei und Vagabundirerei nur von ihren Gebieten fern zu halten und in die ihrer Nachbarn abzulenken vermochten; sie ließen daher nur, so gut es ging, das herumziehende Bettlergesindel von ihren Grenzen zurückweisen, oder aus ihren Ländern hinaus jagen und suchten durch grausame Strafen (wie Staupenschlag und Brandmarken), ja durch Androhung von Todesstrafe, die Wiederkehr der Vertriebenen zu verhüten. Allein eben jene Vielheit der Grenzen und der fast gänzliche Mangel eines Zusammenwirkens der benachbarten Regierungen zur gemeinsamen Abstellung des Bettelwesens machte es den aus der einen Gegend Vertriebenen leicht, in einer andern einen Schlupfwinkel zu finden; je länger aber eine solche [447] Masse heimathlosen, tagedieberischen und entsittlichten Gesindels auf diese Weise von Ort zu Ort, von Land zu Land hin- und hergeschoben und allenthalben gleichsam für vogelfrei erklärt wurde, desto roher, wüster, leichtsinniger und gewaltthätiger mußte sie natürlich werden.

In Baiern mußte man noch vor etwa siebenzig Jahren vier Regimenter Cavallerie aufbieten, um die über das ganze Land verstreuten fremden Bettler aufgreifen zu lassen, weil die gewöhnlichen Behörden, die Bettelvoigte u. s. w., sich als ganz unzureichend dafür erwiesen. In Schweden gab es einen förmlichen „Bettlerorden,“ dessen Mitglieder aus dem Betteln ein stehendes Geschäft machten und, obschon rüstige und gesunde Leute, doch vom Arbeiten nichts wissen wollten, weil, wie sie sagten, sie solches nicht gelernt hatten, und da sie beim Betteln sich besser standen, da ihnen dies, wie man ausrechnete, täglich etwa sechs Neugroschen im Durchschnitt einbrachte. In Leipzig wurden noch im Jahre 1803 fast 1200 Thaler öffentliche Almosen an fremde herumziehende Bettler – 8438 der Zahl nach – gegeben. Auch Personen der höhern oder sogenannten gebildeten Stände schämten sich nicht, von anderer Leute Wohlthätigkeit zu leben; selbst Adelige und Studirte gingen häufig „ansprechen,“ besonders bei Ihresgleichen. Es kam auch wohl vor, daß ein solcher adeliger Bettler zwar auf allen Edelhöfen umherlungerte und keine Gabe, die man ihm dort reichte, verschmähte, aber um Alles nicht einen Zehrpfennig von einem Menschen ohne Geburt angenommen hätte. Das gab dann ein doppeltes Zerrbild damaligen Zeitlebens! Den Edelhöfen in der Nähe der Landstraßen wurden in manchen Ländern, z. B. im Hannövrischen, durch ausdrückliche Regierungsverfügungen die verabschiedeten Soldaten (bekanntlich damals meist geworbene Leute und häufig Ausländer) förmlich zur Unterstützung durch Almosen zugewiesen. Im Uebrigen waren es die Landgeistlichen, besonders die protestantischen, welche am Schwersten unter der Plage des Bettelns zu leiden hatten. Was in den katholischen Ländern Kirchen oder Klöster aus ihren reichen Mitteln, oft nur zu freigebig und mit zu wenig sorgfältiger Auswahl thaten – ward in den protestantischen von den Geistlichen verlangt, und es war für diese schwer, sich solcher Zumuthungen an ihre „christliche Mildthätigkeit,“ auch wenn diese noch so unverschämt waren, zu erwehren. So ein unglücklicher Pfarrer mußte von seinem schmalen Einkommen, welches vielleicht in Allem kaum ein paar hundert Thaler betrug, nicht selten (so versichern glaubwürdige Gewährsleute aus der damaligen Zeit) 40–50 Thaler jährlich an Almosen ausgeben.

Aber that man denn gar nichts, um diesem furchtbaren Krebsschaden der Gesellschaft abzuhelfen? Wohl that man Manches, nur leider nicht auf die rechte Weise. Die Kunst des rechten, fruchtbringenden Wohlthuns will ebenso gut gelernt sein, wie jede andere Kunst. Damals verstand man diese Kunst noch viel zu wenig. Ein großes Hinderniß guter Armenpflege war schon der Mangel einer ordentlichen Heimathsgesetzgebung, der sich in jener Zeit allerwärts fühlbar machte. Weil kein bestimmter Ort verpflichtet war, einen Verarmten aufzunehmen und zu verpflegen, so glaubte ein solcher, seine diesfalsigen Ansprüche an jedem Orte geltend machen zu dürfen; auf der andern Seite versagte man oft auch den wirklich Unglücklichen und Hülfsbedürftigen die nothwendigste Unterstützung und gab sie damit dem unvermeidlichen Untergange preis. So war es in vielen Staaten Deutschlands lange Zeit allgemein hergebrachte Sitte, fremde Arme, welche unterwegs erkrankten, mit einer sogenannten „Krüppelfuhre“ auf dem Schub an den nächsten Ort zu schaffen, wo sich natürlich dasselbe Verfahren wiederholte, so daß ein solcher Unglücklicher oft Wochen lang bei der schlimmsten Witterung, auf den bodenlosen Wegen hin- und hertransportirt ward, bis er gewöhnlich unter Martern und Leiden seinen Geist aufgab. Erst etwa im letzten Dritttheil oder Viertheil des vorigen Jahrhunderts entstanden, wenigstens in den größern deutschen Staaten, die Anfänge einer geregelten Heimath- und Armengesetzgebung, und damit hörte denn auch jener barbarische Gebrauch allmälig auf. Indeß brauchte es noch lange Zeit, bevor eine wirklich erfolgreiche Behandlung des Armenwesens in Deutschland Wurzel schlug. Die Noth mußte erst aufs Höchste steigen (so namentlich durch die furchtbare Theuerung der Jahre 1771–72 und wieder durch den harten Winter von 1784), und andererseits mußte die Wissenschaft von den volkswirthschaftlichen Gesetzen sich erst weiter ausbreiten, und der lange unterdrückte Gemeingeist wieder einigermaßen aufleben, ehe an eine nur irgend gründliche Abhülfe des so tief gewurzelten Uebels zu denken war. Denn mit dem bloßen Geldgeben war es so wenig gethan, als mit dem bloßen Befehlen und Anordnen von oben. An dem Ersteren hatte es schon lange nicht gefehlt, ja es war vielleicht nur zu viel in dieser Richtung geschehen, aber, wie schon gesagt, in verkehrter Weise. „Die Summe,“ bemerkt ein Schriftsteller der damaligen Zeit, „welche öffentliche und Privatwohlthätigkeit der Armuth widmete, wäre mehr als hinreichend zu dieser Absicht gewesen, wenn nur nicht eine unrechte Vertheilung sie meistentheils blos als einen Lohn für Faulheit, Müßiggang, Unverschämtheit und Unehrlichkeit verwandelt hätte, wodurch neue Geschlechter von Nothleidenden entstanden, die an eine sittenlose, lasterhafte Lebensart gewöhnt und für diese erzogen waren.“

Fragen wir, durch welche Mittel es endlich gelang, jener furchtbaren Pest eines aller Schrecken und aller Gesetze spottenden Bettelwesens wenigstens so weit Herr zu werden, daß es, wie heutzutage in den meisten Gegenden Deutschlands, zumal Norddeutschlands in gewöhnlichen Zeiten nur als vereinzelte Erscheinung, nicht massenhaft auftritt, und bei thatkräftigem Eifer der Behörden, der Gemeinden und der Privaten recht wohl gänzlich unterdrückt werden kann, so tritt hauptsächlich Folgendes entgegen. Das Erste und Wichtigste war, daß man die Bettler, statt sich ihrer nur für den Augenblick entweder durch Almosengeben oder durch Fortjagen zu entledigen, zur Arbeit anhielt, und auf diese Weise nach und nach gänzlich ihren herumschweifenden, müßiggängerischen Lebens entwöhnte. Den noch nicht ganz verderbten, noch arbeitslustigen und nur aus Mangel an Erwerb bettelnden Armen suchte man solchen zu verschaffen, meist in öffentlichen Anstalten, wo auf Staatskosten allerlei Gewerbe betrieben wurden; die arbeitsscheuen und faulen sperrte man in Zwangsarbeitshäuser. Besonders in Preußen geschah Letzteres, und trug bald seine guten Früchte. Daneben erwies es sich als sehr wohlthätig, daß man die Armenpflege localisirte, d. h. Einrichtungen traf, damit jeder Ort die ihm zubehörigen Armen versorgte und diese nicht andern Orten zur Last fielen. Bekanntlich hat gerade in dieser Richtung die neuere Gesetzgebung über das Armen- und Heimathwesen eine ganz besondere Sorgfalt aufgewendet; die Anfänge dazu finden wir aber doch schon in mehren deutschen Staaten vor siebenzig, achtzig Jahren. Eine andere höchst wirksame Maßregel zur Verbesserung des Armenwesens war die sorgfältige Ueberwachung der einzelnen Armen, die genaue Prüfung ihrer größern oder geringern Hülfsbedürftigkeit, die fortwährende Controle ihres Verhaltens und die richtige Bemessung der jedesmal am Meisten nothwendigen und am Besten angebrachten Art von Unterstützung (ob in Geld, Nahrungsmitteln, Kleidung oder bloßer Arbeitsgelegenheit).

Diese Maßregel aber, ebenso wie die Einsammlung von freiwilligen Gaben für die Zwecke der Armenpflege, wäre schwerlich mit nur einigem Erfolge auszuführen gewesen, ohne die thätige Mitwirkung von Einzelnen und Vereinen, welche theils auf eigene Hand, theils im Anschluß an die Wirksamkeit der öffentlichen Behörden sich dieses wichtigen Geschäftes der Humanität annahmen. Die Anfänge einer solchen organisirten Theilnahme der Privaten an der öffentlichen Armenpflege (einer Einrichtung, welcher wir unzweifelhaft die erfreulichsten Fortschritte auf diesem Gebiete zu danken haben) reichen ebenfalls bis in das vorige Jahrhundert, zum Theil noch weiter zurück, wenn auch deren weitere Ausbildung und Vervollkommnung erst der neueren Zeit angehört. Eigenthümlich dagegen ist dieser Letzteren Bestreben, den ärmeren Klassen mehr indirect als direct die Hand zu ihrer Emporhülfe, zur Beseitigung oder Linderung ihrer Noth zu bieten, so viel möglich ihre eigene Thätigkeit und Betriebsamkeit dafür eintreten zu lassen, und dieser nur entweder die nöthige Leitung zu geben oder die ihr entgegenstehenden Hindernisse aus dem Wege zu räumen. Früher hielt man für nothwendig (und damals mochte es auch wohl nothwendig sein), den arbeitsfähigen Armen direct Arbeit und Verdienst zu gewähren – von Staats- oder Gemeindewegen –; jetzt beschränkt man sich (außerordentliche Zeiten der Noth abgerechnet) in der Regel darauf, denselben Arbeit nachzuweisen, und die in den letzten 10–20 Jahren errichteten Arbeitsnachweisungsanstalten haben sich als ein treffliches Mittel zur Linderung örtlicher Armuth und Erwerbslosigkeit erwiesen. In größerem Maßstabe geschieht Aehnliches wohl auch von Staatswegen durch Einführung neuer Industriezweige. [448] Auf diesem Wege hat man z. B. in Belgien die durch den Verfall ihrer alten Leinenindustrie dem Untergange nahe Bevölkerung Flanderns gerettet. – Wo man ferner in der früheren Zeit Magazine anlegte, um der ärmeren Klasse Lebensmittel zu wohlfeileren Preisen zu liefern, da leitet man jetzt diese Klassen selbst an, durch „Associationen zur billigern Beschaffung von Lebensmitteln“ oder durch „Sparanstalten“ (nach des verdienten Liedke Vorgang) denselben Zweck, aber zugleich noch einen anderen zu erreichen, nämlich: sparen zu lernen und sich zu gewöhnen, in der eignen Kraft und Umsicht und in der Vereinigung unter sich das sicherste Mittel der Unterstützung zu finden. Während man sonst blos an die Armen Nahrungsmittel vertheilte, hat man jetzt auch für die noch nicht gänzlich Mittellosen, aber doch Minderbemittelten öffentliche Speiseanstalten errichtet, um diesen eine wohlfeile und doch kräftige, gutbereitete Kost zu verschaffen. Nicht zu gedenken der Sparkassen, Alterskassen, Vorschußkassen und anderer ähnlicher Anstalten, welche bestimmt sind, den Dämon zu bannen, und welche in der That demselben so manches Opfer der Verarmung, das ohne sie ihm anheimgefallen sein würde, entreißen. Von diesen Einrichtungen (ebenfalls beinahe ausschließlich einer Errungenschaft des neuesten Kulturfortschritts) sprechen wir wohl ein ander Mal.

Die vorstehenden Betrachtungen über das Armenwesen der früheren und der jetzigen Zeit glauben wir getrost mit folgenden Behauptungen, als dem Endergebniß derselben, beschließen zu können: Das Bettelwesen, wie es in früheren Zeiten bestand, d. h. das Unwesen einer völlig heimathlosen, oft ihr ganzes Leben lang umherschweifenden, müßigen und arbeitscheuen Massenbevölkerung, ist – Dank unserer bessern Armenpolizei – fast gänzlich verschwunden. Die locale Bettelei ist, wenigstens in den meisten Gegenden Deutschlands, wenn nicht ganz beseitigt, doch wesentlich verringert. Die Zahl Derer, welche zu ihrem Lebensunterhalt fremde Unterstützung in Anspruch nehmen, hat, trotz der bedeutend gewachsenen Bevölkerung, im Ganzen eher ab- als zugenommen, und zwar hauptsächlich in Folge der höchst erfreulichen Thatsache, daß sowohl die Gelegenheit zu einem ehrenhaften Erwerb durch eigne Arbeit, als der Trieb nach solchem, häufiger als sonst, sich finden. Die Freude am Wohlthun und die Bereitwilligkeit des Gebens war zwar – man muß unsern Vorfahren diese Gerechtigkeit widerfahren lassen, – vordem ebenso groß, scheinbar sogar (wenn man nur auf die Summen sieht, die in der Form wirklicher Almosen vertheilt wurden) noch größer, als gegenwärtig; allein erst die neuere Zeit hat gelernt, auf die rechte Weise, d. h. so zu geben, daß dadurch das Uebel, dem man steuern will, wirklich vermindert, nicht etwa gar noch vermehrt wird; außerdem aber sind in unseren Tagen der Humanitätssinn und Gemeingeist noch auf vielen anderen Wegen, als dem der unmittelbaren Armenpflege, für Abhülfe der vorhandenen Noth, für Emporhebung und Unterstützung des ärmeren Theils der Gesellschaft mit wahrhaft erfinderischem Eifer geschäftig. Mit einem Worte: auch auf diesem wichtigen Gebiete der Kultur sind wir ganz unzweifelhaft vorwärts, nicht rückwärts gegangen und schreiten täglich noch weiter fort. [1]


  1. Wir verweisen auch hier wieder Diejenigen unserer Leser, die genauere Aufschlüsse oder eine weitere Bestätigung des oben Angeführten wünschen, auf das Buch: „Deutschlands politische, materielle und sociale Zustände im 18. Jahrhundert,“ von Biedermann.

Anmerkung des WS-Bearbeiters: Dieser Beitrag erschien als Nr. 2 in der Reihe Kulturgeschichtliche Bilder.
Nr. 1 Theure Zeiten siehe Heft 32
Nr. 3 Die Transport- und Communikationsmittel folgt in Heft 42.