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BLKÖ:Šuplicać de Vitez, Stephan

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Supiński, Joseph
Band: 40 (1880), ab Seite: 332. (Quelle)
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Šuplicać de Vitez, Stephan (serbischer Woiwode, geb. zu Petrinia in der Banater Militärgrenze im J. 1786, gest. zu Pančowa am 27. December 1848). Sein Vater war kaiserlicher Stabsoffizier, wohl derselbe, der in der Relation über das Gefecht bei Andelfingen (25. Mai 1799) öffentlich belobt wurde. Da der Sohn die Civillaufbahn einschlagen sollte, wurde er zunächst auf das griechisch-nichtunirte Gymnasium zu Karlowitz, dann zur Beendigung der philosophischen Studien auf das Oedenburger Lyceum geschickt. Aber bei seiner Vorliebe für den Stand seines Vaters trat er bereits 1805 als Cadet in das Regiment desselben; er marschirte nach Italien und wurde schon nach einem halben Jahre Fähnrich. 1809 rückte er zum Lieutenant. 1810 zum Oberlieutenant vor. Als in Folge des Friedensschlusses ein Theil der Militärgrenze an Frankreich fiel, focht auch er in den Reihen der Napoleonischen Armee, in welcher er 1812 Capitain und Adjutant des Marschalls Marmont wurde. Mit diesem machte er den Feldzug in Rußland mit, wo er sich das Kreuz der Ehrenlegion erkämpfte. Im Jahre 1814 lag er in Magdeburg in Garnison und ging von da mit seiner Compagnie Croaten zu seinen Landsleuten in der kaiserlichen Armee über. Nach Abschluß des Friedens trat er als Hauptmann in das Deutschbanater Grenz-Regiment, in welchem er 1832 zum Major aufstieg. 1837 als Oberstlieutenant in das Oguliner Grenz-Regiment übersetzt, avancirte er 1842 zum Obersten in demselben. 1847 stand er mit seinem Regiment in Italien. Als die Bewegung des J. 1848 immer größere Ausdehnung gewann, hielten die Serben Ungarns, welche den Magyarisirungsgelüsten mit Entschiedenheit entgegentraten, am 1. Mai zu Karlowitz eine Versammlung, in der sie den Obersten Šuplikać , dessen nationale Haltung im Lande noch aus früheren Tagen in gutem Andenken stand, zu ihrem Wojwoden ausriefen, Rajacic dagegen zu ihrem Patriarchen erwählten. Einer Deputation, welche die Kunde davon an das kaiserliche Hoflager nach Olmütz brachte, bestätigte der Kaiser diese Doppelwahl, aber erst fünf Monate später konnte das serbische Volk seinen neuen Wojwoden, der inzwischen auf den italienischen Schlachtfeldern zum [333] Generalmajor vorgerückt war, in der ihm verliehenen Landeswürde begrüßen. Am 4. October hielt Šuplikać seinen feierlichen Einzug in Karlowitz, auf das freudigste vom Volke empfangen, von Deputationen aus allen Theilen des Landes begrüßt und das Commando von dem desselben enthobenen Stratimirovich übernehmend. Aber die Hoffnungen, welche die Bevölkerung in ihren neuen Wojwoden gesetzt, wollten sich nicht erfüllen. Denn fürs Erste war derselbe von Seite des kaiserlichen Hofes nicht mit ausreichenden Vollmachten versehen, dann hatte er sich als General von dem Feldmarschall Radetzki nur einen zweimonatlichen Urlaub erbeten, weniger um seine Wojwodenwürde auszuüben, als um sich zunächst mit den Verhältnissen in seiner Heimat genauer bekannt zu machen, und er war, wie die Dinge standen, nicht eben geneigt, von seiner Machtvollkommenheit als Wojwode Gebrauch zu machen. Ja, als er sah, daß das serbische Volk, von den kaiserlichen Gewalten gegen seine Unterdrücker ohne Schutz gelassen, den Weg der Revolution betrat, konnte er nichts weiter thun, als ihm von dieser Selbsthilfe abzurathen. Seine Lage als Wojwode wurde durch den Umstand, daß er eben auch kaiserlicher General war, ungemein erschwert; dazu nahmen die Verhältnisse schließlich eine so verwickelte Gestaltung an, daß selbst eine dem Herrscherhause ganz ergebene Soldatennatur nicht wußte, wo aus, wo ein. Das Serbenvolk aber blickte voll Vertrauen auf den kaiserlichen General und aller Orten in dem Banat und der Bacska, wo er hinkam, begrüßte es jubelnd den neuen Wojwoden, von dem es Hilfe in seinen Bedrängnissen, Schutz gegen seine Bedränger erhoffte. Šuplikać aber glaubte seine neue Würde am richtigsten aufzufassen, wenn er darauf hinwirkte, daß die Mannschaft der Grenzregimenter, welche zum Kampfe gegen die Magyaren ausgezogen war, wieder in ihre alte Organisation zurückkehre und sich den Befehlen ihrer Vorgesetzten unterordne. Er legte den Serben auch ans Herz, daß alles, was sie verlangten, ihnen durch die Gnade des Kaisers gewährt werden solle. Auch ließ er die ihm gegönnte kurze Frist zur Ausübung der Wojwodschaft nicht vorüber gehen, ohne einige nicht unwesentliche Reformen in den Verhältnissen der Grenzer vorzunehmen. So weit erstreckte sich die Thätigkeit des neuen Wojwoden, als er am 15./27. December, gerade an dem Tage, an welchem aus Olmütz die Bestätigung des Serbenpatentes eintraf, vom Schlage gerührt, seinen Geist aufgab. Šuplikać wurde mit großer Pracht im Kloster Krušodolski neben Georg Brankowic – der letzte Wojwode neben dem ersten – beigesetzt. Die österreichischen Slaven feierten durch Todtenmessen seinen Hingang, und besonders großartig gestaltete sich die Todtenfeier, welche man zu Prag auf Veranlassung der Slowanska lipa und des Studentenausschusses in der St. Salvatorkirche beging. Den Katafalk schmückten die Wappen der Serben, Kroaten, Slavonier, Dalmatiner und der Löwe der Länder der Wenzelskrone. Eine Compagnie der Nationalgarde versah den Ehrendienst bei dieser Todtenmesse. Wir sagten oben: der letzte Wojwode. So ist es auch. Seit Šuplikać ’s Tode haben die ungarischen Serben keinen eigenen Wojwoden mehr, da der Kaiser Titel und Wappen eines „Großwojwoden der serbischen Wojwodschaft“, und zwar ersteren sowohl in den vollen Majestäts-, [334] als auch in den mittleren Titel, letzteres in das große und das mittlere Reichswappen aufnahm; beide fehlen nur im kleinen Titel und Wappen.

Meyer (J.), Das große Conversations-Lexikon für die gebildeten Stände (Hildburghausen, Bibliogr. Institut, gr. 8°.) V. Supplementband, S. 643, unter „Schuplikatz“. – Bohemia (Prager polit. und belletr. Blatt) 1849, Nr. 40. – Helfert (Jos. Alex. Freih. von), Geschichte Oesterreichs vom Ausgange des Wiener October-Aufstandes 1848 (Prag 1872, Tempsky, gr. 8°.) Bd. II, S. 40, 64, 207, Anhang; Bd. III, S. 98, 99, 463, 466, 471–473; Bd. IV, S. 408, Anhang, 142.