BLKÖ:Bethlen, Johann Graf

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 1 (1856), ab Seite: 354. (Quelle)
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Bethlen, Johann Graf (Abgeordneter des ungar. Landtages, geb. 1791). B. hat seine Studien auf dem ref. Collegium zu Maros-Vásárhely beendigt, trat dann in den Militärstand, wo er binnen zwei Jahren Hauptmann wurde. Als durch den Fall Napoleons der Weltfriede wieder hergestellt worden, verließ Bethlen den Soldatenstand und wurde bei der siebenbürgischen Hofkanzlei Secretär ad honores“. Bethlen war ein schöner junger Mann von glänzendem Talent, hoher Geburt und feinem Benehmen. Sein durch übermäßige Verschwendung zerrüttetes Vermögen stellte er durch die reiche Erbschaft nach dem Tode seines Onkels wieder her, und durch die Folgen seiner Verirrungen gewitzigt, wurde er ordentlich und sparsam, und lebte zurückgezogen zu Bystritz in Siebenbürgen. Die politischen Verhältnisse seines Vaterlandes beriefen ihn nun auf ein anderes Feld. Bethlen kam nach Klausenburg, erklärte das Gubernium, dessen Glieder nicht durch den [355] Landtag gewählt worden, für ungiltig und bewirkte, daß das Comitat demselben den Gehorsam verweigerte. Diesem Beispiele folgten auch die übrigen. Durch dieses kühne Auftreten schwang sich B. zum Anführer der Opposition empor. In den Jahren 1832 und 1833 übte B. den lebhaftesten und erfolgreichsten Einfluß aus. Außer den Comitatssitzungen hatten die Parteien ein anderes Feld für ihre Kämpfe und zwar die großen Versammlungen des Oberconsistoriums. Die durchgängige Besetzung der Beamtenstellen mit Katholiken in einem Lande, in welchem die Mischung der Religionen sehr stark, wie eben in Siebenbürgen, steigerte die Thätigkeit der Opposition, welche bei der Wahl der Regierungspersonen Aufrechthaltung der alten Gesetze durchzusetzen verstand; dadurch wuchsen die Verwicklungen und um diesen ein Ende zu machen, erschien Wlassich, der Ban von Kroatien, als Bevollmächtigter in Klausenburg. Während B. rieth, den Ban nicht der siebenbürgischen Regierungspartei beizuzählen, sondern ihn zwischen beide Parteien als Richter zu stellen, bezeichnete Baron Nikolaus Wesselényi, dem aus Ungarn der Ruf eines großen Redners voranging, diese Politik für eine verfehlte. „Wenn Wlassich,“ so sagte er, „mein Seelenheil auf einer Schüssel brächte und mir darreichte, so würde ich’s von ihm nicht annehmen.“ Doch die von Bethlen vorgeschlagene Richtung wurde befolgt, der für die billige Sache gewonnene Banus bat dringend um die Ausschreibung eines Landtages, um die verhängnißvolle Lage Siebenbürgens zu ändern, welcher Schritt die Abberufung des Banus zur Folge hatte. Auf dem Landtage von 1834 nahm B. wenig Antheil an den Berathungen, und die Leitung der Opposition theilte sich unter Nikolaus Wesselényi, Dionys Kemény und Karl Száß. Anfangs hatte Száß mit der gemäßigten Richtung das Uebergewicht; später schwang sich Wesselényi und die radicale Partei an die Spitze. Erfolglos ging der Landtag auseinander, Wesselényi kehrte nach Preßburg zurück, der Wirkungskreis des Dionys Kemény beschränkte sich nur auf das Karlsburger Comitat und so schaarten sich die ansehnlicheren Individuen wieder um Johann Bethlen. Trat er nun auch nicht mehr öffentlich im Landtage auf, so wurde, wenn es eine Richtung vorzuzeichnen oder einen Gegenstand mit der äußersten Vorsicht durchzuführen galt, immer vorher B.’s Rath und Einsicht eingeholt und war die von ihm vorgeschlagene Taktik maßgebend. Sein Einfluß war zuletzt so stark, daß eine hochgestellte Person sich über ihn aussprach: „Sie wolle lieber mit Baron Wesselényi in einem Hause als mit Johann Bethlen in einem Lande sein.“

Ujabb kori ismeretek tára, d. i. ungar. Convers.-Lexikon der neueren Zeit (Pesth 1850, Heckenast) I. Bd. S. 552. (Artikel von K.)