BLKÖ:Eger, Friedrich Freiherr von
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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich | |||
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Band: 3 (1858), ab Seite: 432. (Quelle) | |||
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Joseph zum Staatsrathe, 1789 zum geheimen Rathe. 1796 wurde er in den Freiherrnstand erhoben. E. hat sich um die Hebung der östr. Industrie und den Schutz derselben durch seine Arbeiten im legislatorischen Theile derselben wesentliche Verdienste erworben. Er hatte unter vier Regenten: Maria Theresia, Joseph, Leopold und Franz, 50 Jahre dem Staate gedient und viele zweckmäßige Anordnungen, die er in’s Leben rief, beurkunden seine segensreiche Thätigkeit.
Eger, Friedrich Freiherr von (Hofkanzler, geb. zu Wien 1734, gest. ebendaselbst 28. Nov. 1812). Sein Vater war der östr. Regierungsrath Johann Friedrich Edler von Eger (gest. 1771). Der Sohn Friedrich trat 1751 als Praktikant bei der Hofkanzlei ein, avancirte von Stufe zu Stufe und kam 1769 als Commercien-Hofrath nach Triest. 1770 erhielt er den Auftrag, alle im Commercienwesen erlassenen Anordnungen in ein systematisches Ganzes zu bringen, welche Arbeit er in Wien vollendete. 1777 begab er sich wieder nach Triest und Aquileja zur Besichtigung großer ärarischer Bauten, ferner um das Mambrinische Etablissement in Messola kennen zu lernen, wodurch der Handel in den deutschen und italienischen Erbstaaten gefördert werden sollte und überhaupt um die commerciellen Verhältnisse zwischen Triest, der Lombardie und den päpstlichen Höfen Sinigaglia und Ancona zu regeln. 1779 und 1781 regulirte er die Zölle in Innsbruck und Botzen, und die Segnungen des tyrolischen Handelsstandes folgten dem Scheidenden. 1785 ernannte ihn Kaiser- Oestr. Nat.-Encyklopädie (von Gräffer und Czikann), (Wien 1835, 6 Bde.) II. Bd. S. 17. – Freiherrnstandsdiplom vom 1. Febr. 1796. – Wappen. Ein aufrechtstehender, oblonger, unten rund in eine Spitze zusammenlaufender, quer und halb in die Länge blau, silber und roth getheilter Schild. Im oberen blauen Felde zwei von beiden Seiten des Schildes gegeneinander hervorgehende bis über den Ellenbogen entblößte, oben weiß bekleidete, ausgestreckte, ein Bündlein von neun goldenen Kornähren mit einander haltende Arme. Die unteren Felder sind auf der Theilungslinie mit einer Lilie verwechselter Farbe und Metalls belegt. Schildhalter: Zwei schwarze zurücksehende Windhunde mit blauen goldgeränderten und beringten Halsbändern. Unter dem Schilde, dessen oberen Saum die freiherrliche Krone bedeckt, befindet sich ein fliegendes Band mit dem in goldenen Lettern geschriebenen Wahlspruch: „Constanter vigil.“
Ende des dritten Bandes.