Zum Inhalt springen

BLKÖ:Gyulai, Paul (Staatsmann)

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
korrigiert
<<<Vorheriger
Gyulay, Wolfgang
Band: 6 (1860), ab Seite: 82. (Quelle)
[[| bei Wikisource]]
in der Wikipedia
Pál Gyulai in Wikidata
GND-Eintrag: 1036861600, SeeAlso
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Linkvorlage für Wikipedia 
* {{BLKÖ|Gyulai, Paul (Staatsmann)|6|82|}}

Paul, Secretär des polnischen Königs Stephan Bathory, durch sein tragisches Schicksal denkwürdig. Kaspar Bekes, welcher nach der Krone von Siebenbürgen strebte, ließ den wissensdurstigen Jüngling ausbilden und schickte ihn nach Italien, wo er die Universitäten in Padua und Bologna besuchte. Treu an seinem Mäcen haltend, dessen Arzt und zugleich Verwalter er war, ward er in dessen Händel verwickelt, in der Festung Fogaras belagert und mußte sich zuletzt ergeben. Stephan Bathory begnadigte ihn und als er die Talente seines Gegners kennen gelernt, ernannte er ihn zu seinem Secretär und zum Kanzler von Siebenbürgen, welche Würde er auch bei Stephan’s Nachfolger, Christoph und Sigismund Bathory, beibehielt. Seinen Feinden gelang es jedoch, ihn bei Sigismund zu verdächtigen. Der leichtgläubige Fürst ließ sich von seiner Leidenschaft hinreißen und gab Befehl, Gyulai zu ermorden, was auch geschah, indem Kriegsleute in seine Behausung zu Apati eindrangen und diesen grausamen Auftrag (1587) an ihm unerbittlich vollstreckten. Während seines Aufenthaltes in Polen, an der Seite seines Königs beschrieb er des Letzteren Zug gegen die Russen in dem Werke: „Commentarius rerum a Stephano Rege adversus magnum Moscoviae Ducem gestarum a. MDLXXX“ (Claudiopoli 1581, 4°.). – Eine zweite Schrift Desselben ist ein an Georg Sibrik im J. 1585 gerichteter Brief, welcher 70 Jahre später von Michael Turkovits aus Tsepreg aus dem Lateinischen in’s Ungarische unter dem Titel: „Tanátsi tükör i. c. Consilii speculum“ übersetzt und Hermannstadt, 1663, 4°.) veröffentlicht wurde. Diese Schrift wurde so hoch gehalten, daß die Großfürsten von Siebenbürgen befahlen, so oft sie [83] für Warasdin einen Statthalter ernannten, dem Neuernannten dieselbe vorzulesen, damit er sie gleichsam als Verwaltungsnorm anzusehen und nach ihr sich zu verhalten habe. [Horányi (Alexius), Memoria Hungarorum et Provincialium scriptis editis notorum (Wien 1776, Löwe, 8°.) Bd. II, S. 64. – Nouvelle Biographie générale ... publiée par Firmin Didot frères, sous la direction de M. le Dr. Hoefer (Paris, 8°.) Bd. XXII, Sp. 990. – Schuler von Libloy (Friedr.), Kurzer Ueberblick der Literaturgeschichte Siebenbürgens von der ältesten Zeit bis zu Ende des vorigen Jahrhunderts (Hermannstadt 1857, Closius, 8°.) S. 42. – Veszprémi (Stephan), Succincta medicorum Hungariae et Transilvaniae Biographia (Viennae 1781, Trattner) Centuria altera, Pars posterior, pag. 144–152.]