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BLKÖ:Inczédi, Joseph

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 10 (1863), ab Seite: 203. (Quelle)
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Inczédi, Joseph (Schriftsteller, geb. zu Zebernyik in Siebenbürgen 1688, gest. 1750). Entstammt einer alten Adelsfamilie Siebenbürgens, deren Ursprung bis in’s 15. Jahrhundert zurückgeführt werden kann und welche noch heute in zwei Linien, in männlichen und weiblichen Nachkommen fortblüht. Joseph erblickte in denkwürdiger Zeit, als eben seine Eltern aus Furcht vor den Türken, ihren Besitz verließen, das Licht der Welt. Nach einer sorgfältigen Erziehung im Elternhause, und nachdem er die Studien auf dem evangelischen Collegium zu Enyed beendet hatte, versah er in der Gemeinde verschiedene kirchliche und andere Aemter und zuletzt jenes eines Protonotars (Landrichter), in welcher Stellung er sich ebensowohl das Vertrauen der ihm unterstehenden Gemeinde, wie jenes der Regierung in solchem Grade zu erwerben verstand, daß ihn die Kaiserin Maria Theresia in den Freiherrnstand erhob, welcher Standeserhebung unter Kaiser Joseph II. die fernere Gnade folgte, mit dem Familien-Namen Inczedi noch jenen seiner Gemalin Josika zu verbinden und aus deren Verschmelzung den Namen Josinczy de Josincz zu bilden. Die Nachkommen Joseph Inczédi’s bilden auch eine von den Inczédi’s abgesonderte selbstständige Linie unter dem Namen der Freiherren von Josinczy. Joseph, der eine gediegene Bildung erhalten hatte, übersetzte in’s Ungarische Gerhard’s heilige Betrachtungen unter dem Titel: „Liliomok vőlgye“ (Hermannstadt 1745) und desselben Gedanken über die Eitelkeit dieser Welt unter dem Titel: „A világ hiuságáról való elmélkedeseit“ (ebd. 1748), ferner erschien von ihm: „Oratio dicta ea occasione, cum Stephanus Töke Enyedini Philosophiae Professor renundiaretur“ (1735); nach seinem Tode: „Dissertatiuncula de annis Jubilei et Calendario manuali“ (Claudiopoli 1756) und in Handschrift hatte er unter dem Titel: „Jurista Transylvanus“ eine Anleitung über das Rechtsverfahren für den Adel Siebenbürgens hinterlassen, denn der Bauer und Bürger waren zu jener Zeit noch rechtlos, daher sie in einer solchen Darstellung des Landrechtes gar nicht in Betracht kamen.

Horányi (Alexius), Memoria Hungarorum et Provincialium scriptis editis notorum (Viennae 1776, Loewe, 8°.) Tom. II, p. 135 [gibt irrthümlich das Jahr 1788 statt 1688 als I.’s Geburtsjahr an). – Danielik (József), Magyar irók. Életrajz-gyüjtemény. Második, az elsőt kiegészitő kötet, d. i. Ungarische Schriftsteller. Sammlung von Lebensbeschreibungen. Zweiter, den ersten ergänzender Theil (Pesth 1858, 8°.) S. 124. – Schuler von Libloy (Friedrich), Kurzer Ueberblick der Literaturgeschichte Siebenbürgens von der ältesten Zeit bis zu Ende des vorigen Jahrhunderts (Hermannstadt 1857, Closius, 8°.) S. 79. – Kővári (László), Erdély nevezetesebb családai, d. i. Siebenbürgens berühmtere Familien (Klausenburg 1854, Barrán und Stein, 8°.) S 126. –