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BLKÖ:Polheim, Cyriak von

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
korrigiert
Band: 23 (1872), ab Seite: 62. (Quelle)
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4. Cyriak von P. (Statthalter der österreichischen Lande, geb. 6. Juni 1495, gest. zu Linz 2. Juli 1533), erscheint am 22. Juli 1515 bei der Doppelvermälung zu Wien als Abgesandter der oberösterreichischen Stände; 1519 wurde er auch einer der zwölf Landräthe Oberösterreichs. Während Erzherzog Ferdinand 1521 zu Brüssel verweilte und dessen Gemalin Anna oberste Regentin war, wurde er einer der ersten des Hofrathes, später geheimer Rath, Kämmerer, Obersthofmeister, Statthalter von Niederösterreich und von 1521 an erscheint er als Landeshauptmann von Oberösterreich. Für Wien und besonders für dessen Universität scheint er viel gethan zu haben, da auf ihn ein Panegyrikus verfaßt wurde, worin er in dieser Beziehung gefeiert wird, der den Titel führt: Ad generosum virum atque magnificum D. D. Ciriacum Baronem a Polheim et Wartenburg etc. authore Ulricho Fabro rhetore, physico et poeta, welches Gedicht datirt ist zu Wien am 19. August 1526, gedruckt bei Johann Singriener. Auch soll Albrecht von Brandenburg seinen Einfluß dahin benützt haben, daß er ihn bat, zu bewirken, daß das Compromiß mit Polen nicht zerfalle. 1517 vermälte er sich mit Elisabeth Gräfin von Oettingen, die ihm 5 Söhne und 2 Töchter gebar. Am 30. November 1519 schloß er mit seinem Vetter Sigmund Ludwig Freiherrn von P. zu Partz einen Vertrag, kraft welchem Sigmund Ludwig oder dessen Erben und Nachkommen Wartenburg, Puchheim, seinen Antheil an Polheim, sowie das Haus zu Wien erben sollten, falls er oder seine männlichen Nachkommen mit Tode abgingen. Cyriak liegt im ehemaligen Minoritenkloster zu Wels begraben. Ueber seine Gemalin Elisabeth siehe das Folgende. [Bergmann (Joseph), Medaillen auf berühmte und ausgezeichnete Männer des österreichischen Kaiserstaates vom XVI. bis zum XIX. Jahrhunderte (Wien 1844–1857, Tendler, 4°.) Bd. I, S. 166. – Allgemeines historisches Lexikon (Leipzig 1730, Th. Fritschen’s Erben, gr. Fol.) Bd. III, S. 425.] –