BLKÖ:Schiller, Franz Ferdinand Freiherr von

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Schiller, Kathi
Band: 29 (1875), ab Seite: 316. (Quelle)
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Schiller, Franz Ferdinand Freiherr von (Salinen-Oberamtmann, geb. zu Ponteba 15. Juli 1773, gest. zu Gratz 25. August 1861). Der Sohn eines Buchhaltungsbeamten bei dem Oberstbergamte; er verlor beide Eltern, als er noch in den Kinderjahren stand. Vermögenlos kam er zu einer Tante, die schon seinen Vater erzogen hatte, und als diese selbst in einigen Jahren starb, nahm sich der Oberbergamts-Assessor Felix Dillinger der Waisen an – Franz besaß auch eine Schwester Anna [317] – und sorgte väterlich für Beide. Nach beendeten philosophischen Studien begann S. jene der Rechte in der Absicht, sich der Advocatur zuzuwenden. Unter mancherlei Entbehrungen lag er den Studien ob, bis er im Jahre 1793 ein kleines Stipendium für die Bergakademie in Schemnitz erhielt, worauf er nach beendetem Lehrcurse im Jahre 1796 die Ingrossistenstelle in Schmöllnitz erhielt. Als er aber inne wurde, daß er in der Provinz vergessen werden und gar nicht weiter kommen könnte, brachte er mit Verlust seiner Rangstufe seine Uebersetzung nach Wien zu Stande. Dort wurde er im Jahre 1798 Ingrossist. Seine Amtstüchtigkeit verhalf ihm daselbst zu einer Arbeit, die er selbst im hohen Alter nicht vergaß und als Beweis anführte, wie Vorgesetzte ihre Machtvollkommenheit in unverantwortlicher Weise mißbrauchen. Procop Graf Lažanzky, damals Hofkammerpräsident in Wien [Bd. XIV, S. 240, Nr. 8] übergab S. 16 Jahrgänge der gräflich Thurn’schen Werksrechnungen zur strengen Prüfung und versicherte ihn dabei seiner besonderen Berücksichtigung. Nach angestrengter Berufsarbeit war diese Privatarbeit eine drückende Last, welcher sich S. nur durch das Opfer seiner freien Stunden und des größeren Theiles der Nächte erst nach Verlauf von mehreren Jahren entledigen konnte!! – Im Jahre 1801 wurde S. montanistischer Landesbuchhalter in Kärnthen, wo er eine bedrängnißreiche Zeit, die Invasionen 1805 und 1809, durchlebte. Als nach dem Friedensschlusse Kärnthen von Oesterreich wegfiel und das Oberbergamt entbehrlich wurde, erhielt S. im Jahre 1810 als Rechnungsrath der Hofbuchhaltung seine Bestimmung nach Wien. Graf Wallis aber, als er in S. den Mann erkannte, der zu Edlerem als einer gewöhnlichen Ziffernmaschine tauge, bewirkte seine Ernennung zum Hofsecretär der Hofkammer in Münz- und Bergsachen, welche im Jahre 1800 erfolgte. In dieser Stellung wurde S. mit dem Referate der Innerberger Hauptgewerkschaft, deren Verwalterin das Oberkammer-Grafenamt in Eisenerz war, betraut. Die Sachkenntniß, welche S. auf diesem Posten in allen Fällen an den Tag legte, bewirkte im Jahre 1814 seine Ernennung zum innerösterreichischen Oberkammergrafen und Gubernialrath, in welcher Eigenschaft er dem drohenden Verfall der ganzen Gewerkschaft durch eine durchgreifende Reform vorbeugte. Wie er dabei durch Ueberanstrengung sein Leben gefährdet und wie in hochherzigster Weise von Seite des Hofes seine ärztliche Behandlung und Alles was damit in Verbindung, in liberalster Weise bestritten wurde, erzählt die in der Quelle angeführte Biographie (S. 16–18) in umständlicher Weise. Nach seiner Genesung wurde S. im Jahre 1815 zum Hofrath ernannt. Er besorgte als solcher die Referate über die Hauptgewerkschaft, das inner- und oberösterreichische Provinziale, die Salinen von Wieliczka, die Verschleißdirection und die Montan-Präsidialarbeiten. Dabei fungirte er als Mitglied der Staatsgüter-Veräußerungs-Commission und wurde zu vielen gemischten Commissionen beigezogen. Diese Ueberbürdung veranlaßte S., der auf die Dauer sich einer solchen nicht gewachsen fühlte, sich um die Salz-Oberamtmannsstelle in Gmunden, welche im Jahre 1823 durch Lenoble’s Tod erledigt war, zu bewerben, wenn ihm seine bisherigen materiellen Bezüge belassen würden. Indem ihm sein Gehalt vollständig belassen und sein Hofrathsrang bewahrt wurde, trat S., der schon [318] mit Diplom ddo. 26. Jänner 1823 seiner Verdienste wegen in den Ritterstand war erhoben worden, seinen Posten als Salz-Oberamtmann in Gmunden an. Dort galt es zunächst, veraltete Mißbräuche abzustellen, den übergroßen Personalstand zu reduciren, den Satzfreihandel durchzuführen, alles Reformen, in denen S. von allen Seiten compactem Widerstande begegnete. Wie ihm die bekannte Schriftstellerin Wilhelmine Chezy die Durchführung seines Werkes erschwerte, erzählt die bereits angeführte Biographie. Aber S. ließ sich in seinen von besserer Einsicht eingegebenen und durch den Zweck, etwas Tüchtiges zu schaffen, bestärkten Maßnahmen von dem betretenen Wege nicht abwendig machen und lehnte seine Berufung als Vice-Präsident nach Wien mit der Bitte ab, ihn das in vollem Zuge begriffene Werk der Reorganisirung durchführen zu lassen. Zu den größeren und wichtigeren von S. durchgeführten Neuerungen, Herstellungen und Maßregeln – mit Uebergehung der administrativen, wie z. B. die Einbeziehung der Salzburger Salinen in jene ob der Enns – gehören: die Erbauung der Werke an der Traun, die Nadasdy-Klause, die sämmtlichen Sudwerke in Ischl, Ebensee, Aussee; die Amtshäuser in Gmunden und Ischl, das Pflegegerichtsgebäude in Aussee, der große Zinkenbacher Rechen, die Verstärkung des Gosauer Rechens, die Berghäuser in Hallstadt u. dgl. m. Am 1. September 1844 trat S. nach 52 Dienstjahren in den wohlverdienten Ruhestand über, den er anfänglich in Wien, nach 1849 aber in Gratz verlebte, wo er im hohen Greisenalter von 89 Jahren starb. Für sein so verdienstvolles, ergebnißreiches Wirken erhielt er mit Diplom ddo. 12. März 1837 den St. Stephan-Orden, welchem im Jahre 1840 die Erhebung in den Freiherrnstand folgte. Die Stadt Gmunden, welche so lange der Schauplatz seiner energischen und einflußreichen Thätigkeit gewesen, hatte ihm das Ehrenbürgerrecht, und als er in den Ruhestand übertrat, einen kostbaren silbernen Ehrenbecher überreicht, und das neu erbaute Sudhaus in Ebensee wurde in Anerkennung seiner hohen Verdienste um das Salinenwesen zur Erinnerung an ihn mit Bewilligung des k. k. Finanzministeriums mit seinem Namen bezeichnet. Wenn sein Nekrolog von ihm schreibt, er hinterließ seinen Zeitgenossen das schönste Vermächtniß: „das Bild eines Weisen im Leben wie im Tode“, so möchten wir noch hinzufügen: und das eines Beamten, wie er sein soll. – Freiherr von Schiller war seit 1803 mit Theresia von Franken, verwitweten Hasenbauer, vermält, welche er im Jahre 1858 nach 55jähriger glücklicher Ehe durch den Tod verlor.

Freiherrn-Diplom ddo. 2. Mai 1840. – Rückblick auf das Leben des Franz Freiherrn von Schiller, gestorben zu Gratz am 25. August 1861 (Gratz 1861, Kienreich, gr. 8°.). – Porträt. Unterschrift. Facsimile des Namenszuges: Schiller. Lithogr. von Gabr. Decker, gedr. bei J. Rauh (8°.). – Wappen. Ein goldener Schild, in welchem eine kreisförmig gewundene und den Schweif mit dem Munde erfassende Schlange in den natürlichen Farben zu sehen ist. Auf dem Schilde ruht die Freiherrnkrone und auf derselben erscheinen zwei offene, gegen einander gekehrte ritterliche Turnierhelme, jeder derselben mit goldenen Spangen und einem goldenen Halskleinod geschmückt, von welchem zu beiden Seiten rothe, mit Gold tingirte Helmdecken herabhängen. Jeder Helm ist mit einer goldenen Krone geziert und aus jedem ragen fünf Straußenfedern empor, von welchen je die vorletzte und äußerste von Silber, die zweite und vierte von rother und die mittelste von Goldfarbe ist.