BLKÖ:Stockau, Georg Graf
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich | |||
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Stockau, die Grafen, Genealogie | ||
Band: 39 (1879), ab Seite: 69. (Quelle) | |||
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[70] der kämpfenden Armee, that freiwillig Adjutantendienste bei Jelačić und nahm im folgenden Jahre als Galopin an dem Feldzuge in Italien Theil. Er war Lieutenant bei Fürst Karl Liechtenstein-Uhlanen Nr. 9. Bei der Vorrückung auf Mailand gedenkt die officielle Relation des Feldmarschalls Grafen Radetzky auch des Gefechtes bei Vicenza, das am 10. Juni stattgehabt und in welchem sich Georg Graf Stockau, damals Ordonnanzofficier, freiwillig zu Fuß an die Spitze der Stürmenden stellte. Nach beendetem Kriege kehrte der Graf zu den Beschäftigungen des Friedens zurück und lebte abwechselnd auf seiner Domäne Napagedl in Mähren und in Wien, wo er als Curator des Stiftungsvermögens der Theresianischen Ritter-Akademie thätig war. Im J. 1860, als mit kaiserlichem Patent vom 5. März eine Verstärkung des Reichsrathes durch außerordentliche Reichsräthe angeordnet worden, wurden für Mähren Georg Graf Stockau und der Fabriksbesitzer Philipp Schöller [Bd. XXXI, S. 96] in denselben berufen. Man sah den Grafen im Reichsrathe wiederholt das Wort ergreifen; und zwar zuerst in der Sitzung vom 11. September 1860, anläßlich der Berathung des Militärbudgets, wo er die Modalitäten der Vorbereitung einer schlagfertigen Armee und die Beischaffung der dazu erforderlichen Geldmittel ins Auge faßte und sich insbesondere – eigenthümlich genug, die glänzenden Waffenthaten unserer Freiwilligen-Bataillone in den Jahren 1848 und 1849 in Italien und Tirol mit Stillschweigen übergehend – gegen die Errichtung von Freiwilligen-Corps aussprach, indem er meinte, daß eben ein großer Theil Derjenigen, welche in solche Corps treten, berufen sei, in die reguläre Armee zu treten, wo sie unzweifelhaft bessere Dienste leisten als im Freiwilligen-Corps. Gegen den nach dieser Invective auf die Freiwilligen von dem Grafen S. gemachten Vorschlag einer eventuellen erhöhten Kriegssteuer erhob sich Reichsrath Altgraf und Fürst Hugo Salm-Salm, worauf über des Grafen S. Antrag, der ohne Unterstützung geblieben, zur Tagesordnung übergegangen ward. – Ein anderes Mal, in der Sitzung vom 21. September 1860, hielt der Graf eine längere Rede, in welcher er die Finanzlage des Kaiserstaates nach ihren verschiedenen Seiten erörterte und zu dem Ergebnisse kam, daß durch Errichtung einer großartigen Realhypothekenbank für die Gesammtmonarchie, die dem Credit des Betreffenden nicht durch Pfandbriefe und Papiere, welche an der Börse einen Cours genießen, sondern durch baares Geld Unterstützung gewähren würde, die Finanz-Calamitäten Oesterreichs wesentlich abgeschwächt werden möchten, weshalb er nicht umhin könne, den betrübenden und traurigen Schlußfolgerungen, welche mehrere Redner vor ihm bei Betrachtung der Finanzlage Oesterreichs gezogen hätten, entgegenzutreten. – In der Sitzung vom 24. September 1860 aber schloß sich der Graf ausdrücklich dem Antrage der Majorität an [vergleiche zum Verständniß der Sachlage die Biographien: Franz Hein [Bd. VIII, S. 215], Freiherr von Lichtenfels [Band XV, S. 79] und Karl Maager [Bd. XVI, S. 185]. Der Kern der Rede des Grafen liegt jedenfalls in den folgenden Ansichten über die künftige Constituirung des Reiches: „Soll eine Betheiligung der Länder an den öffentlichen Angelegenheiten ins Leben treten, so kann dies einerseits nur mit Anknüpfung [71] an früher bestandene historische Institutionen geschehen, da es unmöglich sein dürfte, ein neues öffentliches Leben, eine ernstgemeinte Selbstverwaltung mit Ignorirung derselben dort zu schaffen, wo sie in den Gefühlen und Ueberzeugungen noch ungeschwächt fortleben; andererseits aber wäre dort, wo derlei historische Anknüpfungspuncte fehlen oder in einer zu fernen Vergangenheit liegen, durch die Schöpfung analoger Institutionen jene Gleichheit der politischen Rechte und Staatsbürgerpflichten zu verwirklichen, welche Seine kaiserliche Majestät allen Völkern und Ländern des Reiches gewährt wissen wollen“. Mit diesen im Reichsrathe gehaltenen Reden schloß die politische Thätigkeit des Grafen ab, der nur wenige Jahre denselben überlebte, da er schon 1865, im Alter von 59 Jahren, einem längeren Leiden erlag. Die Verdienste des Grafen um den Kaiserstaat wurden durch den Orden der eisernen Krone zweiter Classe und das Commandeurkreuz des Leopold-Ordens ausgezeichnet. Graf Georg war seit 25. November 1830 mit Franziska geborenen Gräfin Fünfkirchen vermält, welche ihm drei Söhne und zwei Töchter gebar. – Von den Söhnen ist Graf Friedrich (geb. 28. Jänner 1832) gegenwärtig Chef des Hauses, Besitzer des Lehensgutes Skaliczka und Mitbesitzer der Allodialherrschaft Napagedl in Mähren und (seit 8. September 1857) mit Mathilde geborenen Gräfin Chorinsky Freiin von Ledske (geb. 6. Juni 1837) vermält, deren Bildniß das „Wiener Salonblatt“ 1875, Nr. 46, nach einer Photographie aus dem Atelier Adele, gezeichnet von Ig. Eigner, veröffentlicht hat, und welche in der daselbst mitgetheilten Lebensskizze als eine der geistvollsten Damen der höheren Wiener Gesellschaft bezeichnet wird. Mathilde ist Mutter zweier Töchter, diese wie der heutige Familienstand der Grafen Stockau sind aus der angeschlossenen Stammtafel ersichtlich.
Stockau, Georg Graf (Mitglied des verstärkten Reichsrathes im Jahre 1860, geb. am 6. Mai 1806, gest. zu Napagedl 12. April 1865). Graf Georg ist ein Sohn des Freiherrn, 1812 in den Grafenstand erhobenen Georg Adolph von Stockau. Graf Georg trat jung in die kaiserliche Armee, in welcher er bis zum Major vorrückte. Lange vor 1848 – schon im Schematismus des Jahres 1843 erscheint er nicht mehr – war der Graf mit Majors-Charakter aus der activen Armee getreten. Im Jahre 1848 aber trat er neuerdings in die Reihen- Wiener Zeitung, 1865, Nr. 88, S. 202. – Thürheim (Andreas), Die Reiter-Regimenter der k. k. österreichischen Armee (Wien 1863, F. K. Geitler, gr. 8°.) Bd. III, Die Uhlanen, S. 264.