BLKÖ:Stubenberg, Otto (V.)

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
korrigiert
<<<Vorheriger
Stubenberg, Leuthold
Band: 40 (1880), ab Seite: 135. (Quelle)
[[| bei Wikisource]]
in der Wikipedia
Otto V. von Stubenberg in Wikidata
GND-Eintrag: 1019725273, SeeAlso
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Linkvorlage für Wikipedia 
* {{BLKÖ|Stubenberg, Otto (V.)|40|135|}}

30. Otto (V.) (gest. um 1456). Ein Sohn Ottos (IV.) und Annas Hertlein von Pettau. Er begleitete 1436 den Kaiser Friedrich nach Jerusalem. Von ihm empfing er noch im nämlichen Jahre zugleich mit seinem Bruder Andrä leibgedingweise die Herrschaften Landskron und Reifnitz in Krain, doch beide Güter wurden 1447 dem Kaiser wieder zurückgestellt. Nachdem Otto 1440 aus der Pettauer Erbschaft 4000 Pfund Pfennige erhalten hatte, verwendete er diese und noch andere Capitalien zu Vorschüssen an den Grafen Wilhelm von Forchtenstein in Ungarn, wofür ihm die Hälfte der Herrschaft Landsee pfandweise verschrieben wurde, zugleich mit der Anwartschaft des Anfalles der anderen Hälfte, wie auch der Herrschaften Forchtenstein und Kowelsdorf, im Falle der Graf kinderlos stürbe. 1446 erbte er nach seinem Oheim Wülfing die Herrschaft Mureck. Otto soll nicht vermält gewesen sein. [Beiträge zur Kunde steiermärkischer Geschichte. Bd. IV, S. 186. – Porträt. Unterschrift: „Otto Herr von Stubenberg. Anno 1450“. Kniebild, in Rüstung und Mantel, das Haupt mit einem Lorbeerkranze umwunden. Die Unterschrift ist von einem Eichenkranze umschlossen, in welchem das Doppelwappen Stubenberg-Wildon angebracht ist. Folioblatt in J. A. Böner’s Manier, ohne Angabe des Zeichners und Stechers. Wie das Wildon’sche Wappen, welches nach dem Aussterben des Hauptstammes der Wildoner, allerdings noch von abgezweigten Stämmen, so den Dürrensteinern nächst Friesach geführt wurde, neben das Stubenberg’sche kommt, dafür gibt es keine festen Anhaltspunkte.] –