BLKÖ:Ugarte, Johann Wenzel Graf

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Ugarte, Joseph Graf
Band: 48 (1883), ab Seite: 228. (Quelle)
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5. Johann Wenzel (geb. 1748, gest. am 27. October 1796), ein Sohn des Grafen Johann Nepomuk aus dessen Ehe mit Maria Wilhelmine Rabutin Gräfin von Souches und ein Bruder des Ritters vom goldenen Vließe Grafen Alois [siehe diesen S. 223], genoß wie die meisten männlichen Sprossen der Familie Ugarte seine wissenschaftliche Ausbildung in der theresianischen Ritterakademie in Wien, in welcher er von 1760 bis 1768 verweilte. Er ward 1777 zum Rathe bei der niederösterreichischen Regierung, anläßlich der Gerichtsorganisirung vom Jahre 1782 zum niederösterreichischen Appellationsrathe, aber schon mit Decret vom 13. September d. J. zum Hofrathe bei der obersten Justizstelle ernannt und als solcher dem böhmischen Senate zugewiesen. 1787 folgte er dem verstorbenen Freiherrn von Gebler [Bd. V, S. 118] in der Vicekanzlerwürde der vereinigten Hofstelle, 1790 wurde er geheimer Rath. 1791 Obersthofmeister der Erzherzogin Marie Clementine, Oberstmusikgraf und Director des Hoftheaters, 1794 bekleidete er die Stelle des niederösterreichischen Oberstlandrichters und Präsidenten der niederösterreichischen Landrechte, 1795 jene des niederösterreichischen Appellationsgerichts-Präsidenten. In der Vollkraft seines Lebens, 1796, erst 48 Jahre alt, wurde er vom Tode hingerafft. Der Graf vermehrte ansehnlich den Grundbesitz seines Hauses durch den Ankauf des Religionsfondsgutes Krawska, des Studienfondsgutes Brenditz, beide im Znaimer Kreise gelegen, sowie des Olmützer erzbischöflichen Lehengutes Rzikowitz. Aus seiner Ehe mit Maria Anna geborenen Gräfin Windischgrätz hatte er vier Söhne: Maximilian, Alois, Wenzel Karl und Clemens, und drei Töchter: Maria Anna, Josepha und Philippine. Ueber die Söhne Maximilian, Alois und Clemens siehe die betreffenden besonderen Artikel. [Maasburg (M. Friedrich von). Geschichte der obersten Justizstelle in Wien (1749–1848), größtentheils nach amtlichen Quellen bearbeitet (Prag 1879, J. B. Reinitzer und Comp., 8°.) S. 27, 105 und 129.] –